Bis zu 2.000 EUR

Gefördert wird über ein Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die Darlehenshöhe hängt von der Maßnahme sowie der Größe des Objekts ab. Vereinbart werden können

  • für Neubau und Sanierung eines Nichtwohngebäudes bis zu 2.000 EUR/m2 Nettogrundfläche, max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben;
  • für energetische Fachplanung und Baubegleitung bei einem Neubau oder eine Sanierung 10 EUR/m2 Nettogrundfläche, max. 40.000 EUR pro Vorhaben;
  • Nachhaltigkeitszertifizierung bei einem Neubau oder Sanierung, 10 EUR/m2 Nettogrundfläche, max. 40.000 EUR pro Vorhaben.

Handelt es sich um einen Neubau, sind die gesamten gebäudebezogenen Investitionskosten für das Gebäude förderfähig. Maßgeblich für die Berechnung der "m2 Nettogrundfläche" ist das thermisch konditionierte Gebäudevolumen nach § 3 Abs. 1 Nr. 22 GEG. Werden im Rahmen der Förderung Investitionskosten für Bereiche außerhalb des thermisch konditionierten Gebäudevolumens (z. B. Tiefgarage) mitgefördert, erhöhen diese Flächen nicht den Förderhöchstbetrag für das Nichtwohngebäude.

Aufstockung

Eine weitere Aufstockung des Darlehensbetrags und des Tilgungszuschusses über den bei der Antragstellung beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich. Weitere Sanierungsaufwendungen nach dem Erreichen einer Effizienzgebäude-Stufe können als neues Projekt gefördert werden, wenn durch die Maßnahme ein noch höhere Effizienzhausstandard erreicht wird.

2.5.1 Laufzeit und Zinsbindung

Bis zu 30 Jahre

Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Bei längeren Laufzeiten werden folgende Laufzeitvarianten mit tilgungsfreien Jahren angeboten:

  • bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
  • bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

2.5.2 Tilgung

Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge gezahlt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.

Außerplanmäßige Tilgung

Sollen außerplanmäßige Tilgungen vorgenommen werden, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Zudem ist nur die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Darlehensbetrags möglich. Ist die Zinsbindung ausgelaufen, kann das Darlehen ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

2.5.3 Tilgungszuschuss zum Darlehen

Bis zu 50 %

Eine besondere Attraktivität gewinnt das Programm durch seine Tilgungszuschüsse. Je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe erhält man einen Tilgungszuschuss auf den bewilligten Darlehensbetrag.

 
Tilgungszuschüsse zum Programm 263
Maßnahme Effizienzhaus-Standard Tilgungszuschuss
Neubau 40 NH 5 %
Sanierung Denkmal 5 %
Denkmal EE und/oder NH 10 %
70 10 %
70 EE und/oder NH 15 %
55 15 %
55 EE und/oder NH 20 %
40 20 %
40 EE oder NH 25 %
Zusatzbonus Worst Performing Buildings zusätzlich 5 %
Energetische Fachplanung/Baubegleitung   50 %
Nachhaltigkeitszertifizierung   50 %

Anrechnung

Der Tilgungszuschuss wird mit dem Darlehen verrechnet. Hierzu ist die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung" mindestens 4 Monate vor dem jeweiligen Verrechnungszeitpunkt bei der KfW-Bank einzureichen. Ergeben sich bei der Prüfung durch die KfW keine Beanstandungen, erfolgt die Gutschrift des Tilgungszuschusses zum nächsten des auf die Anerkennung der "Bestätigung nach Durchführung" folgenden Verrechnungszeitpunkts. Eine Auszahlung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich.

2.5.4 Zinssatz

Der Zinssatz dieses Programms orientiert sich grundsätzlich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird daher erst am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Dies beinhaltet allerdings keine Verbilligung mehr aus Mitteln des Bundes.

Bonitätsklasse

Die Höhe des Zinssatzes wird individuell unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers und der Werthaltigkeit der für den Darlehensbetrag gestellten Sicherheiten festgelegt. Hierzu erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklasse. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der KfW im KfW-Merkblatt "Risikogerechtes Zinssystem". Hier finden Sie auch die jeweils geltenden Maximalzinssätze unter www.kfw.de/konditionen.

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