Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und Festlandsockel

Rn. 59 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 1 Abs 1 S 2 EStG bestimmt in der ab dem VZ 2016 geltenden Fassung des StÄndG 2015, dass bei Ausübung der dort genannten Tätigkeiten der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil an der sog ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sowie am Festlandsockel zum Inland gehört; das Küstenmeer (die Zwölf-Seemeilen-Zone) gehört bereits nach §...mehr

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AGS 02/2026, Freiwillige Zu... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG ist zuzustimmen. Diese reiht sich auch in die st. Rspr. des BGH (Beschl. v. 10.10.2024 – V ZB 55/23; Beschl. v. 27.11.2018 – X ZA 1/17, Beschl. v. 27.11.2007 – VI ZB 81/06) und auch weiterer aktueller höchstrichterlicher Rspr. (z.B. BFH, Beschl. v. 15.5.2024 – IX S 23/23 (PKH), AGS 2024, 426) ein. Gem. § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO zählen zum Einkommen alle f...mehr

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FF 02/2026, Berücksichtigun... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die sofortige Beschwerde des Vaters dagegen, dass das Familiengericht ihm Verfahrenskostenhilfe nur unter gleichzeitiger Anordnung einer Ratenzahlung von ursprünglich 298 EUR/Monat, im Zuge der Abhilfe ermäßigt auf 198 EUR/Monat, gewährt hat, ist zwar zulässig, aber aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 10.11.2025 nicht begründet: [2] Entgeg...mehr

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AGS 02/2026, Insolvenz eine... / II. Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbricht auch StPO-Kostenfestsetzung

Nach Auffassung des OLG war das Rechtsmittel begründet. Denn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei das Kostenfestsetzungsverfahren bereits vor Erlass des angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses entsprechend § 240 ZPO unterbrochen worden. Es sei bereits seit Langem obergerichtlich geklärt, dass § 240 ZPO auch auf Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung findet und e...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtsschutzb... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt der Argumentation des Gerichtsvollziehers Die gem. § 766 Abs. ZPO zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die Voraussetzungen zur Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO sind vorliegend nicht gegeben. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass das Einholen von Drittauskünften zunächst nur zulässig ist, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist. Hierdurch soll...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage anders und folgt der Gläubigerin Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die GV darf die beantragten Vollstreckungshandlungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass dem Schuldner wegen fehlender Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit die Abgabe der Vermögensauskunft nicht möglich s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Schlotter/Jansen, AbgSt, 2008; Ronig, Einzelfragen zur AbgSt, DB 2010, 128; Rhodius/Lofing, KapSt und AbgSt verstehen, 2. Auflage 2013; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgSt, DStR 2013, 1357 und 1412; Intemann, Veräußerung obligationsähnlicher Genussrechte, NWB 2013, 3756; Intemann/Zöller, Handbuch privater...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs

Rn. 6 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zweck des KapSt-Abzugs ist es, durch eine Erhebung bereits an der Quelle oder auf einer nachfolgenden Stufe vor Auszahlung der KapErtr an ihren Gläubiger die – meist später iR einer Veranlagung festzusetzende – ESt oder KSt zu sichern. Ähnlich wie bei der LSt wird gegenüber den Fällen eines reinen Veranlagungsverfahrens das Risiko vermieden, ...mehr

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AGS 02/2026, Verfahrenswert... / III. Erklärung der Unterhaltsgläubigerin ist unerheblich

Soweit die Antragsgegnerin außergerichtlich durch ihren Verfahrensbevollmächtigten erklärt hatte, Kindesunterhalt über einen monatlichen Betrag i.H.v. 212,00 EUR hinaus nicht mehr geltend zu machen, ist dies für die Bemessung des Verfahrenswerts des Abänderungsantrags unerheblich. Entscheidend ist, in welcher Höhe eine Abänderung des Titels verlangt wird (vgl. entsprechend z...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / V. Verjährungsfragen

Der Anspruch auf ordentlichen Pflichtteil verjährt kenntnisabhängig in der Frist der Regelverjährung, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, kenntnisunabhängig in 30 Jahren, § 199 Abs. 3a BGB, der Ergänzungsanspruch aus § 2329 BGB kenntnisunabhängig in drei Jahren gerechnet ab dem Erbfall,[95] § 2332 BGB,[96] also unterjährig.[97] Dies gilt auch, wenn der Pflichtteilsberechtigte zunächst d...mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Haftung nach Bereicherungsrecht

Man hätte regeln können: Der Beschenke haftet auf Geld, soweit er nicht entreichert ist. Die grundsätzliche Erwägung des historischen Gesetzgebers indessen ging, dogmatisch konsequent, dahin Zitat "(…) daß in dieser Beziehung zwischen dem Anspruche gegen den Erben und dem gegen den Beschenkten unterschieden werden müsse, der erstere karakterisire sich als einfache Erhöhung des...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Ausnahmsweise Verschiebung von Elterngeldbezugsmonaten (Abs. 1)

Rz. 3 § 27 Abs. 1 BEEG ermöglicht Elterngeldberechtigten, die während der Corona-Krise selbst[1] in systemrelevanten Branchen und Berufen tätig sind, auf Antrag ihren Elterngeldbezug für ganze (nicht für geteilte) Bezugsmonate aufzuschieben. Mit dieser Regelung soll ein Anreiz für Eltern im Elterngeldbezug oder vor Antritt des Elterngeldbezuges geschaffen werden, ihre Tätigk...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / c) Erstattung der Meldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Rz. 184 Eine Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG ist unverzüglich gegenüber der beim Zoll angesiedelten FIU zu erstatten. Rz. 185 An die rechtzeitige Abgabe der Verdachtsmeldung stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen. Die Rechte und Pflichten beschränken sich darauf, die aus der Geschäftsbeziehung entstandenen internen Informationen beizuziehen, aufzubereiten und ggf. mit e...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 3. Verstärkte Sorgfaltspflichten

Rz. 148 Entsprechend dem risikobasierten Ansatz haben Steuerberater – zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten – verstärkte risikoangemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 genannten Risikofaktoren feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierun...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / a) Gesetzliche Anforderungen

Rz. 13 Alle Verpflichteten – und damit grundsätzlich auch Steuerberater – haben eine Risikoanalyse zu erstellen, bei der sie die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermitteln und bewerten, die für die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten bestehen (§ 5 Abs. 1 GwG). Bei angestellten Steuerberatern trifft die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse jedoch allein d...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlage 3 (zu den Hinweise GwG): Sachverhalte, die nach der GwGMeldV-Immobilien eine Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG auslösen

Die Liste ist eine Wiedergabe der §§ 3 bis 6 GwGMeldV-Immobilien: 1. Meldepflichten wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten (§ 3 GwGMeldV-Immobilien) Eine Meldung ist erforderlich, wenn: ein Beteiligter oder wirtschaftlich Berechtigter in einem Hochrisikostaat[1] ansässig ist oder einen Bezug zu einem solchen Staat hat (§ 3 Abs. 1), ein Geschäftsgegenstand oder ...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse

Rz. 19 - Analyse der Struktur und Geschäftstätigkeit der Steuerberaterpraxis In einem ersten Schritt sollte eine Bestandsaufnahme der Struktur und Geschäftsbereiche der Steuerberaterpraxis durchgeführt werden. Im Rahmen der Bestandsaufnahme sollten insbesondere die folgenden Daten erfasst werden: Größe und Organisationsstruktur: z. B. Umsatz oder Anzahl der Mandate, Anzahl der...mehr

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Mindestlohn / 1.4 Kontrolle durch die Zollbehörden

Eine besondere Brisanz bekommt der gesetzliche Mindestlohn dadurch, dass seine Einhaltung von den Zollbehörden kontrolliert wird (§ 14 MiLoG). Der Zoll hat dafür nach § 15 MiLoG gleiche Befugnisse wie bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gelten im Wesentlichen entsprechend. Der Zoll hat insbesondere die Befugnis, auch E...mehr

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Mindestlohn / 1.3 Mindestlohnzahlung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung

Nach § 20 MiLoG ist es eine öffentlich-rechtliche Pflicht aller Arbeitgeber, gleich ob mit Sitz im In- oder Ausland, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmern den Mindestlohn zum Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen. Während die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung bisher ein rein zivilrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers war, dessen Nichterfüllung allenfal...mehr

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Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen

Die Baubranche hat es immer häufiger mit organisierter Kriminalität zu tun – ein Gesetz soll jetzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken. Die Einheit des Zolls klärt unter anderem Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen auf. Die Höhe des Gesamtschadens durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird in der Jahresbilanz 2024 des Zolls auf 766 Mio...mehr

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Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

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Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit,[1] nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

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Mindestlohn / 3.8.2 Flexible Verteilung der Arbeitszeit und Mindestlohn

Unklar ist, inwieweit die Regelung des § 2 Abs. 1 MiLoG einer flexiblen Verteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über die Monatsgrenze hinweg entgegensteht. Es stellt sich vorrangig die Frage, ob in Monaten mit einer hohen Stundenleistung dennoch für die geleisteten Stunden der Mindestlohn gezahlt werden muss oder ob die Vereinbarung einer verstetigten Vergütung h...mehr

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Mindestlohn / 4.3 Auswirkungen auf die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs)

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie enthält keine gesetzlichen Änderungen bezüglich der Minijobs. Die Änderungen betreffen ausschließlich die kurzfristige Beschäftigung (eine Unterform der geringfügigen Beschäftigung). In der Praxis sind alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Rahmen eines Minijobs beschäftigt haben, ab 1.1.2015 dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer d...mehr

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Mindestlohn / 3.7.3 Sonderregelung Praktikant

Das Gesetz enthält in § 22 Abs. 1 MiLoG eine komplizierte und nicht besonders geglückte Regelung zur Frage, ob Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Zweck der Regelung ist es, Praktikanten, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein nicht vorgeschriebenes Praktikum leisten – insbesondere über einen längeren Zeitraum oder wiederholt hintereinander ("Generation Prakt...mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte

Im Ausland ansässige Unternehmer können sich bei einer der örtlichen Zoll- und Finanzbehörden (Skattecenter) über die dänischen MwSt-Vorschriften informieren. Die Anschriften dieser Behörden sind unter www.skat.dk/kontakt/ zu finden. Elektronische Anfragen an SKAT (die dänische Zoll- und Finanzbehörde) sind unter www.skat.dk/English/ möglich. Klicken Sie dazu auf "Send an e-...mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ab dem 1.7.2002 müssen Unternehmer sich in Dänemark registrieren lassen, wenn sie einen mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz in Dänemark von mehr als 50.000 DKK (6.711 EUR) haben. Dieser Schwellenwert gilt nur für in Dänemark ansässige Unternehmen. Handelt es sich bei der steuerpflichtigen Person um ein ausländisches Unternehmen, gibt es keinen Schwellenwert für die MwSt-Re...mehr

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Umsatzsteuer in Dänemark / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Gesetze, Verordnungen und allgemeine Informationen, u. a. auch den Newsletter, finden sich auf der Homepage der Zoll- und Steuerbehörde: www.skat@skat.dk . Für jeden Verkauf, für die die MwSt-Vorschriften gelten, ungeachtet dessen, ob der Käufer eine Firma oder eine Privatperson ist, ist eine (schriftliche oder elektronische) Standardrechnung, eine vereinfachte Rechnung oder e...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 13–23). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 38–42 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.1 Aktivierungspflichtige Steuern

Rz. 89 Aktivierungspflichtig sind Steuern, wenn sie entweder als Bestandteile der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind oder Steuern eine aktivierungspflichtige Forderung darstellen. Rz. 90 Zu den als Anschaffungskosten aktivierungspflichtigen übrigen Steuern zählen z. B. Steuern und öffentliche Abgaben, die dem Anschaffungsvorgang direkt zuzurechnen sind, ...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.1 Vorlagepflicht

Rz. 15 Nach § 284 Abs. 1 S. 1 AO hat der Vollstreckungsschuldner Auskunft über sein Vermögen zu geben. Entgegen der alten Rechtslage ist hierbei nicht mehr erforderlich, dass zuvor eine Vollstreckung erfolglos geblieben ist.[1] Er muss also hierzu ein schriftliches Verzeichnis erstellen und dieses dem für die Entgegennahme der Vermögensauskunft zuständigen Amtsträger übergeb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.1 Gläubigerstellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 8 Gegenstand der Pfändung ist eine Geldforderung des Vollstreckungsschuldners gegen den Drittschuldner, wobei unerheblich ist, auf welchem Rechtsverhältnis diese Forderung beruht. Der Vollstreckungsschuldner muss also Gläubiger der gepfändeten Forderung sein. Besteht zwar eine Forderung, schuldet der Drittschuldner diese aber nicht dem Vollstreckungsschuldner, sondern ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Mehrfach gepfändete Geldforderungen

Rz. 4 Wird eine Geldforderung mehrfach gepfändet, findet über den Verweis in § 320 Abs. 1 AO die Regelung des § 853 ZPO entsprechende Anwendung.[1] Nach § 853 ZPO hat der Drittschuldner zunächst ein Wahlrecht, ob er den geschuldeten Betrag hinterlegt oder an den Pfändungsgläubiger zahlt. Dies ist allerdings mit dem Risiko behaftet, dass er eventuell an den falschen Gläubiger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.2.1 Höhe der Forderung

Rz. 27 Um das Grundbuch nicht mit zu kleinen oder einer Vielzahl von Sicherungshypotheken zu belasten, ist die Zulässigkeit der Eintragung nach § 866 Abs. 3 ZPO von einem Mindestbetrag der Forderung von 750 EUR abhängig. Darüber hinaus kann eine einheitliche Sicherungshypothek für mehrere Forderungen in das Grundbuch eingetragen werden.[1] Rz. 28 Bei der Berechnung des Mindes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Wirkung der Herausgabe

Rz. 14 Hat der Drittschuldner die Sache freiwillig herausgegeben oder ist sie nach einem Urteil durch den Gerichtsvollzieher weggenommen worden, erfüllt der Drittschuldner hierdurch seine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Vollstreckungsschuldner. Der Anspruch des Vollstreckungsschuldners erlischt somit. Soweit der Inhalt der Leistungsverpflichtung die Verschaffung des Eig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Rechte und Pflichten der Vollstreckungsbehörde (§ 316 Abs. 3 AO)

Rz. 18 Nach § 316 Abs. 3 AO gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der Vollstreckungsbehörde und dem Drittschuldner §§ 841–843 ZPO entsprechend. Da diese Normen nicht direkt im Zusammenhang mit der Drittschuldnererklärung stehen, wäre es besser gewesen, § 316 Abs. 3 AO in einer eigenen Bestimmung zu erfassen. Nach § 841 ZPO besteht eine Pflicht der Vollstreckungsbehörde zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 7.4 Ausschluss der Haftanordnung

Rz. 84 Gemäß § 284 Abs. 8 S. 2 AO i. V. m. § 802h ZPO ist die Haft gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages grundsätzlich nicht statthaft bzw. nur mit Genehmigung des Bundestages.[1] Gemäß § 802j ZPO kann nach Vollzug einer Erzwingungshaft von sechs Monaten binnen der letzten zwei Jahre eine neue Haft gegen diesen Vollstreckungsschuldner nur angeordnet werden, wenn glaubh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Begriff des Arbeitseinkommens (§ 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO)

Rz. 3 § 850 Abs. 2, 3, 4 ZPO definiert, was unter dem Begriff des Arbeitseinkommens zu verstehen ist. Dies sind nach § 850 Abs. 2 ZPO alle Bezüge in Geld aus einem jetzigen, früheren oder zukünftigen Arbeits- oder Dienstverhältnis im weitesten Sinn.[1] Ohne Bedeutung ist, ob die Einkünfte aus einem privaten oder öffentlichen Dienstverhältnis hervorgehen, ob sie geistige oder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängerbestimmung des § 313 AO war § 364 RAO.[1] Für die zivilprozessuale Zwangsvollstreckung finden sich entsprechende Bestimmungen in §§ 832, 833 ZPO.[2] Die Norm enthält Spezialregelungen für die Vollstreckung von Forderungen aus fortlaufenden Bezügen, insbesondere Gehaltsansprüchen des Vollstreckungsschuldners. Bei der Pfändung einer Geldforderung[3] wird der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Einheitliche Rechtsbeziehung

Rz. 2 § 313 AO ist nur dann anwendbar, wenn zwischen Vollstreckungsschuldner und Drittschuldner eine einheitliche Rechtsbeziehung besteht, aufgrund derer für eine persönliche Dienstleistung fortlaufend Geldleistungen fällig werden.[1] Diese einheitliche Rechtsbeziehung besteht in einem Schuldverhältnis[2], das auf einen gewissen Fortbestand eingerichtet ist.[3] Aus diesem ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.1 Arbeits- oder Dienstverhältnisse

Rz. 3 Das typische Beispiel eines Dauerschuldverhältnisses (s. Rz. 2) ist das Arbeits- oder Dienstverhältnis, aus dem sich Gehaltsforderungen des jeweiligen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber ergeben. Gehalt i. d. S. sind alle Vergütungen, die aufgrund des Vertragsverhältnisses gezahlt werden.[1] Entscheidend ist der den Vergütungen innewohnende Unterhaltscharakter, unerhe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.1 Anwartschaftsrechte

Rz. 15 Das Anwartschaftsrecht ist das Recht auf Verschaffung des Eigentums an einer Sache.[1] Es ist nur dann pfändbar, wenn die Sache selbst gepfändet werden kann.[2] Ein Anwartschaftsrecht besteht in dem Moment, in dem der Berechtigte eine gesicherte Rechtsposition erlangt hat, die nicht mehr vom freien Willen des Veräußerers abhängig ist. Es kann sich z. B. beim Kauf unte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung des § 318 AO entspricht im Wesentlichen § 368 RAO.[1] § 318 AO fasst die zivilprozessualen Regelungen der § 847 ZPO [2] (Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache), § 847a ZPO (Herausgabeanspruch auf ein Schiff) und § 848 ZPO [3] (Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache) zusammen.[4] Inhaltlich regelt § 318 AO Verfahrensbesonderheiten für Sachfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.9.2 Lohnverschleierung (§ 850h Abs. 2 ZPO)

Rz. 44 Bei einer Lohnverschleierung gem. § 850h Abs. 2 ZPO leistet der Schuldner für einen Dritten in einem ständigen Verhältnis Arbeiten oder Dienste, die üblicherweise vergütet werden, erhält jedoch keine oder eine auffallend niedrige Vergütung hierfür.[1] Typische Fälle sind diejenigen, in denen ein Ehegatte im Betrieb des anderen Ehegatten oder Kinder im Betrieb der Elte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 Anerkennung und Zahlungsbereitschaft (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 6 Nach § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO hat der Drittschuldner zu erklären, ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und zur Zahlung bereit sei.[1] Die Erklärungspflicht nach § 316 Abs. 1 Nr. 1 AO ist erfüllt, wenn der Drittschuldner die Frage lediglich bejaht oder verneint.[2] Eine Nachweispflicht für die Richtigkeit der Antwort besteht nicht.[3] Im Fall der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Voraussetzungen

Rz. 7 Der Vollstreckungsschuldner[1] muss eine natürliche Person sein. Nur diese ist als schutzwürdig anzusehen.[2] Damit gilt § 314 Abs. 3 AO nicht für juristische Personen, aber auch nicht für Personengesellschaften.[3] Rz. 8 Der Drittschuldner der gepfändeten Forderung muss ein Kreditinstitut sein. Kreditinstitute sind "Kreditinstitute" i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 KWG.[4] Die...mehr