Während es seit dem 01.01.2023 bereits keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner gibt, sind bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2024 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.01.2024 37 117,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt sie 18 558,75 EUR.[1]

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