Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Versteigerungsantrag nach Insolvenzeröffnung

a) Rangklasse 2 aa) Vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Wohngeldforderungen Rz. 191 Der GdWE steht wegen der vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen und die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfüllenden Wohngeldforderungen ein Absonderungsrecht nach § 49 InsO zu und zwar unabhängig davon, ob bereits im Rahmen eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens Beschlag... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Sofortige Beschwerde

Rz. 262 Mit der sofortigen Beschwerde ist vorzugehen, wenn gerügt werden soll, dass der Teilungsplan nicht nach den gesetzlichen Form- und Verfahrensvorschriften aufgestellt sei.[126] Die zweiwöchige Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung des Aufteilungsplans.[127] mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Pfändungen bei Eigentümergrundschuld

a) Pfändung der Grundschuld vor Zuschlag Rz. 265 Ist der Schuldner selbst Inhaber der Grundschuld, kann die GdWE aus dem Titel, aus dem sie die Zwangsversteigerung betreibt, oder aus einem anderen Titel die Grundschuld pfänden. Dies ist auch während des Versteigerungsverfahrens möglich, solange der Zuschlag noch nicht erteilt ist. Rz. 266 Die Pfändung erfolgt gemäß §§ 830, 857... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XIV. Pfändung des Erlösüberschusses

Rz. 278 Bleibt nach Befriedigung aller im Teilungsplan genannten Berechtigten ein Überschuss, steht dieser dem Eigentümer zu. Dieser Anspruch ist vom Zuschlag an pfändbar. Die Pfändung ist drittschuldnerlos und somit durch Zustellung an den Eigentümer (§ 857 Abs. 2 ZPO) zu bewirken.[136] mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Gebühr zulasten des Erstehers

Rz. 283 Für die Erteilung des Zuschlags fällt eine 0,5 Gebühr an (Nr. 2214 KVGKG) berechnet i.d.R. nach dem Bargebot zzgl. des Wertes der bestehen gebliebenen Rechte (§ 54 Abs. 2 GKG). Diese Gebühr trägt der Ersteher (§ 26 Abs. 2 GKG), wird also nicht gem. § 109 ZVG dem Erlös entnommen. mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / II. Antrag

1. Form und allgemeiner Inhalt Rz. 135 Die Zwangsversteigerung setzt einen Vollstreckungsantrag des Gläubigers voraus (§ 15 ZVG). Dieser ist an das Amtsgericht zu richten, in dessen Bezirk die betreffende Wohnungseigentumseinheit liegt (§ 1 Abs. 1 ZVG). Die Landesregierungen können aber durch Rechtsverordnung bestimmen, dass die Zwangsversteigerungssachen von einem Amtsgerich... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Antrag des Schuldners

Rz. 212 Der Schuldner kann binnen zwei Wochen nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses einen Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens für höchstens sechs Monate stellen (§ 30a ZVG). Der Antrag ist begründet, wenn mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XI. Versteigerungstermin

1. Geringstes Gebot/Mindestbargebot Rz. 230 Bei einer Versteigerung aus Rangklasse 2 ohne gleichzeitig laufendes Zwangsverwaltungsverfahren umfasst das geringste Gebot (§ 44 ZVG) lediglich die Verfahrenskosten. Ist ein Zwangsverwaltungsverfahren anhängig, fallen in das geringste Gebot weiterhin etwaige Auslagen des die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers zur Erhaltung un... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 5. Rechtsanwaltskosten

Rz. 165 Der Rechtsanwalt erhält für einen Zwangsversteigerungsantrag eine 0,4 Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Nr. 1 VVRVG berechnet nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderung inkl. Zinsen. mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Rangklasse 2

aa) Vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Wohngeldforderungen Rz. 191 Der GdWE steht wegen der vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen und die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfüllenden Wohngeldforderungen ein Absonderungsrecht nach § 49 InsO zu und zwar unabhängig davon, ob bereits im Rahmen eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens Beschlagnahme eingetret... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Pfändung des Rückgewähranspruchs bei Sicherungsgrundschuld

Rz. 272 Hat der Eigentümer einem Dritten zur Sicherung einer Forderung eine Grundschuld bestellt und ist der Sicherungsgrund zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen, hat der Sicherungsgeber/Eigentümer aus der Sicherungsabrede heraus einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Grundschuldinhaber, sich von dieser Grundschuld zu trennen (sog. Rückgewähranspruch). Die Pfän... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XV. Gerichtskosten im Versteigerungsverfahren

1. Gebühren und Auslagen zulasten des Schuldners Rz. 279 Die Gebühren des Gerichts für das Versteigerungsverfahren berechnen sich wie folgt: mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Bruchteilsberechtigte

Rz. 124 Steht die Wohnungseigentumseinheit im Eigentümer mehrerer Personen als Bruchteilsberechtigte (Miteigentümer i.S.v. § 1008 BGB), ist zur Versteigerung der gesamten Wohnungseigentumseinheit ein Titel gegen alle Miteigentümer erforderlich. Liegt nur ein Titel gegen einen Bruchteilsberechtigten vor, kann der Antrag auf die Versteigerung des Miteigentumsanteils dieses Bru... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / VIII. Einstweilige Einstellung des Verfahrens

Rz. 211 Das Versteigerungsverfahren kann aus mehreren Gründen einstweilen eingestellt werden. 1. Antrag des Schuldners Rz. 212 Der Schuldner kann binnen zwei Wochen nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses einen Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens für höchstens sechs Monate stellen (§ 30a ZVG). Der Antrag ist begründet, wenn mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Geringstes Gebot/Mindestbargebot

Rz. 230 Bei einer Versteigerung aus Rangklasse 2 ohne gleichzeitig laufendes Zwangsverwaltungsverfahren umfasst das geringste Gebot (§ 44 ZVG) lediglich die Verfahrenskosten. Ist ein Zwangsverwaltungsverfahren anhängig, fallen in das geringste Gebot weiterhin etwaige Auslagen des die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers zur Erhaltung und nötigen Verbesserung des Wohnungs... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Rückgriffsansprüche einzelner Wohnungseigentümer

Rz. 154 In Rangklasse 2 fallen ferner "Rückgriffsansprüche einzelner Wohnungseigentümer" gegen den Vollstreckungsschuldner. Solche Ansprüche sind sehr selten. Sie bestehen jedenfalls nicht, wenn ein Wohnungseigentümer eine Verbindlichkeit der GdWE gegenüber Dritten – im Wege der Notgeschäftsführung – über seinen Haftungsanteil nach § 9a Abs. 4 WEG hinaus tilgt, etwa um eine ... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / X. Verkehrswertgutachten

Rz. 227 Das Gericht hat vor dem Versteigerungstermin den Verkehrswert des beschlagnahmten Wohnungseigentums zu ermitteln und festzusetzen (§ 74a Abs. 5 ZVG). Für die Ermittlung des Verkehrswertes beauftragt das Gericht in der Regel einen Sachverständigen, sofern die Ermittlung nicht auf anderem, leichterem Wege möglich ist. Rz. 228 Der Verkehrswert ist aus Sicht der GdWE vor ... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. 5/10-Grenze

Rz. 233 Das Gericht versagt den Zuschlag von Amts wegen, wenn das Meistgebot (also das bare Meistgebot zusammen mit der Summe etwaiger bestehenbleibender Rechte) nicht mindestens die Hälfte des festgesetzten Verkehrswerts beträgt (§ 85a Abs. 1 ZVG). Rz. 234 Ausnahme: Die Versagung des Zuschlags findet nur dann nicht statt, wenn mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / e) 5-Prozent-Grenze

Rz. 162 Das Vorrecht ist begrenzt auf 5 % des Verkehrswerts der Wohnungseigentumseinheit, ohne dass es auf die Höhe des erzielten Versteigerungserlöses ankommt. Der Verkehrswert wird gemäß § 74a Abs. 5 S. 1 ZVG vom Vollstreckungsgericht, nötigenfalls nach Anhörung eines Sachverständigen, festgesetzt. Die GdWE kann den Gerichtsbeschluss über die Festsetzung des Geschäftswerts... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XI. Wohngeldzahlungspflicht des Zwangsverwalters

Rz. 95 Der Zwangsverwalter hat die seit Beschlagnahme fällig gewordenen, laufenden Wohngeldbeiträge sowie den letzten vor der Beschlagnahme fällig gewordenen Beitrag (siehe § 13 Abs. 1 S. 1 ZVG) unabhängig vom Teilungsplan zu begleichen (§ 156 Abs. 1 S. 2 ZVG). Das nach Beschlagnahme fällig werdende Wohngeld gehört trotz der dogmatisch missglückten Regelung des § 156 Abs. 1 ... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 8. Rechtsanwaltskosten

Rz. 247 Der für den Gläubiger tätige Rechtsanwalt erhält für die Teilnahme am Versteigerungstermin eine 0,4 Verfahrensgebühr (Nr. 3312 VVRVG). Der Gegenstandswert bestimmt sich nach der zu vollstreckenden Forderung (§ 26 RVG). Finden mehrere Versteigerungstermine statt, erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nur einmal. Rz. 248 Vertritt ein Rechtsanwalt einen Beteiligten im Besch... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Wirkungen

Rz. 242 Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des beschlagnahmten Wohnungseigentums, es sei denn, der Zuschlagsbeschluss wird im Beschwerdewege rechtskräftig aufgehoben (§ 90 ZVG). Wird der Zuschlag gleich einem anderen erteilt, verliert der erste Ersteher sein Eigentum rückwirkend mit Wirkung vom ersten Zuschlag.[118] Mit dem Zuschlag erlöschen auch alle im Grundb... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Teilungsplan

Rz. 249 Nach erteiltem Zuschlag bestimmt das Gericht einen Verteilungstermin, in dem der Teilungsplan aufgestellt wird. Der Teilungsplan bestimmt, wie der Ertrag der Versteigerung (Teilungsmasse) auf die einzelnen Forderungen der Berechtigten verteilt werden soll. Die Teilungsmasse besteht aus dem Bargebot und den 4 % Zinsen, welche der Ersteher für die Zeit vom Zuschlag bis... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 6. Voreintragung des Schuldners

Rz. 29 Die Eintragung einer Zwangshypothek ist grundsätzlich nur möglich, wenn der im Titel bzw. der Klausel genannte Schuldner als Eigentümer in Abteilung I des Wohnungsgrundbuchs eingetragen ist (§ 39 GBO). Rz. 30 Gemäß § 40 GBO bedarf es dieser Voreintragung nicht, wenn die Vollstreckung sich materiell gegen den Erben des eingetragenen Eigentümers richtet und der Titel geg... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Pfändung des Erlösanteils nach Zuschlag

Rz. 270 Nach erfolgtem Zuschlag aber vor Durchführung und Abschluss des Verteilungsverfahrens kann die GdWE den Anspruch des ehemaligen Grundschuldinhabers/Eigentümers auf Befriedigung aus dem Erlös pfänden.[129] Die Pfändung wird mit Zustellung an den ehemaligen Eigentümer/Schuldner wirksam. Der Pfändungsbeschluss ist dem Gericht im Verteilungstermin vorzulegen. Rz. 271 Nach... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Gebühren und Auslagen zulasten des Schuldners

Rz. 279 Die Gebühren des Gerichts für das Versteigerungsverfahren berechnen sich wie folgt: mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Unbekannter Aufenthalt des Schuldners

Rz. 138 Der Gläubiger muss dem Vollstreckungsgericht eine zustellungsfähige Anschrift des Schuldners mitteilen. Zustellungsfähig ist eine Anschrift, wenn dort Schriftstücke wirksam amtlich zugestellt werden können. Dazu gehört in erster Linie die Wohn- oder Geschäftsanschrift, aber auch eine Postfachadresse.[63] Ist die Anschrift nicht zu ermitteln, kommt die Bestellung eine... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Objektbezogene Wohngeldansprüche und Nebenleistungen

Rz. 151 In Rangklasse 2 fallen Ansprüche auf Zahlung der Beiträge zu den Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums, soweit diese auf einem wirksamen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über einen Wirtschaftsplan, eine Sonderumlage oder eine Jahresabrechnung beruhen. Die Beiträge müssen fällig sein und die zu versteigernde Wohnungseigentums... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Sicherheitsleistung

Rz. 231 Um zu verhindern, dass der Meistbietende das Bargebot nicht leistet und es deshalb zur Wiederversteigerung kommen muss, was für die GdWE weiteren Zeitverlust (und damit häufig auch weiteren Forderungsausfall) bedeuten würde, kann die GdWE bzw. deren Vertreter im Versteigerungstermin von jedem Bieter Sicherheitsleistung verlangen (§§ 67 ff. ZVG). Die Sicherheitsleistu... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 4. 7/10-Grenze

Rz. 237 Liegt das Meistgebot unterhalb von 70 % des festgesetzten Verkehrswertes, muss das Gericht den Zuschlag versagen, wenn ein Beteiligter dies beantragt, der bei einem (fiktiven) Gebot in Höhe von 70 % des Verkehrswertes eine Zuteilung aus dem Versteigerungserlös in voller Höhe seines Anspruchs erwarten könnte, die er bei dem abgegebenen Gebot nicht oder nicht in dieser... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XII. Einstweilige Einstellung des Verfahrens auf Antrag des Schuldners

Rz. 100 Eine einstweilige Einstellung des Zwangsverwaltungsverfahrens auf Antrag des Schuldners nach § 30a ZVG kann nicht erfolgen. Diese auf die Zwangsversteigerung zugeschnittene Norm findet in der Zwangsverwaltung keine Anwendung.[45] Rz. 101 Der Schuldner kann eine Einstellung des Verfahrens nur unter den engen Voraussetzungen des § 765a ZPO erreichen. mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 6. Zahlung durch Schuldner

Rz. 240 Das Gericht muss das Verfahren (einstweilen) einstellen, wenn der Schuldner im Versteigerungstermin einen Einzahlungs- oder Überweisungsnachweis einer Bank oder eine öffentliche Urkunde vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Schuldner oder ein Dritter, der berechtigt ist, den Gläubiger zu befriedigen, den zur Befriedigung und zur Deckung der Kosten erforderlichen Bet... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Rechtsmittel

Rz. 244 Gegen den Zuschlag und die Versagung des Zuschlags ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Auf diese finden die Vorschriften der ZPO über die Beschwerde insoweit Anwendung, als nicht in den §§ 97 bis 104 ZVG ein anderes vorgeschrieben ist (§ 96 ZVG). Rz. 245 Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit der Verkündung des Beschlusses im Vers... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / I. Zweck

Rz. 14 Die Zwangshypothek ist bei der Vollstreckung in ein (bereits mit Grundpfandrechten belastetes) Wohnungseigentum nur in Betracht zu ziehen, wenn die titulierte Forderung kein Vorrecht in Rangklasse 2 genießt (siehe Rdn 12 f.). Die Zwangshypothek führt nicht zur Befriedigung des Gläubigers; sie dient der Sicherung der titulierten Forderung. Im Einzelnen gewährt sie dem ... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Verkündung

Rz. 241 Ist ein wirksames Meistgebot vorhanden und liegen keine Versagungsgründe vor, erteilt das Gericht dem Meistbietenden den Zuschlag durch Beschluss (§ 81 ZVG). Die Verkündung des Zuschlagsbeschlusses geschieht unmittelbar in dem Versteigerungstermin oder in einem sofort zu bestimmenden Verkündungstermin, der nicht länger als eine Woche nach dem Versteigerungstermin lie... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / Literaturtipps

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / dd) Freihändige Veräußerung durch Insolvenzverwalter

Rz. 197 Veräußert der Insolvenzverwalter die Wohnungseigentumseinheit freihändig an einen Dritten, können gegen den Dritten keine Ansprüche wegen der Wohngeldrückstände geltend gemacht werden, gleich aus welchem Zeitraum die Wohngeldrückstände stammen.[101] Das Absonderungsrecht setzt sich aber am Veräußerungserlös fort.[102] mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Betreiben der Versteigerung aus Rangklasse 4

Rz. 204 Betreibt der Vollstreckungsgläubiger das Zwangsversteigerungsverfahren hingegen aus Rangklasse 4 auf Basis eines vor der Auflassungsvormerkung eingetragenen Grundpfandrechts, kann das Versteigerungsverfahren gegen den neuen Eigentümer fortgesetzt werden. Eine Umschreibung des Titels ist nicht erforderlich, wenn die Beschlagnahme vor der Eintragung des neuen Eigentüme... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XVI. Kostenfestsetzung

Rz. 284 Die der GdWE durch das Zwangsversteigerungsverfahren entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden im Teilungsplan berücksichtigt (siehe Rdn 249) und fließen – soweit die Teilungsmasse reicht – an die GdWE zurück. Solange die GdWE aber noch nicht befriedigt ist, kann sie während oder nach Abschluss des Zwangsversteigerungsverfahrens die entstandenen (notwendi... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / IV. Anmeldung von Wohngeldansprüchen in Rangklasse 2 bei Versteigerung durch Dritte

Rz. 179 Betreibt ein Dritter das Zwangsversteigerungsverfahren, muss die GdWE ihre gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Forderungen beim Vollstreckungsgericht anmelden, wenn diese bei der Verteilung des Versteigerungserlöses berücksichtigt werden sollen. Die GdWE wird dabei gemäß § 9b Abs. 1 S. 1 WEG durch den Verwalter vertreten. Der Verwalter ist zur Durchführung de... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / IV. Wertbestimmung bei sonstigen WEG-Verfahren

Rz. 442 Bei Leistungsklagen (Zahlung, Unterlassung, Protokollberichtigungsklagen usw.) und Feststellungsklagen, die keine Beschlussklagen i.w.S. darstellen, gelten für die Wertbestimmung die §§ 3 ff. ZPO über den Verweis in § 48 GKG. Rz. 443 Bei einer positiven Feststellungsklage ist der Wert mit 80 % gegenüber dem Wert einer entsprechenden Leistungsklage anzusetzen; bei eine... mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Widerspruch

Rz. 255 Bei materiellrechtlichen Beanstandungen, dass der Teilungsplan aufgrund eines besseren Rechts sachlich unrichtig sei, ist der Widerspruch gegeben (§ 115 Abs. 2 ZVG). Er dient also der Klärung der Frage, wie weit ein Gläubiger ein Recht auf Befriedigung hat. Der Widerspruch bezieht sich auf Schuldenmasse und Zuteilung und findet statt, wenn der Plan formell in Ordnung... mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / E. Prozesskostenhilfe

Rz. 76 Ob einer Partei Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, richtet sich nach den §§ 114 ff. ZPO. Rz. 77 Prozesskostenhilfe kann der klagende Wohnungseigentümer erhalten, wenn er bedürftig ist, die Klage Aussicht auf Erfolg hat und die sie nicht mutwillig ist. Rz. 78 Besonderheiten ergeben sich in diesem Zusammenhang insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der Klag... mehr

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Wohnungseigentumsgemeinscha... / 2.3.2 Verzicht auf Steuerbefreiung (§ 9 UStG)

Auf die Steuerfreiheit der Umsätze nach § 4 Nr. 13 UStG kann gem. § 9 Abs. 1 UStG verzichtet werden.[1] Die sog. Option zur Umsatzsteuer ist für Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht möglich.[2] Bis auf den Sonderfall des Erwerbs von Grundstücken in der Zwangsversteigerung nach § 9 Abs. 3 UStG [3] ist die Option an keine Form oder Frist gebunden. Allerdings kann... mehr

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FoVo 11/2025, Haftung eines... / 2 II. Aus der Entscheidung

Zwangsversteigerung ist nicht das alleinige Ziel Bei der Abwägung, ob eine Vermietung durch den Zwangsverwalter erfolgen soll, ist nach dem OLG Karlsruhe nicht darauf abzustellen, ob es im Interesse aller Beteiligten liegen könnte, die Immobilie zugunsten einer Zwangsversteigerung leerstehen zu lassen, um möglicherweise einen höheren Versteigerungserlös zu erzielen. Denn das ... mehr

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FoVo 11/2025, Anforderungen... / 1 Der Fall

Streit um die wirksame Bestellung eines Zustellungsvertreters Die Gläubigerin betreibt die Zwangsversteigerung in ein näher bezeichnetes Grundstück im Eigentum des Schuldner. Drei Versuche, dem Schuldner die Terminsbestimmung durch die Post bzw. einen Gerichtswachtmeister zuzustellen, blieben in dem Zeitraum zwischen dem 21. und dem 27.3.2024 erfolglos, weil die Zustellperson... mehr

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FoVo 11/2025, Anforderungen... / 2 II. Aus der Entscheidung

Rechtsfehlerfrei verneint das LG einen Zuschlagsversagungsgrund i.S.v. § 83 Nr. 1 ZVG, weil dem Schuldner die Terminsbestimmung rechtzeitig zugestellt worden ist (§ 43 Abs. 2 ZVG). Vierwöchige Zustellungsfrist ist gewahrt Gemäß § 83 Nr. 1 ZVG ist der Zuschlag u.a. dann zu versagen, wenn die Vorschrift des § 43 Abs. 2 ZVG verletzt ist. Dieser Bestimmung zufolge muss die Termins... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / I. Allgemeines

Rz. 3 Nach § 1967 Abs. 1 BGB "haftet" der Erbe "für die Nachlassverbindlichkeiten". Damit übernimmt der Erbe nicht nur das Vermögen des Erblassers (§ 1922 BGB), sondern auch dessen Verbindlichkeiten. Die Bestimmung legt damit den Grundsatz der (zunächst) unbeschränkten Haftung des Erben fest. Jeder Erbe hat jedoch das Recht, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Zur... mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Zwangsversteigerung

Rz. 141 Gem. § 867 Abs. 3 ZPO besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, zur Befriedigung aus dem Grundstück die Zwangsversteigerung zu betreiben. Hierzu genügt in diesem Fall der vollstreckbare Zahlungstitel, auf dem die Eintragung der Zwangshypothek (gem. § 867 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ZPO) vermerkt ist. Ein besonderer dinglicher Duldungstitel als Voraussetzung für die Zwangsvoll... mehr