Betreff: Inkrafttreten des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)
Aktenzeichen: D5-31004/31#2

Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2838) soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand erleichtern. Die Möglichkeiten, einen Hinzuverdienst mit dem gleichzeitigen Bezug einer vorgezogenen Altersrente zu kombinieren, werden flexibler ausgestaltet.

Die Regelungen zur Flexibilisierung der Teilrente und des Hinzuverdienstes sind zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Sie haben unter anderem Auswirkungen auf die Zusatzversorgung. Hierzu ergehen die folgenden Hinweise:

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