Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*]

Das BVerfG hat mit Beschluss v. 28.11.2023 – 2 BvL 8/13 entschieden, dass § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern (WG) zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (PersG) zum Buchwert ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich eine rückwirkende Neuregelung für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 zu treffen. Bis dahin bleibt § 6 Abs. 5 S. 3 EStG mit der Maßgabe anwendbar, dass nach dem 31.12.2000 auch bei unentgeltlichen Übertragungen von WG zwischen beteiligungsidentischen PersG zwingend der Buchwert anzusetzen ist. Im Folgenden wird die Entscheidung des BVerfG dargestellt und analysiert.

[*] Der Autor ist beim FG Münster Vorsitzender Richter am FG und war u.a. Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BFH sowie beim BVerfG.

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