Sofern bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten individuelle Probleme bestehen, die ihre Beschäftigungsfähigkeit grundlegend beeinträchtigen, ist eine ganzheitliche Betreuung (Coaching) erforderlich. Das Coaching arbeitet mit dem Leistungsberechtigten an allen Problemlagen, die dem Ziel der Eingliederung in Arbeit im Weg stehen. Zugleich eröffnet das Coaching auch die Chance, deren Potenziale stärker wahrzunehmen und zu nutzen.

Die Verantwortung für die Eingliederung insgesamt verbleibt aber beim Jobcenter. Wichtig im Zusammenhang mit dem Coaching ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses mit dem Coach. Deshalb besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme.

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