Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Abrechnungsunterlagen

Rz. 224 Vor die Prüfung der sachlichen Richtigkeit von Abrechnungen ist die Frage gestellt, ob in der Person des Verletzten überhaupt beweisbar ein Anspruch entstanden war.[168] Rz. 225 Drittleistungsträger (z.B. Arbeitgeber, SVT) haben prüfbare und nachvollziehbare Abrechnungsunterlagen zu überreichen (siehe auch § 119 Abs. 3 S. 2 VVG). Sie haben dieselben Rechte und Pflicht...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / Literaturtipps

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Kinderunfall

Rz. 97 Ein verletztes Kind kann Ersatzansprüche wegen der Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit nur im Wege der Feststellung (außergerichtliches Anerkenntnis oder Feststellungsklage) geltend machen. Die Feststellung der Erstattungsfähigkeit eines zukünftigen Erwerbsschadens ist unzulässig, wenn bereits ein materieller Feststellungsanspruch tenoriert oder außergerichtlich ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / II. Vorschussklage

Rz. 12 Soweit Ansprüche bereits entstanden, aussagekräftig dargelegt und nachgewiesen sind, besteht auf fällige Forderungen ein (konkret zu beziffernder) Leistungsanspruch. Rz. 13 Werden Ansprüche nur behauptet und überschlägig dargestellt, sind sie nicht fällig. Unzureichend ist z.B. der Vortrag, "der Verletzte bedürfe erheblicher zeitaufwändiger Betreuung" oder "der Verletz...mehr

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ZErb 07/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Festsetzung und Rückforderung von Testamentsvollstreckervergütung. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind die Erben des am … verstorbenen Herrn X (nachfolgend "Erblasser"). Die Klägerin zu 2) ist Erbin zu 1/2, die Kläger zu 1) und 3) sind jeweils Erben zu 1/4. Die Klägerin zu 2) war mit dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 4. Forderungswechsel nach Rechtshängigkeit

Rz. 194 Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet (§ 261 Abs. 1 ZPO). Zum Forderungswechsel – und damit dem Verlust der Aktivlegitimation – siehe auch § 2 Rdn 60 ff. Rz. 195 Die Einzelrechtsnachfolge im Verlaufe des Prozesses ändert nichts an der Prozessführungsbefugnis (§§ 265 Abs. 1, 325 Abs. 1 ZPO). Der Kläger, der seine Forderungsber...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Materielle Gerechtigkeit

Rz. 362 Die Rechtsprechung versucht mit unbestimmten – und im konkreten Fall sich durchaus wandelbar erweisenden Rechtsbegriffen und -instituten – materielle Gerechtigkeit herbeizuführen:[430] Rz. 363 Das nach der Differenzmethode rein rechnerisch gewonnene Ergebnis bedarf anschließend noch einer normativen, am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadenser...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Unterhalt

Rz. 101 Die Zukunftsprognose richtet sich wesentlich an der hypothetischen beruflichen und privaten Entwicklung des Verstorbenen aus,[150] ergänzt um die unterhaltsrechtlich relevanten Veränderungen bei den etwaig vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen. Gegebenenfalls muss gestuft geklagt und tenoriert werden (Rdn 127 f.). Rz. 102 Wer nach § 844 Abs. 2 BGB auf Schadenersa...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / cc) Weitere Aspekte

Rz. 464 Die Rente wegen Beeinträchtigung in der Haushaltsführung kann nicht auf das 65. Lebensjahr begrenzt werden. Zu berücksichtigen ist allerdings eine altersbedingte unfallfremde Herabsetzung der Leistungsfähigkeit[349] und die voraussehbare Mitarbeit anderer Familienangehöriger (z.B. nach Pensionierung), ferner die unfallunabhängige Einstellung, aber auch die vorbestehe...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 48 SVT erwerben nach § 116 SGB X [56] erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[57] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig (und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers) verfügen. Rz. 49 Da die Vergabe einer Versichertennumm...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Nachweis

Rz. 346 Die Beweislastverteilung beim Anspruch des Direktgeschädigten gilt auch für dessen etwaige Rechtsnachfolger. Was jedem bei einer Abtretung einleuchtet, wird in der vielfach nicht durch Abtretung (privatrechtlicher Forderungsübergang), sondern vorwiegend durch gesetzliche Forderungsübergänge[406] (unjuristisch ausgedrückt "gesetzliche Zwangsabtretung") geprägten Regul...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / V. Auslegung

Rz. 279 Die Doppelnatur des Prozessvergleiches (einerseits Vollstreckungstitel, andererseits materiell-rechtliche Vereinbarung der Parteien) führt zu unterschiedlichen Auslegungskriterien: Während der Vergleich als Vollstreckungstitel einer Auslegung nach den für die Urteilsauslegung geltenden Grundsätzen zugänglich ist,[346] gelten für ihn als privatrechtlichen Vertrag auch...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / III. Begründetheit des Antrags

Der Antrag hat auch in der Sache Erfolg. Die Voraussetzungen für eine abweichende Wertfestsetzung hinsichtlich der Anwaltsgebühren liegen vor. Voraussetzung einer Festsetzung des Wertes gem. § 33 RVG (abweichend von der Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren) ist, dass es sich um Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren handelt und dass...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 2. Gegebenenfalls Beschlussergänzung

Unterbleibt irrtümlich eine Kostenentscheidung des Gerichts – was leider häufig vorkommt –, muss binnen zwei Wochen eine Beschlussergänzung nach § 321 ZPO beantragt werden. Anderenfalls kommt eine Kostenerstattung insoweit nicht mehr in Betracht. Nach anderer Auffassung soll dagegen die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung auch noch in der s...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Rente

Rz. 194 Eine Rente kann bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse abgeändert werden (§ 323 ZPO). Es muss sich um eine wesentliche Veränderung handeln, die zur Abweichung von mindestens 10 % des monatlichen Rentenbetrages führt.[153] Rz. 195 Nicht nur der Anspruchsberechtigte, sondern auch der Ersatzverpflichtete können bei Veränderung der Verhältnisse Abänderung verlangen. D...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Veränderung

Rz. 1378 Eine Rente kann bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse (auf Seiten des Geschädigten: Verschlimmerung des Körperschadens, Erhöhung des hypothetischen Verdienstes, Erhöhung der Lebenshaltungskosten – auf Seiten des Ersatzverpflichteten: Veränderung der berücksichtigten hypothetischen wirtschaftlichen Verhältnisse zum Nachteil des Verletzten [z.B. Konkurs des ehema...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 1. Prozesskostenhilfeerstreckung für Berufungskläger

Ist dem Berufungskläger Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt worden, so erstreckt sich diese Bewilligung auch ohne ausdrücklichen Ausspruch auf das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung. Soweit er den Antrag nach § 537 ZPO stellt, sind die hierdurch ausgelösten Gebühren von der Staatskasse zu übernehmen.[23]mehr

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zfs 07/2024, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) des Kl. hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat zu Recht die beantragte Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO) abgelehnt. 1. Maßgeblich sind hierbei die von der Rechtsprechung für den Begriff der Mutwilligkeit...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 4 Lohnpfändung durch einen sonst bevorrechtigten Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO kommen auch nicht zur Anwendung, wenn Arbeitseinkommen wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gepfändet wird[1], da der Schuldner auch in diesem Fall bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit einstehen soll.[2] Das nicht pfändbare Arbeitseinkommen bestimmt das Vollstreckungsgericht dann ebenfalls betrags...mehr

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FoVo 07/2024, Gegenstandswe... / 2 II. Die Entscheidung

Antrag nach § 33 RVG Auf den Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerinnen, der als Antrag gemäß § 33 Abs. 1 RVG auszulegen ist, ist der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 2.000 EUR festzusetzen. Für die Entscheidung über den Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetz...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / III. Wert der Hauptsache ist maßgebend

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers im Vollstreckungsverfahren ist auf 4.500,00 EUR festzusetzen. In der Zwangsvollstreckung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG; vgl. Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., 2020, § 3 ZPO Rn 16.125). ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / cc) § 124 VVG

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Abänderungsklage

Rz. 1387 Der Prozessvergleich über eine Rente kann nach § 323a ZPO (§ 323 Abs. 4 ZPO a.F.)[1455] mit der Abänderungsklage (Leistungsklage) angepasst werden. Eine Abänderung für die Vergangenheit ist kraft Parteiabrede – nicht aber per Gerichtsentscheid – möglich ist.[1456] Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand analog § 230 ZPO entfällt bei Versäumung eines Vergleichswid...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 1. Kostenentscheidung im isolierten Verfahren erforderlich

Soweit das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug gehört, ist eine gesonderte Kostengrundentscheidung zur Festsetzung nicht erforderlich. Die Kosten – auch soweit sie nur die vorläufige Vollstreckbarerklärung betreffen – können vielmehr aufgrund der Hauptsache-Kostenentscheidung festgesetzt werden.[16] Anders verhält es sich dagegen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / e) Nachforderungs-/Zusatzklage

Rz. 1389 § 258 ZPO – Klage auf wiederkehrende Leistungen Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden. Rz. 1390 Ist über einen zukünftigen Schaden (z.B. Erwerbsminderung, Unterhaltseinbuße) durch Leistungsurteil nur teilweise entschieden (z.B. nur für einen befristeten...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt nach § 833 Abs. 1 ZPO auch bei einer Inhaltsänderung des Arbeitsverhäl...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 3. Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO

Soweit eine gesonderte Kostenentscheidung über das Verfahren der vorläufigen Vollstreckbarerklärung ergeht, richtet sich die Kostenverteilung nach den §§ 91 ff. ZPO und nicht etwa nach der Kostenquote in der Hauptsache. Der Verurteilte hat also gem. § 91 ZPO stets die Kosten zu tragen, soweit das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wird. Der Kläger trägt die Kosten, sow...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 1. Urteilserstreckung

Rz. 178 Ein Urteil gegen einen von mehreren Gesamtschuldnern wirkt nicht gegen die weiteren Gesamtschuldner (§ 425 Abs. 2 BGB).[240] Rz. 179 Eine rechtskräftige Entscheidung entfaltet materielle Rechtskraftwirkung und Präjudizialität (Bindungswirkung) regelmäßig nur zwischen den Parteien des damaligen Vorprozesses.[241] Die Rechtskraft von Urteilen im Verhältnis zum unmittelb...mehr

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§ 5 Verjährung / (2) § 204 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB

Rz. 684 Gerät das Verfahren infolge einer Vereinbarung oder dadurch in Stillstand (Ruhen des Verfahrens), dass es nicht betrieben wird, tritt nach § 204 Abs. 2 S. 2 BGB an die Stelle der Erledigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle. Diese Vorschriften führen § 211 Abs. 2, 212a–215, 220 BG...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 2. Vorläufige Vollstreckbarerklärung ermöglicht Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung

Der Sinn und Zweck des Verfahrens auf vorläufige Vollstreckbarerklärung nach § 537 ZPO liegt darin, dem Gläubiger schon vor Eintritt der Rechtskraft die Zwangsvollstreckung zu erleichtern, soweit das vorinstanzliche Urteil vom Schuldner nicht angefochten worden ist. Ohne die (unbedingte) vorläufige Vollstreckbarerklärung nach den §§ 537 ff. ZPO müsste der Gläubiger anderenfa...mehr

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Literaturverzeichnis

Almeroth, Schadensersatz bei Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2023 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 82. Aufl. 2024 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Aufl. 2021 Battis, Bundesbeamtengesetz, 6. Aufl. 2022 beck-online, Beck'sche Online-Kommentare (BeckOK) beck-online.GROSSKOMMENTAR (BeckOGK) Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, Loseblatt, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Prozessbetrug

Rz. 291 Rechnet jemand in einem Zivilprozess damit, dass durch sein prozessuales Vorbringen die auf Beklagtenseite auftretenden Personen getäuscht werden und diese irrtumsbedingt zu einer selbstschädigenden Vermögensverfügung veranlasst werden, kann er sich wegen Prozessbetruges (§ 263 StGB stellt auch fremdnützigen Betrug unter Strafe) strafbar machen. Seine Strafbarkeit en...mehr

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ZErb 07/2024, Keine standar... / 1 Gründe

I. Der Vater der im Rubrum näher bezeichneten Kinder ist verstorben; Alleinerbin aufgrund testamentarischer Erbfolge ist die Kindesmutter und Ehefrau des Verstorbenen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG – Familiengericht – Aachen Ergänzungspflegschaft hinsichtlich der Vertretung der Kinder bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils angeordnet. Zur Begründung...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Einrede

Rz. 101 Der Verjährungseinwand ist eine Einrede (vgl. auch § 5 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 GKG, § 2 Abs. 3 S. 4 JVEG).[62] Die Geltendmachung der Verjährung ist eine geschäftsähnliche Handlung des sachlichen Rechts und setzt die Bekundung des Schuldnerwillens voraus, die Leistung endgültig zu verweigern und dies mit dem Ablauf der Verjährungsfrist zu begründen. Die Einrede steht zur D...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.8 Rechtslage bei Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Nicht abgerechnete Einkommensvorschüsse und Lohnabschlagszahlungen sollen bei nachfolgender Pfändung nach weit verbreiteter Ansicht auf den pfändungsfreien Betrag des später fällig werdenden oder abzurechnenden Arbeitseinkommens anzurechnen sein. Dieser Meinung ist auch das Bundesarbeitsgericht gefolgt.[1] Einkommensvorschüsse sind Vorauszahlungen auf noch nicht erarbeitetes...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.2 Pfändungsfortwirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Neubegründung

Die Pfändungsfortwirkung bestimmt darüber hinaus § 833 Abs. 2 ZPO. Endet das Arbeitsverhältnis, z. B. infolge Kündigung oder aufgrund eines Auflösungsvertrags und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von 9 Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auch auf das Einkommen aus dem neuen Arbeitsverhältnis. Unerheblich ist, aus welchem Grund das Arbeitsv...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Formulierungsvorschlag

Rz. 1189 Als prozessvermeidende Erklärung kann beispielsweise folgender Text Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt):[1218] Rz. 1190 Übersicht 2.19: Vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils Mit der Wirkung eines am <1.7.2023 [1219] > rechtskräftigen[1220] Feststellungsurteils wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme [1221] anerkannt, <Frau ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Feststellungsinteresse

Rz. 75 Eine Feststellungsklage ist nach § 256 ZPO nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung (Feststellungsinteresse) besteht (§ 2 Rdn 1180 ff.). Ein solches Interesse ist gegeben, wenn dem konkreten vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsausspruch ge...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / G. Prozessvergleich

Rz. 243 § 794 ZPO – Weitere Vollstreckungstitelmehr

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§ 5 Verjährung / (2) Vollstreckbare Titel

Rz. 201 Für Ansprüche aus vollstreckbaren Titeln (§ 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB) ist es entsprechend § 218 Abs. 1 BGB a.F. unverändert bei der Frist von 30 Jahren geblieben.mehr

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AGS 07/2024, Notwendige Fah... / II. Abzug notwendiger Fahrtkosten, § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII

Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII können von dem zu ermittelnden einzusetzenden Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden. Diese können, wenn sie über die eigenen Lebenshaltungskosten hinaus zur Berufsausübung auch erforderlich sind, berücksichtigt werden. Die VKH-Parte...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / cc) Abgrenzung zur Leistungsklage

Rz. 86 Eine Schadenposition, die zum Gegenstand einer bezifferten Leistungsklage gemacht worden ist, kann grundsätzlich nicht in identischem Umfang Gegenstand eines (hilfsweisen) Feststellungsantrages sein.[118] Rz. 87 Das Feststellungsinteresse entfällt daher, wenn eine Leistungsklage möglich und zumutbar ist, denn diese erlaubt in einem einzigen Prozess die endgültige Kläru...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Wirksamkeit

Rz. 273 Hinweis Zur familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung siehe § 2 Rdn 715 ff., 755 ff. Rz. 274 Ein lediglich formnichtiger Prozessvergleich kann durchaus als formfreier und damit wirksamer außergerichtlicher Vergleich zu werten sein (§ 140 BGB), wenn dies dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.[337] Ein außergerichtlicher Vergleich beendet, anders als der Prozessve...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Zahlungsweg

Rz. 998 Problematisch kann die Erfüllung sein, wenn der vom Anspruchsberechtigten vorgegebene Zahlungsweg nicht eingehalten wird, obwohl hierauf erkennbar Wert gelegt wurde (auch Rdn 772).[1069] Rz. 999 Überweisungen sind Leistungen an Erfüllung statt und bedürfen von daher der Annahme des Gläubigers oder sonst Verfügungsberechtigten.[1070] Das Einverständnis gilt, solange es...mehr