Folgen des Brexits für die Verwaltungszusammenarbeit

Die Finanzverwaltung äußert sich zu den Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU in Bezug auf die Verwaltungszusammenarbeit.

Das Vereinigte Königreich und Nordirland sind aus der EU ausgetreten (sog. Brexit). Zwischen der EU und EURATOM einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits wurde am 24.12.2020 ein Handels- und Kooperationsabkommen abgeschlossen (Abkommen EU/VK). Das Abkommen trat zum 1.1.2021 vorläufig in Kraft. Das EU-Parlament stimmte am 27.4.2021 zu, der EU-Rat genehmigte das Abkommen abschließend am 29.4.2021.

Anwendung des Abkommens EU/VK

Das Abkommens EU/VK behandelt insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer das "Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben". Das BMF erläutert aktuell die Anwendung des Protokolls - auch in Bezug auf Übergangsregelungen.

BMF, Schreiben v. 21.10.2021, III C 5 - S 7420/20/10019 :001

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