Beitragspflichtige Einnahmen sind für Personen, die aufgrund einer Spende von Organen oder Geweben oder von Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen

  • Krankengeld oder
  • Leistungen für den Ausfall von Arbeitseinkünften (z. B. von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen oder von einem Beihilfeträger des Bundes)

beziehen und die kraft Gesetzes oder auf Antrag versicherungspflichtig sind, das der Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen. Die Beiträge werden von den Leistungsträgern allein getragen und gezahlt.

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