Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 216 Bei den Ärzten[254] ist zunächst zu unterscheiden zwischen Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten. Daneben spielt es eine Rolle, ob es sich um einen angestellten Krankenhausarzt handelt. Das Einkommen eines Krankenhausarztes, welches dieser aus dem Vertragsverhältnis mit dem Krankenhausträger erzielt, ist Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO und unterliegt als s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitskarte / 2 Stand der Einführung

Die Ausstattung der Praxen mit der für die Nutzung der eGK erforderlichen Hard- und Software hatte im Dezember 2017 begonnen. Mehrere Anbieter der erforderlichen Komponenten sind am Markt, sodass die allermeisten Praxen inzwischen ausgestattet sind. Voraussetzung für die umfassende Nutzung der eGK ist die flächendeckende Einführung der Telematikinfrastruktur. Der GKV-Spitzen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 4.7.1.2 Unkenntnis von besitzendem Dritten

Die Bestimmung des § 940a Abs. 2 ZPO wurde im Rahmen der "kleinen Mietrechtsreform" durch das am 1.5.2013 in Kraft getretene Mietrechtsreformgesetz geschaffen. Ein beliebtes Katz- und Mausspiel besonders findiger Mietbetrüger war der sich bei Räumung der Wohnung plötzlich als Mitbewohner entpuppende Dritte. Der Vermieter muss sich in diesem Zusammenhang stets vor Augen halte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auskunfts- und Vorlageverwe... / 2.3 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse

Nach § 102 AO steht verschiedenen Berufsgruppen ein Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz von Berufsgeheimnissen zu. Die Regelung ist abschließend.[1] Sie gilt nicht, wenn der jeweilige Berufsangehörige in eigenen Steuersachen tätig ist.[2] Die Regelung ist Ausfluss des besonderen Vertrauensverhältnisses, das für diese Berufsgruppen besteht. Nach dem Wortlaut besteht auch i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm)

Zusammenfassung Überblick Nach dem Zahnheilkundegesetz obliegt es dem Zahnarzt, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen festzustellen und zu behandeln. Neben der Hilfe bei Verletzungen im Mund- und Kieferbereich gewinnen zahnärztliche Prophylaxe und Prävention zunehmend an Bedeutung. Bei entsprechender 4-jähr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 1.1 Tätigkeitsbereiche

Tätigkeitsbereiche des Zahnarztes sind:[1] Beratung zu Wahl und Handhabung sinnvoller Maßnahmen regelmäßiger Zahnhygiene (Zahnbürsten, Zahnpasten, Zahnseide, Mundduschen), Beratung über Zahnersatz und Zahnersatzpflege, Entfernung von Zahnstein, Behandlung von Karies, Parodontosen und Mundhöhlenentzündungen, Feststellen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Erstellen von Röntgena...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

1.1 Tätigkeitsbereiche Tätigkeitsbereiche des Zahnarztes sind:[1] Beratung zu Wahl und Handhabung sinnvoller Maßnahmen regelmäßiger Zahnhygiene (Zahnbürsten, Zahnpasten, Zahnseide, Mundduschen), Beratung über Zahnersatz und Zahnersatzpflege, Entfernung von Zahnstein, Behandlung von Karies, Parodontosen und Mundhöhlenentzündungen, Feststellen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

1-Schichtsystem (außer bei Notarztpraxen), 38 bis 40 Stunden/pro Woche, nach Auftragslage auch darüber, zahnärztlicher Notfalldienst.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch:[1] körperlich leichte bis mittelschwere Arbeit, Wechsel zwischen sitzender und stehender Arbeitshaltung (in Abhängigkeit der Körpergröße), teilweise in nach vorn gebeugter Zwangshaltung, Umgang mit Patienten unterschiedlichen Charakters, teilweise verängstigt, widerstandsfähige Gesundheit, volle körperliche Lei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Folgende Belastungen stehen im Vordergrund:[1] Hautverletzungen und dadurch bedingte Infektionsgefahr (Eintrittspforte pathogener Keime), Verletzungsgefahr durch spitze und scharfe Gegenstände (Kanüle, Skalpell, Bohrer), Beanspruchung durch konzentrierte Feinarbeit, Belastung und Beanspruchung des Sehapparates (Helligkeitsunterschiede zwischen Patientenmundhöhle und Arbeitsraum,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 1.2 Unternehmen

Zahnarztpraxen in Wohnbereichen, Ärztehäusern, Kliniken und Krankenhäusern. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten pro Praxis: 1 Arzt, 1–2 Zahnarzthelferinnen, in Ärztehäusern, Kliniken und Krankenhäusern mehrere parallel arbeitende Praxen bzw. Behandlungseinheiten.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zum hygienischen Verhalten im Arbeitsbereich, Beratung zu Hautschutzmaßnahmen (Hautschutzplan), Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Maßnahmen, Beratung zum hygienischen Verhalten der Mitarbeiter im Arbeitsbereich, Beratung zur Verwendung und ordnungsgemäßen Benutzung von Atem- und Hautschutz, Analysieren von Unfallursachen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Zahnheilkundegesetz obliegt es dem Zahnarzt, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen festzustellen und zu behandeln. Neben der Hilfe bei Verletzungen im Mund- und Kieferbereich gewinnen zahnärztliche Prophylaxe und Prävention zunehmend an Bedeutung. Bei entsprechender 4-jähriger Weiterbild...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zahnarzt (Professiogramm) / 5 Aufgaben des Sicherheitsingenieurs

Begehung der Arbeitsstätten, u. a. im Hinblick auf Arbeits- und Sicherheitsbeleuchtung sowie Raumbelüftung, und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung, Unterstützung bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitsschutzvorschriften, Beratung zum Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und diver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 1 Zahnarzt

Der Zahnarzt gibt im Rahmen der vertragszahnärztlichen Behandlung das Bonusheft an seine Patienten aus. In das Bonusheft hat er die Behandlungen einzutragen, die für die Inanspruchnahme des erhöhten Festzuschusses bei Zahnersatz erforderlich sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsarzt / 1.1.3 Zahnarzt

Voraussetzung für die Eintragung in das Zahnarztregister ist, dass der Zahnarzt die 2-jährige Vorbereitungszeit für Vertragszahnärzte geleistet hat.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 4 Inlays

Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen z. B. eine Gussfüllung (Inlay) aus Gold oder Keramik, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. Die Krankenkassen bezahlen nur die preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung. Auch hier gilt die unter Nummer 2 genannte Erfordernis einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Versicherten. Vor Beginn der Behan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 5 Fehlender Eintrag/Verlust/Zahnarztwechsel

Falls im Bonusheft ein Eintrag fehlt, sollte der Zahnarzt vom Patienten gebeten werden, den Stempel nachzutragen. Voraussetzung für das "Nachstempeln" ist allerdings, dass der Patient im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) durchgeführt hat. Wenn das Bonusheft verloren gegangen ist, kann der Zahnarzt ein neues ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 3.2 Erstattung des Versichertenanteils

Die Krankenkasse zahlt den von den Versicherten an der kieferorthopädischen Behandlung geleisteten Anteil (20 % bzw. 10 %) zurück, wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen worden ist. Hierfür ist vom Versicherten gegenüber der Krankenkasse ein entsprechender Nachweis in Form einer – ggf. formlosen – Bestä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / Zusammenfassung

Begriff In dem Bonusheft wird die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen vom Zahnarzt bestätigt. Es verhilft den gesetzlich Krankenversicherten zu einem erhöhten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Welche Eintragungen durch den Zahnarzt im Bonusheft erfolgen sollen, regelt Abschn. B Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 1.3 Mehrleistungen

Kieferorthopäden bieten auch private Zusatzleistungen an. Dazu zählen z. B. Speedbrackets, superelastische Bögen, Bracketumfeldversiegelungen, professionelle Zahnreinigung oder auch eine Zusatzdiagnostik wie zusätzliche Röntgenbilder. Diese Extras sind meist kosmetisch und ästhetisch bedingt oder dienen dem Tragekomfort. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ko...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 2 Zahnfüllungen

Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erhalten die Versicherten Zahnfüllungen aus plastischen Füllungsmaterialien. Bei kleinen Kariesdefekten kommen direkte Füllungen in Betracht. Nachdem die Karies durch den Zahnarzt entfernt worden ist, kann der entstandene Hohlraum (die Kavität) mit einem im Mund formbaren Füllungsmaterial versorgt werden. Im Seitenzahnbereich (B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilpraktiker / Zusammenfassung

Begriff Wer in Deutschland Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeuth approbiert ("bestallt") zu sein, gilt als Heilpraktiker.[1] Für die Tätigkeit als Heilpraktiker wird eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) benötigt.[2] Zudem müssen Heilpraktiker nachweisen, dass von ihrem Handeln keine Gefahren für das A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 5 Austauschfüllungen

Der Zahnarzt übernimmt für Zahnfüllungen eine 2-jährige Gewährleistung.[1] Es sind Zahnärzte bekannt, die sogar eine längere Gewährleistungsfrist einräumen. Wer eine intakte plastische Füllung austauschen lässt, hat die dafür entstehenden Kosten in vollem Umfang selbst zu tragen; die Mehrkostenregelung gilt hier nicht.[2] Erfahrungsgemäß vertreten die Versicherten immer wied...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 1.2 Kosmetische Behandlung

Leichte Fehlstellungen (Schweregrade 1 und 2) zählen zu den kosmetischen Wunschbehandlungen und müssen auf privater Basis mit dem Zahnarzt/Kieferorthopäden vereinbart werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 3 Vergütung

Für die Eintragungen in das Bonusheft und die Abgabe des Hefts darf der Zahnarzt eine Vergütung weder von der Krankenkasse, noch vom Versicherten beanspruchen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Patientenquittung / 1.2 Gebühr

Die vom Versicherten an den ausstellenden Arzt oder Zahnarzt zu entrichtende Gebühr für die Patientenquittung beträgt 1 EUR zzgl. Porto. Diese Gebühr darf nur für die Quartalsquittung kassiert werden. Für die Quittung von Krankenhäusern ist keine Gebühr vorgesehen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bonusheft / 4 Zahnmedizinischer Hintergrund

Das Bonusheft soll dazu anhalten, regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt durchführen zu lassen. Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen können leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und oft mit relativ geringem Aufwand behandelt werden. Dies ist von Vorteil für den Patienten und für die Krankenkasse, da die Behandlungskosten geringer ausfallen können. Sollten dennoch e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 3.1 Zulassung

Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt durch eine Zulassung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder medizinisches Versorgungszentrum. Um die Zulassung können sich die genannten Personen oder Einrichtungen bewerben, wenn sie eine Eintragung in ein Arzt- oder Zahnarztregister nachweisen. Dieses wird von den KVn für jeden Zulassungsbezirk geführt. Das Näher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / 2.1 Anspruchsberechtigte

Die Individualprophylaxe kann von Versicherten in Anspruch genommen werden, die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es handelt sich hierbei um eine zahnärztliche Untersuchung, die einmal in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen werden kann. Obwohl für Versicherte bis zur Vollendung des 12. bzw. des 16. Lebensjahres noch die Leistungen der Gruppenp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / Zusammenfassung

Begriff Die kieferorthopädische Behandlung ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Dabei geht es um das Verhüten, Erkennen und Behandeln von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne. Sie wird erforderlich, wenn diese Fehlstellungen das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Durch Zahnregulierungsmittel (z. B. Zahnspangen) werd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsarzt / 1.2 Entscheidung über Zulassung

Zur Beschlussfassung und Entscheidung in Zulassungssachen errichten die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Verbände der Ersatzkassen für den Bezirk jeder Kassenärztlichen Vereinigung oder für Teile dieses Bezirks (Zulassungsbezirk) einen Zulassungsausschuss für Ärzte und eine Zulassungsausschuss für Zahnärzte.[1] Die Zulassungsau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 8 Implantate zulasten der Krankenkasse

Implantologische Leistungen einschließlich der Suprakonstruktion (der auf die Implantate gesetzte Zahnersatz) sind dann von der Krankenkasse als Sachleistung im Rahmen einer medizinischen Gesamtbehandlung zu erbringen, wenn die vom Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegten Ausnahmeindikationen für besonders schwere Fälle vorliegen. Ausnahmeindikationen Beson...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / Zusammenfassung

Begriff Zahnärztliche Behandlung ist die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst. Die Kosten der "allgemeinen" zahnärztlichen Behandlung werden von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen. Gegen Vorlage ihrer Krankenversichertenkarte bekommen die Versicherten alle z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnärztliche Behandlung / 9 Zahnärztliche Behandlung Pflegebedürftiger

Zahnärzte erhalten für die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aufsuchen können, eine zusätzliche Vergütung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband setzen mit einem entsprechenden Beschluss de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Versorgungszen... / 3.3 Kooperative Leitung

Nehmen innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums unterschiedliche Berufsgruppen an der vertragsärztlichen Versorgung teil, z. B. Ärzten, Zahnärzten und/oder Psychotherapeuten, ist eine kooperative Leitung möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 2.2 Gutachter bei zahnärztlicher Behandlung

Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von 6 Wochen zu entscheiden; der Gutachter nimmt innerhalb von 4 Wochen Stellung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 1.2 Zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlung

Zur zahnärztlichen Behandlung gehört die Tätigkeit des Zahnarztes zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Sie umfasst auch konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen erbracht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Patientenquittung / 1.3 Tages-/Stichtags-/Quartalsquittung

Der Patient entscheidet, ob er eine Patientenquittung sofort nach der Behandlung ausgestellt haben möchte. Es handelt sich dann um die sog. Tagesquittung oder auch Stichtagsquittung. Der Patient kann allerdings auch die Ausstellung einer Quartalsquittung verlangen. Die Tagesquittung ist von Ärzten und Zahnärzten direkt im Anschluss an die Behandlung, die Quartalsquittung spät...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zahnerkrankungen (Verhütung) / 1.2 Durchführung

Bei der Durchführung der Gruppenprophylaxe sollen die Krankenkassen mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen zusammenarbeiten. Dabei werden die Krankenkassen verpflichtet, gemeinsam und einheitlich die Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten zu fördern. Dies gilt sowohl für die Durchführung der Gruppe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Versorgungszen... / 2 Zulassungsvoraussetzungen

Um an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen zu können, muss ein Medizinisches Versorgungszentrum zugelassen sein. Es muss grundsätzlich von mehreren Leistungserbringern gegründet werden. Medizinische Versorgungszentren sind ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen und als Angestellte oder...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Unter vertragsärztlicher Versorgung ist der Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung zu verstehen. Diese erfolgt mittels Behandlung durch approbierte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Diese werden zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Als Behandlungsvertrag gilt die Vereinbarung zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die Durchführung einer medizinischen Behandlung. Er gilt nicht nur für Ärzte und Zahnärzte, sondern auch für viele andere Heilberufe. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Behandlungsvertrag ist in § 630a BGB definiert. Weitere Regelungen zur Informa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Heilmittel / Zusammenfassung

Begriff Heilmittel sind meist persönliche medizinische Dienstleistungen, die überwiegend von außen auf den Körper einwirken. Sie werden ärztlich verordnet und dienen einem Heilzweck oder sichern einen Heilerfolg. Heilmittel dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden. Zu den Heilmitteln gehören Maßnahmen der Physiotherapie, podologische Therapie, Stimm-, S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsärztliche Versorgung / 2 Sicherstellung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Die Sachleistungen werden durch Vertragspartner der Krankenkassen erbracht. Daher ist es eine sehr wichtige Aufgabe, dass auch die vertragsärztliche Versorgung jederzeit und überall sichergestellt ist. Diese Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Är...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Tagungen, Lehrgänge

Rz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Reist der Stpfl zu Fachtagungen, Lehrgängen, Kongressen, Symposien, Workshops an einen Ort, der wegen schöner Lage oder wegen seines Kultur- und Erholungswerts regelmäßig auch Urlaubsreisende in großem Umfang anzieht, so deuten auf eine berufliche (oder private) Veranlassung solcher Reisen folgende Kriterien hin: Rz. 10/1 Stand: EL 140 – ET: ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / 3. Ablehnung von Erstattungsansprüchen wegen Vorvertraglichkeit

Rz. 270 Oft kommt es insbesondere bei Zahnzusatzversicherungen oder nach einem Wechsel des Krankenversicherers zum Streit darüber, ob der Versicherungsfall bereits vor Versicherungsbeginn eingetreten ist und damit Vorvertraglichkeit vorlegen hat. Hintergrund ist die Regelung in § 2 Abs. 1 S. 2 MB/KK. Danach beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Abschluss des Versicherungs...mehr