Die Krankenkasse erbringt Übergangspflege, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine erforderliche Leistung der
- häuslichen Krankenpflege,
- Kurzzeitpflege,
- medizinischen Rehabilitation oder
- Pflegeleistungen
nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden kann.
Die Übergangspflege umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Aktivierung des Patienten, Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung für längstens 10 Tage je Krankenhausbehandlung in dem Krankenhaus, in dem die Behandlung erforderlich ist.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen