Zusammenfassung
Der SEPA-Credit-Transfer entspricht der bisherigen Überweisung. Der Zahlungspflichtige erteilt seiner Bank den Auftrag, einen bestimmten Betrag dem Zahlungsempfänger auf dessen Konto bei seiner Bank gutzuschreiben. Dieser Vorgang ist, sobald die Bank ihn ausgeführt hat, unwiderruflich. Der Zahler kann also den überwiesenen Betrag nicht zurückbuchen lassen.
Wichtig: Bedingungen der Bank
Die Banken können auch nach Erhalt des Überweisungsauftrages auf dessen Ausführung Einfluss nehmen. Solange der Auftrag noch nicht an die Clearingstelle weitergeleitet ist, kann der Vorgang bankintern gestoppt werden. Ob die Bank das will, hängt von ihren allgemeinen Bedingungen ab und vom Verhältnis zwischen Bank und Auftraggeber. Das bleibt auch unter SEPA so.
Die Ausführung des Transfers ist ein eigenes Rechtsgeschäft zwischen dem Kontoinhaber und der Bank. Es ist nicht abhängig von dem Schuldverhältnis, das zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger besteht. Der Transfer zwischen den Banken erfolgt über eine Clearingstelle, die eine Verrechnung der Zahlungsströme aller Banken im In- und Ausland vornimmt. Haben Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger das Konto bei der gleichen Bank, erfolgt die Verrechnung bankintern ohne Clearingstelle.
Der Ablauf mit Clearingstelle wird in der folgenden Grafik dargestellt.
Abb. 1: Schematische Darstellung der Abwicklung einer Überweisung
1 Die Kontoidentifikation
Damit die Clearingstelle den Überweisungsbetrag der richtigen Bank positiv verrechnen und damit die Empfängerbank diesen Betrag dem richtigen Konto gutschreiben kann, ist eine eindeutige Identifikation von Bank und Konto notwendig. Dazu gibt es unter SEPA zwei eindeutige Nummern BIC und IBAN.
1.1 Der Bank Identifier Code (BIC)
Der BIC (Banken-Identifierungsschlüssel) ist in Deutschland und in den anderen SEPA-Ländern nur noch bis Februar 2...