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Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin / 1 Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Krankengymnast, Hebamme (sog. Katalogberufe)

Dipl.-Finanzwirt Arthur Röck
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1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen.

Steuerfreie Leistungen von Ärzten

Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb eines Krankenhauses oder einer anderen Einrichtung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind auch hinsichtlich der ärztlichen Leistung nur dann befreit, wenn die in § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind. Heilbehandlungsleistungen eines selbstständigen Arztes (z. B. Belegarzt) in einem Krankenhaus sowie die selbstständigen ärztlichen Leistungen eines im Krankenhaus angestellten Arztes (z. B. in der eigenen Praxis im Krankenhaus), sind demgegenüber nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei.[1]

Steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin

Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt[2], Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme, oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit[3] durchgeführt werden. Bei Praxis- und Apparategemeinschaften[4], bei Medizinischen Versorgungszentren und sog. Managementgesellschaften[5], bei Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73 b, 73c oder 140a SGB V[6] und bei infektionshygienischen Leistungen[7] gelten Besonderheiten.

Nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen (aus Unterpositionen 9021 21 und 9021 29 00 des Zolltarifs) und kieferorthopädischen Apparaten (aus Unterposition 9021 10 des Zolltarifs), soweit sie der Unternehmer in seinem Unternehmen hergest...

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    Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin
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    Zusammenfassung Überblick Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können durchgeführt werden im Rahmen der Tätigkeit als Arzt (vgl. Tz. 1), Zahnarzt (vgl. Tz. 1 und 2), Heilpraktiker (vgl. Tz. 1), Physiotherapeut (vgl. ...

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