Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 3.2 Erstattung des Versichertenanteils

Die Krankenkasse zahlt den von den Versicherten an der kieferorthopädischen Behandlung geleisteten Anteil (20 % bzw. 10 %) zurück, wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist. Hierfür ist vom Versicherten gegenüber der Krankenkasse ein entsprechender Nachweis in Form einer – ggf. formlosen – Bestä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / Zusammenfassung

Begriff In dem Bonusheft wird die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen vom Zahnarzt bestätigt. Es verhilft den gesetzlich Krankenversicherten zu einem erhöhten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Welche Eintragungen durch den Zahnarzt im Bonusheft erfolgen sollen, regelt Abschn. B Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 1.3 Mehrleistungen

Kieferorthopäden bieten auch private Zusatzleistungen an. Dazu zählen z. B. Speedbrackets, superelastische Bögen, Bracketumfeldversiegelungen, professionelle Zahnreinigung oder auch eine Zusatzdiagnostik wie zusätzliche Röntgenbilder. Diese Extras sind meist kosmetisch und ästhetisch bedingt oder dienen dem Tragekomfort. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ko...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 2 Zahnfüllungen

Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erhalten die Versicherten Zahnfüllungen aus plastischen Füllungsmaterialien. Bei kleinen Kariesdefekten kommen direkte Füllungen in Betracht. Nachdem die Karies durch den Zahnarzt entfernt worden ist, kann der entstandene Hohlraum (die Kavität) mit einem im Mund formbaren Füllungsmaterial versorgt werden. Im Seitenzahnbereich (B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 5 Austauschfüllungen

Der Zahnarzt übernimmt für Zahnfüllungen eine 2-jährige Gewährleistung.[1] Es sind Zahnärzte bekannt, die sogar eine längere Gewährleistungsfrist einräumen. Wer eine intakte plastische Füllung austauschen lässt, hat die dafür entstehenden Kosten in vollem Umfang selbst zu tragen; die Mehrkostenregelung gilt hier nicht.[2] Erfahrungsgemäß vertreten die Versicherten immer wied...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 3 Vergütung

Für die Eintragungen in das Bonusheft und die Abgabe des Hefts darf der Zahnarzt eine Vergütung weder von der Krankenkasse, noch vom Versicherten beanspruchen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 1.2 Kosmetische Behandlung

Leichte Fehlstellungen (Schweregrade 1 und 2) zählen zu den kosmetischen Wunschbehandlungen und müssen auf privater Basis mit dem Zahnarzt/Kieferorthopäden vereinbart werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 4 Zahnmedizinischer Hintergrund

Das Bonusheft soll dazu anhalten, regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt durchführen zu lassen. Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen können leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und oft mit relativ geringem Aufwand behandelt werden. Dies ist von Vorteil für den Patienten und für die Krankenkasse, da die Behandlungskosten geringer ausfallen können. Sollten dennoch e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 3.1 Zulassung

Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt durch eine Zulassung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder medizinisches Versorgungszentrum. Um die Zulassung können sich die genannten Personen oder Einrichtungen bewerben, wenn sie eine Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister nachweisen. Dieses wird von den KVn für jeden Zulassungsbezirk geführt. Das Näher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Patientenquittung / 1.2 Gebühr

Die vom Versicherten an den ausstellenden Arzt oder Zahnarzt zu entrichtende Gebühr für die Patientenquittung beträgt 1 EUR zzgl. Porto. Diese Gebühr darf nur für die Quartalsquittung kassiert werden. Für die Quittung von Krankenhäusern ist keine Gebühr vorgesehen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / 2.1 Anspruchsberechtigte

Die Individualprophylaxe kann von Versicherten in Anspruch genommen werden, die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es handelt sich hierbei um eine zahnärztliche Untersuchung, die einmal in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen werden kann. Obwohl für Versicherte bis zur Vollendung des 12. bzw. des 16. Lebensjahres noch die Leistungen der Gruppenp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / Zusammenfassung

Begriff Die kieferorthopädische Behandlung ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Dabei geht es um das Verhüten, Erkennen und Behandeln von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne. Sie wird erforderlich, wenn diese Fehlstellungen das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Durch Zahnregulierungsmittel (z. B. Zahnspangen) werd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / Zusammenfassung

Begriff Fahrkosten sind eine Nebenleistung der Krankenversicherung. Sie werden nur übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sind. Der verordnende Arzt/Zahnarzt/Psychotherapeut entscheidet, inwieweit medizinische Gründe für die Übernahme der Fahrkosten vorliegen und mit welchem Transportmittel die Fahrt erfolgen s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1.1 Stationäre Behandlung

Fahrkosten zu stationären Leistungen der Krankenkasse werden übernommen. Dies sind z. B. Fahrkosten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung[1], vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlung[2], stationären Vorsorgeleistung[3], medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter[4], stationären Entbindung[5], stationären Versorgung in einem Hospiz[6], Kurzzeitpflege bei fehle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / Zusammenfassung

Begriff Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient als Versicherungsnachweis in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Inanspruchnahme von Leistungen bei einem Arzt oder Zahnarzt als Berechtigungsnachweis wird ausschließlich die eGK genutzt. Die eGK ist eine moderne und sichere Mikroprozessorkarte, eine sog. "Smart Card". Sie enthält nicht nur administrative Funkt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsarzt / 1.2 Entscheidung über Zulassung

Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungssachen errichten die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Verbände der Ersatzkassen für den Bezirk jeder Kassenärztlichen Vereinigung oder für Teile dieses Bezirks (Zulassungsbezirk) einen Zulassungsausschuss für Ärzte und eine Zulassungsausschuss für Zahnärzte.[1] Die Zulassungsau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 8 Implantate zulasten der Krankenkasse

Implantologische Leistungen einschließlich der Suprakonstruktion (der auf die Implantate gesetzte Zahnersatz) sind dann von der Krankenkasse als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung zu erbringen, wenn die vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vorliegen. Ausnahmeindikationen Beson...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / Zusammenfassung

Begriff Zahnärztliche Behandlung ist die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst. Die Kosten der "allgemeinen" zahnärztlichen Behandlung werden von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen. Gegen Vorlage ihrer Krankenversichertenkarte bekommen die Versicherten alle z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 1.6 Ambulante Behandlung

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden bei zwingender medizinischer Notwendigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Die besonderen Ausnahmefälle legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der KrTrR fest.[1] Danach können Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung vom Arzt/Zahnarzt/Psychotherapeuten verord...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 9 Zahnärztliche Behandlung Pflegebedürftiger

Zahnärzte erhalten für die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aufsuchen können, eine zusätzliche Vergütung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband setzen mit einem entsprechenden Beschluss de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Versorgungszen... / 3.3 Kooperative Leitung

Nehmen innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums unterschiedliche Berufsgruppen an der vertragsärztlichen Versorgung teil, z. B. Ärzten, Zahnärzten und/oder Psychotherapeuten, ist eine kooperative Leitung möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Patientenquittung / 1.3 Tages-/Stichtags-/Quartalsquittung

Der Patient entscheidet, ob er eine Patientenquittung sofort nach der Behandlung ausgestellt haben möchte. Es handelt sich dann um die sog. Tagesquittung oder auch Stichtagsquittung. Der Patient kann allerdings auch die Ausstellung einer Quartalsquittung verlangen. Die Tagesquittung ist von Ärzten und Zahnärzten direkt im Anschluss an die Behandlung, die Quartalsquittung spät...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 2.2 Gutachter bei zahnärztlicher Behandlung

Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von 6 Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von 4 Wochen Stellung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.2 Zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlung

Zur zahnärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / 1.2 Durchführung

Bei der Durchführung der Gruppenprophylaxe sollen die Krankenkassen mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen zusammenarbeiten. Dabei werden die Krankenkassen verpflichtet, gemeinsam und einheitlich die Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten zu fördern. Dies gilt sowohl für die Durchführung der Gruppe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / Zusammenfassung

Begriff Der "Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)" ist das oberste Beschlussgremium der "Gemeinsamen Selbstverwaltung" der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Der G-BA legt durch Richtlinien fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den Krankenkassen zu übernehmen sind. Die beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Besondere Versorgung / 1 Vertragspartner der besonderen Versorgung

Die Krankenkassen können die Verträge zur besonderen Versorgung mit zur Versorgung der Versicherten berechtigten Leistungserbringern oder deren Gemeinschaften (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ambulanten Rehabilitationseinrichtungen, medizinische Versorgungszentren - MVZ), Pflegekassen und zugelassenen Pflegeeinricht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Versorgungszen... / 2 Zulassungsvoraussetzungen

Um an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen zu können, muss ein Medizinisches Versorgungszentrum zugelassen sein. Es muss grundsätzlich von mehreren Leistungserbringern gegründet werden. Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen und als Angestellte oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Unter vertragsärztlicher Versorgung ist der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung zu verstehen. Diese erfolgt mittels Behandlung durch approbierte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Diese werden zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Als Behandlungsvertrag gilt die Vereinbarung zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die Durchführung einer medizinischen Behandlung. Er gilt nicht nur für Ärzte und Zahnärzte, sondern auch für viele andere Heilberufe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Behandlungsvertrag ist in § 630a BGB definiert. Weitere Regelungen zur Informa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / 3 Verordnung

Krankenfahrten im Taxi oder Mietwagen, Krankentransporte und Rettungsfahrten können von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen werden, wenn eine Verordnung vorliegt.[1] Diese kann von zugelassenen Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten nach Prüfung der Voraussetzungen ausgestellt werden.[2] Krankenhausärzte, -zahnärzte und -psychotherapeuten dürfen im Rahmen des Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / 1 Gesetzlicher Auftrag

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten. Dabei ist den besonderen Erfordernissen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 2 Sicherstellung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die Sachleistungen werden durch Vertragspartner der Krankenkassen erbracht. Daher ist es eine sehr wichtige Aufgabe, dass auch die vertragsärztliche Versorgung jederzeit und überall sichergestellt ist. Diese Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Är...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / Zusammenfassung

Begriff Heilmittel sind meist persönliche medizinische Dienstleistungen, die überwiegend von außen auf den Körper einwirken. Sie werden ärztlich verordnet und dienen einem Heilzweck oder sichern einen Heilerfolg. Heilmittel dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden. Zu den Heilmitteln gehören Maßnahmen der Physiotherapie, podologische Therapie, Stimm-, S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / 5 Richtlinienkompetenz

Durch die "Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-RL)" des G-BA wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer (z. B. Ärzte oder Zahnärzte) Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zulasten der Krankenkassen erbringen und abrechnen dürfen. Gleichzeitig wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lettland / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / 2 Schritt 1: eAU von Arzt an Krankenkasse

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde der Grundstein für die eAU gelegt. Die Ärzte sind seit dem 1.1.2021 verpflichtet, den Krankenkassen unmittelbar elektronisch die Angaben zur Diagnose unter Nutzung der Telematikinfrastruktur zu übermitteln.[1] Hierbei ist es zusätzlich die Aufgabe des Arztes für den Versicherten einen Ausdruck mit den Diagnosen zu erstellen,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 2 Stand der Einführung

Die Ausstattung der Praxen mit der für die Nutzung der eGK erforderlichen Hard- und Software hatte im Dezember 2017 begonnen. Mehrere Anbieter der erforderlichen Komponenten sind am Markt, sodass die allermeisten Praxen inzwischen ausgestattet sind. Voraussetzung für die umfassende Nutzung der eGK ist die flächendeckende Einführung der Telematikinfrastruktur. Der GKV-Spitzen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeitsbeschein... / Zusammenfassung

Begriff Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist das zentrale Instrument zum Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit. Sie wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und enthält Angaben zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtlicher Dauer sowie Angaben dazu, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Angaben zur Diagnose enthält di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten dürfen, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung selbs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.10 Verkauf von Goldwaren

Unter die Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG fallen die Lieferung von Gold (einschließlich platiniertem Gold) oder Goldlegierungen in Rohform oder als Halbzeug mit einem Feingehalt von 325 Tausendstel und Goldplattierungen mit einem Feingehalt von 325 Tausendstel sowie die steuerpflichtigen Lieferungen von Anlagegold mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel nach...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 109 Leistun... / 2.1 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 3 Rechtssystematisch ordnet § 109 Abs. 1 die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Maßgabe von §§ 42 Abs. 2, 3, 69 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 dem Kreis der Eingliederungshilfeleistungen zu. Mit der Formulierung, dass unter Leistungen i. S. d. § 109 "insbesondere" Leistungen i. S. v. §§ 42 Abs. 2, 3, 69 Abs. 1 Nr. 3 bis 6 zu verstehen sind, wird zum Ausdruck gebracht, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.5 Einschränkungen

Die in den §§ 68 bis 75 SGB X enthaltenen Übermittlungsbefugnisse werden insbesondere durch § 76 SGB X eingeschränkt. Danach dürfen personenbezogene Daten, die dem Sozialleistungsträger von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person (z. B. Zahnarzt, Apotheker, Psychologe) zugänglich gemacht worden sind, nur unter den Voraussetzungen übermittelt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Nachweise

Rn. 371 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Bemerkungen in ABC-Form: Bausubstanzgutachten: Ein Bausubstanzgutachten nach dem ERAB-Verfahren ist nicht notwendig (BFH BFH/NV 2022, 108; BFH IX R 14/23, DStR 2024, 1112; FG Münster 1 K 1741/18 E, DStRE 2022, 1031 rkr; einschränkend aber mE zu Unrecht BMF v 22.02.2023, BStBl I 2023, 332 Tz 3: "kann aber hilfreich sein"; wie hi...mehr