Begriff

Audits sind eine bewährte Methode zur Ermittlung und Einleitung von Verbesserungsprozessen – auch bei der Organisation und der Anwendung eines Arbeitsschutzmanagements. Allgemein versteht man unter einem Audit ein geregeltes und dokumentiertes Verfahren zur systematischen und unabhängigen Untersuchung und Bewertung von Prozessen, Aktivitäten, Managementsystemen und deren Ergebnissen anhand festgelegter/akzeptierter Kriterien (Auditkriterien).

Audits vergleichen den Ist-Zustand mit dem Ziel- bzw. Soll-Zustand. Sie stellen fest, ob und inwieweit die ermittelten Ist-Prozesse, Aktivitäten und Ergebnisse den geplanten Vorgaben bzw. Richtwerten entsprechen und ob diese Vorgaben/Richtwerte effizient verwirklicht werden sowie, ob sie geeignet sind, die Ziele der Organisation zu erreichen.

Audits sind ein fester und unverzichtbarer Bestandteil jedes Managementsystems. Sie dienen dort als Informationen zum aktuellen Stand, Lenken der Aktivitäten, als Impulse für Verbesserungen sowie als Nachweise für die Erfüllung der Anforderungen. In Abhängigkeit von der Zugehörigkeit der auditierenden Personen wird zwischen internen (first party) und externen (second party) Audits unterschieden.

Die zunehmende Verbreitung von Managementsystemen im Arbeitsschutz, insbesondere durch die internationale AMS-Norm DIN ISO 45001:2018, hat die Relevanz von Audits als fester Bestandteil solcher Managementsysteme deutlich gesteigert. In der Praxis werden Audits bzw. die im Arbeitsschutz üblichen Überprüfungen leider immer wieder als "Pflichtübung" missverstanden, als Ritual gesehen oder gar als Kontrolle empfunden – dies gilt es zu überwinden und eine konstruktive Sichtweise und Art und Weise der Anwendung von Audits auch im Arbeitsschutz zu fördern.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die unternehmensinterne und externe Überprüfung der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sowie regelmäßige Begehungen der Arbeitsbereiche sind Grundprinzip des deutschen Arbeitsschutzrechts. Dabei werden jedoch explizit keine Audits gefordert, wobei die im Arbeitsschutz verwendeten Verfahren zur Überprüfung, Überwachung etc. mit Audits vergleichbar sind.

Audits sind ein Werkzeug von Managementsystemen, für die Arbeitssicherheit sind das die Arbeitsschutz-Managementsysteme (AMS). Die Audits dieser AMS können die im Arbeitsschutzgesetz geforderte Überprüfungen und Überwachungen der Umsetzung der Forderungen sowie das vom Gesetzgeber erwartete Ziel einer stetigen Verbesserung des Arbeitsschutzes unterstützen. Es besteht im deutschen Arbeitsschutzrecht jedoch keine explizite Forderung nach einem AMS oder Audit.

Arbeitsschutz-Audits sind also ein mögliches Werkzeug für die in § 3 Arbeitsschutzgesetz geforderte Ausrichtung der Umsetzung auf Wirksamkeit sowie die Überprüfung der Wirksamkeit der betrieblichen Umsetzung. Durch Compliance-Audits lässt sich belegen, dass die für das Unternehmen zutreffenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz einerseits bekannt sind und andererseits in welchem Maße sie umgesetzt, erfüllt bzw. eingehalten werden.

Die Durchführung von Audits ist bei der Anwendung eines Arbeitsschutzmanagements – unabhängig nach welchem AMS-Konzept es aufgebaut wurde – obligatorisch. Ohne Audits oder Assessments ist kein Managementsystem funktionsfähig und nützlich, denn Audits ermöglichen den für jedes Managementsystem zwingend erforderlichen Regelkreis zur stetigen (kontinuierlichen) Verbesserung (PDCA-Zyklus).

Ob neben internen Audits auch externe Audits sowie gegebenenfalls Zertifizierungsaudits sinnvoll, erforderlich oder gewünscht sind, hängt von den betrieblichen Zielen der Anwendung des Managementsystems (Zertifizierung erwünscht, in der Branche üblich, gefordert, honoriert?) ab. Wettbewerbsrechtlich ist die Forderung des Nachweises eines intakten und wirksamen Arbeitsschutzes in Form eines AMS-Zertifikates zulässig.

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