Nach Anamnese, Befunderhebung und Einschätzung der gesundheitsbedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten hat der Gutachter einen Gesamtüberblick, der ihm ermöglicht zu bewerten, ob sich realistische Möglichkeiten zur Verbesserung oder zum Erhalt der in den Modulen 1 bis 6 und den Bereichen "Außerhäusliche Aktivitäten" und "Haushaltsführung" bewerteten Funktionen, Aktivitäten und Beeinträchtigungen über die bereits laufende Versorgung hinaus ergeben.

Für die Bewertung sind die Bereiche in drei Gruppen zusammengefasst:

[F 7.1.1] Mobilität, Selbstversorgung und Haushaltsführung

Im Gutachten soll bezogen auf die Bereiche Mobilität, Selbstversorgung und Haushaltsführung Stellung genommen werden zu:

 

1.

Einleitung oder Optimierung therapeutischer Maßnahmen

In Betracht kommen Maßnahmen der Physiotherapie, der Ergotherapie und insbesondere in Hinblick auf das selbständige Essen und Trinken die Schlucktherapie.

Aus dem Bereich der Physiotherapie kann in erster Linie an Krankengymnastik mit dem Ziel des Erhalts, der Verbesserung oder der Wiederherstellung der Mobilität gedacht werden. Dazu gehören zum Beispiel das Wiedererlernen des Treppensteigens, Erhalt der Gehfähigkeit, Erhalt der Fähigkeit, einen Transfer selbständig vorzunehmen.

Mit einer Ergotherapie können physiologische Funktionen erhalten und aufgebaut werden, Grob- und Feinmotorik sowie Koordination von Bewegungsabläufen entwickelt und verbessert und die funktionelle Ausdauer gestärkt werden. Weiter dient Ergotherapie auch dazu, Ersatzfunktionen zu erlernen und die eigenständige Lebensführung zum Beispiel unter Einbeziehung technischer Hilfen zu erhalten.

Die Ergotherapie bedient sich motorisch-funktioneller oder sensomotorischperzeptiver Methoden. Motorisch-funktionelle Ansätze können zum Beispiel den Erhalt der Selbständigkeit beim Waschen und Anziehen fördern. Eine klassische Maßnahme ist Wasch- und Anziehtraining. Sensomotorisch-perzeptive Ansätze dienen zum Beispiel dem Erhalt oder der Wiederherstellung feinmotorischer oder graphomotorischer Funktionen, die zum Beispiel für das Zubereiten von Mahlzeiten oder das Schreiben von Einkaufslisten wichtig sind. Ein wichtiger Bestandteil der Ergotherapie ist Hilfsmitteltraining und -anpassung, zum Beispiel kann das das Erlernen des Umgangs mit Prothesen oder einem Rollstuhl sein.

Beeinträchtigungen im Bereich der Mobilität und der Selbstversorgung können durch chronische Schmerzen verursacht sein oder damit einhergehen, zum Beispiel bei entzündlich rheumatischen Erkrankungen. Eine Empfehlung zur Überprüfung der Schmerztherapie kann hier angezeigt sein.

Wenn es um den Erhalt oder das Wiedererlernen des selbständigen Essens und Trinkens geht, können Maßnahmen der Schlucktherapie erforderlich sein.

 

2.

Optimierung der räumlichen Umgebung

Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen.

Infrage kommen zum Beispiel:

Bad:

unterfahrbarer Waschtisch, verstellbare Spiegel, behindertengerechte Toilette, behindertengerechter Umbau von Dusche oder Wanne

Türen:

verbreitern, Schwellen beseitigen, automatische Türöffnung anbringen

Treppen:

Treppenlifter, fest installierte Rampen

Küche:

Unterfahrbarkeit der Arbeitsplatte, Höhenverstellbarkeit der Schränke

 

3.

Hilfs- und Pflegehilfsmitteleinsatz beziehungsweise dessen Optimierung

Zur Förderung der selbständigen Lebensführung können Geräte und Gegenstände des täglichen Lebens, die unabdingbar mit der täglichen Lebensführung und Alltagsbewältigung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse verbunden sind und von der antragstellenden Person infolge Krankheit oder Behinderung nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können, adaptiert oder ersetzt werden. Die infrage kommenden Hilfs- und Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel:

  • Hilfen zur Hygiene wie Bade- oder Toilettenhilfen, Inkontinenzprodukte
  • Hilfen im Alltag wie Anziehhilfen, Greifhilfen, Ess- und Trinkhilfen
  • Hilfen zur Mobilität wie Gehhilfen und Rollstühle
  • Hilfen zum Liegen und Positionieren wie Pflegebetten und Zubehör, Lagerungshilfen
 

4.

Präventive Maßnahmen

Als präventive Maßnahmen können zum Beispiel Training zur Sturzprophylaxe, Gleichgewichtstraining, Übungen zur Muskelkräftigung, Beckenbodentraining, Rückenschule oder die Mobilisierung inaktiver Personen empfohlen werden.

Eine Beratung zur Mundgesundheit und zur Verhütung von Zahnerkrankungen kann nach § 22a SGB V angeregt werden.

 

5.

Sonstige Empfehlungen

Hierzu zählt zum Beispiel eine Empfehlung zur Teilnahme am Rehabilitationssport/Funktionstraining.

[F 7.1.2] Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Gutachterin beziehungsweise der Gutachter soll bezogen auf die festgestellten Beeinträchtigungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, die Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen und die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und so...

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