Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Schutz des Erstehers in der Zwangsversteigerung (Abs 3 S 2).

Rn 58 Durch § 325 III 2 wird die Unterausnahme des § 325 III 1 wiederum zugunsten des Erstehers in der Zwangsversteigerung eingeschränkt. Hier tritt eine Rechtskrafterstreckung nur ein, wenn die Rechtshängigkeit, ähnl wie die Kündigung des eingetragenen Rechts nach § 54 ZVG, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten angemeldet wird. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 10. Zwangsversteigerung.

Rn 18 Im Zwangsversteigerungsverfahren kommt die Beiordnung eines Anwalts nur dann in Betracht, wenn der Schuldner konkret dargelegt, in welcher Art und Weise er in das Verfahren eingreifen will und gg welche vollstreckungsgerichtliche Maßnahme er sich konkret wenden will (BGH NJW-RR 04, 787 [BGH 31.10.2003 - IXa ZB 197/03]; s aber hierzu die Kritik bei § 119 Rn 32). III. Bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsversteigerung.

Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwiegendsten Eingriff in das Eigentum des Schuldners dar. Die Verfahrensvoraussetzungen, der Ablauf und die Rechtsmittel sind geregelt im ZVG, welches aber ergän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 169. Zwangsversteigerung.

Rn 283 Für Anordnung und Beitritt erfällt nach Ziff 2210 KV Anl 1 GKG eine Festgebühr; für die Wertgebühren nach Ziff 2211 ff ist § 54 GKG einschlägig. Grds kommt es auf die Festsetzung nach § 74a V ZVG an, auch wenn später weitere Beteiligte beitreten (LG Paderborn RPfleger 89, 168). Für die Zuschlagsgebühr nach § 54 II GKG ist das Meistgebot maßgeblich, selbst wenn es unte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gläubigerwahlrecht.

Rn 5 Der Gläubiger hat die Wahl, welche Vollstreckungsmaßnahme er durchführt, alle Maßnahmen können auch kumulativ gewählt werden. Ggü dem Gläubigerinteresse tritt der Schuldnerschutz zurück. Maßnahmen können auch gleichzeitig beantragt werden, wobei dies aufgrund der Tatsache, dass zur Durchführung die Titelvorlage erforderlich ist, nur möglich ist bei gleicher Zuständigkei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwertung.

Rn 20 Die Verwertung der Sicherungshypothek erfolgt durch Zwangsversteigerung. Der Gläubiger kann gem § 867 III aus der Sicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, es bedarf keines dinglichen Titels gg den Eigentümer. Zur Antragstellung genügt die Vorlage des Vollstreckungstitels, auf welchem die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt ist. Eine erneute Zustellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Schuldnerschutz.

Rn 6 Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen stellt unabhängig von ihrer Art idR einen entscheidenden Eingriff in das Schuldnervermögen dar, der nicht selten mit erheblichen persönlichen Konsequenzen verbunden ist, man denke an die Verwertung des Familienheims oder des Betriebsgrundstücks. Unabhängig von der Mindesthöhe bei der Zwangshypothek gibt es weder eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite.

Rn 11 Rechtsnachfolger des Schuldners sind dessen Allein- oder Miterben (im Unterschied zur Beerbung des Gläubigers s Rn 6) ab Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, was alternativ durch öffentliche Urkunden nachzuweisen ist (Musielak/Voit/Lackmann § 727 Rz 7). Miterben haften als Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner, die zur Rechnungslegung, Auskunfts...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 154 Die einzelnen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind nach § 18 RVG in der Regel jeweils eigene besondere Angelegenheiten. Sie lösen eigene Gebühren aus. Auch in der Zwangsvollstreckung kann der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von jeweils 0,3 Gebühren verdienen. Gerade bei den Gegenstands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zwangsvollstreckung in ein eingetragenes Schiff oder in ein Schiffsbauwerk, das im Schiffsbauregister eingetragen ist oder in dieses Register eingetragen werden kann, erfolgt durch Eintragung einer Schiffshypothek für die Forderung oder durch Zwangsversteigerung. 2Die Anordnung einer Zwangsversteigerung eines Seeschiffs ist unzulässig, wenn sich das Schiff auf der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Direkter, kraft Inbezugnahme und entsprechender.

Rn 2 Die Vorschrift gilt unmittelbar für Fälle der Rechtsnachfolge bei Urteilen iSv § 704 (nach ganz hM auch bei vorläufig vollstreckbaren, BGH NJW-RR 01, 1362 [BGH 23.05.2001 - VII ZR 469/00]). Sie ist aber über § 795 auch bei allen anderen Titeln der ZPO einschlägig, grds auch bei Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen (Loritz ZZP 106, 1 mwN) sowie zur Erwirkung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung, durch Zwangsversteigerung und durch Zwangsverwaltung. (2) Der Gläubiger kann verlangen, dass eine dieser Maßregeln allein oder neben den übrigen ausgeführt werde. (3) 1Eine Sicherungshypothek (Absatz 1) darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnismäßigkeit.

Rn 10 Eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte wird dann angenommen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht wahrt. Dies ist dann der Fall, wenn dem Schuldner durch die Vollstreckungsmaßnahme nur Schaden entstehen würde, der Gläubiger hingegen nicht einmal eine auch nur tw Befriedigung erhalten würde. Dies muss allerdings völlig zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere dingliche Rechte.

Rn 26 Mit einem Besitz verbundene Pfandrechte an beweglichen Sachen rechtfertigen die Vollstreckungsgegenklage, wenn sie durch Vollstreckung und Verwertung beeinträchtigt werden. Besitzlose Pfandrechte ermöglichen lediglich ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805. Bei mit Besitz verbundenen Pfandrechten wird dem Berechtigten anstelle der Drittwiderspruchsklage auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verkehrsanwalt.

Rn 22 Gemäß § 121 IV kann der Partei auf Antrag für die Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter oder zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten ein Anwalt beigeordnet werden. 1. Beweisaufnahme. Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Te...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Auf sonstige Weise.

Rn 24 Abs 2 S 2 stellt es dem GV frei, ob er die Pfändung durch Anlegung von Siegeln oder auf sonstige Weise ersichtlich macht; beide Möglichkeiten stehen also gleichwertig nebeneinander (RGZ 126, 346, 347; MüKoZPO/Gruber Rz 34; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 17). § 82 I 7 GVGA weist den GV jedoch an, das Dienstsiegel oder den Dienststempel zur Kennzeichnung gepfändeter Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Geltungsbereich.

Rn 1 Die §§ 864–871 regeln innerhalb der ZPO die Zwangsvollstreckung in Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen findet statt durch die Zwangsversteigerung, die Zwangsverwaltung oder die Eintragung einer Sicherungshypothek (§ 867). Die nähere Ausgestaltung der Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwangsverwaltung.

Rn 3 Die Zwangsverwaltung dient der Befriedigung des Gläubigers aus den Erträgnissen des Grundstücks, auch hier sind Verfahrensvoraussetzungen und Ablauf geregelt im ZVG. Die Zwangsverwaltung ist eine geeignete Vollstreckungsmaßnahme, wenn das Grundstück ausreichend hohe Erträge abwirft, um in absehbarer Zeit die Schuld zu begleichen. Außerdem umfasst die Zwangsverwaltung an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollstreckbarkeit.

Rn 13 Hinsichtlich der Vollstreckbarkeit gilt folgendes: Vor Beschlagnahme und vor Enthaftung ist eine Pfändung im Wege der Mobiliarvollstreckung nicht zulässig, der Gerichtsvollzieher hat demnach gerade die Zubehöreigenschaft in Abgrenzung zu den sonstigen Bestandteilen bzw Erzeugnissen genau zu prüfen. Sobald ein Zubehörstück durch Enthaftung (Veräußerung und Entfernung vom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Sicherungshypothek wird auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen; die Eintragung ist auf dem vollstreckbaren Titel zu vermerken. 2Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. 3Das Grundstück haftet auch für die dem Schuldner zur Last fallenden Kosten der Eintragung. (2) 1Sollen mehrere Grundstücke des Schuldners mit der Hypothek belastet werden, so ist de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 § 865 II bestimmt den Grundsatz des Verbots der Einzelvollstreckung in Zubehör. Beim Zubehör soll die wirtschaftliche Einheit unbedingt erhalten bleiben, anders als bei den Erzeugnissen geht man davon aus, dass der Wegfall des Zubehörs den wirtschaftlichen Wert des Grundstücks einschränkt oder mindert. In der Zwangsversteigerung umfasst der Wert auch den Wert des Zubeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisaufnahme.

Rn 23 Findet ein auswärtiger Beweisaufnahmetermin statt, so kann für diesen Termin ein besonderer Anwalt beigeordnet werden, wenn die Terminswahrnehmung durch einen Vertreter der Partei nötig und sachgerecht ist (Brandbg AnwBl 96, 54). Es muss ein Beweisaufnahmetermin stattfinden, ein Termin zur mündlichen Verhandlung reicht nicht aus (Brandbg Beschl v 7.3.07 – 10 WF 53/07)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Haftungsverband der Hypothek.

Rn 2 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen die Gegenstände, auf die sich die Hypothek erstreckt. Dabei handelt es sich lediglich um eine Definition des Haftungsverbandes, es bedeutet nicht, dass die Vorschrift nur bei belasteten Grundstücken gelten soll. Auch bei unbelasteten Grundstücken und der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsgrundlagen der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Im Achten Buch der ZPO ist die Zwangsvollstreckung aus bürgerlich-rechtlichen Forderungen geregelt, deren Berechtigung von Zivilgerichten festgestellt wurde oder sonst förmlich dokumentiert worden ist. Die Zwangsvollstreckung findet also statt aus sog Vollstreckungsansprüchen, denen vollstreckbare zivilrechtliche Ansprüche iSv § 194 BGB zugrunde liegen. Zwangsversteiger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 170. Zwangsverwaltung.

Rn 284 Für die Jahresgebühr nach Ziff 2221 KV Anl 1 GKG bestimmt sich der Wert gem §§ 7 II, 55 GKG nach den Jahres-Bruttoeinkünften. Für die Anwaltsgebühren gilt § 27 RVG, der allerdings den Streit um die Vergütung des Zwangsverwalters nicht umfasst; insoweit ist das Vergütungsinteresse maßgeblich (BGH MDR 07, 983 [BGH 08.03.2007 - V ZB 63/06]). In der Beschwerde wird auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Notanwalt.

Rn 25 Gemäß § 121 V wird der Partei vom Vorsitzenden ein Rechtsanwalt beigeordnet, wenn die Partei keinen zur Vertretung bereiten Anwalt findet und die Beiordnung beantragt. Es ist erforderlich, dass die Partei nachweist, dass sie sich vergeblich um einen zur Vertretung bereiten Anwalt bemüht hat. Mehrere Anwälte müssen zur Vertretung nicht bereit gewesen sein (Dürbeck/Gotts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vollziehung des Arrestes in ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk wird durch Pfändung nach den Vorschriften über die Pfändung beweglicher Sachen mit folgenden Abweichungen bewirkt. (2) Die Pfändung begründet ein Pfandrecht an dem gepfändeten Schiff oder Schiffsbauwerk; das Pfandrecht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu anderen Rechten dieselben Rechte wie e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gericht: Zwangsversteigerung KV 2210 ff, Zwangsverwaltung KV 2220 ff. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig, auch für die Auslagen für Sachverständigen und Zwangsverwalter. Wert: Wert der Hauptforderung §§ 54–56 GKG. Für die Eintragung einer Zwangshypothek eine volle Gebühr nach §§ 32, 62 KostO. Bei Belastung mehrerer Grundstücke fällt für jede Eintragung eine Gebühr an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beiordnung bei sonstigen sachkundigen Gegnern.

Rn 21 Ist der Gegner durch eine Person oder eine Institution vertreten, die zwar kein Anwalt ist, aber ansonsten sachkundig und prozesserfahren ist, so ist in entspr Anwendung des Grundsatzes der Waffengleichheit auf Antrag ein Anwalt beizuordnen. So, wenn einer Naturalpartei rechtskundige und prozesserfahrene Vertreter einer Behörde gegenüberstehen, und zwar selbst in Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Zwangsvollstreckung darf nicht insgesamt untersagt werden. § 765a ermöglicht es somit nicht, die Bindung der Vollstreckungsorgane an den Titel überhaupt zu beseitigen. Einwendungen gg den titulierten Anspruch sind im Weg der Nichtigkeits- u Restitutionsklage nach §§ 579, 580, der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 und – bei erschlichenem bzw als unrichtig erkanntem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 7 § 772 S 1 betrifft nicht den Vollstreckungszugriff, sondern nur die Veräußerung oder Überweisung im Weg der Zwangsvollstreckung, somit die Verwertung. Pfändung ist somit von § 772 S 1 nicht erfasst, ebenso wenig die Eintragung einer Sicherungshypothek; auch können Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung angeordnet werden. Die Versteigerung selbst soll nicht erfolgen, w...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 9. Beendigung des Nießbrauchs

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind oder den Besitz der in Streit befangenen Sache in solcher Weise erlangt haben, dass eine der Parteien oder ihr Rechtsnachfolger mittelbarer Besitzer geworden ist. (2) Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Pfändung von Miete und Pacht ist auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese Einkünfte für den Schuldner zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks, zur Vornahme notwendiger Instandsetzungsarbeiten und zur Befriedigung von Ansprüchen unentbehrlich sind, die bei einer Zwangsvollstreckung in das Grundstück dem Anspruch des Gläub...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 803 ff ZPO

Rn 1 Die §§ 803 ff regeln die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen; Vollstreckungsgrund sind also Ansprüche, die auf Leistung einer Geldsumme gerichtet sind, dh, dass nur der summenmäßige Wert geschuldet wird, nicht bestimmte Geldstücke oder Geldsorten. Unerheblich ist, ob die Forderung auf Zahlung an den Gläubiger oder an einen Dritten oder auf Hinterlegung gerichtet i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gg die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a, 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herausgabeanspruch (Abs 1).

Rn 8 Die Besitzsicherung hat nur eine begrenzte Bedeutung, denn die Eintragung einer Sicherungshypothek und die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgen unabhängig vom Besitz des Schuldners. Die Anordnung der Zwangsverwaltung erfordert zwar ebenfalls keinen Schuldnerbesitz, ihm kommt hier aber eine praktische Relevanz zu, weil die Zwangsverwaltung am Besitzverhältnis eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einzelne Spezialregelungen.

Rn 11 Einzelne Spezialregelungen schließen § 766 aus. Vollstreckungsmaßnahmen des GBA unterliegen den §§ 71 ff, 78 ff GBO; die Erinnerung ist nicht gegeben (so bereits RGZ 48, 242, 243, 244). Im Verfahren zur Abnahme der eV gilt § 900 IV 1 (BGH NJW-RR 11, 1693, 1694 [BGH 17.08.2011 - I ZB 5/11]; vgl § 777 Rn 3). Dem Schuldner steht als Rechtsbehelf nur der Widerspruch zu; de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Andere Verfahrensarten.

Rn 12 Arbeitsgericht: Die Verweisung in § 46 II ArbGG umfasst auch die Zustellungsvorschriften der ZPO. Zu beachten ist jedoch die Sonderregelung des § 50 ArbGG. Entschädigungsgericht: § 209 I BEG verweist allgemein auf die Vorschriften der ZPO; hinsichtlich der Zustellung bestimmt § 209 V BEG, dass diese stets vAw zu erfolgen hat. Freiwillige Gerichtsbarkeit: § 15 II FamFG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Teilungsversteigerung.

Rn 262 Bei Widerspruch gg eine Teilungsversteigerung ist nach § 3 zu schätzen, wobei dem Interesse, eine Verschleuderung zu verhindern, Gewicht zukommt. Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswerts ist auf dieser Grundlage zunächst der Miteigentumsanteil des widersprechenden Eigentümers (BGH NZFam 22, 228; FamRZ 91, 547; Karlsr FamRZ 04, 1221). Auf dieser Grundlage ist e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellungsgegenstand.

Rn 11 Grds muss nach § 750 I nur der Titel (dh eine einfache Titelausfertigung), nicht aber die vollstreckbare Ausfertigung zugestellt werden, es sei denn, es handelt sich gem Abs 2 um sog qualifizierte Klauseln (s Rn 17). Das gilt auch im Fall der Sicherungsvollstreckung nach Abs 3 (BGH Rpfleger 05, 547; LG Frankfurt Rpfleger 82, 296; Walker JZ 11, 401, 404). Soweit Urkunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1 a) ist auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsorgane.

Rn 6 An der Zwangsvollstreckung sind Gläubiger, Schuldner und uU auch dritte Personen beteiligt sowie in jedem Fall das zuständige Vollstreckungsorgan. Welches das ist, hängt von der Art der Zwangsvollstreckung ab, die durchgeführt wird. Die Zuständigkeit des Vollstreckungsorgans ist eine ausschließliche (§ 802). Das primäre Vollstreckungsorgan ist der Gerichtsvollzieher, de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk richtet sich nach den Vorschriften der Immobiliarvollstreckung. § 870a regelt die Besonderheiten, die sich für Schiffe ergeben. Die Vorschrift entspricht § 866, wobei es keine Zwangsverwaltung von Schiffen gibt. Die in § 165 ZVG geregelte Anordnung der Bewachung und Verwahrung des Schiffes ist eine Sicherungsmaßn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beiordnung wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit.

Rn 19 Gemäß § 121 II Alt 2 besteht die Verpflichtung, einen Anwalt beizuordnen, wenn der Gegner durch einen Rechtsanwalt vertreten ist. Dieser Grundsatz der Waffengleichheit hat keine verfassungsrechtliche Qualität; einen Grundsatz, dass rechtliches Gehör immer durch die Vermittlung eines Anwalts gewährt werden muss, gibt es nicht (BVerfGE 9, 124; daher ist § 78 II FamFG, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 143. Verteilungsverfahren.

Rn 243 §§ 872 ff. Für die Gerichtskosten ist die Verteilungsmasse ohne Zinsen und Kosten anzusetzen, § 43 GKG; ein verbleibender Überschuss ist abzuziehen. Für die Anwaltskosten kommt es nach § 25 I Nr 1 RVG auf die Forderung an, begrenzt durch den geringeren Wert der Verteilungsmasse. In der Widerspruchsklage, § 878, zählt das Interesse am Vorrang, zu bemessen mit dem Mehrb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift begründet, indem sie die Anordnung von und die Mitwirkung bei allen Vollstreckungshandlungen, die den Gerichten zugewiesen sind, den Amtsgerichten zuweist, hierfür eine einheitliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als Vollstreckungsgericht. § 764 installiert damit ein ebenso leicht zugängliches wie ortsnahes Vollstreckungsorgan (MüKoZPO/Heßler § 764 Rz 1: ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schiffe.

Rn 6 Ebenfalls wie Grundstücke behandelt werden Schiffe, die im Schiffsregister eingetragen sind, Schiffsbauwerke, die im Schiffsregister im eingetragen sind oder in dieses Register eingetragen werden können (§§ 2, 3, 77 SchiffsRG). Ähnlich wie bei den Grundstücken entscheidet demnach auch hier die Eintragung in einem öffentlichen Register darüber, welchem Vollstreckungsrech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckung ins bewegliche Vermögen.

Rn 30 In § 119 ist jetzt klargestellt, dass das Vollstreckungsgericht im Rahmen seiner örtlichen und sachlichen Zuständigkeit PKH pauschal für die gesamte Zwangsvollstreckung bewilligen kann (ebenso gem § 77 Abs 2 FamFG in FG-Familiensachen). Zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Die funktionelle Zuständigkeit ergibt sich aus § 20 Nr 5 RPflG. Grds ist die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einzelne generell eilbedürftige Verfahren.

Rn 8 Bei den früher in Abs 3 S 2 Nr 3 enthaltenen Familiensachen ist bei bestimmten Verfahren eine Eilbedürftigkeit gesetzlich normiert (vgl §§ 129a, 155 FamFG). Ferner sind in S 2 Nr 1, 2, 4–8 Ausn von der Verlegungspflicht für bestimmte, allgemein als eilbedürftig eingestufte Verfahren vorgesehen (inhaltlich weitgehend entsprechend der früheren Ferienregelung in § 200 II G...mehr