In Innenstädten sind Parkplätze rar. Diesen Mangel versuchen Städte und Gemeinden mit bestimmten Zuschüssen zu beheben. Bauherren, die in Ballungsräumen ein Haus errichten wollen, müssen i. d. R. für Wohnungen, Büros oder Ladengeschäfte Parkplätze nachweisen. Von dieser Pflicht kann sich der betreffende Bauherr durch die Zahlung von Ablösesummen freikaufen. Diese Ablösesummen müssen für den Bau von Park- und Stellplätzen von den Gemeinden verwendet werden.

Andererseits können Bauherren auch mehr Parkplätze errichten als benötigt. Auch diesbezüglich zahlen verschiedene Kommunen Zuschüsse an die Bauherren. Die betreffenden Kommunen lassen sich dann i. d. R. Grunddienstbarkeiten eintragen, damit die geförderten Parkplätze auch tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich i. d. R. um sog. verlorene Baukostenzuschüsse, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

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