Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Dingliche Vermögensrech... / III. Sicherung der Pfändung

Rz. 11 Die wirksame Pfändung bewirkt zugunsten des Gläubigers ein relatives Verfügungsverbot i.S.d. §§ 135, 136 BGB. Die Änderung dieser Verfügungsbefugnis kann im Grundbuch bei dem Nießbrauch im Wege der Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) eingetragen werden.[9] Rz. 12 Die Eintragung erfolgt aufgrund formlosen Antrags des Gläubigers unter Vorlage des zugestellten Pfändungsbesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Dingliche Vermögensrech... / I. Ausübungsrecht

Rz. 21 Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§§ 1090 ff. BGB) unterscheidet sich inhaltlich nicht von der Grunddienstbarkeit. Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit ist sie jedoch nicht zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt, sondern subjektiv persönlich zugunsten einer bestimmten Person. Dennoch ist sie grundsätzlich nicht übertragbar (§ 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pfändung von Grundpfand... / IV. Einheitsbeschluss von Pfändung und Überweisung

Rz. 13 In der gerichtlichen Vollstreckungspraxis werden der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss regelmäßig gleichzeitig in einem Beschluss erlassen. Hierbei wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um eine Forderungspfändung, Rechtspfändung oder eine andere zulässige Pfändung handelt. Rz. 14 Dennoch ist zwischen beiden Beschlüssen zu unterscheiden.[11] Entscheidendes Kriter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 3. Verwertung

Rz. 63 Die Verwertung der Eigentümergrundschuld erfolgt wie bei einer Fremdgrundschuld durch Überweisungsbeschluss zur Einziehung (§§ 837, 835 ZPO). Auch eine Überweisung an Zahlungs statt ist zulässig. Der Pfändungsgläubiger wird in diesem Fall kraft Gesetzes Inhaber der Grundschuld, die Eigentümergrundschuld wandelt sich in eine Fremdgrundschuld um. Rz. 64 Ist die Grundschu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / D. Voreintragung

Rz. 101 Eine rein grundbuchrechtlich zu beachtende Vorschrift ist § 39 GBO, der Titelschuldner muss vor der Eintragung bereits im Grundbuch als Betroffener voreingetragen sein. Sofern dies nicht der Fall ist, muss das Grundbuch zuvor berichtigt werden. Hierzu hat der Gläubiger ein mittelbares Antragsrecht (§ 14 GBO). Die zur Berichtigung erforderlichen Urkunden muss der Gläu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / a) Nachlassanteil

Rz. 51 Der schuldnerische Miterbe kann trotz der Pfändung, die nur relative Wirkung zeigt, über seinen Nachlassanteil durch Übertragung, Bestellung eines Nießbrauchs oder eine andere rechtsgeschäftliche Handlung verfügen. Dennoch kann ein Dritter, der von der Pfändung keine Kenntnis hat, den Nachlassanteil oder das Recht am Nachlassanteil nicht gutgläubig erwerben. Das Pfand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pfändung von Grundpfand... / IV. Künftiges Eigentümerrecht

Rz. 74 Als künftiges Eigentümerrecht bezeichnet man das im Grundbuch eingetragene Fremdrecht, welches dem Eigentümer als künftige Eigentümergrundschuld zusteht. Die Hypothek wandelt sich kraft Gesetzes in eine Eigentümergrundschuld um, wenn die hypothekarisch gesicherte Forderung zurückbezahlt ist (§§ 1163, 1177 BGB). Rz. 75 Die Sicherungsgrundschuld dagegen ist, wenn der Sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Eigentumverschaffungsan... / 1. Verfahren

Rz. 5 Die Pfändung des Eigentumverschaffungsanspruchs erfolgt gem. §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO und wird wirksam mit Zustellung an den Eigentümer (= Drittschuldner).[5] Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur Pfändung des Anwartschaftsrechts (drittschuldnerloses Recht), da der Drittschuldner hier an der Auflassung noch mitwirken muss. Rz. 6 Die Realisierung der Pfändung ist ger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 2. Briefrecht

Rz. 81 Ist das im Grundbuch eingetragene Fremdrecht tatsächlich bereits Eigentümergrundschuld geworden, muss der Grundstückseigentümer (= Schuldner) im Besitz des Briefs sein. Der Gerichtsvollzieher kann den Brief im Weg der Zwangsvollstreckung dem Schuldner wegnehmen (§ 830 Abs. 1 S. 2 ZPO). Damit ist die Pfändung bewirkt. Das Pfandrecht ergreift auch den Grundschuld- bzw. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / G. Rechtsbehelf

Rz. 144 Auch wenn die Eintragung der Zwangssicherungshypothek in erster Linie ein Akt der Zwangsvollstreckung ist, richtet sich die Beschwerde nicht nach der ZPO. Wird der Antrag des Gläubigers ganz oder teilweise zurückgewiesen, steht ihm hiergegen die unbefristete Grundbuchbeschwerde § 71 Abs. 1 GBO zu.[192] Dies gilt gleichermaßen, wenn das Grundbuchgericht eine Zwischenv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / b) Einzelner Nachlassgegenstand

Rz. 53 Dies gilt jedoch nicht bei Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände. Verfügen die Miterben zusammen mit dem Schuldner über einen einzelnen Nachlassgegenstand, so kann ein Dritter, der das Pfandrecht nicht kennt, den Gegenstand gutgläubig erwerben (§§ 932, 936 BGB).[47] Rz. 54 Das Pfandrecht an dem einzelnen Nachlassgegenstand erlischt. Die mögliche Schadensersatzp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / V. Fälligkeit

Rz. 68 Die Zwangssicherungshypothek kann nur wegen bereits fälliger Leistungen im Grundbuch eingetragen werden (§ 751 Abs. 1 ZPO). Hierauf hat der Gläubiger zu achten, wenn er z.B. aus einem Unterhaltstitel vollstreckt. Bei jeder fälligen Leistung müssen dann wiederum sämtliche allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sein, also auch die Mindestgrenze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 3. Teilpfändung

Rz. 84 Wenn nur ein Teilbetrag des eingetragenen Fremdrechts Eigentümergrundschuld geworden ist, kann der Gläubiger den Brief nicht vollständig herausverlangen, ihm steht nur das Recht auf Bildung eines Teilbriefs zu (§ 1145 BGB). Weiterhin stehen dem Gläubiger nachfolgende Ansprüche zu, die im Wege der Hilfspfändung mit gepfändet werden müssen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / H. Vollstreckung aus der Zwangssicherungshypothek

Rz. 146 Will der Vollstreckungsgläubiger wegen des dinglichen Anspruchs aus der Rangstelle seiner Zwangssicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, muss er einen Duldungstitel vorlegen (§ 1147 BGB; h.M.). Es besteht hierbei kein Unterschied zu einer rechtsgeschäftlich bestellten Hypothek.[195] Rz. 147 Den dinglichen Titel muss der Gläubiger nach der Regelung in § 86...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 22 Der Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB, wonach jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen kann (auch zur Unzeit, es sei denn, es verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB),[14] ist als selbstständiges Vermögensrecht nicht pfändbar. Dieser Auseinandersetzungsanspruch wird von der Pfänd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Arresthypothek / J. Vollstreckung aus der Arresthypothek

Rz. 29 Sofern der Gläubiger aus der Arresthypothek die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung in das Grundstück betreiben will, benötigt er einen Duldungstitel (§ 1147 BGB). Zur Erlangung eines Duldungstitels muss er gegen den Eigentümer klagen[17] (kein Verweis in § 932 Abs. 2 auf § 867 Abs. 3 ZPO). Rz. 30 In einer Zwangsversteigerung kann der Gläubiger aus der Arresthypo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / II. Nachlassgläubiger – Eigengläubiger

Rz. 6 Nachlassgläubiger ist derjenige, der bereits vor dem Erbfall einen Anspruch gegen den Erblasser hatte. Rz. 7 Eigengläubiger ist derjenige, der erst nach dem Erbfall gegen den Erben einen Anspruch erlangt hat. Rz. 8 Vor Annahme der Erbschaft kann der Eigengläubiger nur in das Eigenvermögen des Schuldners vollstrecken und nicht in den Nachlass (§ 778 Abs. 2 BGB). Sollte de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Eigentumverschaffungsan... / 3. Aufgaben des Sequesters

Rz. 11 Der vom Vollstreckungsgericht bestellte Sequester handelt als Vertreter des Schuldners (§ 164 BGB, § 848 Abs. 2 S. 1 ZPO). Er nimmt die Auflassung (§§ 873, 925 BGB) für den Schuldner entgegen, und beantragte (früher) regelmäßig danach die Eigentumsumschreibung auf den Schuldner als Käufer des Grundstücks beim Grundbuchgericht. Rz. 12 Hinweis Die direkte Beantragung bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Klausel

Rz. 48 Sofern der Vollstreckungstitel einer Klausel bedarf (Ausnahme z.B. der Vollstreckungsbescheid, § 796 ZPO, der Arrestbefehl oder die einstweilige Verfügung, §§ 929, 936 ZPO), wird das Grundbuchgericht grundsätzlich nicht deren wirksame Erteilung prüfen. Rz. 49 Bei der Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit hält das OLG Hamm[64] an seiner Auffassung fest, dass ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / I. Vollstreckungsbeschränkung

Rz. 123 Ist dem Grundbuchgericht bekannt, dass die Zwangsvollstreckung aus dem vorgelegten Titel ganz oder teilweise eingestellt oder aufgehoben ist (§ 775 ZPO), darf es eine Eintragung nicht mehr vornehmen.[161] Eine Zwangssicherungshypothek wird nur dann zur Eigentümergrundschuld, wenn das Urteil, auf dem die Eintragung der Hypothek beruht, selbst aufgehoben wird (§ 775 Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 1. Pfändung

Rz. 47 Auf die Zwangsvollstreckung in eine Grundschuld finden die Vorschriften über die Pfändung in eine Hypothekenforderung entsprechende Anwendung (§§ 857 Abs. 6, 830 ZPO). Dies entspricht auch den sachenrechtlichen Vorschriften, da auf die Grundschuld grundsätzlich die Vorschriften über die Hypothek Anwendung finden, soweit diese nicht ausdrücklich eine Forderung vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / III. Gläubigergemeinschaft

Rz. 112 Nach § 47 Abs. 1 GBO gilt: Soll ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden, so soll die Eintragung in der Weise erfolgen, dass entweder die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen angegeben werden oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis bezeichnet wird. Rz. 113 Bei mehreren Berechtigten ist stets deren Beteiligungsverhältnis im Grundbu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Eigentumverschaffungsan... / IV. Sicherung der Pfändung

Rz. 47 Zur Sicherung vor Verfügungen über das gepfändete Anwartschaftsrecht ist die wirksame Pfändung als Änderung der Verfügungsbefugnis bei der Auflassungsvormerkung im Grundbuch auf Antrag des Gläubigers im Wege der Grundbuchberichtigung einzutragen.[50] Diese Eintragung ist nach der zuvor genannten Entscheidung des BGH zulässig, auch wenn hieran – berechtigte – Kritik ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 4. Buchrecht

Rz. 86 Den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Entstehen einer Eigentümergrundschuld führt der Gläubiger dem Grundbuchgericht gegenüber regelmäßig durch Vorlage einer löschungsfähigen Quittung. In der löschungsfähigen Quittung muss der Gläubiger erklären, dass er selbst und zu welchem Zeitpunkt von dem Grundstückseigentümer befriedigt wurde.[68] Rz. 87 Weitere Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pfändung von Grundpfand... / V. Wirkung der Pfändung

Rz. 116 Der Gläubiger kann nach Pfändung und Überweisung zur Einziehung den Rückgewähranspruch erst bei Fälligkeit durchsetzen. Der Vollstreckungsgläubiger, der einen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld pfändet, ist nicht berechtigt, die Sicherungsvereinbarung oder die Geschäftsbeziehung zum Sicherungsnehmer zu kündigen; die Pfändung des Rückgewähr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / I. Erbenermittlung

Rz. 1 Zwangsvollstreckungen dauern oft über Jahre und Jahrzehnte an. Hin und wieder kommt es zu der Situation, dass der Schuldner verstirbt, bevor der Gläubiger seinen titulierten Anspruch beitreiben konnte. Zwar kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung, die zzt. des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, ohne Klauselumschreibung und erneute Zustellung in seinen Nachl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Pfändung von Grundpfand... / I. Pfändung der Hypothekenforderung

Rz. 3 Die Hypothek als solche kann als dingliches Recht am Grundstück nicht gepfändet werden, sie ist vielmehr ein Pfandrecht am Grundstück, welches eine Geldforderung sichert, § 1113 BGB. Korrekt wäre also die Bezeichnung: "Pfändung einer hypothekarisch gesicherten Forderung". Mit der Übertragung der Forderung geht auch die Hypothek kraft Gesetzes auf den neuen Gläubiger üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / A. Grundbuch als Vollstreckungsorgan

Rz. 1 Das Grundbuchgericht wird bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek nach §§ 866, 867 ZPO in einer doppelten Funktion tätig: sowohl als Vollstreckungsgericht als auch als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Eintragung ist sowohl ein Akt der Zwangsvollstreckung und richtet sich nach den Vorschriften des 8. Buchs der ZPO als auch ein reines Grundbuchgeschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / 3. Fehlende Verteilungserklärung

Rz. 95 Zunächst kann dem Gläubiger nur angeraten werden, vor der Antragstellung festzustellen, wie der Grundbuchbestand des Schuldners aussieht. Er sollte sich daher immer einen unbeglaubigten Grundbuchauszug besorgen. Grundstück im Rechtssinn und damit auch selbstständig belastbar ist das im Bestandsverzeichnis unter einer laufenden Nr. gebuchte Grundstück oder der Miteigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / 4. Weitere Besonderheiten

Rz. 42 Die Eintragung gegen einen minderjährigen Schuldner und Eigentümer bedarf keiner vormundschafts(familien)gerichtlichen Genehmigung, da diese nur bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen über das Grundstück erforderlich ist, § 1850 BGB ist nicht einschlägig.[57] Rz. 43 Ist der Schuldner verheiratet und lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder in einer e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Eintragung im Grundbuch

Rz. 56 Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte geben dem Nachlass grundsätzlich Inhalt und Wert. Eine Verfügung über ein Grundstück, die der Schuldner zusammen mit seinen Miterben trotz der bestehenden Pfändung trifft, ist dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam. Der Dritte, der das Grundstück oder das Recht am Grundstück erwirbt, ist jedoch gutgläubig. Zwar geht das P...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.3 Fehlzeiten- und Krankenrückkehrgespräche als erster Schritt nach jeder Abwesenheit

Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das erste Mal krankheitsbedingt ausgefallen ist oder sich seine (Kurz-)Erkrankungen wiederholen, die Führungskraft sollte auf jeden Fall immer direkt ein Gespräch anbieten. Dabei muss der Arbeitnehmer nur teilnehmen, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt. Aber auch ein generelles Angebot wird in aller Regel angenommen und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / III. Zustellung

Rz. 56 Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn der Vollstreckungstitel vorher oder gleichzeitig zugestellt wurde bzw. wird (§ 750 Abs. 1 ZPO).[73] Da die letztere Möglichkeit nur bei der Gerichtsvollziehervollstreckung zutrifft, hat der Gläubiger den Titel grundsätzlich vor der Antragstellung beim Grundbuchgericht dem Schuldner im Parteibetrieb zuzustellen, sofern ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Vollstreckungshindernisse

Rz. 127 Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet (§ 27 InsO), sind Einzelzwangsvollstreckungen in das schuldnerische Vermögen unzulässig (§ 89 Abs. 1 InsO). Die Zwangssicherungshypothek kann im Grundbuch nicht mehr eingetragen werden, der Gläubiger muss seine titulierte Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Hierbei ist nicht entscheidend, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Verfahren

Rz. 34 Die Pfändung des Anteils des schuldnerischen Miterben am gesamten Nachlass erfolgt gem. §§ 857 Abs. 1, 829 ZPO. Gepfändet wird der angebliche Miterbenanteil des Schuldners am Nachlass des Erblassers, insbesondere der Anspruch auf Auseinandersetzung. Drittschuldner dieser Pfändung sind die übrigen Miterben (Muster siehe Rdn 99 ff.). Rz. 35 Zuständig für den Erlass des P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Rechte des Gläubigers

Rz. 71 Nach der Überweisung zur Einziehung kann der Gläubiger im eigenen Namen den Anspruch des Schuldners auf Auseinandersetzung gegenüber den Miterben verlangen und durchsetzen (§ 2042 Abs. 1 BGB). Dem Auseinandersetzungsanspruch des schuldnerischen Miterben kann entgegenstehen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Arresthypothek / H. Eintragungshindernisse

Rz. 23 Steht dem Antrag auf Eintragung ein Hindernis entgegen, muss das Grundbuchgericht wie folgt unterscheiden: Handelt es sich um ein vollstreckungsrechtliches Hindernis, kann das Grundbuchgericht eine nicht rangwahrende Zwischenverfügung nach § 139 ZPO erlassen, der Gläubiger muss dann dafür Sorge tragen, dass das Hindernis innerhalb der Monatsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Rechtsschutzinteresse

Rz. 9 Grundsätzlich muss auch bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers bejaht werden, auch wenn es sich nur um eine Sicherungsmaßnahme und keinen Akt der Verwertung handelt. Das Grundbuchgericht ist nicht wegen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung an der Eintragung einer nachrangigen Sicherungshypothek gehindert. Eine vor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grenzüberschreitende Liefer... / 2.2 Ausfuhren

Bei Ausfuhrlieferungen gelten die Anforderungen an Buch- und Belegnachweis zur Sicherstellung der Befreiung ebenso.[1] Der Buchnachweis verlangt, dass die nachzuweisenden Voraussetzungen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sind, sodass die erforderlichen Aufzeichnungen zeitlich fortlaufend und unmittelbar nach der Ausführung des jeweiligen Umsatzes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verwaltungshoheit als Teil der Steuerhoheit

Rz. 2 Das GG befasst sich in Art. 104a–115 GG mit dem Finanzwesen. Die durch das Finanzreformgesetz v. 12.5.1969[1] mit Wirkung ab 1.1.1970 geänderten bzw. neu gefassten Art. 105–108 GG betreffen die Seite der Einnahmen durch Steuern. Als Teil der dort geregelten Steuerhoheit (diese wiederum ist Teil der Finanzhoheit und damit der Staatshoheit) ist neben der Gesetzgebungshoh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn: Dokumentations... / Zusammenfassung

Überblick Die Anmeldung von Arbeitnehmern bzw. Leiharbeitnehmern nach § 16 durch den Arbeitgeber bzw. den Entleiher soll dem Zoll die wirksame Prüfung der rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns nach § 20 MiLoG ermöglichen. Diese Pflicht besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber bzw. der Verleiher seinen Sitz im Ausland hat. Die Meldepflichten sind denen in § 18 AEntG zur Kontro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.1 Örtlicher Anwendungsbereich

Nach dem Gesetz gilt der Mindestlohn für Beschäftigungsorte in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Er gilt demnach auch für Grenzgänger und Wanderarbeiter, sofern sie regelmäßig im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig sind.[1] Auf den Unternehmenssitz des "Arbeitgebers" kommt es hingegen nicht an. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn: Dokumentations... / 2.3 Form und Frist

Für die Aufzeichnung der Arbeitszeit gibt es keine besonderen Formvorschriften. Der Arbeitgeber sollte aber in der Lage sein, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert nachzuweisen. Dies kann mit Stundenzetteln oder durch elektronische Zeiterfassungssysteme geschehen. Die Aufzeichnungspflicht beginnt mit dem Tag der Beschäftigung und muss spätestens bis zum Ablauf d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12 Minderungsrecht während der Räumungsfrist

Rz. 69 Die Rechte aus § 536 setzen voraus, dass ein Mietverhältnis besteht. Die Gewährleistungsrechte entfallen demgemäß mit Beendigung des Mietverhältnisses. Nach Beendigung des Mietverhältnisses mindert sich die Nutzungsentschädigung nicht, wenn ein Mangel erst während der Zeit der Vorenthaltung auftritt (LG München I, Urteil v. 5.2.2025, 14 S 9406/23, IMR 2025, 2441). Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn: Dokumentations... / 2.6 Bußgeldtatbestand

Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen gegen diese Aufzeichnungspflichten ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR vor. Die verschärften Aufzeichnungsvorschriften machen es den Prüfern der Deutschen Rentenversicherung Bund leichter, die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen. Vor allem deutet das Fehlen derartiger Unterlagen darauf hin, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten – arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst.[1] Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Prakti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.59 Einrichtung und Pflege des Online-Zugriffs der FÄ auf ATLAS-Ein- und Ausfuhrdaten (Nr. 42)

Rz. 68 Das von der Zollverwaltung eingeführte IT-Verfahren ATLAS[1] dient der Abwicklung des kommerziellen Warenverkehrs mit Drittländern. Im Rahmen dieses Verfahrens verfügt die Zollverwaltung über eine Vielzahl von Informationen (z. B. über die Grunddaten der Zollbeteiligten, das Einfuhr- bzw. Ausfuhrland, das angegebene Bestimmungsland der Ware, das Überlassungsdatum und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.41 Weiterleitung von Mitteilungen nach § 116 Abs. 1 AO an die Zollverwaltung (Nr. 28a)

Rz. 50 Gem. § 116 Abs. 1 AO haben die Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, dem BZSt mitzuteilen. Dieses teilt die Tatsachen den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden mit. Da die Informationen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.55 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 4e UStG (Nr. 40)

Rz. 64 Nach den zum 1.1.2015 in Kraft getretenen Änderungen der MwStSystRL liegt der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.[1] Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nutzungsentgeltverordnung (... / 2.1.1 Stufenweise Anpassung (§ 3 NutzEV)

Grundsätzlich gilt, dass das am 2.10.1990 zulässige Entgelt stufenweise bis zur Höhe des ortsüblichen Entgelts angehoben werden darf. Nach § 3 Abs. 1 NutzEV sind folgende Erhöhungen zulässig: ab dem 1.11.1993 auf das Doppelte der am 2.10.1990 zulässigen Entgelte, jedoch mindestens auf 0,08 EUR, bei baulich genutzten Grundstücken auf 0,15 EUR je Quadratmeter Bodenfläche im Jah...mehr