Siehe auch die Anforderungen an die Grundkonzeption der Produkte in Kapitel 1, die produktübergreifenden Anforderungen an Bürostühle (Abschnitt 20) und die Übersicht über relevante Regelwerke im Anhang.
Selbst bei Sitzmöbeln, die üblicherweise nur für jeweils kurze Zeit genutzt werden, sind Ergonomie und Sitzkomfort zentrale Aspekte der Produktgestaltung. Auf die Auswahl von Besucher-, Besprechungs- und Konferenzstühlen sollte daher die gleiche Sorgfalt verwendet werden wie auf die Wahl des Büroarbeitsstuhls. Die in diesem Abschnitt definierten Anforderungen an Besucher- und Besprechungsstühle beziehen sich auf Sitzmöbel, die zusätzlich zu einem Büroarbeitsstuhl in der Büroumgebung oder in einem Besprechungsraum benutzt werden. Sie können aber auch in Cafeterien oder Veranstaltungsräumen eingesetzt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Vierbein-, Freischwinger- oder Kufenstühle, um Sitzmöbel mit zentraler Säule handeln. Konferenzstühle werden üblicherweise in Besprechungsräumen eingesetzt und sind meist durch ein repräsentatives Design gekennzeichnet.
Qualitätskriterien | Nutzen | |
---|---|---|
22.1 | Generelle Anforderungen an Besucher-, Besprechungs- und Konferenzstühle | |
22.1.1 | Sitzmöbel müssen standsicher sein. Bei der Überprüfung sind die Angaben des Herstellers zu den maximalen Nutzergewichten zu berücksichtigen. | Die Standsicherheit von Besucher-, Besprechungs- und Konferenzstühlen muss in jeder Sitzhaltung gewährleistet sein. |
22.2 | Anforderungen an Sitz und Rückenlehne | |
22.2.1 | Die Sitzfläche muss ausreichend breit und tief sein. (Siehe Abschnitt 22.6 Maße) | Damit können Personen mit unterschiedlichen Körpermaßen bequem sitzen. |
22.2.2 | Zum Einsatz in Büro-, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen sollen Modelle mit gepolsterter Sitzfläche zur Verfügung stehen. | Diese erhöhen den Sitzkomfort, insbesondere bei längerem Sitzen oder höheren Temperaturen. |
22.2.3 | Die Rückenlehne muss anatomisch geformt sein und den Lendenwirbelbereich gezielt abstützen (Lordosenabstützung). | Die anatomische Form reduziert die statische Haltearbeit der Rückenmuskulatur. |
22.2.4 | Die Rückenlehne muss ausreichend hoch sein. (Siehe Abschnitt 22.6 Maße) | Eine möglichst großflächige Abstützung des Rückens entlastet Wirbelsäule und Muskulatur. |
22.3 | Anforderungen an die Armlehnen | |
22.3.1 | Besucher-, Besprechungs- und Konferenzstühle sollen mit Armlehnen angeboten werden. Ihre Höhe muss für möglichst viele Personen ergonomisch zuträglich sein. (Siehe Abschnitt 22.6 Maße) | Armlehnen entlasten den Schultergürtel. Außerdem erleichtern sie das Aufstehen und Hinsetzen. |
22.3.2 | Die lichte Weite zwischen den Armlehnen muss so dimensioniert sein, dass sie für möglichst viele Nutzer und Nutzerinnen ergonomisch zuträglich ist. (Siehe Abschnitt 22.6 Maße) | Das bietet den Nutzern und Nutzerinnen ausreichend Bewegungsfreiheit sowie eine geeignete Unterstützung der Schulter- und Nackenmuskulatur und unterstützt so eine ergonomisch günstige Sitzhaltung. |
22.4 | Anforderungen an Sitzmöbel auf Rollen | |
22.4.1 | Besucher-, Besprechungs- und Konferenzstühle auf Rollen sollen mit harten (zum Einsatz auf weichen Böden) und weichen Rollen (zum Einsatz auf harten Fußböden) ausgestattet werden können. Alternativ können Gleiter eingesetzt werden. | Weiche Rollen erhöhen, harte Rollen reduzieren den Rollwiderstand (Arbeitssicherheit). Korrekt eingesetzte Rollen minimieren zudem den Verschleiß der Bodenbeläge. |
22.5 | Anforderungen an stapelbare Stühle | |
22.5.1 | Stapelbare Stühle sollen ein möglichst geringes Gewicht haben. Beim Einsatz für Reihenbestuhlungen soll ein Gewicht von 8 kg nicht überschritten werden. | Dadurch wird das Handling erleichtert und die Arbeitssicherheit bei Umräumarbeiten gewährleistet. |
22.5.2 | Gestapelte Stühle müssen stabil stehen. Ist dies ohne Hilfsmittel nicht der Fall, muss eine Stapelhilfe angeboten werden. Die vom Hersteller getroffene Angabe zur maximalen Stapelhöhe ist zu berücksichtigen. | |
22.5.3 | Optional: Für stapelbare Besucher-, Besprechungs- und Konferenzstühle sollen passende Transportvorrichtungen angeboten werden. |
22.6 Maße
Maß | Messpunkte | Mindestanforderungen[1] | |
---|---|---|---|
Messung nach DIN EN 16139/ DIN EN 1335-1: 2002 |
Messung nach DIN EN 1335-1:2020 |
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Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden. | |||
a) Sitzhöhe, bei fester Höhe | Zwischen 400 und 500 mm | Zwischen 400 und 500 mm | |
a) Mindestverstellbereich der Sitzhöhe, bei verstellbarer Höhe | 420 bis 510 mm (zulässig: 420 bis 480 mm)[2] |
420 bis 510 mm (zulässig: 420 bis 480 mm)[3] |
|
b) Mindesttiefe der Sitzfläche | 400 mm | 425 mm | |
c) Mindestbreite der Sitzfläche | 400 mm | 400 mm | |
d) Mindesthöhe der Oberkante der Rückenlehne | Über der Sitzfläche | 360 mm | 360 mm |
e) Armlehnenhöhe | Über der Sitzfläche | Zwischen 200 und 250 mm | Zwischen 200 und 250 mm |
f) Lichte Weite zwischen den Armauflagen, mindestens | 460 mm | 460 mm |
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