Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich gemäß § 26 Abs. 1 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Nach § 26 Abs. 1 Satz 5 gehören zu diesen Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefernkrankheiten insbesondere die Inspektion der Mundhöhle, die Einschätzung der Bestimmung des Kariesrisikos, di...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.1 Grundlagen

Rz. 6 Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) i. d. F. v. 4.6.2003 (BAnz Nr. 226 S. 24 966 v. 3.12.2003), in Kraft getreten am 1.1.2004, sollen durch zahnmedizinische Maßnahmen Karies und Parodontal-Erkrankungen vorgebeugt und Maßnahmen der Gruppenprophylaxe ergänzt we...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.3 Abrechnung und Erstattung nach Abs. 3

Rz. 17 Gemäß Abs. 3 rechnet der Vertragszahnarzt die kieferorthopädische Behandlung abzüglich des Versichertenanteils mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. Das bedeutet, dass der Versicherte seinen Anteil direkt an den Zahnarzt zu leisten hat. Der Abrechnungsanspruch des Vertragszahnarztes ist von vornherein um diesen Eigenanteil gekürzt. Eine Befreiung vom Eigenantei...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.2 Rechtsanspruch auf Individualprophylaxe (Abs. 1)

Rz. 7 Die in Abs. 1 genannten Versicherten können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen. Auf diese Sachleistung besteht ein Rechtsanspruch. Anspruchsberechtigt sind Versicherte (Mitglieder und nach § 10 Versicherte), die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zwischen den einzelnen Unters...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.8 Festlegung der Verfahrensweisen

Rz. 23 Die KBV und die KZBV legen im Einvernehmen mit der für die Wahrung der Einheitlichkeit des Berufsrechts jeweils zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Kammern auf Bundesebene sowohl den zeitlichen Umfang der notwendigen Fortbildung innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums fest als auch das Verfahren des Fortbildungsnachweises und der Honorarkürzung. Einvernehmen bedeutet, dass d...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.1.2 Verfahren

Rz. 12 Nach § 1 Abs. 1 der Anlage 4 zum BMV-Z i. d. F. v. 25.4.2018 (Stand 11.8.2024) hat der Vertragsarzt vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung oder bei einer Therapieänderung persönlich und eigenverantwortlich einen Behandlungsplan zu erstellen und der Krankenkasse zuzuleiten. Stellt der Vertragszahnarzt fest, dass die beabsichtigte kieferorthopädische Behandlung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.3 Anspruchsinhalt (Abs. 2)

Rz. 8 Diese zahnärztliche Untersuchung, die einmal in jedem Kalenderhalbjahr erfolgen soll, soll sich nach (Abs. 2) auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Auffälligkeit gegenüber Karieserkrankungen, die Motivation und Einweisu...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.1 Gruppenprophylaxe (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 haben die Krankenkassen in Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheit in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten nicht nur zu fördern, sondern auch aktiv auf deren flächendeckende Umsetzung hinzuwirken und sich an den Kosten der Durchführung zu beteiligen. Die Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Vorsorge generell und Verhütung im Besonderen verfolgen das Ziel, bereits vor Eintritt einer Krankheit als dem konkreten Versicherungsfall einem gesundheitlichen Defizit entgegenzuwirken, das der Gesetzgeber gerade bei pflegebedürftigen und behinderten Menschen erkannt hat. Grundsätzlich umfasst bereits der Anspruch eines Versicherten auf zahnärztliche Behandlung nach ...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm hatte in der RVO keinen Vorgänger. Sie ist durch das GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 Abs. 1 geändert und Abs. 3 angefügt. Die Altersgrenze wurde vom bisher 12. auf das 6. Lebensjahr herabgesetzt. Gleichzeitig wurde als neue Leistung die Fissurenversiegelung eingeführt. R...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1)

Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch einen Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im Wege der Anfechtung einer ergangenen Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.2 Fortbildungspflicht als Grundpflicht

Rz. 9 Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung gehört jetzt zu den Grundpflichten eines Vertragsarztes, Vertragszahnarztes oder Vertragspsychotherapeuten, sie ist nicht disponibel und führt, wenn sie nicht erfüllt wird, letztlich zur Beendigung der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit. Alle Teilnehmer an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung unterliegen dieser Fortbildungspfli...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift hat grundlegende Bedeutung für das Leistungsrecht. Begriff und Inhalt der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung werden abschließend definiert. Der Gesetzgeber hat sich eindeutig dafür entschieden, dass Kassenleistungen nur von approbierten Ärzten oder Zahnärzten erbracht werden dürfen. Psychotherapeuten sind gleichberechtigt wie Ärzte zur Krankenbehan...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.4 Nachweis der Fortbildung

Rz. 13 Die Erfüllung der Fortbildungspflicht hängt davon ab, dass bundesweit alle Ärztekammern, Zahnärztekammern und Psychotherapeutenkammern ihrer gesetzlichen Pflicht zur Förderung der beruflichen Fortbildung ihrer Kammerangehörigen genügen und Nachweise über die Fortbildung (z. B. Fortbildungszertifikate) entwickeln. Insbesondere die Bundesärztekammer ist sehr bemüht, das...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.4 Rahmenvereinbarung und Rahmenempfehlung (Abs. 2)

Rz. 12 Es erscheint grundsätzlich sinnvoll, dass Leistungen im Rahmen der Gruppenprophylaxe einheitlich und gemeinsam erbracht werden können. Deshalb sieht Abs. 2 Satz 1 den Abschluss gemeinsamer Vereinbarungen der Krankenkassen, der für die Zahngesundheitspflege zuständigen Stellen in den Bundesländern und der Zahnärzte vor. Eine solche Vereinbarung ist 1989 mit dem Ziel be...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.3 Inhalt der Fortbildung

Rz. 10 Nach Abs. 1 erstreckt sich der Fortbildungsinhalt in allgemeiner Umschreibung auf die notwendigen Fachkenntnisse des einzelnen Leistungserbringers, die zu seiner Berufsausübung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erforderlich sind, sowie auf Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese Klarstellung ist seit 2024 in die Vorschrift aufgenommen worden. Von daher ist der In...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Patientenakte... / 7 Zugriff durch Leistungserbringer

Zugriffsberechtigt aufgrund einer vorherigen Einwilligung des Versicherten auf Daten in der elektronischen Patientenakte (einwilligungsbasierter Zugriff)[1] sind Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Fachärzte für Arbeitsmedizin. Außerdem dürfen Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker u. a.[2] auf Daten in der elektronischen Patientenakte zugreifen, soweit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Patientenakte... / 6 Befüllung

Versicherte haben einen Anspruch gegen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die elektronische Patientenakte zu befüllen und zu aktualisieren.[1] Der Anspruch des Versicherten umfasst, u. a. die inhaltliche Befüllung, Aktualisierung und Pflege der elektronischen Patientenakte durch die Leistungserbringer im aktuellen Behandlungskontext. Die Leistung kann durch die berufsmä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / IV. Fazit

Ungeachtet des Scharfsinns, den die Oberlandesgerichte in den oben erörterten Entscheidungen (III 1.-23.) in puncto Gesetzesanwendung und Ermittlung des vielfach widersprüchlichen Erblasserwillens an den Tag legen, bleibt das mulmige Gefühl, dass das Gericht den Text des Testaments anders interpretiert hat, als es vom Verfasser der letztwilligen Verfügung gemeint war. Fest st...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Doktortitel

Die Kosten für den Erwerb eines Doktortitels stellen regelmäßig Werbungskosten dar.[1] Dies kann auch beim Erwerb eines Titels einer ausländischen Universität gelten.[2] Ausnahmen bilden die Kosten für einen gekauften Doktortitel sowie bei einer Promotion am Ende des Berufslebens.[3] Deshalb konnte auch ein Zahnarzt, der einen Gastprofessorentitel an einer ungarischen Universi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 7.5 Absatz 4

Nach § 8 Abs. 4 TVÜ-L gilt § 8 Abs. 1 bis 3 TVÜ-L nicht für: Beschäftigte, die aus der Anlage 1b zum BAT (Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst) Übergeleitete Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychiaterinnen und Psychiater, die an einer Universitätsklinik überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen, Übergeleitete Beschäftigte die ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 24 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b und SR 2c und SR 2 m zum BAT / BAT-O (§ 25)

Abs. 1 bestimmt, dass die Nr. 7 SR 2 a BAT/BAT-O im bisherigen Geltungsbereich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung fort gilt. Dies betrifft die Regelung zur Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung und deren Kostentragung bei Angestellten in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreut...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 3.1 Regelungsinhalt

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TV-L hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 und 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (3. Abschnitt) In § 4 ist der erste Schritt der Überleitung in den TV-L geregelt. A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 77b Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Vierten Kapitels SGB V, das die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt. Sie gehört zum Zweiten Abschnitt mit den Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten und zum Zweiten Titel, der mit Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen überschrieben ist. Mit der Einfügung der Vorschrift war nach der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95a Vorauss... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Arztregister werden als öffentliche Register durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geführt (§ 98 Abs. 2 Nr. 5) und die Eintragung ist zwingende Zulassungsvoraussetzung (§ 95 Abs. 2). Die Zulassungsinstanzen sind an die Registereintragung gebunden und dürfen diese nicht erneut überprüfen. Das gilt selbst dann, wenn der Eintrag fehlerhaft ist. Eine Löschung des Regist...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen der Option

Einen Verzicht auf die Steuerbefreiung sieht § 9 Abs. 1 UStG nur für bestimmte, nach § 4 UStG steuerfreie Leistungen vor. Es sind dies die Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs[1], die Grundstücksveräußerungen [2], die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung [3] sowie die Umsätze der Wohnungseigentümergemeinschaften [4] und die Umsätze der blinden Unternehmer.[5] Ein Verzicht ist für...mehr

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Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 6.3 Gesamtumsatz

Der Gesamtumsatz ist u. a. bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten [1] und bei der Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG von Bedeutung. Was gehört dazu? Zum Gesamtumsatz gehören gem. § 19 Abs. 3 UStG alle steuerbaren Umsätze (im Inland) einschließlich der durch Verzicht auf eine Steuerbefreiung steuerpflichtig gewordenen Umsätze. Dies sind z. B. Umsätze aus...mehr

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AGS 04/2025, Angemessene Be... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeldbescheid über 115,00 EUR ergangen. Außerdem drohte die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister. Mit Schriftsatz vom 22.8.2023 hat der Verteidiger des Betroffenen seine Bestellung angezeigt, Einspruch eingelegt und Akteneinsicht sowie die Einstellung des Verfahrens beantragt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendung von WG (§ 10b EStG Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 231 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 3 EStG stellt klar, vgl BFH v 22.19.1971, VI R 310/69, BStBl II 1972, 55, dass als Zuwendungen iSd § 10b EStG auch die Zuwendung von WG gilt (Sachzuwendungen), mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zum Begriff des WG s §§ 4, 5 Rn 599 (Hoffmann). Als Sachzuwendungen kommen neben Sachen iSd § 90 BGB auch nicht körperliche Objek...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Umwelttechnologe für Kreisl... / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 146 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 7 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / Teil 2: Außenhaftung

Von Außerhaftung spricht man, wenn das Organmitglied nicht von der Gesellschaft, bei der es Organ ist, sondern von anderen Personen wegen seines Verhaltens oder Unterlassens als Organmitglied in die Haftung genommen wird. Dies können außenstehende Dritte, wie Gläubiger, Arbeitnehmer, sonstige Vertragspartner der Gesellschaft, Konkurrenten derselben, aber auch sonstige Dritte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.2 Art des Wertzugangs

Rz. 12 Betriebseinnahmen sind alle Zuwendungen, die einen wirtschaftlichen Wert haben, insbesondere Geld, Sachen,[1] Nutzungen [2] und Leistungen.[3]mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Umlaufvermögen / 7 Fälle aus der Rechtsprechung

Bilder Bilder eines Malers, die dieser im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit zur Veräußerung herstellt, sind Umlaufvermögen.[1] Buchumschläge Aufwendungen eines Verlags für Buchumschläge sind auch dann als Umlaufvermögen zu aktivieren, wenn darauf für andere Bücher geworben wird.[2] Container Vermietete oder verpachtete Container sind nicht bereits dann dem Umlaufvermögen zu...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4 Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerverzeichnisse (Abs. 4, 4a und 5)

Rz. 10 Die vorgesehenen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerverzeichnisse wurden durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 eingeführt. Damit existieren einheitliche Verzeichnisse für diese Berufsgruppen. Wichtiger Bestandteil sind die Arzt-, Zahnarzt- und Apothekernummern. Hintergrund der Regelung waren Defizite bei der Verwendung von Kennzeichen, zumal diese vor der Gesetzesände...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.1 Arzt- und Zahnarztverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 11 Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung führen jeweils ein bundesweites Verzeichnis der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte sowie Einrichtungen (Satz 1). Durch das PfWG sind mit Wirkung zum 1.8.2008 stationäre Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 119b, die regelmäßig nicht ärztlich geleitet sind, in den Anwendungs...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.3 Apothekerverzeichnis (Abs. 5)

Rz. 15 Die Norm trifft für Apotheken eine im Vergleich zu Abs. 4 im Wesentlichen identische Regelung. Die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – erstellt ein bundeseinheitliches Verzeichnis über die Apotheken und stellt dieses dem GKV-Spitzenverband un...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.2 Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt (Abs. 4a)

Rz. 14a Um die Qualität der Kostenstrukturerhebung zu verbessern und um Informationsdefizite bei der Vorbereitung und Durchführung der Erhebung zu beheben, übermitteln die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung dem Statistischen Bundesamt jährlich auf Anforderung für die Wirtschaftsbereiche "Arzt- und Zahnarztpraxen" sowie "Praxen von psychologischen P...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.5 Übermittlungspflichten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Abs. 2)

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die in Nr. 1 bis 9 abschließend genannten Daten quartalsweise fallbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln (Satz 1). Hintergrund der lediglich fallbezogenen und nicht versichertenbezogenen Übermittlungspflicht ist, dass den Krankenkassen nicht die Führung von versichertenbezogenen Leistungs- und Gesundheitsprofi...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr