§ 1 Definition des geplanten Eingriffs

 

(1) Der Eingriff umfasst kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen unabhängig von der jeweiligen Grunderkrankung. Nicht umfasst sind Notfalleingriffe und dringliche Eingriffe.

 

(2) Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen.

§ 2 Eingriffsspezifische Anforderungen an den Zweitmeiner

Zur Erbringung der Zweitmeinung für den Eingriff sind Fachärztinnen oder Fachärzte folgender Fachrichtungen berechtigt:

 

1.

Innere Medizin und Kardiologie,

 

2.

Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie,

 

3.

Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinderkardiologie oder

 

4.

Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Kardiologie.

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