Die Verpflichtung zur Neutralität und Objektivität durch das Berufsrecht stellt keine Handlungsbeschränkung, sondern eher einen Wettbewerbsvorteil dar, da Neutralität und Objektivität für Mandanten als wichtige Grundvoraussetzungen bei der Auftragsvergabe einzustufen sind.

Darüber hinaus erwarten Mandanten von privater Vermögensberatung unter anderem:

  • eine hochqualifizierte und kompetente Beratung
  • eine Beratung, die unabhängig von Verkaufsinteressen erfolgt[1]

Diese beiden Erwartungshaltungen werden durch das Berufsrechts der Steuerberater bestätigt. Mit dem Ablegen des Berufsexamens hat der Steuerberater in den Augen der Mandanten seine Kompetenz nachgewiesen, auch wenn das Steuerberaterexamen im Wesentlichen steuerliches Wissen abverlangt. Die neutrale Position des Steuerberaters wird darüber hinaus durch das Verbot der Annahme von Provisionen unterstützt. So entsteht für den Steuerberater durch das Berufsbild ein Vertrauensvorsprung gegenüber allen anderen Finanzdienstleistern, denen vergleichbare berufsrechtliche Beschränkungen fehlen. Die Bedeutung dieses Aspekts wird deutlich, wenn man beobachtet, wie im Bereich der gehobenen Vermögens- und Finanzplanung Verbände gegründet werden, die eigene qualifizierte Examina verlangen und ihren Mitgliedern sehr weitgehende ethische und fachliche Selbstverpflichtungen auferlegen.[2]

Die grundsätzliche Bereitschaft der Mandanten für private Vermögensberatung ihren Steuerberater zu beauftragen, wurde bereits in empirischen Untersuchungen eindrucksvoll nachgewiesen.[3] In einer Zielkundenbefragung nannten 26 % der Befragten den Steuerberater an erster Stelle auf die Frage, wen sie bei privaten Vermögensangelegenheiten um Rat bitten würden. Die Bedeutung dieses Ergebnisses wird noch betont durch die Tatsache, dass nur 25 % der Befragten überhaupt der Meinung waren, dass Steuerberater Rat in privaten Vermögensangelegenheiten anbieten. Um dieses Ergebnis richtig herauszuarbeiten, soll hier ein sehr überspitzt formulierter Schluss gezogen werden. Jeder Befragte, der weiß, dass sein Steuerberater Rat in privaten Vermögensangelegenheiten anbietet, wird diesen als ersten Ansprechpartner betrachten.

Durch die komplette Entkopplung der Honorierung des Steuerberaters von Provisionsinteressen kann es nicht zu Interessenkonflikten zwischen Mandant und Berater kommen.[4] Zum anderen muss sich der Mandant im Rahmen der betrieblichen Bilanzerstellung und für die Erstellung der Einkommensteuererklärung seinem Steuerberater finanziell bereits sehr weit offenbaren. Mandanten sind grundsätzlich bestrebt, ihre kompletten finanziellen Verhältnisse nur einer Vertrauensperson offenzulegen.[5] Deshalb liegt es nahe, diese komplette Offenlegung beim Steuerberater vorzunehmen, weil dieser bereits den höchsten Informationsstand hat und i. d. R. auch eine hohe persönliche Kontinuität in der Betreuung zu erwarten ist.

[1] Vgl. Lutz/Richter, DStR 1997, S. 41.
[2] Ein Beispiel hierfür ist der Deutscher Verband Financial Planners e. V. (DEVFP).
[3] Vgl. Kloepfer, Marketing für private Finanzplanung, 1999, S. 207 ff.
[4] Vgl. Laufenberg, Vermögen & Steuern 11/2001, S. 13.
[5] Vgl. Lutz/Richter, DStR 1997, S. 42.

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