Nachtarbeitszuschläge werden vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gewährt, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung in der Nacht erfolgt. Das Lohnsteuerrecht unterscheidet 2 Nachtarbeitszuschlagssätze:
- 25 % steuerfreier Zuschlag für Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr und
- 40 % steuerfreier Zuschlag für Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der Arbeitsbeginn vor 0 Uhr lag.[1]
S. Nachtarbeit.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen