Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; BFH BStBl II 2019, 466; BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mot Anm Fischer; Reddig, FR 2018, 925). Damit soll eine dauerhafte zeitliche und räumliche Beziehung des WG zum Betrieb des Investors sichergestellt werden (BFH v 03.12.2020, IV R 16/18, BSt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 3 Musterantragsformular Jugendhilfe

Rz. 138 Information für Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und sonstige Sorge-, Erziehungs- bzw. Leistungsberechtigte, Sie haben beim Jugendamt der Stadt … für sich/Ihr Kind/Ihren Pflegling die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe beantragt. Damit Ihnen/Ihrem Kind/Ihrem Pflegling die richtige Hilfe zuteilwerden kann, ist da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 125 Verträg... / 2.3 Heilmittel in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 15 Die Richtlinie über die Verordnung von Heilmittel in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte – HeilM-RL Zahnärzte) ist in der Fassung vom 15.12.2016 im BAnz AT 14.3.2017 B2 veröffentlicht. Die HeilM-RL Zahnärzte wurde zuletzt geändert am 21.10.2021, veröffentlicht im BAnz AT 21.1.2022. Zu den Heilmitteln nach der HeilM-RL Zahnärzte gehöre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.3 Heilmittel in der zahnärztlichen Versorgung

Rz. 14 Die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) i. d. F. v. 15.12.2016, veröffentlicht im BAnz AT 14.3.2017 B2, zuletzt geändert am 21.10.2021, veröffentlicht im BAnz AT 21.2022 B2. Sie enthält in § 2a ebenfalls Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, welche zunächst befristet für alle Heilmittelverordnungen gelten, die bis zum 31.5.2020 ausgeste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einschränkungen bei der Opt... / 2.1.1 Vorsteuerabzugsberechtigung bei dem Leistungsempfänger

Wurde mit dem Bau eines Gebäudes ab dem 11.11.1993 begonnen oder das Gebäude erst ab dem 1.1.1998 fertiggestellt, kann eine Option bei der Nutzungsüberlassung von Grundstücken nur nach der einschränkenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 UStG in der aktuellen Fassung erfolgen. Eine Option auf die Steuerpflicht ist nur dann möglich, wenn der Mieter bezüglich der ihm gegenüber ausgef...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 6 Beratung im m... / 2.1.3.2 Ärzte u. a. (Nr. 1)

Rz. 28 Der Gesetzgeber hat zuvörderst nach Nr. 1 das Beratungsangebot für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, geschaffen. Rz. 29 Da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 110 Leistun... / 2.1 Recht auf freie Arztwahl (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 garantiert wie im bisherigen Recht der Sozialhilfe in § 52 Abs. 2 SGB XII die freie Wahl unter den Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsprechend den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft also niedergelassene Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, an der ambulanten Versorgung teil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 110 Leistun... / 2.2 Verweis auf Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 enthält Regelungen zur Leistungserbringung (Satz 1) sowie zur Leistungsvergütung unter Verweis auf entsprechende Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Satz 2). Nach Satz 1 sind bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Regelungen, die für die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Vierten Kapitel des Fünften Buches gelten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

§ 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 1.1.9 Nicht zugelassene Leistungserbringer

Wählt der Versicherte einen Arzt oder Zahnarzt, der nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, ist im Einzelfall eine Kostenerstattung möglich.[1] Dazu ist eine vorherige Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung hat die Krankenkasse medizinische oder soziale Gründe zu berücksichtigen. Sie muss dabei gleichzeitig bewerten, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 1.1.4 Leistungsumfang

Die Kostenerstattung ist auf die Vergütung begrenzt, die von der Krankenkasse für eine Sach- oder Dienstleistung erbracht worden wäre.[1] Dabei muss es sich um Sach- oder Dienstleistungen handeln, die zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.[2] Das Verfahren der Kostenerstattung wird durch die Satzung der Krankenkasse geregelt.[3] Die Satzung kann auß...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 1.3 Unaufschiebbare Leistung

Konnte eine unaufschiebbare Leistung von der Krankenkasse nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Versicherte Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen.[1] Dabei handelt es sich um Leistungen, die zum Leistungsumfang der Krankenversicherung gehören, aus medizinischen Gründen nicht aufschiebbar sind und von der Krankenkasse nicht oder nicht in der geboten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 1.6.2 Systemversagen

Durch die Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer (z. B. Ärzte oder Zahnärzte) Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zulasten der Krankenkassen erbringen und abr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 ABC zu Zusammenschlüssen

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.2 Die sachliche Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen mit verschiedenen Bestandteilen

Gesamtunternehmen Um den Unternehmenszweck zu erfüllen, beschäftigt sich das Unternehmen häufig nicht nur mit seiner Kernaufgabe, sondern richtet andere Unternehmensteile ein. Für ein solches "Gesamtunternehmen" ist die Berufsgenossenschaft zuständig, die für das Hauptunternehmen der richtige Unfallversicherungsträger ist. Die nachfolgend erläuterten Begriffe des Haupt-, Neben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / 4. Muster: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.4: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweissicherungsverfahrens des Patienten _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Prozessbevollmächtigter: _________________________ (Vorname, Nachname, Adresse) gegen den Arzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 5. Gesundheitswesen

Rz. 6 Das Gesundheitswesen ist dem Anwendungsbereich des GWB teilweise entzogen. Nach § 69 SGB V sind die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und deren Verbände) und zu Krankenhäusern sozialversicherungsrechtlicher Natur und nach dem SGB zu beurteilen, weshalb zivilrechtliche Vorschriften nur ergänzen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[143] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / IV. Erweiterung der gesetzlichen Geschäftsführerbefugnis

Rz. 19 Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer kann vom gesetzlichen Regelungsinhalt abw. – also auch erweiternd – geregelt werden. Zulässig ist es z.B., die Geschäftsführer von Weisungen der Gesellschafter (für bestimmte Bereiche, nicht jedoch ausnahmslos) freizustellen (vgl. MüKo GmbHG/Stephan/Tieves § 37 Rz. 4 ff.). Den Geschäftsführern kann die Feststellung des...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Durchlaufende Posten / 3 Was sind durchlaufende Posten?

Durchlaufende Posten dürfen sich nicht auf den Gewinn auswirken.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Geldbeträge handelt oder um andere Wirtschaftsgüter. Durchlaufende Posten sind Beträge, die ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen einnimmt und ausgibt. Über den vereinnahmten Betrag darf der Empfänger nicht frei verfügen. Es ist eine klare Trennung vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.1.1 Grundsatz (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 1 darf eine selbständige ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, die gegenüber gesetzlich Versicherten zulasten der Krankenkassen erfolgt, nur von Ärzten oder Zahnärzten erbracht werden (BSG, Urteil v. 26.4.2022, B 1 KR 26/21 R; BSG Urteil v. 12.5.1993, 6 RKa 21/91). Arzt bzw. Zahnarzt ist, wer eine Ausbildung nach den Vorschriften des entsprechenden ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.1 Ärztliche oder zahnärztliche Behandlung (Abs. 1)

Rz. 6 Abs. 1 regelt den Arztvorbehalt bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung (§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2), deren Inhalte in § 28 konkretisiert sind. Die ärztliche oder zahnärztliche Behandlung darf hiernach nur von Ärzten oder Zahnärzten erbracht werden und erforderliche Hilfeleistungen anderer Personen müssen vom Arzt oder Zahnarzt angeordnet und verantwortet werd...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.1.2 Hilfeleistung anderer Personen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 2 dürfen erforderliche Hilfeleistungen anderer Personen nur erbracht werden, wenn sie vom Arzt oder Zahnarzt angeordnet und verantwortet werden. Die von den Hilfspersonen erbrachten Leistungen gehören zur ärztlichen Behandlung (§ 28 Abs. 1 Satz 2) und gelten als Leistungen des Arztes bzw. Zahnarztes. Rz. 14 Die ärztliche bzw. zahnärztliche Anordnung mu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1, Art. 79 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Mit Wirkung zum 1.1.1993 kam Abs. 6 durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.2.2 Inanspruchnahme von nicht zugelassenen Leistungserbringern

Rz. 14 Nach vorheriger Zustimmung durch die Krankenkasse ist es Versicherten, die die Kostenerstattung gewählt haben, nach Abs. 2 Satz 5 auch möglich, nicht zugelassene Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen. Hierbei dürfte es sich um einen der wenigen Vorteile der Kostenerstattung handeln. Der Krankenkasse obliegt aber insoweit eine Ermessensentscheidung, bei der sie medi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.2 Elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2, 5 und 6)

Rz. 17 Die elektronische Gesundheitskarte hat zum 1.1.2015 endgültig die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt. Sie dient nach § 291a Abs. 1 Satz 1 dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) und der Abrechnung mit den Leistungserbringern. Darüber hinaus enthält § 291a u. a. Regelung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.5 Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 4)

Rz. 65 Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ruhen die Leistungsansprüche der Versicherten während eines Auslandsaufenthaltes, soweit im SGB V nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren vor dem Inkrafttreten der Abs. 4 bis 6, die durch das GMG (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt wurden, innerhalb des SGB V nur in den §§ 17, 18 gereg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.4.2 Antrag und Entscheidungsfristen

Rz. 50 Über einen Antrag auf Leistungen muss die Krankenkasse spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden (Satz 1 1. Alt.). In Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes eingeholt wird, muss innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang entschieden werden (Satz 1 2. Alt.). Der Medizinische Dienst muss inn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 4 Auskunftsverweigerungsrecht

Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige selbst kein Auskunftsverweigerungsrecht. Allerdings kann der Grundsatz zur Auskunftspflicht mittelbar Beteiligter eingeschränkt werden. Zwar sind an einer Steuersache beteiligte Personen grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Angehörige eines Beteiligten können jedoch die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst als Beteiligte übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Achten Titels SGB V, der inhaltlich mit Bedarfsplan, Unterversorgung und Überversorgung bezeichnet ist. Sie enthält Ermächtigungen und Verpflichtungen insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen); vgl. Hess, in: BeckOGK SGB V, § 105 Rz. 3). Sie hat schon nach der Überschrift praktische Bedeutung vorrangig für die vertragsärztliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.12 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 46 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.4 Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker und Apotheker

Versicherungsfrei sind selbstständig tätige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Berufstätigkeit stehen. Versicherungsfreiheit besteht z. B. auch dann, wenn der Arzt bei einem ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Berufsgeheimnisse

Rz. 25 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zum Schutz von Berufsgeheimnissen bestimmt § 102 AO, dass die folgenden Personen eine Auskunft verweigern können: Geistliche (> Rz 26), Abgeordnete (> Rz 27), Verteidiger (> Rz 28), Anwälte, Notare und Steuerberater (> Rz 29), Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Hebammen (> Rz 30) sowie Mitarbeiter der Presse (> Rz 32). Hierbei handelt es sich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Rz. 1184 [Autor/Stand] Berufsträger (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) und Beamte oder Richter müssen bei einer Verurteilung wegen eines Steuervergehens oftmals mit berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.[2] Die eigene Steuerhinterziehung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe stellt eine Berufspflichtverletzung dar,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.12 Hinweise auf Bürogemeinschaften und Kooperationen

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Bürogemeinschaften mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten oder Steuerberatungsgesellschaften bilden.[1] Diese Bürogemeinschaften sind zulässig. Bürogemeinschaften dürfen jedoch nicht den Anschein einer Sozietät erwecken. Auf gemeinsamen Geschäftspapieren oder Praxisschildern muss deshalb deutlich werden, dass keine Sozietät, sondern lediglich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen")

Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatentschluss hervorruft [2] (s. aber auch Rz. 14...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.3 Übertragung eines Teilbetriebs

Rz. 29 Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist auch die Übertragung eines Teilbetriebes begünstigt. Voraussetzung ist, dass ein abgrenzbarer Teilbetrieb gegeben ist, der auch vom Erwerber als selbstständiges Unternehmen fortgeführt werden kann (vgl. Gottschalk in T/G/J/G, ErbStG § 3 Rz. 364). Der Begriff des Teilbetriebs ist gesetzlich nicht definiert, hat sich aber im Laufe der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.6.1.2 VKA

Im Bereich der VKA erhalten Ärztinnen und Ärzte Entgelt nach der Anlage C zum TVöD-K. Diese sieht entsprechend den für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im Geltungsbereich des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) maßgebenden Entgeltgruppen I und II Tabellenentgelte nur für diese beiden Entgeltgruppen vor. Im Geltungsbereich des Besonderen Teils Pflege- un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.5.8.5.1 Zulage für Fachärztinnen/Fachärzte

Die in die Entgeltgruppe 15 eingruppierten Ärtzinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil B Abschnitt II Ziffer I der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 300,00 EUR.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.4 Anlage D – Ärztinnen und Ärzte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Eine Anlage D enthält der TVöD nur für Ärzte und Ärztinnen im Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B). Die Anlage D enthält die Tabellenentgelte der Entgeltgruppen 14 und 15 für die Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte (siehe hierzu nachfolgend Ziff. 2.2.6.1.2).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Tätigkeit als Zahnarzt

Rz. 83 Zahnarzt oder Zahnärztin ist, wer aufgrund der Approbation nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) zur dauernden Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist. Als Ausübung der Zahnheilkunde sind die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten anzusehen. Ausübu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 UStG 1980

Rz. 13 Durch das UStG 1980 v. 26.11.1979[1] wurde § 4 Nr. 14 mWv 1.1.1980 wie folgt geändert: Die Steuerbefreiung wurde auf die Tätigkeit der klinischen Chemiker ausgedehnt. Damit sollte eine Wettbewerbsbenachteiligung dieser Unternehmer gegenüber Laborärzten vermieden werden.[2] Aus der Formulierung "und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker" ist zu folgern, dass die kl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Umfang der Steuerbefreiung/Begünstigter Personenkreis

Rz. 34 Nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, steuerbefreit. Unter Beachtung der Rechtsprechung des EuGH sind "ärztliche Heilbehandlungen" i. S. d. Art. 132 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr