AA v. 26.8.2014, o. Az.

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des deutsch-luxemburgischen Abkommens
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
und Verhinderung der Steuerhinterziehung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 5.12.2012 zu dem Abkommen vom 23.4.2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2012 II S. 1402, 1403) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 2

am 30.9.2013

in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 30 Absatz 3 dieses Abkommens das Abkommen vom 23.8.1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern in der Fassung des Ergänzungsprotokolls vom 15.6.1973 und des Änderungsprotokolls vom 11.12.2009 (BGBl 1959 II S. 1269, 1270; 1978 II S. 109, 111; 2010 II S. 1150, 1151) mit Ablauf des 29.9.2013 außer Kraft getreten ist.

 

Normenkette

DBA-Luxemburg 2014 Art. 30 Abs. 2;

DBA-Luxemburg 2014/ZustG Art. 2 Abs. 2

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