Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / VI. Freiberuflerpraxis

Rz. 140 Im Fall des Todes eines Freiberuflers bestehen i.d.R. besondere berufsständische Regelungen zum Schutz der Patienten bzw. Mandanten, die eine nahtlose Versorgung durch einen kompetenten Berufsträger sicherstellen sollen.[114] So ist bspw. im Falle des Todes eines Rechtsanwalts kammerseitig ein Kanzleiabwickler zu bestellen, soweit zur Sicherstellung der weiteren Betr...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Fälligkeit/Verjährung

Rz. 313 Gemäß § 4 Abs. 7 S. 1 MB/KT sind Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nachzuweisen. Bescheinigungen eines Heilpraktikers sind ebenso wenig ausreichend wie Bescheinigungen von Ehegatten, Lebenspartnern gemäß § 1 LPartG, Eltern oder Kindern. Der Arbeitsunfähigkeitsnachweis hat Doppelnatur als Fälligkeitsvo...mehr

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zfs 12/2024, Eintritt des V... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Eintrittspflicht der Bekl. aus einer vom Kl. seit dem 1.6.2020 im Tarif ZAB gehaltenen Zahn-Zusatzversicherung wegen einer von ihm beabsichtigten zahnmedizinischen Behandlung. Auf Grundlage dieses Tarifs erstattet die Bekl. 75 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen für eine Zahnersatz-Maßnahme einschließlich anrechenbarer Vorleistungen der g...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Anspruchsgegner

Rz. 223 Zu hinterfragen ist, ob die in Rede stehende Rechnung des Arztes/Krankenhauses ausgeglichen wurde und welche Einwendungen bereits seitens des Versicherers erhoben wurden bzw. erhoben werden können. Rz. 224 Voraussetzung eines Aufwendungsersatzanspruches ist ein wirksamer und fälliger Vergütungsanspruch des behandelnden Arztes/Krankenhauses gegen den Patienten (= Versi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ...mehr

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§ 25 Unfallversicherung / B. Versicherte

Rz. 5 Der versicherte Personenkreis definiert sich nach §§ 2 ff. SGB VII. Rz. 6 Versichert sind insbesondere Beschäftigte, § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Beschäftigung ist gem. § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Rz. 7 Besonderheiten für Teilzeitbeschäftigte bestehen nicht. Das Gesetz sieht auch keine Geringfügigkeitsgrenze vor...mehr

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / g) Schweigepflichtentbindungserklärung des Geschädigten (Heilberufe)

Rz. 84 Ärztliche Auskünfte erhalten sowohl der eigene Anwalt als auch der ggf. für einen Schaden eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer nur bei Vorlage einer Schweigepflichtentbindungserklärung. Man kann natürlich darauf warten, dass der Versicherer ein vorbereites Formular übersendet. Zur Beschleunigung trägt indes die unmittelbare Übersendung eines eigenen Exemplars be...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche > Berufsständische Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Zulässige Zwecke

Rz. 4 Bei einer GmbH können erwerbswirtschaftliche, sonstige wirtschaftliche sowie auch ideelle Zwecke zulässig sein (vgl. Altmeppen § 1 Rz. 9, 10). Die GmbH unterliegt insofern nur geringen Schranken (Altmeppen § 1 Rz. 4; Lutter/Hommelhoff § 1 Rz. 6 – zu den Grenzen u. Rz. 12 f.). Die unscharfe Formulierung ("Zweck") lässt darüber streiten, welche Bedeutung in diesem Zusamm...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 2. Leistungsumfang und -voraussetzungen

Rz. 215 Die Krankheitskostenversicherung soll lediglich den konkreten Bedarf decken. Der Versicherer ist dementsprechend nur zum Ersatz derjenigen Aufwendungen des Versicherungsnehmers verpflichtet, die auf einen wirksamen und fälligen Vergütungsanspruch des behandelnden Arztes/Krankenhauses beruhen. Die Ansprüche im Verhältnis Arzt zum Patienten einerseits und Patient (= Ve...mehr

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zfs 12/2024, Eintritt des V... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die von ihm korrekt festgestellten Tatsachen rechtlich unzutreffend beurteilt und auf dieser Grundlage zu Unrecht auf die beantragte Feststellung der Eintrittspflicht der Bekl. erkannt. Bei sachgerechter Würdigung aller maßgeblichen Umstände, die außer den tatsächlichen Bekundungen der vom LG vernommenen Zeugen auch den weiteren – unstreitigen – Akteninhalt und di...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.3 Zusatz- und Sonderversorgungssysteme

Rz. 26 Das AAÜG bezieht sich auf die in den Anl. 1 und 2 genannten Versorgungssysteme wie folgt: Anl. 1: Zusatzversorgungssysteme Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (ab 17.8.1950), Zusätzliche Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellte Leiter zentral gelenkter Wirtschaftsorganisationen (ab 1.1.1986), Zu...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.2 Rechtslage bis 31.8.2009

Rz. 15 § 264a i. d. F. bis zum 31.8.2009 ist in den Übergangsfällen des § 48 VersAusglG (Rz. 5) weiterhin bei Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem BGB i. V. m. dem VAÜG und dem VAHRG anzuwenden. Rz. 16 Das Familiengericht hat nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Abs. 2 Nr. 2 VAÜG den Monatsbetrag einer Anwartschaft aus einem in den neuen Bundesländern erworbenen Versor...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Abs. 4 und 5)

Rz. 63 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift steht in einem engen Zusammenhang mit §§ 106 bis 106d. Während § 106 die gesetzliche Grundlage für das Recht und die Pflicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen ist, überlässt § 106b die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung als Vereinbarung den regionalen Vertragspartnern, § 106c bestimmt ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sonderbedingungen für Definition der Berufsunfähigkeit und Verweisung

Rz. 116 Für einige Berufsgruppen sind besondere Bedingungen auf dem Markt, die unter bestimmten Bedingungen eine Fiktion der Berufsunfähigkeit und eine nur eingeschränkte Verweisbarkeit statuieren. Das hat seinen Grund darin, dass Angehörige dieser Berufsgruppen, die ihren konkreten Beruf nicht mehr ausüben können, kaum die Möglichkeit haben, eine andere Tätigkeit auszuüben,...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vergütungsanspruch des behandelnden Arztes

Rz. 217 Der Behandlungsvertrag ist inzwischen in § 630a BGB geregelt. Danach sagt der Behandelnde dem Patienten die medizinische Behandlung zu und ist zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet, die nach Abs. 2 nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist. Auf d...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Zahnärztliche Tätigkeit

Rz. 91 Für die Versicherung des Zahnarztes gelten regelmäßig gleich lautende oder ähnliche Bedingungen wie für die Ärzte der Humanmedizin. Aus den ebenfalls geltenden AHB gewinnt hier aber eine Bestimmung besondere Bedeutung, nämlich die Erfüllungsklausel des Ziff. 1.2 (1) AHB. Nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung ist hiernach die Erfüllung von Verträgen und die anst...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Behandlungspflicht während der Arbeitsfähigkeit (§ 4 Abs. 5 und 6 MB/KT)

Rz. 734 Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, sich im Falle der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus behandeln zu lassen, ist eine Selbstverständlichkeit, insbesondere auch wegen der Nachweispflicht des § 4 Abs. 7 MB/KT. Die Vorschrift stellt nach herrschender Auffassung eine Risikobeschränkung dar.[508] Diese Behandlungsverpflichtung bezie...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Beschränkungen in Bezug auf GOÄ/GOZ

Rz. 378 Im Rahmen der Konkretisierung der Leistung des Versicherers finden sich in Tarifen häufig Ausschlüsse für die Leistungen, die nicht in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufgeführt sind. Dies ist nach §§ 305 ff. BGB nicht zu beanstanden. Ebenso wenig ist eine Klausel zu beanstanden, nach deren Inhalt nur Gebühren erstattungsf...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Personenschäden

Rz. 28 Der Personenschaden ist in den Bedingungen selbst nicht definiert; in Anlehnung an Ziff. 1.1 AHB ist darunter die Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen zu verstehen.[95] Erfasst werden danach Tod, schwere und leichte Verletzungen und Gesundheitsbeschädigungen von Menschen,[96] auch Schädigungen des noch ungeborenen und sogar noch nicht gezeugten Kindes,...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK)

Rz. 395 Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Niedergelassen i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist ein Arzt, der in irgendeiner objektiven, für jedermann erkennbaren Form (z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeige) nach außen hin als praktizierend in Erscheinung tritt. Das Merkmal der Niederlas...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Versicherungsfall

Rz. 580 Der Versicherungsfall ist in der Krankentagegeldversicherung definiert als die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfall, soweit in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit muss unbedingt zu der medizinisch notwendigen Heilbehandlung hinzutreten; die krankheits- oder unfallb...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Rechtsgrundlagen des Haftpflichtanspruchs

Rz. 29 Für den Versicherungsschutz ist nach A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB die Inanspruchnahme aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts maßgebend. Rz. 30 Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen ergeben sich aus deliktischen, quasi deliktischen und sonstigen gesetzlichen Anspruchsnormen, die den Ausgleich eines Schadens bezwecken. Rz. 31 Au...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Personenschäden

Rz. 99 Personenschäden stellen bei der ärztlichen Tätigkeit naturgemäß das Hauptschadensrisiko dar. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Ziff. 1.1 AHB auf Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsbeschädigung von Menschen zur Folge haben. Die Gesundheitsbeschädigung kann nicht nur in einer physischen, sondern auch in einer psychischen Beeintr...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Versicherungsumfang

Rz. 68 Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt davon ab, für welche Personen welche Risiken mitversichert werden. Dies ist individuell vereinbar. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die bei der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung üblichen Vereinbarungen, deren Inhalt durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für...mehr

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V / 41 Verteidiger, Beschlagnahme von Verteidigerakten [Rdn 3846]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Grad der Berufsunfähigkeit

Rz. 49 Häufig sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass von einer Berufsunfähigkeit nur auszugehen ist, wenn der Versicherte zu einer bestimmten Prozentzahl nicht mehr in der Lage ist, seine vormalige Berufstätigkeit auszuüben (vgl. auch § 2 MB BUV/BUZ 22; zur Bestimmung des Grads siehe Rdn 48). In der Regel besteht Leistungspflicht bei einer mindestens 50 %igen Berufsunfä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Behandlung durch Ärzte oder Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (§ 5 Abs. 1 c MB/KK)

Rz. 493 Keine Leistungspflicht besteht für Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Krankenhäuser, deren Rechnungen von der Erstattung ausgeschlossen sind (sog. schwarze Liste). Ursache hierfür muss ein "wichtiger Grund" sein, der den Versicherer zu diesem Verhalten veranlasst. Hierzu zählen insbesondere überhöhte Rechnungen wegen medizinisch nicht vertretbarer Ü...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Besondere Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V

Rz. 55 Bereits mit dem Inkrafttreten des "GKV-Gesundheitsreformgesetzes" am 1.1.2000 sollte die integrierte Versorgung (IV) nachhaltig gefördert werden. Die Möglichkeit integrierter Versorgung wurde zunächst zwar beachtet, aber es wurden so gut wie keine Integrationsvorsorgeverträge geschlossen. Mit dem seit dem 1.1.2004 geltenden "GVK-Modernisierungsgesetz" sollten der inte...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Allgemeine Leistungsbeschreibung, § 192 Abs. 1 VVG, § 1 Abs. 1 MB/KK

Rz. 212 Nach § 192 Abs. 1 VVG und auch § 1 Abs. 1 MB/KK haftet der Versicherer im vertraglich vereinbarten Umfang für Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen und für sonst vereinbarte Leistungen. Die Versicherung soll somit den konkreten Bedarf decken; gemäß § 200 VVG gilt ein Bereicherungsverbot. Rz. 213 Da durch die Forderung des...mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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§ 17 Krankenversicherung / III. Versicherungspflicht, § 193 Abs. 3 und Abs. 4 VVG

Rz. 76 Erstmals wurde mit der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Regelung des § 193 Abs. 3 VVG eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Krankheitskostenversicherung eingeführt, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz bestand, der der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht entsprach. Rz. 77 Eines der Kernziele der Gesundheitsreform 2007 war es, einen Krankenversich...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 6 Datenzugriff bei Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 97 Ob auch Steuerpflichtige zur Unterstützung für Zwecke des Datenzugriffs verpflichtet sind, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist streitig. Teilweise wird dies in der Literatur mit der Begründung verneint, dass diesen Personenkreis keine allgemeine Aufzeichnungspflicht, sondern nur spezielle Dokumentationspflichten beisp...mehr

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Sommer, SGB V § 390 IT-Sich... / 2.7 Zertifizierung (Abs. 7)

Rz. 11 Die informationstechnischen Systeme der Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte (Praxisinformationssysteme, PIS) werden überwiegend von Dienstleistern hergestellt und gewartet. Die KBV sind verpflichtet, die Mitarbeitenden der Dienstleister zu zertifizieren (Satz 1, www.kbv.de/html/it-sicherheit.php; abgerufen: 18.10.2024). Das Zertifikat ist zu beantragen (www.kbv.de/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 387 Konform... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Das Kompetenzzentrum hat als zentrale Stelle den gesetzlichen Auftrag, die Konformität informationstechnischer Systeme mit den festgelegten Interoperabilitätsanforderungen entweder selbst zu bewerten oder dafür eine akkreditierte Stelle (§ 385 Abs. 7) zu beauftragen. Akkreditierte Stellen können marktwirtschaftlich handelnde Akteure oder aufgrund eines gesetzlichen Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 390 IT-Sich... / 2.1 Richtlinie (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV legen in einer für die Betreiber vertragsärztlicher, vertragspsychotherapeutischer und vertragszahnärztlicher Praxen sowie Medizinischer Versorgungszentren verbindlichen Richtlinie die Anforderungen an die IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Versorgung fest. Die KBV sind damit ermächtigt und verpflichtet, entsprechend zu beschließen und ...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.5 Unzulässiger Zugriff (Nr. 5)

Rz. 9b Der Zugriff nach § 339 Abs. 1 erfordert neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten oder seiner digitalen Identität (§ 291 Abs. 8 Satz 1) den elektronischen Heilberufsausweis der zugriffsberechtigten Person (§ 339 Abs. 1 Satz 1; alternativ: digitale Identität nach § 340 Abs. 6). Die zugreifende Person muss sich zusätzlich durch eine technische Kom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 390 IT-Sich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen der Ärzte und Zahnärzte (KBV) legen in einer verbindlichen Richtlinie die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung fest (www.kbv.de/html/it-sicherheit.php; abgerufen: 18.10.2024). Die Richtlinie begegnet der aktuellen Situation und Entwicklung, in der info...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.5 Arztbesuche

Rz. 14 Von § 616 BGB erfasst werden können auch Arztbesuche. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist; in einem solchen Fall ginge der Anspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG vor. Außerdem ist notwendig, dass der Arztbesuch zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Arztbesuch schon im...mehr

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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B / 6 Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 938]

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.2 Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z)

Rz. 63 Der BMV-Z beinhaltet neben dem Paragrafenteil (33 Paragrafen) folgende Anlagen: Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung Anlage 2: Vereinbarung nach § 87 Abs. 1a SGB V über die Versorgung mit Zahnersatz Anlage 3: Vereinbarung über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) Anlage 4: Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigung...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.9 Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 27 Das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung ist auf der jeweiligen KZV-Ebene in einer gemeinsamen Prüfvereinbarung oder gemeinsamen Verfahrensordnung auf regionaler Ebene geregelt. Die Bezeichnungen Prüfvereinbarung bzw. Verfahrensordnung sind deckungsgleich, zumal in der infrage kommenden Rechtsgrundlage des ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Zahnzusatzversorgung

Rz. 83 Abs. 1a enthält inhaltliche Festlegungen zur Durchführung der Zahnersatzversorgung, welche die KZBV und der GKV-Spitzenverband im BMV-Z zu vereinbaren haben. Die ab 2005 geltenden Änderungen beim Zahnersatz (vgl. Siebter Abschnitt mit den §§ 55 bis 59) führten zu Abs. 1a, der u. a. regelt, dass die Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen gegenüber de...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.4.1 Zahnersatz (Abs. 1a)

Rz. 34 Abs. 1a regelt die Kosten für Zahnersatz. Im Bundesmantelvertrag haben die KZB und der SBK festzulegen, dass die Kosten für Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, soweit die Versorgung der Regelversorgung nach § 56 entspricht, gegenüber den Versicherten nach Abs. 2 abzurechnen sind. Darüber hinaus ist im Mantelvertrag zu regeln, dass der Zahnarz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 59 Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.1 Funktion des Bewertungsmaßstabs

Rz. 19 Mit dem GKV-WSG hat der Gesetzgeber einen organisatorischen Schwenk vollzogen, indem alle zentralen Vorgaben zum Vergütungssystem für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen auf Bundesebene durch die Bewertungsausschüsse getroffen werden und erst dann von der KBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart werden können. In der Überschrift sind die Sachve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Bewertungsausschüsse

Rz. 156 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen,...mehr