Die in § 20 Abs. 6 S. 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 geregelte betragsmäßige Verrechnungsbeschränkung für Termingeschäftsverluste führt nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz i.R.d. summarischen Prüfung des Aussetzungsverfahrens zur Ungleichbehandlung, für die es nach vorläufiger Prüfung an einem sachlichen Rechtfertigungsgrund fehlt.

FG Rheinland-Pfalz v. 5.12.2023 – 1 V 1674/23, EFG 2024, 378, Beschwerde eingelegt, Az. des BFH: VIII B 113/23 (AdV)

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