Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.2 Rückerwerb durch Zwangsversteigerung

Rz. 32 Wird ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung zurückerworben, kommt eine Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auch dann nicht in Betracht, wenn bei der vorhergehenden Grundstücksveräußerung zugunsten des Rückerwerbers ein Rücktrittsrecht vereinbart worden war. Denn hier fehlt es aufgrund der von der Gläubigerin des Erwerbers b...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.5 Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der GrESt. Es wird also nicht der Übergang des Eigentums aufgrund des Zuschlags (§ 90 Abs. 1 ZVG), sondern das Meistgebot zur Steuer herangezogen. Dieses Gebot entspricht hinsichtlich seiner Wirkungen dem Abschluss eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts (vgl. BFH v. 6.6.19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 1. Allgemeines zur Zwangsvollstreckung aus einem Zahlungstitel

Rz. 77 Soweit der Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegen den Arbeitgeber noch Zahlungsansprüche, insbesondere auf rückständigen oder zukünftigen Arbeitslohn oder eine – vertragliche oder nach § 1a KSchG gesetzlich geschuldete[67] und dann in einem Urteil oder sonstigen Vollstreckungstitel titulierte oder eine nach §§ 9, 10 KSchG gericht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Begriff

Rz. 60 Nach § 9 Abs. 1 BewG ist bei Bewertungen – soweit nichts anderes vorgeschrieben ist – der gemeine Wert zugrunde zu legen. Der gemeine Wert wird nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.4 Abzug der Vorauszahlungen

Rz. 79 Weiter gehört zur formellen Wirksamkeitsvoraussetzung die Angabe sämtlicher vom Mieter in der Abrechnungsperiode geleisteter Vorauszahlungen (BGH, Urteil v. 29.1.2020, VIII ZR 244/18, GE 2020, 463). Wird die getrennte Abrechnung der auf die kalten Betriebskosten einerseits und die Heiz- und Warmwasserkosten andererseits gezahlten Vorschüsse mietvertraglich vereinbart,...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.1 Grundsätze der Abrechnung

Rz. 68 Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Abrechnung über die Betriebskostenvorauszahlungen. Hat der Vermieter bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 2) eine Betriebskostenabrechnung nicht erstellt, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung zu. Der Abrechnungsanspruch entsteht mit Eintritt der...mehr

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Erbprozessrecht / 7.3.3 Drittwiderspruchsklage des Nacherben, § 773 ZPO

Der Nacherbe kann nach Maßgabe der §§ 773 Satz 2, 771 ZPO Widerspruch erheben, wenn ein Gegenstand, der zu seiner Vorerbschaft gehört, im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden soll und die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 BGB dem Nacherben gegenüber unwirksam wäre, d. h. es sich um eine benachteilige...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.6 Auseinandersetzung

Rz. 56 Regelmäßig obliegt dem Testamentsvollstrecker die Pflicht, den Nachlass unter den verschiedenen Erben gemäß §§ 2042 bis 2056 und 2057a BGB aufzuteilen. Dabei hat er an erster Stelle den Willen des Erblassers zu berücksichtigen, sodass beispielsweise seine Aufgabe auch darin bestehen kann, Auflagen und Vermächtnisse zu vollziehen, Teilungsanordnungen auszuführen und Na...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.1 Wesen von Grundpfandrechten

Unter Grundpfandrechten versteht man im Grundbuch eingetragene dingliche Rechte, die ein Grundstück oder ein Gebäude belasten, um eine Forderung zu sichern. Das Grundpfandrecht ist unabhängig von dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks. Bei Grundpfandrechten handelt es sich um dingliche Verwertungsrechte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Grundpfandrechtsgläubiger ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Zwangsversteigerung und Insolvenz

Rn. 1221 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auch die Übertragung im Wege der Zwangsversteigerung (BFH v 10.12.1969, I R 43/67, BStBl II 1979, 310) oder auf der Grundlage eines (ausländischen) Insolvenzplans (BFH v 12.05.2015, IX R 57/13, BFH/NV 2015, 1364 Rz 15) ist als eine Veräußerung zu sehen. Rn. 1222 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig frei Rn. 1223 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veräußerung und Erwerb unter Zwang

Rn. 150 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grundsätzlich sind die Beweggründe für ein Anschaffungs- oder Veräußerungsgeschäft durchweg unbeachtlich (st Rspr, zB BFH vom 08.03.1967, BStBl III 1967, 317; BFH vom 21.03.1969, BStBl II 1969, 520; BFH vom 07.12.1967, BStBl II 1977, 209). Die Handlung muss aber wesentlich vom Willen des StPfl bestimmt sein (BFH vom 05.05.1961, BStBl III 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff und Zeitpunkt der Übertragung

Rn. 110 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (und Nr 2) ist nur dann erfüllt, wenn die Anschaffung eines WG mit der Veräußerung desselben WG in Beziehung steht. Die Veräußerung und der spiegelbildliche Vorgang der Anschaffung ist die entgeltliche Übertragung eines WG auf bzw von einem Dritten (BFH vom 30.11.2010, BStBl II 2011, 491; BFH vom 30.11.1976, BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff des Rechtsnachfolgers

Rn. 100 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Aufgrund der Verklammerungsfunktion des § 24 Nr 2 Hs 2 EStG umfasst der Begriff des Rechtsnachfolgers sowohl die bürgerlich-rechtliche Einzel- als auch die Gesamtrechtnachfolge. Erfasst werden somit insbesondere: der oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB); nachträglich zugeflossene Zahlungen werden dem Erben ungeachtet dessen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein; wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen. Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflichtung noch während der Zeit der Einnahmeerzielung begrü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 208 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Verlorene Mietzuschüsse und öffentliche Zuschüsse werden als AK oder HK ausscheiden, soweit sie vom StPfl nicht einkunftserhöhend vereinnahmt worden sind. Rn. 209 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Beim Erwerb eines Dauerwohnrechts und einer Eigentumswohnung handelt es sich um verschiedene WG. AK des Dauerwohnrechts können jedoch ausnahmsweise den A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2.2 Wirkungen der Beschränkung

Rz. 5 Die Beschränkung auf die zur Sicherung des Steueranspruchs erforderlichen Maßnahmen gilt unabhängig von dem voraussichtlichen Aufteilungsergebnis für alle Gesamtschuldner und nicht nur für denjenigen, der den Aufteilungsantrag gestellt hat.[1] Darüber hinaus gehende Wirkungen hat der Aufteilungsantrag nicht. Insbesondere lässt er die Fälligkeit der Steuer unberührt, sod...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notverkäufe von Wohnimmobilien: Tendenz steigend

Nachdem die Zahl der Notverkäufe von Immobilien 3 Jahre lang rückläufig war, kam 2023 die Wende – vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser wurden laut Argetra zwangsversteigert. Für Anleger könnte das auch 2024 noch interessant sein. Der Gesamtwert der versteigerten Verkehrswerte ist nach Recherchen des Fachverlags Argetra im Jahr 2023 um 15,2 % auf 3,87 Mrd. EUR gestiegen. Die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.3.4 Sonstige Schulden

Rz. 393 Wohnungslosigkeit kann auch drohen, wenn nicht Mietschulden/Nebenkosten, sondern andere Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt worden sind, z. B. Energiekosten außerhalb von Heizkosten, Anschlusskosten, Anliegerbeiträge, oder Zusagen nicht eingehalten wurden, z. B. die Hinterlegung einer Mietkaution (vgl. dazu Abs. 6). Rz. 393a Abs. 8 kann auch auf Hypothekenschulden a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Ausschluss des Schadensersatzanspruchs

Rz. 26 Hinweis Haftungsausschluss möglich Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses (anders als beim Minderungsrecht (vgl. § 536 Abs. 4) zulässig. Achtung Unwirksame Formularklausel Allerdings sind die gesetzlichen Schranken für die Wirksamkeit von Formularklauseln zu beachten. Gem. § 309 Nr. 7 ist es nur zulässig, die verschuldensunabhängige Haftung des Ver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erlöschen in der Zwangsversteigerung

Rz. 10 Im Verfahren der Zwangsversteigerung gilt seit 1.1.2011, dass die nicht eingetragene Dienstbarkeit im Verfahren und insbes. bei der Bestimmung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wird.[14] Sie erlischt dann mit dem Zuschlag. Eine Neueintragung ist nur auf Bewilligung des Erstehers als neuem Eigentümer möglich.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zwangsversteigerung, Insolvenz

Rz. 13 Nicht erforderlich ist die Voreintragung bei Eintragung eines Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsvermerkes.[21] Wird das Insolvenzverfahren über einen Nachlass eröffnet, so bedarf es für die Eintragung des Insolvenzvermerkes der Voreintragung der Erben nicht.[22] Dies gilt auch bei der Sonderinsolvenz einer vollbeendeten KG.[23] Für die Eintragung einer Zwang...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Anordnung und Aufhebung der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung

Rz. 50 Mit der Anordnung von Zwangsvollstreckung/Zwangsverwaltung ist um Eintragung des entsprechenden Vermerks zu ersuchen (§§ 19 Abs. 1, 146 ZVG). Der Vermerk muss selbst dann eingetragen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nicht oder nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch vorgetragen ist.[91] Eine Grundbuchsperre wird durch den Vermerk nicht bewirkt.[92] Liegt im Zeit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zwangsversteigerung -und Zwangsverwaltung

Rz. 15 Der UdG ist ferner zuständig zur Behandlung des gerichtlichen Ersuchens auf Eintragung des Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsvermerkes. Bei der Eintragung ist auch die Art des Versteigerungsverfahrens anzugeben, insbesondere wenn es zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (§§ 180 ZVG) erfolgt. Der Rechtspfleger ist zuständig für die Löschung dieser Vermerke...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Sicherung durch Reallast

Rz. 197 Der Erbbauzins wird regelmäßig durch eine Reallast am Erbbaurecht gesichert, [827] die in wiederkehrenden Geldleistungen[828] an den jeweiligen Eigentümer des Erbbaugrundstücks besteht (§ 9 Abs. 1 ErbbauRG), daher nicht dem jeweiligen Inhaber eines Miteigentumsanteils am Erbbaurechtsgrundstück zugewiesen werden kann,[829] vom Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist[8...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Notwendiger Inhalt des Titels

Rz. 11 Aufgrund des Titels muss eine Eintragung in das Grundbuch verlangt werden können. Gleichgültig ist, ob es sich um eine rechtsändernde oder berichtigende Eintragung handelt, ob eine Löschung oder die Eintragung eines Rechtes beantragt ist. Eine Eintragung in das Grundbuch kann verlangt werden, wenn der Titel unmittelbar auf Bewilligung einer Eintragung gerichtet ist (§...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Verwirrung bei unterschiedlicher Grundstücksbelastung

Rz. 15 Verwirrungsgefahr besteht demnach mit Rücksicht auf Belastungen der beteiligten Grundstücke. Nach Abs. 1 S. 2 besteht Verwirrung, wenn die Grundstücke mit unterschiedlichen Grundpfandrechten oder Reallasten oder mit denselben Rechten, aber in unterschiedlichen Rangverhältnissen belastet sind. Eine unterschiedliche Belastung mit Dienstbarkeiten braucht – wie auch § 7 Ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Erlöschen der Grunddienstbarkeit

Rz. 135 Die Dienstbarkeit erlischt durch Aufgabeerklärung und Löschung (§ 875 BGB) am Blatt des dienenden Grundstücks. Das Erlöschen einer Dienstbarkeit bei Teilung des belasteten Grundstücks setzt voraus, dass der Berechtigte nicht nur tatsächlich, sondern nach dem Rechtsinhalt der Dienstbarkeit oder aufgrund rechtsgeschäftlich vereinbarter Ausübungsregelung dauernd rechtli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Grundsätze der Zwangsvollstreckung

Rz. 65 Die Kreditpraxis hat sich fast vollständig von der Hypothek ab- und der abstrakten Grundschuld zugewendet. Auch die Beschränkungen der Sicherungsgrundschuld vermochten dies nicht zu ändern, obgleich mit der Bestellung einer Hypothek zur Sicherung eines abstrakten Schuldversprechens aus § 780 BGB die Beschränkungen leicht umgangen werden könnten.[168] Im Hinblick auf di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 12. Erlöschen des Vorkaufsrechts

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Pfändung

Rz. 54 Die Grundschuld wird gepfändet wie die Hypothek (§ 857 Abs. 6 ZPO), also durch Pfändungsbeschluss und Briefübergabe(-wegnahme) beim Briefrecht; oder Pfändungsbeschluss nebst Eintragung im Buch beim Buchrecht. Rz. 55 Auch bei der Sicherungsgrundschuld vollzieht sich die Pfändung des dinglichen Rechts in gleicher Weise. Ratsam ist hier eine sog. Doppelpfändung von Grunds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Das Wesen der Reallast

Rz. 240 Innerhalb der nach dem Typenzwang zulässigen beschränkten dinglichen Rechte am Grundstück ist die Reallast das Leistungsrecht, nach welchem der Berechtigte eine positive Leistung vom Grundstückseigentümer fordern kann.[861] Während die Grunddienstbarkeit dem Berechtigten die eigene Benutzung des Grundstücks in bestimmten Beziehungen gewährt, der Nießbrauch eine umfas...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Das materiell-rechtliche Rangverhältnis

Rz. 1 Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit §§ 879 ff. BGB, die den materiellen Rang der Grundstücksrechte untereinander regeln. Das Rangverhältnis bestimmt die Reihenfolge, in der mehrere an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht bestehende dingliche Rechte in der Zwangsversteigerung und -verwaltung Berücksichtigung finden (§ 10 Abs. 1 Nr. 4, § 11 Abs. 1 ZVG). D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Anwendung der §§ 82–83 auf die Pflichten nach § 78 SachenRBerG

Rz. 43 § 78 SachenRBerG [97] lautet: § 78 Rechtsfolgen des Erwerbs des Grundstückseigentums durch den Nutzermehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Sicherungswirkungen der Vormerkung

Rz. 9 Die Sicherungswirkungen der Vormerkung nach § 883 BGB lassen sich in vier Kategorien untergliedern:[9]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Voraussetzungen des Verfahrens

Rz. 3 Eine Einleitung des Verfahrens zur Klarstellung bzw. Neuordnung der Rangverhältnisse, das auch als Rangbereinigungsverfahren bezeichnet wird,[7] hat zwei Voraussetzungen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Vorlegung des Briefes

Rz. 5 Das Grundbuchamt kann den Besitzer des Briefes nur dann zur Vorlegung anhalten, wenn es dazu ausdrücklich gesetzlich ermächtigt ist. Hierher gehört nicht der Fall der Verletzung des § 62 Abs. 1 GBO. Eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für das Grundbuchamt besteht dagegen nach § 62 Abs. 3 GBO in den Fällen des § 53 Abs. 1 und 2 GBO sowie nach § 41 Abs. 1 S. 2 GBO...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit des Erbbaurechts

Rz. 195 Zwei Fallgruppen sind zu unterscheiden:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grenzverlauf

Rz. 17 Der öffentliche Glaube nach § 891 BGB erstreckt sich aber auf den Grenzverlauf, wie er sich mit Nennung des Flurstücks in Spalte 3 des Bestandsverzeichnisses aus der amtlichen Karte nach § 2 Abs. 2 GBO und dem Liegenschaftskataster ergibt.[50] Nur wenn die nach außen in Erscheinung tretende Karte in sich widersprüchlich oder ersichtlich mehrdeutig wäre, könnte sie nic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsnatur eines dinglichen Rechts

Rz. 229 Das siedlungsrechtliche Wiederkaufsrecht ist nach Eintragung im Grundbuch ein allen Regeln des Grundbuchrechts unterliegendes Recht mit dinglicher Wirkung, das als "Belastung des Grundstücks" in das Grundbuch einzutragen ist, Dritten gegenüber wie eine Vormerkung auf Rückübereignung des Grundstücks nach § 883 BGB wirkt.[841]mehr

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KEHE Grundbuchrecht

Anhang 1: Anlage zur Grundbuchordnung Vorbemerkungen Die Allgemeine Verfügung zur geschäftlichen Behandlung der Grundbuchsachen vom 25.2.1936 (DJ S. 350; geänd. durch AV v. 23.12.1937, DJ 1938, 33) ist zusammen mit der GBV bekanntgemacht worden und zusammen mit ihr am 1.4.1936 in Kraft getreten. Sie ergänzt die GBV im Hinblick auf Behandlung der Akten oder Mitteilungen an Bete...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht eintragungsfähige Vorkaufsrechte

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