• Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln (Gehörschutz, Handschutz, Fußschutz, Augenschutz, Atemschutz) und Hautschutzmitteln,
  • Erarbeitung eines Hautschutzplans,
  • Beratung bei der Organisation und Maßnahmen der Ersten Hilfe, speziell unter dem Gesichtspunkt des Stromunfalls (Kenntnis der Zeit-Stromstärke-Abhängigkeit physiologischer Folgen, Hochspannungsbereich – Verbrennungen; Niederspannungsbereich – Herzrhythmusstörungen bis Herzstillstand),
  • Beratung zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich (Vermeiden silikonhaltiger Präparate),
  • Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen,
  • Hinweise zur Erfassung und Bewertung der psychischen Belastung an Arbeitsplätzen des Elektrohandwerks bzw. der Elektroindustrie,[1]
  • Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse. Für die genannten Tätigkeiten von Elektronikern kommen auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Eignungsuntersuchungen sowie nach ArbMedVV gemäß Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Belastung folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge in Frage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge bzw. Eignungsuntersuchungen bei Tätigkeiten von Elektronikern/-innen

  • DGUV Empfehlung "Silikogener Staub": Beeinträchtigung der Atmungsorgane und Gefahr von Silikose, Lungenkrebs und Bronchialkarzinom beim Fertigen von Installationskanälen im Mauerwerk;
  • DGUV Empfehlung "Asbest": Staubbelastung bei Sanierungsarbeiten und Gefahr von Asbestose beim Ersetzen von Verkleidungen und Dichtungen;
  • DGUV Empfehlung "Staubbelastung": Gefahr des Überschreitens der zulässigen Grenzwerte bei Installationsarbeiten wie Stemmen, Bohren und Fräsen;
  • DGUV Empfehlung "Lärm": Gefahr der Gehörschädigung beim Verlegen von Kabeln und Leitungen der elektrischen Energie- und Kommunikationstechnik in Verbindung mit dem Einsatz von Druckluftwerkzeugen;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Beeinträchtigung der Atemwege durch Einatmen von Dämpfen und Aerosolen beim Lackieren in der Leiterplattenfertigung;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Beeinträchtigung der Haut durch Lösungs- und Reinigungsmittel;
  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens bei Tag- und Nachtfahrten zum Einsatzort (Eignungsbeurteilung);
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Vorsorge)": Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten während des Einsatzes von Lösungs- und Reinigungsmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Atemschutzgeräte (Eignungsbeurteilung)": Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten;"
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten": Beeinträchtigung von Sehschärfe und Farbsehtüchtigkeit der Beschäftigten an diversen Arbeitsplätzen mit Monitoren;
  • DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr": Gefahr des Absturzes besteht bei Montage von Blitzableitern an hohen Gebäuden (Eignungsbeurteilung);
  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": Gefahr einer unzulässig hohen Schwingungsbelastung bei Nutzung elektrisch und pneumatisch betriebener Maschinen zur Kabelverlegung, Gefahr der Beeinträchtigung des Muskel-Skelett-Systems durch Zwangshaltung bei Montagearbeiten und dadurch bedingte Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule;
  • DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen": Überforderung durch mehrere gleichzeitig zu bearbeitende Aufgaben verbunden mit fortlaufenden Unterbrechungen im Arbeitsablauf;[3]

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang zu ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Die ausgewiesenen Eignungsbeurteilungen(kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] BG ETEM: Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen – Handlungshilfe zur Beurteilung der psychischen Belastung in Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten, MB 042, 2017.
[2] DGUV Empfehlungen für Arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022,

Konner: Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten in der Elektroinstallation, ASU 48, 12.2013.

[3] Utsch/Kunze: Stressfaktor Arbeit – Vorsicht Burnout: Was uns wirklich krank macht, Elektrotechnik – Automatisierung, 2018.

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