Tatbestände, die als Arbeitsunterbrechung bzw. Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitslohn gelten, und die auf der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben U auszuweisen sind:

  • unbezahlter Urlaub von mindestens 5 zusammenhängend verlaufenden Arbeitstagen im Kalenderjahr,
  • Bezug von Elterngeld oder Inanspruchnahme der Elternzeit für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage,
  • Bezug von (Kinderpflege-)Krankengeld für 5 oder mehr Tage (nach Ablauf der Lohnfortzahlung),
  • Zeiten während des Bezugs von Verletztengeld,
  • Bezug von Mutterschaftsgeld ohne Zuschuss des Arbeitgebers,
  • Inanspruchnahme der Pflegezeit für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge