Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge ist die konsequente Weiterentwicklung der seit 2008 in einer Verordnung zusammengeführten arbeitsmedizinischen Regelungen. Sie dient der Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen, dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und damit auch zur Bewältigung des demografischen Wandels in der Arbeitswelt. Ferner liefert die Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse wertvolle Daten zur Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes sowie darüber hinaus für die Weiterentwicklung der Arbeitsschutzregelungen und Entwicklung von Gestaltungskriterien für gesundheitsgerechte Arbeit und allgemeine Präventionsansätze im Setting "Betrieb".
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- AMR 3.3: Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen
- AMR 3.1: Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
- AMR 6.4: Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV
- AME Wunschvorsorge
- AME Psychische Gesundheit im Betrieb
- AME Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
- AME Auswertung betriebsärztlicher Erkenntnisse
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