Grundvoraussetzung für erfolgreiches Marketing ist ein planvolles Vorgehen. Zum Marketingplan gehören die Beurteilung der nötigen Ressourcen und die Bereitstellung derselben. Dies betrifft weniger den Faktor Geld, als vielmehr:

  • die zeitlichen Ressourcen beim Kanzleiinhaber und den involvierten Mitarbeitern
  • die Festlegung von Beratungsschwerpunkten
  • der Aufbau des notwendigen Knowhows bei den Mitarbeitern, damit die Zuarbeit auch qualitativ gelingt

Der Umsetzungsplan sollte konkret sein, messbare Ziele beinhalten und eine Zeitschiene festlegen, bis zu der die geplanten Ziele erreicht sind, damit danach ein Soll-Ist-Vergleich stattfinden kann. Ziele könnten z. B. sein:

  • bis Mitte des Jahres sollen zwei Mitarbeiter jeweils zu einem einen bestimmten Beratungsschwerpunkt ausgebildet sein
  • bis Ende des Jahres sollen X Mandanten auf den Beratungsschwerpunkt konkret angesprochen worden sein
  • von diesen Mandanten sollen X % das Angebot angenommen haben

Die Ziele dürfen ehrgeizig sein, müssen aber erreichbar bleiben. Mindestens einmal im Jahr sollte dann überprüft werden, ob die definierten Ziele auch tatsächlich erreicht wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten die Ursachen dafür in einer Analyse betrachtet werden. Darauf aufbauend, werden dann neue Ziel festgelegt.

Der häufigste Grund, warum definierte Ziele nicht erreicht wurden, ist die Bereitstellung der zeitlichen Ressourcen und dies insbesondere beim Kanzleiinhaber selbst. Dieser hat dann aufgrund des eigenen Zeitmangels die angestrebten Ziele nicht nachhaltig genug verfolgen können. Deshalb sollte ein Augenmerk auf eine realistische Planung und dem Schwerpunkt "Entlastung der Kanzleiführung durch Mitarbeiter" liegen.

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