Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

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Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat dabei in Abs. 1 zum Teil Formulierungen des § 368g Abs. 2 der bis 31.12.1988 geltenden Reichsversicherungsordnung (RVO) übernommen. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Struktur...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.1.2 Verfahren

Rz. 12 Nach § 1 Abs. 1 der Anlage 4 zum BMV-Z i. d. F. v. 25.4.2018 (Stand 11.8.2024) hat der Vertragsarzt vor Beginn der kieferorthopädischen Behandlung oder bei einer Therapieänderung persönlich und eigenverantwortlich einen Behandlungsplan zu erstellen und der Krankenkasse zuzuleiten. Stellt der Vertragszahnarzt fest, dass die beabsichtigte kieferorthopädische Behandlung ...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 2.3 Anspruchsinhalt (Abs. 2)

Rz. 8 Diese zahnärztliche Untersuchung, die einmal in jedem Kalenderhalbjahr erfolgen soll, soll sich nach (Abs. 2) auf den Befund des Zahnfleisches, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Auffälligkeit gegenüber Karieserkrankungen, die Motivation und Einweisu...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 2.1 Bundesmantelvertrag als allgemeiner Inhalt des Gesamtvertrages

Rz. 9 § 82 Abs. 1 bezieht sich lediglich auf den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge, wie es im Wortlaut des Gesetzes heißt. Die offen angelegte Ermächtigungsgrundlage zur Regelung der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht ein breites Spektrum an möglichen Regeln. Damit umfasst sind auch persönliche und fachliche Qualifikationen von Vertragsärzten oder andere, die Beruf...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.1 Gruppenprophylaxe (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 haben die Krankenkassen in Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheit in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten nicht nur zu fördern, sondern auch aktiv auf deren flächendeckende Umsetzung hinzuwirken und sich an den Kosten der Durchführung zu beteiligen. Die Kranken...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 17 A... / 2.1.2 Bestand von sozialen Diensten und Einrichtungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 2 enthält mit der Verpflichtung, soziale Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, ein institutionelles Sicherstellungsgebot (so auch Knecht, in: Hauck/Noftz, SGB I, § 17 Rz. 14, Stand: November 2015). Die Leistungsträger haben kraft ihrer Planungsverantwortung darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeit...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1)

Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch einen Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im Wege der Anfechtung einer ergangenen Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.2 Fortbildungspflicht als Grundpflicht

Rz. 9 Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung gehört jetzt zu den Grundpflichten eines Vertragsarztes, Vertragszahnarztes oder Vertragspsychotherapeuten, sie ist nicht disponibel und führt, wenn sie nicht erfüllt wird, letztlich zur Beendigung der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit. Alle Teilnehmer an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung unterliegen dieser Fortbildungspfli...mehr

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Sommer, SGB V § 22a Verhütu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Vorsorge generell und Verhütung im Besonderen verfolgen das Ziel, bereits vor Eintritt einer Krankheit als dem konkreten Versicherungsfall einem gesundheitlichen Defizit entgegenzuwirken, das der Gesetzgeber gerade bei pflegebedürftigen und behinderten Menschen erkannt hat. Grundsätzlich umfasst bereits der Anspruch eines Versicherten auf zahnärztliche Behandlung nach ...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift hat grundlegende Bedeutung für das Leistungsrecht. Begriff und Inhalt der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung werden abschließend definiert. Der Gesetzgeber hat sich eindeutig dafür entschieden, dass Kassenleistungen nur von approbierten Ärzten oder Zahnärzten erbracht werden dürfen. Psychotherapeuten sind gleichberechtigt wie Ärzte zur Krankenbehan...mehr

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Sommer, SGB V § 22 Verhütun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm hatte in der RVO keinen Vorgänger. Sie ist durch das GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 Abs. 1 geändert und Abs. 3 angefügt. Die Altersgrenze wurde vom bisher 12. auf das 6. Lebensjahr herabgesetzt. Gleichzeitig wurde als neue Leistung die Fissurenversiegelung eingeführt. R...mehr

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Sommer, SGB V § 83 Gesamtve... / 2.2 Zuständigkeit für Gesamtverträge bis 31.12.2005

Rz. 6 Die regionale Zuständigkeit für den Abschluss des Gesamtvertrages hatte sich durch das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte zunächst in der Weise geändert, dass zwischen bundesweit geöffneten und regionalen Krankenkassen differenziert wurde. Regionale Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen war...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte v. 11.12.2001 (BGBl. I S. 3526) ist Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2002 neu angefügt und durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190)...mehr

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Sommer, SGB V § 82 Grundsätze / 2.2 Vergütungsregelungen durch Gesamtverträge

Rz. 17 Vergütungsregelungen für die vertragsärztliche, aber auch für die vertragszahnärztliche Versorgung sind Bestandteil der Gesamtverträge. Der Begriff "Gesamtverträge" kennzeichnet zunächst die von der KV geschlossenen Gesamtverträge-Ärzte sowie die von der KZV geschlossenen Gesamtverträge-Zahnärzte. Die Vertragskompetenz für den Abschluss der Gesamtverträge liegt deshal...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.4 Nachweis der Fortbildung

Rz. 13 Die Erfüllung der Fortbildungspflicht hängt davon ab, dass bundesweit alle Ärztekammern, Zahnärztekammern und Psychotherapeutenkammern ihrer gesetzlichen Pflicht zur Förderung der beruflichen Fortbildung ihrer Kammerangehörigen genügen und Nachweise über die Fortbildung (z. B. Fortbildungszertifikate) entwickeln. Insbesondere die Bundesärztekammer ist sehr bemüht, das...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 2.4 Inhalt der Leistung – Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 1 gilt § 25 Abs. 3 entsprechend. Das bedeutet, dass auch für die Kinder- und Jugenduntersuchungen Voraussetzung ist, dass es sich um Krankheiten handelt, die wirksam behandelt werden können, das Vor- und das Frühstadium dieser Krankheiten durch diagnostische Maßnahmen erfassbar sind, die Krankheitszeichen medizinisch-technisch genügend eindeutig zu erfas...mehr

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Sommer, SGB V § 21 Verhütun... / 2.4 Rahmenvereinbarung und Rahmenempfehlung (Abs. 2)

Rz. 12 Es erscheint grundsätzlich sinnvoll, dass Leistungen im Rahmen der Gruppenprophylaxe einheitlich und gemeinsam erbracht werden können. Deshalb sieht Abs. 2 Satz 1 den Abschluss gemeinsamer Vereinbarungen der Krankenkassen, der für die Zahngesundheitspflege zuständigen Stellen in den Bundesländern und der Zahnärzte vor. Eine solche Vereinbarung ist 1989 mit dem Ziel be...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 2.1.3 Behandlungsfreiheit/Grenzen

Rz. 5 § 28 Abs. 1 sieht die dem Vertragsarzt zukommende Tätigkeit nicht nur in der Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit, sondern gerade auch in der von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 gerecht werdenden Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt den Versicherten insoweit Leistun...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.2 Leistungskatalog

Rz. 5 Abs. 1 Nr. 1 nennt zunächst die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören die in den Abschnitten 3 und 4 des Dritten Kapitels des SGB V aufgeführten Maßnahmen. Diese gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte (§ 8 KVLG 1989). Im Einzelnen rechnen dazu Primäre Prävention und Gesun...mehr

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Sommer, SGB V § 95d Pflicht... / 2.3 Inhalt der Fortbildung

Rz. 10 Nach Abs. 1 erstreckt sich der Fortbildungsinhalt in allgemeiner Umschreibung auf die notwendigen Fachkenntnisse des einzelnen Leistungserbringers, die zu seiner Berufsausübung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erforderlich sind, sowie auf Fähigkeiten und Fertigkeiten. Diese Klarstellung ist seit 2024 in die Vorschrift aufgenommen worden. Von daher ist der In...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern dienen dem Zweck, Krankheiten aufzuspüren, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Säuglingssterblichkeitsrate in Deutschland geleistet. Seit dem 1.7.1997 war zu den bisher 9 Untersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.2 Arzneimittelausschluss

Rz. 29 Der Leistungsanspruch des Versicherten wird nach Abs. 1 beschränkt auf die Arzneimittel, die nicht nach § 34 sowie durch die Arzneimittel-Richtlinien (AM-RL) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind. Die AM-RL (vgl. Rz. 14d) regelten auch schon vor dieser ausdrücklichen Inbezugnahme (ergänzend) Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels. Sie sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.3 Rechtsstatus

Rz. 22 Die KV/KZV sowie die KBV und KZBV sind Behörden, auf die das SGB X anzuwenden ist. Sie haben nach Abs. 5 den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die eine Körperschaft prägende, personenbezogene Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgegeben (vgl. Abs. 3 für die KV/KZV bzw. § 79 für die KBV/KZBV). Das BVerfG (Beschluss v. 20.9.1995, 1 BvR 597/95) hat ihn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.1 Bildung der KV/KZV

Rz. 11 Eine KV wird von den Vertragsärzten für den Bereich jedes Landes (Bundeslandes) gebildet. Die Bildung einer KV ist dabei nicht als ein aktives Handeln der Vertragsärzte zu verstehen, sondern als Rechtsfolge ihrer Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, einschließlich der Anstellung als Arzt in zugelassenen medizinischen Versorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Patientenakte... / 7 Zugriff durch Leistungserbringer

Zugriffsberechtigt aufgrund einer vorherigen Einwilligung des Versicherten auf Daten in der elektronischen Patientenakte (einwilligungsbasierter Zugriff)[1] sind Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Fachärzte für Arbeitsmedizin. Außerdem dürfen Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker u. a.[2] auf Daten in der elektronischen Patientenakte zugreifen, soweit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Patientenakte... / 6 Befüllung

Versicherte haben einen Anspruch gegen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die elektronische Patientenakte zu befüllen und zu aktualisieren.[1] Der Anspruch des Versicherten umfasst, u. a. die inhaltliche Befüllung, Aktualisierung und Pflege der elektronischen Patientenakte durch die Leistungserbringer im aktuellen Behandlungskontext. Die Leistung kann durch die berufsmä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / IV. Fazit

Ungeachtet des Scharfsinns, den die Oberlandesgerichte in den oben erörterten Entscheidungen (III 1.-23.) in puncto Gesetzesanwendung und Ermittlung des vielfach widersprüchlichen Erblasserwillens an den Tag legen, bleibt das mulmige Gefühl, dass das Gericht den Text des Testaments anders interpretiert hat, als es vom Verfasser der letztwilligen Verfügung gemeint war. Fest st...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Doktortitel

Die Kosten für den Erwerb eines Doktortitels stellen regelmäßig Werbungskosten dar.[1] Dies kann auch beim Erwerb eines Titels einer ausländischen Universität gelten.[2] Ausnahmen bilden die Kosten für einen gekauften Doktortitel sowie bei einer Promotion am Ende des Berufslebens.[3] Deshalb konnte auch ein Zahnarzt, der einen Gastprofessorentitel an einer ungarischen Universi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 7.5 Absatz 4

Nach § 8 Abs. 4 TVÜ-L gilt § 8 Abs. 1 bis 3 TVÜ-L nicht für: Beschäftigte, die aus der Anlage 1b zum BAT (Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst) Übergeleitete Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychiaterinnen und Psychiater, die an einer Universitätsklinik überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen, Übergeleitete Beschäftigte die ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 24 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b und SR 2c und SR 2 m zum BAT / BAT-O (§ 25)

Abs. 1 bestimmt, dass die Nr. 7 SR 2 a BAT/BAT-O im bisherigen Geltungsbereich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung fort gilt. Dies betrifft die Regelung zur Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung und deren Kostentragung bei Angestellten in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreut...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 3.1 Regelungsinhalt

Vorbemerkungen: Die Überleitung in den TV-L hinsichtlich des Entgelts erfolgte in folgenden Schritten: Ermittlung der neuen Entgeltgruppe (§ 4) Bildung eines Vergleichsentgelts (§ 5) Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe (§§ 6 und 7) Feststellung von Besitzstandsansprüchen/Vertrauensschutz (3. Abschnitt) In § 4 ist der erste Schritt der Überleitung in den TV-L geregelt. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 77b Besonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Vierten Kapitels SGB V, das die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt. Sie gehört zum Zweiten Abschnitt mit den Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten und zum Zweiten Titel, der mit Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen überschrieben ist. Mit der Einfügung der Vorschrift war nach der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 95a Vorauss... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Arztregister werden als öffentliche Register durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geführt (§ 98 Abs. 2 Nr. 5) und die Eintragung ist zwingende Zulassungsvoraussetzung (§ 95 Abs. 2). Die Zulassungsinstanzen sind an die Registereintragung gebunden und dürfen diese nicht erneut überprüfen. Das gilt selbst dann, wenn der Eintrag fehlerhaft ist. Eine Löschung des Regist...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 1 Voraussetzungen der Option

Einen Verzicht auf die Steuerbefreiung sieht § 9 Abs. 1 UStG nur für bestimmte, nach § 4 UStG steuerfreie Leistungen vor. Es sind dies die Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs[1], die Grundstücksveräußerungen [2], die Überlassung von Grundstücken zur Nutzung [3] sowie die Umsätze der Wohnungseigentümergemeinschaften [4] und die Umsätze der blinden Unternehmer.[5] Ein Verzicht ist für...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 6.3 Gesamtumsatz

Der Gesamtumsatz ist u. a. bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten [1] und bei der Kleinunternehmerbesteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG von Bedeutung. Was gehört dazu? Zum Gesamtumsatz gehören gem. § 19 Abs. 3 UStG alle steuerbaren Umsätze (im Inland) einschließlich der durch Verzicht auf eine Steuerbefreiung steuerpflichtig gewordenen Umsätze. Dies sind z. B. Umsätze aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2025, Angemessene Be... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeldbescheid über 115,00 EUR ergangen. Außerdem drohte die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister. Mit Schriftsatz vom 22.8.2023 hat der Verteidiger des Betroffenen seine Bestellung angezeigt, Einspruch eingelegt und Akteneinsicht sowie die Einstellung des Verfahrens beantragt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendung von WG (§ 10b EStG Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 231 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 3 EStG stellt klar, vgl BFH v 22.19.1971, VI R 310/69, BStBl II 1972, 55, dass als Zuwendungen iSd § 10b EStG auch die Zuwendung von WG gilt (Sachzuwendungen), mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zum Begriff des WG s §§ 4, 5 Rn 599 (Hoffmann). Als Sachzuwendungen kommen neben Sachen iSd § 90 BGB auch nicht körperliche Objekt...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wir...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umwelttechnologe für Kreisl... / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 146 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 7 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.3 Informationsgewinnung und Datenschutz

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 legt die Verfahrensweise von dem Zeitpunkt an fest, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt werden. Damit wird klargestellt, dass dem Jugendamt nicht auferlegt werden soll, ohne jegliche Anhaltspunkte quasi flächendeckend Eltern und Personensorgeberechtigte zu kontrollieren. "Gewichtige Anhaltspunkte" müssen dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / Teil 2: Außenhaftung

Von Außerhaftung spricht man, wenn das Organmitglied nicht von der Gesellschaft, bei der es Organ ist, sondern von anderen Personen wegen seines Verhaltens oder Unterlassens als Organmitglied in die Haftung genommen wird. Dies können außenstehende Dritte, wie Gläubiger, Arbeitnehmer, sonstige Vertragspartner der Gesellschaft, Konkurrenten derselben, aber auch sonstige Dritte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 2.2 Art des Wertzugangs

Rz. 12 Betriebseinnahmen sind alle Zuwendungen, die einen wirtschaftlichen Wert haben, insbesondere Geld, Sachen,[1] Nutzungen [2] und Leistungen.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 7 Fälle aus der Rechtsprechung

Bilder Bilder eines Malers, die dieser im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit zur Veräußerung herstellt, sind Umlaufvermögen.[1] Buchumschläge Aufwendungen eines Verlags für Buchumschläge sind auch dann als Umlaufvermögen zu aktivieren, wenn darauf für andere Bücher geworben wird.[2] Container Vermietete oder verpachtete Container sind nicht bereits dann dem Umlaufvermögen zu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr