Tatbestände, die als Arbeitsunterbrechung bzw. Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitslohn gelten, und die auf der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben U auszuweisen sind:
- unbezahlter Urlaub von mindestens 5 zusammenhängend verlaufenden Arbeitstagen im Kalenderjahr,
- Bezug von Elterngeld oder Inanspruchnahme der Elternzeit für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage,
- Bezug von (Kinderpflege-)Krankengeld für 5 oder mehr Tage (nach Ablauf der Lohnfortzahlung),
- Zeiten während des Bezugs von Verletztengeld,
- Bezug von Mutterschaftsgeld ohne Zuschuss des Arbeitgebers,
- Inanspruchnahme der Pflegezeit für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage.
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