Rz. 2

Der ESt-Tarif ist in der Vergangenheit regelmäßig geändert worden. Tarife vor 1999 werden angesichts des Zeitablaufs nicht mehr dargestellt.

  • Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG v. 25.9.1992[1] zum Existenzminimum (Rz. 5a; § 2 EStG Rz. 14) wurden durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[2] die anzuwendenden Fassungen des Tarifs für die Vz 1996 bis 1999 neu geregelt.
  • Durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[3] wurde die für den Vz 1997 vorgesehene Anhebung des Grundfreibetrags auf den Vz 1998 verschoben. Ab Vz 1996 bestanden vier Tarifzonen, die Nullzone bis zum Grundfreibetrag, die untere und obere Progressionszone und die Proportionalzone.
  • Für die Änderung der Tarife ab Vz 1999 vgl. Rz. 10.

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