Schlagwörter
Gemeinnützigkeit, Petition, Online-Plattform, Internet, Demokratisches Staatswesen
Rechtsfrage (Thema)
Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform
Ist eine "allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens" i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO auch durch das Zurverfügungstellen einer Internetplattform, die es den Nutzern ermöglicht, "Petitionen" zu erstellen und elektronisch zu unterzeichnen, um verschiedene soziale Anliegen zu fördern, gegeben? Oder ist der Begriff der "Petition" vielmehr auf den Bereich des Art. 17 GG beschränkt?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
AO § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 24; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; GG Art. 17
Verfahrensgang
FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 14.11.2023; Aktenzeichen 8 K 8198/22) |
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