Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsversteigerung.

Rn 5 Der Antrag muss bezeichnen, in welcher ›Rangklasse‹ des § 10 ZVG die geltend gemachten Forderungen verfolgt werden (BGH ZMR 08, 724). Ein besonderes Vorrecht gibt § 10 I Nr 2 ZVG. Dieser ermöglicht eine effektive Rechtsdurchsetzung, weil die Hausgeldansprüche den Rechten der nachfolgenden Rangklassen vorgehen (BGH ZMR 19, 423 Rz 13; NJW 18, 1613 Rz 10). Betreibt die GdW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Zwangsversteigerung von Schiffen.

Rn 4 Bei der Zwangsversteigerung von Schiffen ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Schiff befindet (§ 163 ZVG). In den Landesgesetzen kann eine Zuständigkeitszuweisung an ein Amtsgericht erfolgen, die meisten Bundesländer haben von der Ermächtigung Gebrauch gemacht (Nachweise bei Stöber ZversG § 163). Die Ausgestaltung des Verfahrens ist geregelt in den §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, WEG § 39 WEG – Zwangsversteigerung.

Gesetzestext (1) Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass das Dauerwohnrecht im Falle der Zwangsversteigerung des Grundstücks abweichend von § 44 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung auch dann bestehen bleiben soll, wenn der Gläubiger einer dem Dauerwohnrecht im Range vorgehenden oder gleichstehenden Hypothek, Grundschuld, Renten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 869 ZPO – Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung.

Gesetzestext Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt. Rn 1 Gemeint ist das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG). Das ZVG ist zwar ein besonderes Gesetz, die Vorschriften sind aber als Teil der ZPO zu verstehen, sodass allgemeine Vorschriften der ZPO gelten, so zB Partei- und Prozessfähigkeit, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsversteigerung.

Rn 6 Wird das Grundstück nach der Pfändung der ungetrennten Früchte infolge der Anordnung der Zwangsversteigerung beschlagnahmt, werden davon nach § 21 ZVG auch die Früchte erfasst, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch mit dem Grund und Boden verbunden oder Zubehör des Grundstücks sind. Der Gläubiger muss sein Recht aus der Pfändung dann nach § 37 Nr 4 ZVG geltend machen; die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schutz des Erstehers in der Zwangsversteigerung (Abs 3 S 2).

Rn 58 Durch § 325 III 2 wird die Unterausnahme des § 325 III 1 wiederum zugunsten des Erstehers in der Zwangsversteigerung eingeschränkt. Hier tritt eine Rechtskrafterstreckung nur ein, wenn die Rechtshängigkeit, ähnl wie die Kündigung des eingetragenen Rechts nach § 54 ZVG, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten angemeldet wird. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsversteigerung.

Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwiegendsten Eingriff in das Eigentum des Schuldners dar. Die Verfahrensvoraussetzungen, der Ablauf und die Rechtsmittel sind geregelt im ZVG, welches aber ergän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Zwangsversteigerung.

Rn 18 Im Zwangsversteigerungsverfahren kommt die Beiordnung eines Anwalts nur dann in Betracht, wenn der Schuldner konkret dargelegt, in welcher Art und Weise er in das Verfahren eingreifen will und gegen welche vollstreckungsgerichtliche Maßnahme er sich konkret wenden will (BGH NJW-RR 04, 787 [BGH 31.10.2003 - IXa ZB 197/03]; s aber hierzu die Kritik bei § 119 Rn 32).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gläubigerwahlrecht.

Rn 5 Der Gläubiger hat die Wahl, welche Vollstreckungsmaßnahme er durchführt, alle Maßnahmen können auch kumulativ gewählt werden. Gegenüber dem Gläubigerinteresse tritt der Schuldnerschutz zurück. Maßnahmen können auch gleichzeitig beantragt werden, wobei dies aufgrund der Tatsache, dass zur Durchführung die Titelvorlage erforderlich ist, nur möglich ist bei gleicher Zustän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1147 BGB – Befriedigung durch Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Rn 1 Aus § 1147 ergibt sich, dass der Eigentümer keine Zahlung, sondern lediglich Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück schuldet (vgl weiter § 1113 Rn 1); der Gläubiger kann deshalb auch nicht gegen ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwertung.

Rn 20 Die Verwertung der Sicherungshypothek erfolgt durch Zwangsversteigerung. Der Gläubiger kann gem § 867 III aus der Sicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, es bedarf keines dinglichen Titels gegen den Eigentümer. Zur Antragstellung genügt die Vorlage des Vollstreckungstitels, auf welchem die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt ist. Eine erneute Zuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schuldnerschutz.

Rn 6 Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen stellt unabhängig von ihrer Art idR einen entscheidenden Eingriff in das Schuldnervermögen dar, der nicht selten mit erheblichen persönlichen Konsequenzen verbunden ist, man denke an die Verwertung des Familienheims oder des Betriebsgrundstücks. Unabhängig von der Mindesthöhe bei der Zwangshypothek gibt es weder eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1129 BGB – Sonstige Schadensversicherung.

Gesetzestext Ist ein anderer Gegenstand als ein Gebäude versichert, so bestimmt sich die Haftung der Forderung gegen den Versicherer nach den Vorschriften des § 1123 Abs. 2 Satz 1 und des § 1124 Abs. 1, 3. Rn 1 Für die Versicherung anderer Gegenstände als Gebäude gilt § 1128 nicht; stattdessen ist in § 1129 die Anwendung von Bestimmungen für Miet- und Pachtforderungen angeor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung in ein eingetragenes Schiff oder in ein Schiffsbauwerk, das im Schiffsbauregister eingetragen ist oder in dieses Register eingetragen werden kann, erfolgt durch Eintragung einer Schiffshypothek für die Forderung oder durch Zwangsversteigerung. 2Die Anordnung einer Zwangsversteigerung eines Seeschiffs ist unzulässig, wenn sich das Schiff auf der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erlöschen.

Rn 8 Das auf einen Verkaufsfall beschränkte Recht (vgl § 1097) erlischt mit ordnungsgemäßer Ausübung und durch Nichtausübung bei Vorkaufsfall. Außerdem erlischt es, wenn das Grundstück auf andere Weise als durch Verkauf in das Eigentum eines Sonderrechtsnachfolgers übergeht (München BeckRS 15, 18622), etwa durch Übereignung an einen Dritten bei Nichtvorliegen eines Vorkaufsf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung getrennter Bestandteile.

Rn 3 Ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse haften solche Bestandteile nicht, die bereits vor der Begründung der Hypothek vom Grundstück getrennt wurden (Stettin OLGR 11, 122: vor Hypothekenbestellung abgeholzte Waldbäume). Nach der Hypothekenbestellung getrennte Bestandteile haften weiter, wenn sie im Eigentum des Grundstückseigentümers verbleiben oder (nach § 955 I) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1166 BGB – Benachrichtigung des Schuldners.

Gesetzestext 1Ist der persönliche Schuldner berechtigt, von dem Eigentümer Ersatz zu verlangen, falls er den Gläubiger befriedigt, so kann er, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks betreibt, ohne ihn unverzüglich zu benachrichtigen, die Befriedigung des Gläubigers wegen eines Ausfalls bei der Zwangsversteigerung insoweit verweigern, als er infolge der U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite.

Rn 11 Rechtsnachfolger des Schuldners sind dessen Allein- oder Miterben (im Unterschied zur Beerbung des Gläubigers s Rn 6) ab Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, was alternativ durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist (Musielak/Voit/Lackmann § 727 Rz 7). Miterben haften als Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner, die zur Rechnungslegung, Auskunfts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Vollstreckung (§ 17 IV).

Rn 19 Aus dem Veräußerungsurteil – oder nach § 17 IV 2 aus einem Schuldtitel iSd § 794 ZPO, durch den sich der WEigtümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verpflichtet – ist die GdW nach § 17 IV 1 zur Zwangsvollstreckung entspr dem ZVG ›berechtigt‹. Aus dem Veräußerungsurteil kann 30 Jahre lang vollstreckt werden (§ 197 I Nr 3 BGB). Rn 20 Die Vollstreckung erfolgt im W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang der Haftung.

Rn 2 Die Haftung beginnt mit der Eintragung der Hypothek (Köln ZIP 96, 828) und umfasst auch rückständige Beträge aus der Zeit vor der Eintragung und auch Forderungen aus Mietverträgen, die nach der Eintragung abgeschlossen wurden (Karlsr NJW-RR 98, 1569 [OLG Karlsruhe 03.09.1997 - 1 U 126/97]); diese Haftung besteht auch ohne Beschlagnahme (BGH Rpfleger 07, 219 [BGH 09.11.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen.

Rn 2 Die Rechte müssen in der Zwangsversteigerung erlöschen und dürfen nicht bestehen bleiben. Nach § 52 II ZVG bleiben bestehen, auch wenn sie nicht in das geringste Gebot fallen, die Renten nach §§ 912–917 und eine Erbbauzinsreallast mit ihrem Hauptanspruch im Falle des § 9 III ErbbauRG sowie das Erbbaurecht selbst, § 25 ErbbauRG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Direkter, kraft Inbezugnahme und entsprechender.

Rn 2 Die Vorschrift gilt unmittelbar für Fälle der Rechtsnachfolge bei Urteilen iSv § 704 (nach ganz hM auch bei vorläufig vollstreckbaren, BGH NJW-RR 01, 1362 [BGH 23.05.2001 - VII ZR 469/00]). Sie ist aber über § 795 auch bei allen anderen Titeln der ZPO einschlägig, grds auch bei Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen (Loritz ZZP 106, 1 mwN) sowie zur Erwirkung eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutgläubiger Erwerb.

Rn 25 Wird ein verdinglichtes SNR rechtsgeschäftlich (mit-)erworben, kann es nach hM gutgläubig erworben werden (BGH ZWE 17, 169 Rz 19; Hamm ZWE 09, 169; LG München I ZMR 19, 382). Dies ist indes zweifelhaft, da man eine bloße Vereinbarung nicht gutgläubig erwerben kann. Wenn Wohnungseigentum durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wird, kommt ein gutgläubiger Erw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1142 BGB – Befriedigungsrecht des Eigentümers.

Gesetzestext (1) Der Eigentümer ist berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen, wenn die Forderung ihm gegenüber fällig geworden oder wenn der persönliche Schuldner zur Leistung berechtigt ist. (2) Die Befriedigung kann auch durch Hinterlegung oder durch Aufrechnung erfolgen. Rn 1 § 1142 ergänzt § 267 (da der Eigentümer keine Zahlung schuldet, hat er nach § 267 kein Recht zur E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht ausgeübt.

Rn 9 Ein nicht ausgeübter Rangvorbehalt erlischt durch Aufhebung nach § 875, in der Zwangsversteigerung oder wenn das mit dem Rangvorbehalt belastete Recht – gleich aus welchem Grund – erlischt (KGJ 40, 234; MüKo/Lettmaier Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1181 BGB – Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück.

Gesetzestext (1) Wird der Gläubiger aus dem Grundstück befriedigt, so erlischt die Hypothek. (2) Erfolgt die Befriedigung des Gläubigers aus einem der mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke, so werden auch die übrigen Grundstücke frei. (3) Der Befriedigung aus dem Grundstück steht die Befriedigung aus den Gegenständen gleich, auf die sich die Hypothek erstreckt. Rn 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere dingliche Rechte.

Rn 26 Mit einem Besitz verbundene Pfandrechte an beweglichen Sachen rechtfertigen die Vollstreckungsgegenklage, wenn sie durch Vollstreckung und Verwertung beeinträchtigt werden. Besitzlose Pfandrechte ermöglichen lediglich ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805. Bei mit Besitz verbundenen Pfandrechten wird dem Berechtigten anstelle der Drittwiderspruchsklage auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung, durch Zwangsversteigerung und durch Zwangsverwaltung. (2) Der Gläubiger kann verlangen, dass eine dieser Maßregeln allein oder neben den übrigen ausgeführt werde. (3) 1Eine Sicherungshypothek (Absatz 1) darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rückgewähranspruch.

Rn 16 Aus dem Sicherungsvertrag steht dem Sicherungsgeber ein durch den Wegfall des Sicherungszwecks bedingter Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld zu, der durch Abtretung, Verzicht oder Aufhebung der Grundschuld erfüllt werden kann. Das Wahlrecht steht dem Sicherungsgeber zu; die in der Bankpraxis häufige Beschränkung auf den Aufhebungsanspruch ist jedenfalls dann eine u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung, Beeinträchtigung, Erlöschen.

Rn 28 Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die Bedingung der Zahlung eines Entgelts gestellt werden. Eine solche Bedingung muss nicht in das Grundbuch selbst eingetragen werden, anders bei einer den Bestand des Rechts betreffende Bedingung. Es genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung. Dadurch kann der Eigentümer bei Nichtz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Grundstück mit einem Recht belastet, für welches nach den für die Zwangsversteigerung geltenden Vorschriften dem Berechtigten im Falle des Erlöschens durch den Zuschlag der Wert aus dem Erlös zu ersetzen ist, so kann der Höchstbetrag des Ersatzes bestimmt werden. 2Die Bestimmung bedarf der Eintragung in das Grundbuch.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 5 Für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (LG Heilbronn ZfIR 19, 640; Stuttg ZfIR 19, 642) sowie Insolvenz gelten die Ausführungen zu § 566b analog. Zur Zahlungsverzugskündigung, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter direkt an den Zwangsverwalter und trotz Mitteilung durch den Mieter nicht an den neuen Vermieter gezahlt wurden vgl LG Berlin GE 17, 1557. Zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßigkeit.

Rn 10 Eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte wird dann angenommen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht wahrt. Dies ist dann der Fall, wenn dem Schuldner durch die Vollstreckungsmaßnahme nur Schaden entstehen würde, der Gläubiger hingegen nicht einmal eine auch nur tw Befriedigung erhalten würde. Dies muss allerdings völlig zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstandes nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. 2Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den Teilhabern zu versteigern. (2) Hat de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Es muss ein Ersatzgegenstand im Nachlass sein, der rechtsgeschäftlich mit Mitteln der Erbschaft erworben wurde; auf den Zweck des Rechtsgeschäfts kommt es dabei nicht an, jedoch genügt ein bloßer Bezug zum Nachlass nicht. Unter Beachtung des Schutzzwecks der Norm gehört auch ein im Wege der Zwangsversteigerung mit Nachlassmitteln erworbener Gegenstand zum Nachlass (hM S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erlöschen.

Rn 9 Das Recht erlischt durch Aufhebung, § 875, durch Eintritt einer Bedingung oder Befristung, wenn die Ausübung infolge Grundstücksveränderung dauernd unmöglich ist (BGH NJW 03, 3769 [BGH 26.09.2003 - V ZR 70/03]) und bei Teilung des Grundstücks, wenn ein Teil außerhalb des Ausübungsbereiches liegt, § 1026, § 1090 II. Außerdem erlischt es gem § 1028 I 2, § 1090 II (vgl Erl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilung durch Verkauf.

Rn 39 Ist eine Teilung in Natur ausgeschlossen, wird der Gegenstand verkauft und der Erlös unter den Erben verteilt, §§ 2042 II mit 753 I 1, wobei der Verkauf beweglicher Sachen nach den Regeln des Pfandverkaufs, der Verkauf unbeweglicher Sachen durch Zwangsversteigerung nach den Regeln des ZVG erfolgt (MüKo/Schmidt § 753 Rz 15). Rn 40 Forderungen werden nach § 754 eingezogen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Umsetzung in Geld.

Rn 9 Nach § 733 III ist das Gesellschaftsvermögen nur insoweit zu liquidieren, wie dies zur Tilgung der Schulden und Rückerstattung der Einlagen erforderlich ist. Der verbleibende Überschuss ist dagegen mangels abw Vereinbarung in Natur zu teilen (§ 731 2 iVm § 752), es sei denn, die Teilung ist nach Art der Gegenstände ausgeschlossen (§§ 752 1, 753 I). Rn 10 Die Umsetzung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenes und fremdes Zubehör.

Rn 5 Auf Zubehör (§§ 97, 98) erstreckt sich die Hypothek, soweit es dem Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt der Hypothekenbestellung gehört oder dieser es später erwirbt; Miteigentum des Grundstückseigentümers genügt; ggf haftet der Miteigentumsanteil (vgl auch RGZ 132, 321 und Naumbg OLGR 20, 413). Fremdes Zubehör, auch solches im Eigentum des Eigenbesitzers, haftet nicht. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Dinglich gesicherte oder ihnen gleichgestellte Gläubiger werden durch den Ausschluss im Aufgebotsverfahren des § 1973 nicht betroffen; sie brauchen ihre Forderungen nicht anzumelden, da ihre Ansprüche nur einen bestimmten Nachlassgegenstand betreffen (Grüneberg/Weidlich § 1971 Rz 1). Entscheidend ist, dass sie die bevorrechtigte Stellung vor dem Ausschließungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen, abführen.

Rn 17 Der Verw muss namens der GdW Beiträge und Zinsen anfordern, in Empfang nehmen und abführen (BTDrs 19/22634, 47). Beiträge folgen aus einem Beschl gem § 28 I 1, II 1. Tilgungsbeträge und Darlehenszinsen sind idR solche, die aufgrund eines von der GdW geschlossenen Kreditvertrags anfallen (s.a. BGH NZM 15, 821 [BGH 25.09.2015 - V ZR 244/14]). Rn 18 Der Verw ist verpflicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 § 865 II bestimmt den Grundsatz des Verbots der Einzelvollstreckung in Zubehör. Beim Zubehör soll die wirtschaftliche Einheit unbedingt erhalten bleiben, anders als bei den Erzeugnissen geht man davon aus, dass der Wegfall des Zubehörs den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks einschränkt oder mindert. In der Zwangsversteigerung umfasst der Wert auch den Wert des Zubeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigter.

Rn 4 Ersatzberechtigt ist bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung nur der Empfänger, bei einer amtsempfangsbedürftigen oder nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung jeder betroffene Dritte. Geschützt wird allein, wer auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat und darauf vertrauen durfte. Hat bei einer Zwangsversteigerung der Meistbietende sein Gebot angefochten, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nach Eintritt des Sicherungsfalls.

Rn 19 Dieser tritt etwa bei Aufhebung oder Änderung des Titels ein, § 717; im Fall des § 945 auch wenn der Titel ohne weiteres wirkungslos wird (s Rn 4). Im Falle des § 711 bei Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 78, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]). Eine Einstellungssicherheit, § 719 iVm § 707, steht dem Gläubiger schon mit bestätigendem Berufungsurteil zu, da mit diesem d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zwangsverwalter.

Rn 85 Vermieter kann im Laufe des Mietvertrags nach § 152 II ZVG ein Zwangsverwalter werden – oder es von Anfang an sein. Der Zwangsverwalter ist in allen Fällen, in denen Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis berührt sind, wie ein Vermieter zu behandeln (BGH ZMR 19, 3333 Rz 16); dies gilt auch im Hinblick auf die Kautionsvereinbarung und selbst dann, wenn der Verwalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsnachfolge.

Rn 24 Wird eine Sicherungsgrundschuld an einen Dritten übertragen, wird dieser in seinem guten Glauben an das Fehlen von Einreden aus dem Sicherungsvertrag bei nach dem 19.8.08 erworbenen Rechten nicht geschützt. Dagegen hat der Ersteher in der Zwangsversteigerung keine Einreden aus dem Sicherungsvertrag (BGH NJW 03, 2673 [BGH 21.05.2003 - IV ZR 452/02]; München 11.6.15 – 23...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 1287 regelt in Ergänzung der §§ 1281, 1282 u 1284 (Ludwig DNotZ 92, 339, 348) die Wirkung der Leistung auf die wirksam verpfändete Forderung. Da diese erlischt (§ 362 I), fällt das Verpfändungsobjekt weg. An seine Stelle tritt grds der geleistete Gegenstand, an dem sich das Pfandrecht im Wege dinglicher Surrogation fortsetzt (1) bzw an dem der Pfandgläubiger eine Hypo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatbestand.

Rn 7 Auch der Rückerstattungsanspruch aus I 2 ist vertraglicher Natur, bei der Verweisung auf das Bereicherungsrecht handelt es sich also um eine Rechtsfolgeverweisung (BGH NJW 70, 2289 [BGH 21.10.1970 - VIII ZR 63/69]). Tatbestandlich ist neben der Beendigung des Mietverhältnisses und der im Voraus geleisteten Miete Voraussetzung, dass der Vermieter die Vertragsbeendigung n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungs...mehr