Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.5.4 Sonderregelung bei ausgebliebener Schließung (Satz 4)

Rz. 75 Wird die betroffene Krankenkasse doch nicht geschlossen, so ordnet Satz 4 weiterhin die bestehende Mitgliedschaft bei dieser Krankenkasse an.mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.5.3 Sonderregelung Insolvenzantrag (Satz 3)

Rz. 74 Bei Stellung eines Insolvenzantrags erfolgt die Meldung zum ersten Tag des laufenden Monats, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag mangels Masse abgewiesen wird; Satz 3.mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.5.2 Unterlassene oder zu spät vorgenommene Mitteilung (Satz 2)

Rz. 72 Satz 2 stellt eine dem Abs. 3 Satz 2 vergleichbare Regelung auf und ordnet dessen entsprechende Anwendung an, wenn die Angaben nach Satz 1 über die gewählte Krankenkasse nicht oder nicht rechtzeitig gemacht werden. Rz. 73 Die entsprechende Anwendung von Abs. 3 Satz 2 erfolgt allerdings unter der Maßgabe, dass die Anmeldung durch die zur Meldung verpflichtete Stelle inn...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Inkrafttreten des Artikels 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 89 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 172. Er entspricht dem bisherigen § 89 mit Anpassungen der Verweisungen infolge der Verschiebung der Paragraphen im Schwerbehinder...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.5.6 Informationspflicht des Versicherungspflichtigen

Rz. 77 Satz 6 schließlich wälzt die in Satz 5 der neuen Krankenkasse auferlegte Informationspflicht auf den Versicherungspflichtigen ab, wenn und soweit für das betroffene Mitglied keine zur Meldung verpflichtete Stelle besteht. Rz. 78 Das betroffene Mitglied hat die geschlossene Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt über die gewählte Kra...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Ausübung der in §§ 173, 174 eingeräumten Wahlrechte und das dabei zu beachtende Verfahren für die Wahl einer Krankenkasse oder einen Krankenkassenwechsel. Rz. 3 Abs. 1 regelt die Grundsätze des Wahlrechts, so in Satz 1 die Wahlrechtserklärung, in Satz 2 den Kontrahierungszwang und in Satz 3 den Ausschluss des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4 Werbungskosten

Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 7 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 34 Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 3 Gewinnermittlung

Personen oder Personenvereinigungen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG erzielen, sind regelmäßig nicht buchführungspflichtig. Sie können damit als Gewinnermittlungsart die Einnahmenüberschussrechnung wählen. Allerdings besteht dieses Wahlrecht nicht mehr, wenn tatsächlich Bücher geführt und Abschlüsse gemacht werden. Eine Personengesellschaft mit frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

§ 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5 Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile wegen Zahlungsunfähigkeit

Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge zu treffen, und dabei billigend in Kauf genommen hat, dass diese später nicht mehr erbracht werden können. Das Vorenthalten von Arbeitnehmerbei...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 7 Forderungsverzicht

Freiwilliger Verzicht Verzichtet der Arbeitgeber auf die Realisierung einer Darlehensforderung gegen den Arbeitnehmer, liegt in Höhe der erlassenen Summe Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Darlehens finanziell in der Lage gewesen wäre. Der Zufluss ist zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem aufgrund des Verhaltens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausz...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 5.1 Allgemeines

Rz. 37 Da die Haftung der Gläubiger der GmbH auf die Einlagen der Gesellschafter beschränkt ist, kommt der Erhaltung dieses Kapitals erhebliche Bedeutung zu. Die Vermögenssphäre der GmbH ist von der ihrer Gesellschafter zu trennen, sodass das Stammkapital den Charakter von Garantiekapital hat, welches als genau definierte und garantierte Haftungsgrundlage den Gläubigern zur ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5.1 Ausschöpfung eines Kreditrahmens

In einem Streitfall wurde festgestellt, dass einer GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge als Saldo ihrer Kontokorrentkonten bei einer Bank ein Guthaben von beinahe 65.000 DM zur Verfügung stand und sie darüber hinaus die Möglichkeit hatte, bis zur Ausschöpfung eines Kreditrahmens bei einer Sparkasse noch etwa 130.000 DM genehmigten Kredits in Anspr...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 5.2 Durchführung eines Strafverfahrens bis zur Rücknahme einer Entsendebescheinigung A1

Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeitragsanteilen zur Sozialversicherung[1] kommt nicht in Betracht, solange die erteilte Entsendebescheinigung (A1) von dem ausstellenden Mitgliedsstaat der Europäischen Union nicht zurückgenommen worden ist; dies gilt selbst für den Fall, dass die Bescheinigung durch Manipulation oder Täuschung ersch...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.3.1 Eigenkapital

Rz. 67 Das Eigenkapital der GmbH setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, dem Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Rz. 68 Da das gezeichnete Kapital im HGB inhaltlich nicht näher konkretisiert wird, erfolgt dieses für die GmbH in § 42 Abs. 1 GmbHG: Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital ...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 2.3 Insolvenz des Arbeitgebers

Wird eine Einmalzahlung nur wegen eines Insolvenzereignisses vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt, gilt das Zuflussprinzip nicht.[1] Als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gilt nur dieses, für das im Rahmen des Insolvenzanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden können. Beitragspflichtig sind daher nur Einmalzahlungen, die in den letzten 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Steuerschuldner und Haftung

Rz. 184 Der Organträger und seine Organgesellschaften sind im Inland als ein einheitliches Unternehmen im Sinne eines "Steuerpflichtigen" als Ansprechpartner der FinVerw anzusehen. Damit ist nicht nur die Rechtsfolge verbunden, dass für den gesamten Organkreis eine einheitliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und eine gemeinsame Umsatzsteuererklärung abzugeben sind. Unternehmer – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Bedeutung und Rechtsfolgen der Organschaft für die Umsatzsteuer

Rz. 183 Im aktuellen Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzugsberechtigung ergeben sich im Falle der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Folgen für die einzelnen, an einem Organkreis Beteiligten, wenn ein einheitliches Unternehmen vorliegt. Neben eher verfahrensrechtlichen Fragen der einheitlich abzugebenden Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen oder der korrekten Abrechnu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.2 Offene Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft

Rz. 112 Bei der Kapitalgesellschaft gibt es keine Entnahmen. Offene Gewinnausschüttungen wirken sich auf den Jahresüberschuss nicht aus (§ 268 Abs. 1 HGB). Für die Fälle, in denen der Gewinn nicht aus dem Jahresüberschuss abgeleitet wird, ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG, dass die offene Gewinnausschüttung den Gewinn nicht mindern darf. Bedeutung hat dies für die Insol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Nicht steuerbare Innenumsätze

Rz. 329 Vorgänge innerhalb eines Unternehmens führen zu keinen umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen, sondern stellen lediglich nicht steuerbare Innenumsätze dar. Soweit Leistungen innerhalb des Unternehmens ausgetauscht werden (z. B. zwischen einzelnen Unternehmensteilen eines Unternehmens), liegt kein steuerbarer Ausgangsumsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vor, da eine Lieferu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 ABC zur nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Voraussetzungen der Organschaft

Rz. 202 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die Organlehre macht sich die Erkenntnis zu eigen, dass eine bürgerlich-rechtlich selbstständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Organisatorische Eingliederung

Rz. 239 Die organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn der Organträger seinen Willen auch im täglichen Geschäft bei der Organgesellschaft durchsetzen kann. Damit stellt die organisatorische Eingliederung eine Fortsetzung der Möglichkeiten der finanziellen Eingliederung dar, jedoch auf einer anderen Ebene im Unternehmen. Die Willensbildung auf der Gesellschafterebene muss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Unterbrechung durch Insolvenz

Rz. 236 Eine Unterbrechung wegen Insolvenz kommt im Hinblick auf die GdWE nicht in Betracht, da diese nach § 9a Abs. 5 WEG nicht insolvenzfähig ist. Rz. 237 Wird das Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verwalters eröffnet, der die GdWE in einem Verfahren vertritt, tritt keine Unterbrechung ein. Die Insolvenzeröffnung ändert auch nichts an der Amtsstellung des Verwalters...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 8. Insolvenz des Schuldners

a) Rückschlagsperre Rz. 36 Ist bereits ein Insolvenzantrag gegen den Schuldner/Eigentümer gestellt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners aber noch nicht eröffnet, kann eine Zwangshypothek grundsätzlich noch eingetragen werden. Zu bedenken ist allerdings die Rückschlagsperre nach § 88 InsO. Danach werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rückwirkend unwirksam, d...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / VIII. Insolvenz des Schuldners

Rz. 83 Für die Beantwortung der Frage, inwieweit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners einem Zwangsverwaltungsverfahren entgegensteht, hängt davon ab,mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / VI. Insolvenz des Schuldners

Rz. 188 Die Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf die Anordnung der Zwangsversteigerung oder den Fortgang eines Versteigerungsverfahrens hängen davon ab, wann das Insolvenzverfahren und das Zwangsversteigerungsverfahren eröffnet wurden und in welche Rangklasse die zu vollstreckende Forderung fällt. 1. Versteigerungsantrag vor Insolvenzeröffnung Rz. 189 Ist die Beschlagnah...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Beitragspflicht bei Insolvenz

Rz. 256 Fällt eine Eigentumswohnung in die Insolvenzmasse, so gehören zu den Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO, die gemäß § 53 InsO vorweg zu berichtigen sind, diejenigen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind.[640] Wegen dieser Masseschulden kann die Gemeinschaft der Wohnu...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / I. Pflichten des Verwalters und Haftung

Rz. 1 Bleibt ein Wohnungseigentümer das geschuldete Wohngeld wegen Zahlungsunfähigkeit schuldig, stellt die Vollstreckung in das Wohnungseigentum regelmäßig die einzig sinnvolle Zwangsvollstreckungsmaßnahme dar. Der Verwalter ist als gesetzlicher Vertreter der GdWE (§ 9a Abs. 1 S. 1 WEG) verpflichtet, die titulierte Wohngeldforderung der Gemeinschaft so schnell, so effektiv ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Grundlagen

Rz. 137 Nach Absatz 3 besteht ein Gestattungsanspruch für bauliche Veränderungen, wenn ihr die Wohnungseigentümer zustimmen, die durch sie über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus einen Nachteil erleiden. Das Einverständnis der nicht in diesem Maß betroffenen Wohnungseigentümer ist zwar für die Annahme eines Gestattungsanspruchs nicht erforderlic...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / d) Vermögensverwalter

Rz. 12 Ist der Wohnungseigentümer kraft Insolvenzverwaltung oder Testamentsvollstreckung[20] an der eigenen Verwaltung seines Wohnungseigentums gehindert, ist auch der Insolvenz- oder Testamentsverwalter teilnahmeberechtigt, sofern nicht der mitgliedschaftliche, sondern der wirtschaftliche Aspekt der Eigentümerstellung betroffen ist. Das wird aber regelmäßig zumindest dann d...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / Literaturtipps

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / d) Masseforderungen

Rz. 41 Wegen bestimmter Masseforderungen (§§ 53 ff. InsO) ist unter Beachtung der zeitlichen Vollstreckungsbeschränkung des § 90 InsO die Vollstreckung in die Insolvenzmasse zulässig.mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Versteigerungsantrag nach Insolvenzeröffnung

a) Rangklasse 2 aa) Vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Wohngeldforderungen Rz. 191 Der GdWE steht wegen der vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen und die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfüllenden Wohngeldforderungen ein Absonderungsrecht nach § 49 InsO zu und zwar unabhängig davon, ob bereits im Rahmen eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens Beschlag...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Kontoführung; allgemeine Verwaltungsgelder

Rz. 190 Die Eröffnung eines Kontos im Namen der GdWE ist von den Befugnissen des Verwalters (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG) gedeckt.[152] Gleiches ist bislang auch für die Schließung eines Kontos angenommen worden.[153] Rz. 191 Verwaltet der Verwalter mehrere Wohnungseigentumsanlagen, so muss für jede GdWE ein eigenes Konto geführt werden.[154] Rz. 192 Sein eigenes Bankkonto darf er f...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Insolvenzforderungen

Rz. 40 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann wegen einfacher Insolvenzforderungen in das Wohnungseigentum des Schuldners nicht vollstreckt werden (§ 89 InsO). Dies gilt nach der Rechtsprechung des BGH[22] auch dann, wenn der Insolvenzverwalter das Wohnungseigentum aus der Insolvenzmasse freigegeben hat.mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Rangklasse 2

aa) Vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Wohngeldforderungen Rz. 191 Der GdWE steht wegen der vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen und die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfüllenden Wohngeldforderungen ein Absonderungsrecht nach § 49 InsO zu und zwar unabhängig davon, ob bereits im Rahmen eines laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens Beschlagnahme eingetret...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Ausgangslage

Rz. 11 An den Zustand des gemeinschaftlichen Grundstücks vor allem nach teilweiser Zerstörung des gemeinschaftlichen Gebäudes ohne Schadensdeckung erinnert sein Zustand nicht selten nach der Insolvenz des Bauträgers: Auf dem Grundstück steht der Torso eines Gebäudes; eine Vollendung des Gebäudes durch den Bauträger ist nicht zu erwarten. Wurde für den Erwerber vor Eröffnung ...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / I. Allgemeines

Rz. 61 Nach § 66 Abs. 1 ZPO kann derjenige, der ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, dieser im Rechtsstreit zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. Rz. 62 Ob der Verwalter "Dritter" in diesem Sinne ist, d.h. ob ein Organ dem Streit als Nebenintervenient beitreten kann, ist umstritten.[5...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / cc) Nach Freigabe aus der Masse fällig gewordene Wohngeldforderungen

Rz. 196 Für nach Freigabe der Wohnungseigentumseinheit aus der Masse fällig gewordene Wohngeldforderungen gilt das Vollstreckungsverbot der Insolvenzordnung nicht mehr, sodass wegen dieser Forderungen einschränkungslos die Zwangsversteigerung betrieben werden kann, auch in Rangklasse 2. Erforderlich ist ein Titel gegen den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer (nicht gegen d...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) "Starker" und "schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter

Rz. 37 Das im Insolvenzantragsverfahren verhängte allgemeine Verfügungsverbot oder die Anordnung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig seien (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO), stehen einer Zwangsvollstreckung in das Wohnungseigentum des Schuldners nicht entgegen. Auch eine nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO vom Gericht angeordnete U...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Rangklasse 4

Rz. 198 Die Zwangsversteigerung aus einer bereits vor Insolvenzeröffnung im Grundbuch eingetragenen Grundschuld oder Hypothek ist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Allerdings benötigt die GdWE dafür einen Duldungstitel gegen den Insolvenzverwalter, den sie ggf. durch Umschreibung (§§ 727, 749 ZPO) eines bereits vorhandenen Titels,[103] dingliche Klage oder...mehr