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Zur Feststellung der Versorgungsgrade hat die KZV zum 31.12. eines jeden Jahres nach Maßgabe der Bedarfsplanungs-Richtlinie-Zahnärzte einschließlich der Anlagen für jeden Planungsbereich einen Bedarfsplan für die zahnärztliche Versorgung und einen Bedarfsplan für die kieferorthopädische Versorgung zu erstellen. Den in den Planungsblättern enthaltenen Daten sind die Versorgungsgrade für die zahnärztliche bzw. kieferorthopädische Versorgung zu entnehmen. Auf der Grundlage der Planungsblätter erstellt anschließend die KZV einmal jährlich für ihren Bereich den Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung.

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