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Elektronische Gesundheitskarte / 2 Stand der Einführung

Andreas Deffner
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Die Ausstattung der Praxen mit der für die Nutzung der eGK erforderlichen Hard- und Software hatte im Dezember 2017 begonnen. Mehrere Anbieter der erforderlichen Komponenten sind am Markt, sodass die allermeisten Praxen inzwischen ausgestattet sind. Voraussetzung für die umfassende Nutzung der eGK ist die flächendeckende Einführung der Telematikinfrastruktur. Der GKV-Spitzenverband und die KBV hatten Finanzierungsvereinbarungen sowohl für die notwendigen Anschaffungen in den Arzt- und Zahnarztpraxen als auch für die anschließend anfallenden Betriebskosten getroffen. Mit der verbindlichen Nutzung des eRezepts und der Einführung der ePA für alle ab 2025 hat die Digitalisierung einen Meilenstein erreicht.

Frist für die Einführung des VSDM

Für den bundesweiten Betrieb der Anwendung "Versichertenstammdaten (VSDM)" hatte die Gematik zum 30.6.2017 ihre erforderlichen Vorarbeiten, wie z. B. die Bekanntgabe der technischen Spezifikationen, abgeschlossen. Im Gesetz ist eine sanktionsbewehrte Frist für die Einführung des VSDM vorgesehen. Verzögerungen beim Angebot der erforderlichen Konnektoren durch die Industrie waren der Grund dafür, dass der Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, PpSG)" die vorgesehene Sanktionsregelung aufgeschoben hat. Sie griff erst dann, wenn die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen die Ausstattung mit den für den Versichertenstammdienst erforderlichen Komponenten nicht spätestens bis Ende März 2019 mit einem Anbieter vertraglich vereinbart hatten. Darauf aufbauend wurde mit dem DVG geregelt, dass sich die Vertragsärzte endgültig bis zum 30.6.2020 an die Telematikinfrastruktur anschließen mussten. Außerdem wurden auch die Apotheken und Krankenhäuser zum An...

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