Rz. 99

MWz 1.1.2021 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten, was zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf sämtliche grenzüberschreitenden Leistungen aus den Mitgliedstaaten der EU in das Vereinigte Königreich und in die umgekehrte Richtung und natürlich auch auf die Abgabe der ZM hatte. Ohne dieses (komplexe) Thema und die Sonderstellung von Nordirland hier vertiefen zu können, weil es den Umfang dieser Kommentierung sprengen würde, ist zum Einstieg des Themas auf die "Fragen und Anworten zum Brexit" auf der Internetseite des BZSt zu verweisen.[1]

[1] Unter: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ZusammenfassendeMeldung/FAQ/faq_node.html#js-toc-entry4

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