Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Erlöschen.

Rn 8 Das auf einen Verkaufsfall beschränkte Recht (vgl § 1097) erlischt mit ordnungsgemäßer Ausübung und durch Nichtausübung bei Vorkaufsfall. Außerdem erlischt es, wenn das Grundstück auf andere Weise als durch Verkauf in das Eigentum eines Sonderrechtsnachfolgers übergeht (München BeckRS 15, 18622), etwa durch Übereignung an einen Dritten bei Nichtvorliegen eines Vorkaufsf... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Vollstreckung (§ 17 IV).

Rn 19 Aus dem Veräußerungsurteil – oder nach § 17 IV 2 aus einem Schuldtitel iSd § 794 ZPO, durch den sich der WEigtümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verpflichtet – ist die GdW nach § 17 IV 1 zur Zwangsvollstreckung entspr dem ZVG ›berechtigt‹. Aus dem Veräußerungsurteil kann 30 Jahre lang vollstreckt werden (§ 197 I Nr 3 BGB). Rn 20 Die Vollstreckung erfolgt im W... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstandes nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. 2Ist die Veräußerung an einen Dritten unstatthaft, so ist der Gegenstand unter den Teilhabern zu versteigern. (2) Hat de... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gutgläubiger Erwerb.

Rn 25 Wird ein verdinglichtes SNR rechtsgeschäftlich (mit-)erworben, kann es nach hM gutgläubig erworben werden (BGH ZWE 17, 169 Rz 19; Hamm ZWE 09, 169; LG München I ZMR 19, 382). Dies ist indes zweifelhaft, da man eine bloße Vereinbarung nicht gutgläubig erwerben kann. Wenn Wohnungseigentum durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wird, kommt ein gutgläubiger Erw... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung, Beeinträchtigung, Erlöschen.

Rn 28 Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die Bedingung der Zahlung eines Entgelts gestellt werden. Eine solche Bedingung muss nicht in das Grundbuch selbst eingetragen werden, anders bei einer den Bestand des Rechts betreffende Bedingung. Es genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung. Dadurch kann der Eigentümer bei Nichtz... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nicht ausgeübt.

Rn 9 Ein nicht ausgeübter Rangvorbehalt erlischt durch Aufhebung nach § 875, in der Zwangsversteigerung oder wenn das mit dem Rangvorbehalt belastete Recht – gleich aus welchem Grund – erlischt (KGJ 40, 234; MüKo/Lettmaier Rz 10). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Grundstück mit einem Recht belastet, für welches nach den für die Zwangsversteigerung geltenden Vorschriften dem Berechtigten im Falle des Erlöschens durch den Zuschlag der Wert aus dem Erlös zu ersetzen ist, so kann der Höchstbetrag des Ersatzes bestimmt werden. 2Die Bestimmung bedarf der Eintragung in das Grundbuch. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Umfang der Haftung.

Rn 2 Die Haftung beginnt mit der Eintragung der Hypothek (Köln ZIP 96, 828) und umfasst auch rückständige Beträge aus der Zeit vor der Eintragung und auch Forderungen aus Mietverträgen, die nach der Eintragung abgeschlossen wurden (Karlsr NJW-RR 98, 1569 [OLG Karlsruhe 03.09.1997 - 1 U 126/97]); diese Haftung besteht auch ohne Beschlagnahme (BGH Rpfleger 07, 219 [BGH 09.11.2... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlöschen.

Rn 2 Die Rechte müssen in der Zwangsversteigerung erlöschen und dürfen nicht bestehen bleiben. Nach § 52 II ZVG bleiben bestehen, auch wenn sie nicht in das geringste Gebot fallen, die Renten nach §§ 912–917 und eine Erbbauzinsreallast mit ihrem Hauptanspruch im Falle des § 9 III ErbbauRG sowie das Erbbaurecht selbst, § 25 ErbbauRG. mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1142 BGB – Befriedigungsrecht des Eigentümers.

Gesetzestext (1) Der Eigentümer ist berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen, wenn die Forderung ihm gegenüber fällig geworden oder wenn der persönliche Schuldner zur Leistung berechtigt ist. (2) Die Befriedigung kann auch durch Hinterlegung oder durch Aufrechnung erfolgen. Rn 1 § 1142 ergänzt § 267 (da der Eigentümer keine Zahlung schuldet, hat er nach § 267 kein Recht zur E... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 5 Für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (LG Heilbronn ZfIR 19, 640; Stuttg ZfIR 19, 642) sowie Insolvenz gelten die Ausführungen zu § 566b analog. Zur Zahlungsverzugskündigung, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter direkt an den Zwangsverwalter und trotz Mitteilung durch den Mieter nicht an den neuen Vermieter gezahlt wurden vgl LG Berlin GE 17, 1557. Zum ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1181 BGB – Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück.

Gesetzestext (1) Wird der Gläubiger aus dem Grundstück befriedigt, so erlischt die Hypothek. (2) Erfolgt die Befriedigung des Gläubigers aus einem der mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke, so werden auch die übrigen Grundstücke frei. (3) Der Befriedigung aus dem Grundstück steht die Befriedigung aus den Gegenständen gleich, auf die sich die Hypothek erstreckt. Rn 1... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 95 Wenn der Vermieter für einen vorangegangenen Zeitraum nicht rechtzeitig abrechnet, hat der Mieter – solange der Mietvertrag nicht beendet ist – nach § 273 ein Zurückbehaltungsrecht für weitere Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 60; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 9); hiervon ausgenommen ist der Fall der Zwangsversteigerung für Zeiträume, für die der frühere Eigentümer ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Gesamtbelastung.

Rn 11 Die Gesamthypothek gewährt dem Gläubiger das Wahlrecht, aus welchem Grundstück er sich befriedigen will; in der Zwangsversteigerung gelten die §§ 44, 64 ZVG. Wird der Gläubiger durch Vollstreckung in ein Pfandobjekt befriedigt, werden die anderen Grundstücke von der Haftung frei. Rn 12 Der Gläubiger ist aber berechtigt, die Gesamthypothek in beliebiger Weise auf die ein... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 566b gilt nicht nur für Wohnraum, sondern auch für Geschäftsräume, Grundstücksmiete (§§ 549, 578 I) und Pacht (§ 581 II). § 566b gilt analog bei Veräußerung oder Heimfall des Dauerwohn- oder Dauernutzungsrechts (§§ 37 II, III, 31 III WEG), nach Erlöschen des Erbbaurechts (§ 30 I ErbbauRG), bei der gewerblichen Zwischenvermietung, wenn der Zwischenvermieter ausscheidet... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zwangsvollstreckung.

Rn 8 Bei dem Erwerb kraft Zuschlags in der Zwangsversteigerung gilt § 892 nicht (BayObLG DNotZ 94, 246f) und selbst der bösgläubige Ersteher erwirbt Eigentum (RGZ 129, 164 f; aA MüKo/Lettmaier Rz 30), wobei er jedoch uU aus § 826 zur Rückübereignung verpflichtet ist (RGZ 69, 280f). Bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen schützt § 892 den Vollstreckungsgläubiger ni... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragseintritt (Abs 1).

Rn 4 Voraussetzungen für die entspr Anwendung der §§ 566 ff ist zunächst die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks oder Grundstücksteils, auch: Wohnungseigentumsberechtigung, durch den Nießbraucher. Bei Vermietung/Verpachtung durch den Eigentümer vor dem Nießbrauchsbeginn ist der Nießbraucher gem § 567b gebunden. Der Eigentümer ist es ohnehin. Rn 5 Die Vermietung/Verp... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 37 WEG – Vermietung.

Gesetzestext (1) Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, so erlischt das Miet- oder Pachtverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt. (2) Macht der Eigentümer von seinem Heimfallanspruch Gebrauch, so tritt er oder derjenige, auf den das Dauerwohnrecht zu übertragen ist, in das Miet- oder Pa... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Durchführung der Ablösung.

Rn 2 Der Ablösende kann den Gläubiger auch durch Hinterlegung oder Aufrechnung befriedigen (§ 268 II). Bei vollständiger Befriedigung erwirbt er die Forderung (§ 268 III) und zugleich die Hypothek (§§ 412, 401); gutgläubiger Erwerb der Einredefreiheit ist ausgeschlossen (BGH NJW 86, 1487 [BGH 12.12.1985 - IX ZR 15/85] m abl Anm Canaris; BGH NJW 97, 190; s § 1157 Rn 3; aA 10.... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Form.

Rn 3 Die Teilungserklärung ist formfrei, muss für den grundbuchrechtlichen Vollzug aber nach § 29 GBO in Form einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde (§ 129 BGB) abgegeben werden. In der Praxis ist die notarielle Beurkundung nach §§ 129 II, 128 BGB im Hinblick auf § 13a I 1 BeurkG üblich. Da § 8 die Teilung des Vollrechtes ist, sind Zustimmungen Dritter (Vor ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Persönliche Haftung aufgrund Eigentums.

Rn 1 Jeder Eigentümer haftet kraft Gesetzes während der Dauer des Eigentums auch persönlich für die fällig werdenden Einzelleistungen. Diese Haftung ist zu unterscheiden von der dinglichen Haftung aus § 1107, die auch für Rückstände aus der Zeit vor dem Eigentumserwerb besteht (BGH NJW 90, 2380). Sie ist ferner zu unterscheiden von der Haftung aus der gesicherten Forderung (... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Relative Verfügungsbeschränkungen.

Rn 4 Verfügungsbeschränkungen iSd § 892 I 2 sind relative Veräußerungsverbote nach §§ 135 f (RG HRR 32 Nr 618). Gleichgestellt sind Verfügungsbeschränkungen insb Beschränkungen durch Insolvenzeröffnung und vorläufige Sicherungsmaßnahmen (§§ 80, 20 ff InsO; vgl den Verweis in §§ 24, 81 InsO, so dass dahin stehen kann, ob die Insolvenzeröffnung zu einem absoluten Verfügungsver... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenes und fremdes Zubehör.

Rn 5 Auf Zubehör (§§ 97, 98) erstreckt sich die Hypothek, soweit es dem Grundstückseigentümer bei Hypothekenbestellung gehört oder dieser es später erwirbt; Miteigentum genügt; ggf haftet der Miteigentumsanteil (vgl auch RGZ 132, 321 und Naumbg OLGR 20, 413). Fremdes Zubehör, auch solches im Eigentum des Eigenbesitzers, haftet nicht. Davon bestehen aber praktisch wichtige Au... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfahren.

Rn 8 Nach § 1147 iVm § 866 I ZPO können die Zwangsversteigerung sowie die Zwangsverwaltung, auch nebeneinander, § 866 II ZPO, betrieben werden. Betreibt der Berechtigte aus der Reallast die Versteigerung, erlischt als Folge davon, unabhängig vom Umfang der Befriedigung, das Stammrecht, §§ 52, 91, 44 ZVG. Zur Vermeidung dieses Ergebnisses kann nicht vereinbart werden, dass di... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zwangsverwalter.

Rn 85 Vermieter kann im Laufe des Mietvertrags nach § 152 II ZVG ein Zwangsverwalter werden – oder es von Anfang an sein. Der Zwangsverwalter ist in allen Fällen, in denen Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis berührt sind, wie ein Vermieter zu behandeln (BGH ZMR 19, 3333 Rz 16); dies gilt auch im Hinblick auf die Kautionsvereinbarung und selbst dann, wenn der Verwalte... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Dinglich gesicherte oder ihnen gleichgestellte Gläubiger werden durch den Ausschluss im Aufgebotsverfahren des § 1973 nicht betroffen; sie brauchen ihre Forderungen nicht anzumelden, da ihre Ansprüche nur einen bestimmten Nachlassgegenstand betreffen (Grüneberg/Weidlich § 1971 Rz 1). Entscheidend ist, dass sie die bevorrechtigte Stellung vor dem Ausschließungsbeschluss ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Keine Kapitalrechte.

Rn 1 Die Bestimmung eines Höchstbetrages ist nur bei Rechten möglich, die nicht auf die Zahlung eines Kapitals gerichtet sind. Ausgeschlossen ist die Höchstwertbestimmung daher bei Grundpfandrechten, und zwar auch bei der Rentenschuld wegen des Ablösungsbetrages nach § 1199 II 2. Sie ist möglich bei allen Rechten, bei deren Erlöschen in der Zwangsversteigerung nach § 92 ZVG ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verwendungen.

Rn 15 Besteht die Bereicherung in untrennbar verkörperten (§§ 946 ff) Verwendungen auf eine fremde Sache, so bestimmt sich der gem § 818 II zu erstattende Wert nicht nach den Aufwendungen des Entreicherten, sondern grds nach der Werterhöhung, welche die Sache objektiv durch die Verwendungen erfahren hat (BGHZ 10, 171, 180; BGH NJW 62, 2293; WM 66, 369, 370). Dementsprechend ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2114 BGB – Verfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden.

Gesetzestext 1Gehört zur Erbschaft eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld, eine Rentenschuld oder eine Schiffshypothekenforderung, so steht die Kündigung und die Einziehung dem Vorerben zu. 2Der Vorerbe kann jedoch nur verlangen, dass das Kapital an ihn nach Beibringung der Einwilligung des Nacherben gezahlt oder dass es für ihn und den Nacherben hinterlegt wird. 3Auf a... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verfahren.

Rn 13 Neben der Aufforderung an alle Gläubiger, ihre Ansprüche und Rechte bis spätestens im Aufgebotstermin anzumelden (bei Fehlen der Aufforderung vgl Braunschw ZEV 22, 528 [OLG Braunschweig 25.01.2022 - 3 W 68/21]), enthält das Aufgebot die Androhung der Zurücksetzung sowie die Bestimmung eines Termins. Das Aufgebot muss öffentlich bekannt gemacht werden, § 435 I FamFG und... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rang und Erlöschen des Rentenrechts.

Rn 1 Das Rentenrecht (§ 913 Rn 1f) geht allen anderen an dem überbauten Grundstück bestehenden Rechten vor; es erlischt nur mit der Beseitigung des Überbaus (I). Durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erlischt das Rentenrecht auch dann nicht, wenn es in dem geringsten Gebot nicht berücksichtigt ist (§ 52 II 1 ZVG). Landesrechtliche Ablöseregelungen finden keine Anwendung ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenstand.

Rn 31 Gemeinschaftsvermögen sind va: vertragliche, quasivertragliche und gesetzliche Ansprüche, nach § 28 I 1, II 1 gewillkürte Ansprüche (Hausgeld, Sonderumlage), Bereicherungsansprüche gg WEigtümer (LG München I ZWE 16, 262), die Verwaltungsunterlagen (zur Einsichtnahme § 18 Rn 39 ff) sowie die Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) – beim Erwerb eines Wohnungseigentums im Wege d... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Berechtigter.

Rn 4 Ersatzberechtigt ist bei einer empfangsbedürftigen Willenserklärung nur der Empfänger, bei einer amtsempfangsbedürftigen oder nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung jeder betroffene Dritte. Geschützt wird allein, wer auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat und darauf vertrauen durfte. Hat bei einer Zwangsversteigerung der Meistbietende sein Gebot angefochten, ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erlöschen.

Rn 9 Das Recht erlischt durch Aufhebung, § 875, durch Eintritt einer Bedingung oder Befristung, wenn die Ausübung infolge Grundstücksveränderung dauernd unmöglich ist (BGH NJW 03, 3769 [BGH 26.09.2003 - V ZR 70/03]) und bei Teilung des Grundstücks, wenn ein Teil außerhalb des Ausübungsbereiches liegt, § 1026, § 1090 II. Außerdem erlischt es gem § 1028 I 2, § 1090 II (vgl Erl... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Wert eines Rechts hängt, insb bei der Zwangsvollstreckung (ZVG), von dessen Rang ab. Wird aus einem Grundstücksrecht die Zwangsversteigerung betrieben, fallen vorrangige Rechte in das geringste Gebot und bleiben bestehen (§§ 44, 10 ZVG), wobei gleich- und nachrangige Rechte mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses (§ 90 ZVG) grds erlöschen (§§ 91, 52, 59 ZVG) und... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Das Altenteil.

Rn 18 Als Altenteil bezeichnet man Nutzungen und Leistungen, zumeist als Wohnungsrecht und Reallast, die zu Versorgungszwecken gewährt werden und eine regelmäßig lebenslange Verbindung des Berechtigten mit dem Grundstück bezwecken (BGH NJW 62, 2249 [BGH 26.09.1962 - V ZR 91/61]). Charakteristische Elemente sind die Aufgabe der wirtschaftlichen Selbständigkeit des Berechtigte... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Entgeltliche Erwerbsgeschäfte.

Rn 7 Schließlich unterliegen alle Verträge, die auf den entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks, eines eingetragenen Schiffs oder Schiffsbauwerks oder eines Rechts an einem Grundstück gerichtet sind (Nr 6) der Genehmigungspflicht. Dies gilt für alle Verpflichtungsgeschäfte, die nicht Schenkungen sind, einschließlich der iRe Versteigerung abgeschlossenen. Auf die Höhe der Gege... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungs... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 § 1114 beschränkt die selbstständige Belastung von Miteigentumsanteilen im Interesse der Vermeidung dadurch begründeter Schwierigkeiten bei der Grundbuchführung und der Zwangsversteigerung. Ein Rangvorbehalt bei einem Recht an einem im Miteigentum stehenden Grundstück kann für Hypotheken an dem Miteigentumsanteil nach dem Anteil des Miteigentümers am gesamten Vorbehalt ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einfache Bestandteile.

Rn 4 Einfache Bestandteile können im Umkehrschluss zu § 93 Gegenstand besonderer Rechte sein, an ihnen ist Sondereigentum und Eigentumsvorbehalt möglich (RGZ 69, 117, 120). Im Allg teilen auch einfache Bestandteile das rechtliche Schicksal der Sache (Frankf NJW 82, 654 [OLG Frankfurt am Main 07.04.1981 - 14 U 80/80]). Verfügungen über die Sache erstrecken sich regelmäßig auc... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Jederzeitige Auseinandersetzung, Ausschluss der Auseinandersetzung.

Rn 12 Nach § 2042 I Hs 1 kann die Auseinandersetzung jederzeit verlangt werden. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall. Seine Geltendmachung ist an keine Voraussetzungen gebunden. Rn 13 Allerdings verweist § 2042 I Hs 2 auf Fallgestaltungen, in denen die Auseinandersetzung vorübergehend ausgeschlossen ist, wie zB bei noch unbestimmten Erbteilen, weil die Geburt eines Miterben ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 156 gilt neben Versteigerungen nach §§ 383, 753, 966, 975, 979, 983, 1219, 1235, §§ 373, 376, 389 HGB auch für sonstige private Versteigerungen. Die Vorschrift ist gem § 817 ZPO auch auf Versteigerungen zum Zwecke der Zwangsvollstreckung von beweglichen Sachen anzuwenden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei einer Versteigerung nach § 816 ZPO das Gebot Prozess... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Ende der Hypothek.

Rn 20 Die Hypothek erlischt durch Aufhebung mit Zustimmung des Eigentümers (§ 1183). Einseitig kann der Gläubiger nur auf die Hypothek verzichten (§ 1168); dadurch erlischt sie jedoch nicht, sondern geht als Grundschuld auf den Eigentümer über (Ausn beim Gesamtrecht, § 1175 I 2). Die Hypothek erlischt weiterhin durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§ 1181; Ausn: § 1182)... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schuldrechtliche SNRe.

Rn 14 Ein schuldrechtliches SNR ist ein nicht verdinglichtes (Köln NZM 98, 864). Inhaltlich unterscheiden sich ›schuldrechtliche‹ und ›dingliche‹ SNRe grds nicht. Sie besitzen allerdings eine unterschiedliche Wirkung ggü Sondernachfolgern. Ein schuldrechtliches geht nach hM bei einer Veräußerung unter (Zweibr NZM 05, 343 [OLG Zweibrücken 21.01.2005 - 3 W 198/04]; Köln NZM 01... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 8 Bei der Zwangsversteigerung gilt § 566b 1 beim Eigentümerwechsel kraft Zuschlags nach § 57 ZVG analog in Fällen, in denen der Vermieter vor der Beschlagnahme (§ 57b I 1 ZVG) über den Mietanspruch verfügt. Für die Zwangsverwaltung gilt § 566b nicht. Hier gelten die §§ 1124 und 1125 bei Beschlagnahme durch einen Grundschuld- oder Hypothekengläubiger. Betreibt ein sonstige... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausübung beim ersten Verkaufsfall nach Umwandlung.

Rn 11 Das Vorkaufsrecht gilt nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung, für spätere Verkäufe greift es nicht ein (BGH ZMR 07, 770; ZMR 06, 511 im Anschluss an BGH ZMR 99, 607 = MDR 99, 986 = NJW 99, 2044 zu § 2b WoBindG; AG Frankfurt/M NJW 95, 1034 = ZMR 95, 317; vgl auch LG Oldenburg WuM 97, 436). Kein Vorkaufsfall aber dennoch ein erster Verkaufsfall (BGH ZMR 07,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 1 EGBGB – Inkrafttreten des BGB; Vorbehalt für Landesrecht.

Gesetzestext (1) Das Bürgerliche Gesetzbuch tritt am 1. Januar 1900 gleichzeitig mit einem Gesetz, betreffend Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Zivilprozessordnung und der Konkursordnung [jetzt: Insolvenzordnung], einem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, einer Grundbuchordnung und einem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwillige... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsnachfolge.

Rn 24 Wird eine Sicherungsgrundschuld an einen Dritten übertragen, wird der neue Gläubiger in seinem guten Glauben an das Fehlen von Einreden aus dem Sicherungsvertrag bei nach dem 19.8.08 erworbenen Rechten nicht geschützt. Dagegen hat der Ersteher in der Zwangsversteigerung keine Einreden aus dem Sicherungsvertrag (BGH NJW 03, 2673 [BGH 21.05.2003 - IV ZR 452/02]; München ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 38 WEG – Eintritt in das Rechtsverhältnis.

Gesetzestext (1) Wird das Dauerwohnrecht veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich während der Dauer seiner Berechtigung aus dem Rechtsverhältnis zu dem Eigentümer ergebenden Verpflichtungen ein. (2) 1Wird das Grundstück veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Rechtsverhält... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm betrifft den bei Grundstückskaufverträgen häufigen Fall, dass der Käufer die hypothekarisch gesicherte Schuld des Verkäufers – idR in Anrechnung auf den Kaufpreis – übernimmt. Sie erleichtert u vereinfacht die nach § 415 notwendige Genehmigung u trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass der Gläubiger normalerweise nichts gg die Schuldübernahme einzuwenden hat, da ... mehr