Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unangemessenheit der Aufwendungen

Rn. 1801 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen werden nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 7 EStG um den unangemessenen Teil gekürzt. Unangemessen ist eine Aufwendung, wenn sie den als normal empfundenen Aufwand auffällig übersteigt. Die Formulierung "offensichtlich unangemessen" ist zwar nicht in das Gesetz aufgenommen worden, das kann aber nicht bedeuten, dass der Ermessensspielrau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsvorrichtungen

Rn. 162 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Betriebsvorrichtungen sind gem § 68 Abs 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Die Annahme eines bilanziell selbstständigen WG Betriebsvorrichtung setzt voraus, dass die Vorrichtung/Anlage nicht der Funktion Gebäude, sondern der Betriebsführung dient, dh diese in so enger Beziehung zu der...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nutzung des LandesTicket He... / 2 Persönlicher Geltungsbereich

§ 1 TV LandesTicket Hessen regelt, wer einen tariflichen Anspruch auf das LandesTicket hat. Es wurde nicht – wie im TV-Entgeltumwandlung-H – auf den Geltungsbereich des TV-H und den anderer Tarifverträge verwiesen, sondern ein eigenständiger Geltungsbereich geschaffen. Unter den TV LandesTicket Hessen fallen: Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, (= Beschäftigte i. S. d. TV ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 3.2 Aufteilung im Schätzungsweg

Der Unternehmer kann die nicht abziehbaren Teilbeträge im Wege einer sachgerechten Schätzung ermitteln.[1] Hierbei ist es erforderlich, dass der angewandte Maßstab systematisch von der Aufteilung nach der wirtschaftlichen Zuordnung ausgeht. Ein anderer präziserer (sachgerechter) Aufteilungsschlüssel geht dem Gesamtumsatzschlüssel immer vor. Die Ermittlung der abziehbaren Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.2 Stillschweigend geschlossene Verträge

Rz. 177 Ist aus dem Gesetz kein Vergütungsanspruch herzuleiten und fehlt es darüber hinaus an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist zu prüfen, ob vielleicht ein stillschweigend geschlossener Vertrag, aufgrund dessen ein Vergütungsanspruch besteht, angenommen werden kann. Hier ist an unterschiedliche stillschweigend geschlossene Verträge zu denken. Rz. 178 Dies könnte einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95b Kollekt... / 2.2 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die Abs. 2 und 3 regeln die Konsequenzen, die sich ergeben, wenn der betreffende Arzt/Zahnarzt aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgestiegen ist. Die Zulassungsgremien haben keinen Beurteilungsspielraum, was auch nicht in dem Wort "frühestens" zum Ausdruck kommt. Diese Konsequenzen sollten bedacht werden, bevor die Entscheidung über den Ausstieg fällt. Eine Konseq...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine der wenigen Vorschriften, deren Gültigkeit weitgehend konstant geblieben ist. Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. Sie wendet sich nicht nur an die Selbstverwaltung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1 Bildung der Schiedsämter auf der Landes- bzw. Landesteilebene

Rz. 11 Nach Abs. 1 bilden die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen je ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Zwar sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Abs. 1 nicht expressis verbis aufgeführt, aber es gilt der Grunds...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.3 Besetzung und Amtsdauer der Schiedsämter

Rz. 18 Die Landesschiedsämter und die Bundesschiedsämter für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung bestehen nach Abs. 5 Satz 1 aus je 4 Vertretern der Ärzte bzw. der Zahnärzte und 4 Vertretern der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden und 2 weiteren unparteiischen Mitgliedern. Jedes Schiedsamt ist demnach mit 11 Personen besetzt. Abweichend von dieser Regelbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95b Kollekt... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der Verzicht auf die Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung ist in der Vergangenheit als das Recht des einzelnen gehandhabt worden, eigenverantwortlich und selbstständig über sein Ausscheiden aus dem vertragsärztlichen Sicherstellungssystem zu entscheiden (§ 95 Abs. 7). Einen ersten Ansatz, den Zulassungsverzicht als Mittel zur Durchsetzung berufspolitischer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.2 Bildung der Bundesschiedsämter

Rz. 17 Nach Abs. 2 bilden die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, also die KBV bzw. die KZBV, und der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene jeweils ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Auch diesen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Zahnärzte und Krankenkassen s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95b Kollekt... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Mit der Zulassung hat sich der Vertragsarzt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet (§ 95). Alle Bestimmungen der vertragsärztlichen Versorgung sind für ihn verbindlich. Dazu gehört auch, die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages zu fördern und alles zu unterlassen, was die Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung gefährden oder gar unmög...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.1 Zuständigkeit der Landesschiedsämter

Rz. 14 Durch die Neustrukturierung ist für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung in Abs. 1 die Zuständigkeit der Landesschiedsämter geregelt. Die Landesschiedsämter für die vertragsärztliche Versorgung sind danach regional jeweils für den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sachlich zuständig, die Landesschiedsämter für die vertragszahnärztliche Versorgung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.7 Geschäftsführung und Kosten der Landes- und Bundesschiedsämter

Rz. 23 Die Geschäftsführung der Landes- bzw. Bundesschiedsämter bezieht sich auf die verwaltungsmäßige Abwicklung des Schiedsverfahrens, wie z. B. die Einrichtung einer i. d. R. nicht ständig besetzten Geschäftsstelle mit entsprechender personeller und sachlicher Ausstattung oder die Bereitstellung der entsprechenden Räumlichkeiten für die Durchführung eines Schiedsverfahren...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.5 Amtsniederlegung bzw. Abberufung der Mitglieder (Stellvertreter) der Schiedsämter

Rz. 21 Nach Abs. 7 Satz 5 der Vorschrift ist die Amtsniederlegung gegenüber den Organisationen zu erklären, die das jeweilige Schiedsamt gebildet haben. Legen die Vertreter (Stellvertreter) der Ärzte bzw. Zahnärzte im Schiedsamt ihr Amt nieder, hat die für die Bestellung zuständige Organisation den Vorsitzenden des jeweiligen Schiedsamtes zu benachrichtigen (§ 5 Satz 1 Schie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.3 Sachliche Zuständigkeit der Schiedsämter

Rz. 24 Die Zuständigkeit der Schiedsämter auf Bundes- oder Landesebene erstreckt sich nach Abs. 3 Satz 1 auf alle kollektivvertraglichen zweiseitigen Verträge über die vertragsärztliche/-zahnärztliche Versorgung, mithin auf die Bundesmantelverträge-Ärzte/-Zahnärzte (BMV-Ä und BMV-Z) ebenso wie auf die regionalen vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtverträge (§ 83 Abs. 1), sodass z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Persönliche Arbeitsleistungspflicht

Rz. 2 Die Arbeitsleistung hat der Dienstverpflichtete im Zweifel in Person zu leisten. Im Grundsatz ist ihm daher nicht gestattet, die Arbeitsleistung durch andere Personen (Ersatzleute bzw. betriebsfremde Personen) zu erbringen.[1] Das gilt auch, wenn er sich zur Arbeitsleistung lediglich einer Hilfsperson bedient.[2] Ob der Dienstverpflichtete in Ausnahmefällen bei Verhind...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 3 Akteure der Telematik

Verantwortlich für Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der TI ist die gematik. Genutzt wird die TI hauptsächlich von Versicherten, Krankenkassen und Leistungserbringern. Weitere Akteure sind u. a. Hersteller von Praxis- und Kliniksoftware, Diensteanbieter für die Kommunikation im Medizinwesen oder die Bundesnetzagentur sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 4.1 Leistungserbringer

Zugriffsberechtigt aufgrund einer vorherigen Einwilligung des Versicherten auf Daten (z. B. in der ePA, einwilligungsbasierter Zugriff) sind Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Fachärzte für Arbeitsmedizin. Außerdem dürfen Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker u. a. auf Daten in der ePA zugreifen, soweit der Versicherte dem nicht widerspricht. Ein Zugri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Telematik im Gesundheitswesen / 6 Datensicherheit

Medizinische Daten haben einen hohen Schutzbedarf. Die von der gematik konzipierten Anwendungen der TI werden mit dem Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem BSI abgestimmt. Das BSI zertifiziert wichtige Komponenten der TI, nachdem die einzelnen Komponenten von anerkannten Prüfstellen evaluiert worden sind. Grundlage der Datensicherh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 6.2 GmbH

Für manche freien Berufe steht auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft, insbesondere eine GmbH, offen. Möglich ist dies für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie – nach entsprechend angepassten berufsrechtlichen Regelungen – auch für Rechtsanwälte. Selbst eine Zahnarzt-GmbH ist nach der Rechtsprechung zulässig.[1] Der Hauptvorteil einer Kapitalgesellschaft ist die Haftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 1.2 Partner

Von besonderer Bedeutung bei der PartG ist die Frage, wer Partner in dieser Gesellschaftsform sein kann. Dieser elementare Punkt ist gesetzlich geregelt.[1] Danach ist der Zugang in eine PartG nur für Angehörige der freien Berufe möglich. Folgende selbstständig ausgeübte Berufe werden vom Gesetz konkret als freie Berufe aufgeführt – zur besseren Übersicht untergliedert in die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.2 Ärzte-ZV und Bedarfsplanungsrichtlinie

Rz. 11 Die Feststellungen beziehen sich nach § 12 Abs. 3 Ärzte-ZV insbesondere auf die ärztliche Versorgung auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Arztgruppen, Einrichtungen der Krankenhausversorgung sowie der sonstigen medizinischen Versorgung, soweit sie Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung erbringen oder erbringen können, die Bevölkerungsdichte und -struktur, U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.5 Veröffentlichung

Rz. 25 Der Bedarfsplan wird veröffentlicht, damit sich jeder Interessierte informieren kann. Die Pflicht zur Veröffentlichung obliegt der jeweiligen KV oder KZV; "in geeigneter Weise" bedeutet, dass der Bedarfsplan z.B in den Informationsmedien der auf Landesebene angesiedelten Ärztekammer/Psychotherapeutenkammer/Zahnärztekammer und/oder der KV/KZV veröffentlicht werden kann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 1.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 2 Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Landesplanes ist § 99. Näheres zur Sicherstellung ist in den Zulassungsverordnungen für Ärzte und Zahnärzte und in den Bedarfsplanungsrichtlinien geregelt. In der Zulassungsverordnung gibt es Vorschriften zur Unter- und Überversorgung. Ermächtigungsgrundlage hierfür ist § 101. Der Sicherstellungsauftrag zur ambulanten Versorg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.1 Planungsträger

Rz. 10 Die in § 75 Abs. 1 genannte Sicherstellungspflicht der KV ist der Grund dafür, dass die Aufstellung und die Fortentwicklung des Bedarfsplans der KV übertragen worden sind; allerdings verpflichtet sie u. a. das in § 72 Abs. 1 enthaltene Zusammenwirken der Ärzte und Krankenkassen dazu, sowohl bei der Aufstellung als auch bei jeder Anpassung des Bedarfsplans das Einverne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.3 Vorgehensweise

Rz. 15 Das Einvernehmen bei der Aufstellung oder Fortentwicklung des Bedarfsplans geht über ein Anhörungsrecht hinaus und entspricht von seiner rechtlichen Wirkung her der Zustimmung. Das Einvernehmen bedeutet inhaltlich, einen Konsens herzustellen. Die den Bedarfsplan aufstellende oder fortentwickelnde KV/KZV muss sich über alle relevanten Bedarfsplanungspunkte mit den Land...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 2.4 Verfahren und Inhalt des Planes

Rz. 16 Der Bedarfsplan ist kontinuierlich fortzuschreiben (§ 4 Satz 6 Bedarfsplanungs-Richtlinie). Er umfasst 4 Versorgungsebenen: die hausärztliche Versorgung, die allgemeine fachärztliche Versorgung, die spezialisierte fachärztliche Versorgung und die gesonderte fachärztliche Versorgung. Mit Wirkung zum 1.1.2012 ist den Beteiligten ein größerer gesetzlicher Gestaltungsspielraum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 99 Bedarfsplan / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 Mit der Vorschrift beginnt der Achte Titel des Zweiten Abschnitts. Dieser Titel betrifft inhaltlich die Bedarfsplanung, die Unter- und Überversorgung. Die Vorschrift steht im systematischen Zusammenhang mit § 70, wonach die Krankenkassen und die Leistungserbringer eine bedarfsgerechte und zweckmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.2 Seitwärtsabfärbung: Bagatellgrenze für den Umfang der gewerblichen Tätigkeit

Die Seitwärtsabfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG setzt voraus, dass die Personengesellschaft auch eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt. Darüber hinaus muss sie auch eine weitere Tätigkeit ausüben, die isoliert betrachtet den Tatbestand einer anderen Einkunftsart erfüllt. Beide Tätigkeiten müssen trennbar sein. Wichtig Verf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.1 Erfordernis der zeitweiligen Einstellung der freien Berufstätigkeit

Steuerbegünstigt ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG auch ein Veräußerungsgewinn, den ein Freiberufler bei der Veräußerung seines "gesamten" Anteils an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft, z. B. Sozietät oder Gemeinschaftspraxis, erzielt. Voraussetzung dafür ist aber ebenfalls, dass der Steuerpflichtige seine freiberufliche Tätigkeit in d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilpraxis- und Praxisantei... / 1.1.1 Fallgruppe 1: Wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten werden für unterschiedliche Leistungsempfänger ausgeübt

Für die Frage, ob eine Teilpraxis vorliegt, sind wie erwähnt die Verhältnisse beim Übertragenden im Zeitpunkt der Veräußerung entscheidend.[1] Die Veräußerung einer Teilpraxis setzt eine vor der Veräußerung ausgeübte freiberufliche Tätigkeit voraus, die sich von der übrigen Tätigkeit abgrenzbar unterscheidet.[2] Die Unterscheidung kann nach sachlichen oder nach örtlichen Ges...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1.1 Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung nach § 18 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen anderen übergehen.[1] Nur wenn diese übertragen, die stillen Reserven aufgedeckt und die bisherige freiberufliche Tätigkeit wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, sind die Steuervergü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 744 Im Einzelnen fallen unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG: Rz. 745mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 730 Die vorstehende Fassung der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Gesetz v. 15.12.2003[2] sind lediglich die in den Buchstaben a bis c der Vorschrift auf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.4.5 Überprüfung (Abs. 8)

Rz. 27 Nach Abs. 8 Satz 1 sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Einhaltung der Information- und Aufklärungspflichten aus Abs. 7 Satz 1 zu überwachen. Die Überprüfung erfolgt grundsätzlich anlassbezogen. Ein hinreichender Anlass kann z. B. sein, dass sich Versicherte über ihren Zahnarzt beschweren oder ein Zahnarzt deutlich häufiger als andere Zahnärzt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.4.4 Schriftliche Vereinbarung (Abs. 7)

Rz. 25 Abs. 7 verpflichtet den behandelnden Zahnarzt vor der Erbringung von Mehrleistungen oder Zusatzleistungen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung, den Versicherten vor Beginn der Behandlung über die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen mündlich aufzuklären. Ferner ist zur Wahrung der Transparenz eine schriftliche oder elektronischen Vereinbarung zwisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 1.3 Mitglieder

Rz. 7 Die Mitgliedschaft ist eine Zwangsmitgliedschaft, weil ansonsten die KVen ihre gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen können (Sproll, in: Krauskopf, SGB V, § 77 Rz. 7). Zu den Mitgliedern der KV/KZV zählen nach Abs. 3 die zugelassenen oder ermächtigten Ärzte/Zahnärzte, aber auch die zugelassenen Psychotherapeuten (§ 28 Abs. 3). Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestands...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.2 Zahnärztliche Behandlung (Abs. 2)

Rz. 6 Für den zahnärztlichen Behandlungsbegriff nach § 28 Abs. 2, das vertragszahnärztliche Leistungssystem sowie die sich aus §§ 2 Abs. 1 und 12 Abs. 1 folgenden Einschränkungen des Behandlungs- und Versorgungsanspruch eines Versicherten gelten die vorstehenden Ausführungen zu Abs. 1 im Wesentlichen entsprechend (vgl. BSG, Urteil v. 2.9.2014, B 1 KR 3/13 R, Rz. 14 ff.). Die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich gemäß § 26 Abs. 1 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Nach § 26 Abs. 1 Satz 5 gehören zu diesen Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefernkrankheiten insbesondere die Inspektion der Mundhöhle, die Einschätzung der Bestimmung des Kariesrisikos, di...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.1 Grundlagen

Rz. 6 Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) i. d. F. v. 4.6.2003 (BAnz Nr. 226 S. 24 966 v. 3.12.2003), in Kraft getreten am 1.1.2004, sollen durch zahnmedizinische Maßnahmen Karies und Parodontal-Erkrankungen vorgebeugt und Maßnahmen der Gruppenprophylaxe ergänzt we...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.3 Abrechnung und Erstattung nach Abs. 3

Rz. 17 Gemäß Abs. 3 rechnet der Vertragszahnarzt die kieferorthopädische Behandlung abzüglich des Versichertenanteils mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. Das bedeutet, dass der Versicherte seinen Anteil direkt an den Zahnarzt zu leisten hat. Der Abrechnungsanspruch des Vertragszahnarztes ist von vornherein um diesen Eigenanteil gekürzt. Eine Befreiung vom Eigenantei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 1.2 Teilnahme

Rz. 6 Der Oberbegriff Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut bzw. Vertragszahnarzt umfasst alle Ärzte/Psychotherapeuten/medizinischen Versorgungszentren/Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, egal auf welchen der in § 95 genannten Rechtsgrundlagen ihre Teilnahme beruht. Davon zu unterscheiden ist die personenbezogene Mitglie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.8 Festlegung der Verfahrensweisen

Rz. 23 Die KBV und die KZBV legen im Einvernehmen mit der für die Wahrung der Einheitlichkeit des Berufsrechts jeweils zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Kammern auf Bundesebene sowohl den zeitlichen Umfang der notwendigen Fortbildung innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums fest als auch das Verfahren des Fortbildungsnachweises und der Honorarkürzung. Einvernehmen bedeutet, dass d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.2 Rechtsanspruch auf Individualprophylaxe (Abs. 1)

Rz. 7 Die in Abs. 1 genannten Versicherten können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal in jedem Kalenderhalbjahr zahnärztlich untersuchen lassen. Auf diese Sachleistung besteht ein Rechtsanspruch. Anspruchsberechtigt sind Versicherte (Mitglieder und nach § 10 Versicherte), die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zwischen den einzelnen Unters...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 82 bildet mit § 83 die Grundnormen für die vertragsärztliche Versorgung (Matthäus, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 82 Rz. 9). Die Vorschrift benennt die Gesamtverträge und macht den Inhalt der Bundesmantelverträge zum Bestandteil der Gesamtverträge. In der Praxis gibt es nur noch einen Bundesmantelvertrag. Die Vorschrift selbst ist nur eine Einweisungsvorschrift (Schröder,...mehr