Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Insolvenz des Verkäufers

Rz. 97 Wie dargestellt fällt das Notaranderkonto (dabei geht es letztlich um die Forderungen des Notars gegen die Bank) nicht in die Insolvenzmasse. Deshalb stellt die Auszahlung vom Anderkonto auch keine Verfügung über das Vermögen des Gemeinschuldners dar. Auszahlungen vom Notaranderkonto unterliegen daher weder einem allgemeinen Verfügungsverbot noch einem Zustimmungsvorb... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / g) Wirtschaftliche Folgen

Rz. 70 Da der Notar nicht der Wirtschaftsberater der Beteiligten ist, braucht er regelmäßig auch nicht die Angemessenheit des Kaufpreises (siehe aber Rdn 73) oder allg. die wirtschaftlichen Chancen und Risiken des in Aussicht genommenen Geschäfts zu thematisieren.[269] Der Notar ist auch nicht verpflichtet, einen Beteiligten über Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit und... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / ff) Erschließungsbeiträge

Rz. 87 Haben die Beteiligten einen Punkt übergangen, der üblicherweise zum Gegenstand der vertraglichen Abreden gemacht wird, muss der Notar, der zur vollständigen Erfassung und Niederlegung des Parteiwillens verpflichtet ist, prüfen, ob die Auslassung auf einem Versehen oder auf einer Verkennung der Rechtslage beruht.[322] Bedeutsam ist dies etwa für die Frage, ob der Notar... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Grundsätze

Rz. 102 Der hinterlegte Kaufpreis fällt in diesem Fall nicht in die Insolvenzmasse. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Vertrag nicht zur Abwicklung kommt, ist in Fällen der Käuferinsolvenz allerdings größer als im Fall der Verkäuferinsolvenz: Der Insolvenzverwalter des Käufers hat zumeist das Wahlrecht nach § 103 InsO, da dieses erst mit vollständiger Erfüllung durch den Käufe... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Rückabwicklung bei bereits erfolgter Hinterlegung

Rz. 103 Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung ab, geht der Kaufpreiszahlungsanspruch regelmäßig unter. Sind bereits Gelder auf dem Anderkonto hinterlegt, stellt sich die Frage, wie die Rückabwicklung zu erfolgen hat. Dabei muss man streng zwischen dem notariellen Verwahrungsverfahren und der materiellen Rechtslage unterscheiden.[225] Im notariellen Verwahrungsverfahren g... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 57 ff. / C. Eintritt der Erfüllungswirkung bei Verwahrung

Rz. 21 Immer wieder wird die Frage diskutiert, wann bei der Verwahrung Erfüllungswirkung eintritt. Die Antwort ist nicht nur von dogmatischem Interesse. Sie wirkt sich auf die Lösung einiger praktischer Fragen aus. Rz. 22 Weitgehend unbestritten ist, dass die Verwahrung selbst nur dann zur Erfüllung führt, wenn dies ausnahmsweise von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Änderungen und nachträgliche Angaben zum Empfängerkonto

Rz. 28 Regelmäßig kann der Verkäufer einseitig nachträglich die Angaben zu dem Konto ändern, auf das der Kaufpreis zu überweisen ist (sofern dieses nicht der Lastenfreistellung dient).[57] Dabei sollte der Notar auf einer ausdrücklichen schriftlichen Anweisung bestehen. Verkaufen Ehegatten ein Grundstück und regelt der Vertrag noch nicht, auf welches Konto der Kaufpreis ausz... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Definition des Notaranderkontos

Rz. 7 Nr. 1 enthält eine Kurzdefinition des Begriffs Notaranderkonto aus Bankenperspektive. Ein Notaranderkonto ist danach ein Konto, für das durch den Bankvertrag zwischen Notar und kontoführender Bank bestimmt ist, dass es nicht eigenen wirtschaftlichen Zwecken des Notars dienen darf. Gleichwohl ist allein der Notar verfügungsbefugt. Nr. 1 setzt damit die durch § 58 BeurkG... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Sachverhaltsklärung

Rz. 18 Der Notar hat den Sachverhalt zu klären. Nur wenn er das getan hat, kann er den Willen der Beteiligten richtig erfassen und in die passende rechtliche Form bringen.[50] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung ist insofern die notwendige inhaltliche Voraussetzung für die Belehrungspflicht.[51] Die Pflicht zur Sachverhaltsklärung trifft den Notar allerdings nur insoweit, al... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / kk) Wohnungseigentum

Rz. 114 Die vorstehenden Ausführungen über Grundstücke gelten auch für Wohnungseigentum. Darüber hinaus können sich hier weitere Fragen stellen. Hinsichtlich der tatsächlichen Angaben der Beteiligten gilt die allg. Regel (siehe Rdn 19), dass der Notar sich grds. auf diese Angaben verlassen darf. So ist er z.B. nicht verpflichtet zu überprüfen, ob eine von den Beteiligten als... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VI. Verhalten der Bank bei Pfändungen (Nr. 9)

Rz. 49 Die bis zum Jahre 2000 gültige Fassung der NotAndKont enthielt ausführliche Regelungen mit dem Zweck, die Anderkonten als Konten für fremde Werte vor dem Zugriff von Gläubigern des nur formal Berechtigten, also des Notars, zu schützen.[56] Diese haben sich als weitgehend überflüssig erwiesen. Der Schutz von treuhänderisch verwahrten Geldern erfolgt nicht über das Inst... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Inkasso: Aufwendungen und E... / 4.1 Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

Als Zeitpunkt der Gewinnrealisierung wird im Allgemeinen der Zeitpunkt erachtet, in dem der Leistungsverpflichtete die von ihm geschuldete Leistung erbracht hat. Ist das der Fall, steht dem Leistenden im Umkehrschluss dazu der Anspruch auf die Gegenleistung (so gut wie sicher) zu.[1] Sein Risiko besteht in der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Leistungse... mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / 38 Erwachsene, Geldstrafen, Ersatzfreiheitsstrafe, freie Arbeit [Rdn 409]

Rdn 410 1. In § 293 EGStGB werden die Bundesländer ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie, unentgeltliche und nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Arbeit abgewendet werden kann. Von dieser Möglichkeit haben mittlerweile alle Länder – sicherlich auch aufgrund der begrenzten Anzahl von Haftplätzen... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Altersteilzeit / 3 Überblick Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Ausgestaltung von Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Das Altersteilzeitgesetz enthält die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Mindestvoraussetzungen für Altersteilzeitvereinbarungen. Jedoch muss Altersteilzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entweder individuell oder auf Basis e... mehr

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Teil C: Vollzug / 37 Strafvollzug, Erwachsene, Arbeit [Rdn 383]

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Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.1 Bilanz

Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Wertguthaben der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen das Risiko einer Insolvenz zu sichern. Je nach gewähltem Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann dabei ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen. Ob dies der Fall ist, ist anhand der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltun... mehr

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Teil C: Vollzug / 45 Strafvollzug, Erwachsene, Geld [Rdn 473]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.) mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 39 Verfahrensverzögerung, Entschädigung [Rdn 739]

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.14 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI... mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ... mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.6 Leistungsverfahren

Rz. 97 Die Leistungen zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeitsverhältnisse setzen einen Antrag des Arbeitgebers voraus (Abs. 1 Satz 1). Die Erforderlichkeit eines Antrages auf Förderung ergibt sich bereits aus § 37 Abs. 1 und musste deshalb nicht nochmals ausdrücklich in Abs. 1 aufgenommen werden. Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der... mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.3 Außergewöhnliche Härte (Abs. 3)

Rz. 108 Abs. 3 enthält die bereits vom BVerfG entwickelte außergewöhnliche Härte, bei deren Vorliegen im Einzelfall keine Leistungsminderung erfolgen darf. Nach dem Urteil des BVerfG war die Vorgabe in § 31a Abs. 1 Satz 1 a. F., den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung ohne weitere Prüfung zwingend zu mindern, unzumutbar. Die Regelung stellte in der beurteilten Fassung ni... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegungspflicht bei Liquidation oder Insolvenz

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Befindet sich eine Gesellschaft in Liquidation, befreit dieser Umstand nach § 71 Abs. 1 GmbHG bzw. § 270 Abs. 1 AktG nicht von der Pflicht zur Erstellung des handelsrechtlichen JA und damit zu dessen Offenlegung (vgl. LG Bonn (2008d); Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 25). Mit Beendigung der Liquidation ist die KapG gemäß § 74 Abs. 1 GmbHG... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11.3 Auflösung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG wird die Gesellschaft aufgelöst. Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet das Vermögen der KG zugunsten der Gläubiger nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Die Verpflichtung zur Stellung des Insolvenzantrages liegt bei der Komplementär-GmbH und somit bei dem Geschäftsführer. Bei Insolvenz der GmbH &... mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ... mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rn. 126 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Pensionsrückstellungen sind gesondert zu zeigen. Hinsichtlich ihrer Bildung besteht allerdings ein Wahlrecht. Dieses Wahlrecht gilt für vor dem 01.01.1987 gegebene Pensionszusagen (sog. Altzusagen) und deren Erhöhungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB). Wird von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass für Altzusagen keine Rückst... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu... mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / Einführung

Gesellschafter einer GmbH dürfen nicht, wie etwa die Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Einzelunternehmer, einfach Gewinne der GmbH entnehmen. Hintergrund ist die rechtliche Selbstständigkeit der GmbH als juristische Person. Um als Gesellschafter über den Gewinn der GmbH verfügen zu können, bedarf es eines wirksamen Ausschüttungsbeschlusses. Wann ein Ausschüttung... mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew... mehr

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Berichtigungsreihenfolge be... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine sogenannte Doppelberichtigung der Umsatzsteuer auch dann durchzuführen ist, wenn die erste Berichtigung im Insolvenzverfahren nicht korrekt in den Steuerfestsetzungen berücksichtigt wurde. Entscheidend ist, dass nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuvor als uneinbringlich behandelte Forderungen doch noch bezahlt werden.... mehr

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Berichtigungsreihenfolge be... / Entscheidung

Der BFH hat die Klage abgewiesen. Erbringt ein Unternehmer Leistungen vor Insolvenzeröffnung, fließen die Entgelte aber erst nach Eröffnung zu, ist § 17 UStG anzuwenden: Die Vereinnahmung der Umsätze nach Insolvenzeröffnung führt zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer. In insolvenzrechtlicher Hinsicht entsteht insoweit eine Masseverbindlichkeit. Parallel ist die ursprüngliche Um... mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.1 Verlustabzug einer Körperschaft

Die steuerliche Behandlung von Verlusten ist bei Körperschaften nahezu identisch mit den Regelungen der Einkommensteuer in § 10d EStG. So ist ein Verlust ebenfalls zurücktragbar (Verlustrücktrag) und der verbleibende Restbetrag wird auf künftige Jahre vorgetragen (Verlustvortrag). Ein Verlustrücktrag war in das Vorjahr (vorangegangene) Jahr möglich, also z. B. ein Rücktrag de... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Entgelttransparenz: Vertrag... / 5.5 Insolvenzen

Im Insolvenzfall stellt sich die Rangfrage. Rückwirkende Entgeltgleichheitsansprüche, die für die letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, fallen in den Zeitraum der Insolvenzgeldgarantie nach § 165 SGB III. Sie werden also auch im Insolvenzfall bis zur Beitragsbemessungsgrenze abgesichert. Weiter zurückreichende Ansprüche – bei Kenntnisnahme in einem spätere... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Selbstauskunft des Mieters / 3.2 Zulässige Fragen

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Selbstauskunft des Mieters / 5 Vorvertragliche Auskunftspflichten

Auch ohne konkrete Frage kann ein Mietinteressent bei der Vertragsanbahnung verpflichtet sein, auf mögliche Leistungshindernisse hinzuweisen. Eine solche Rechtspflicht zur Aufklärung bei Vertragsverhandlungen auch ohne Nachfrage besteht, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwart... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Erfüllbares Dienst-/Arbeitsverhältnis

Rz. 5 § 615 BGB verlangt zunächst ein erfüllbares Dienstverhältnis, aufgrund dessen der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung verpflichtet und der Dienstberechtigte zur Annahme berechtigt ist. Rz. 6 Wird der Arbeitnehmer aufgrund eines Weiterbeschäftigungsanspruchs tätig, ist zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch zu differenzieren. Im Hinbl... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 9 Insolvenzschutz und soziale Absicherung

Um die Gefahr zu vermindern, dass Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet werden, hat der Gesetzgeber eine Regelung zum Insolvenzschutz getroffen. Auch nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008[1] bemisst sich die Insolvenzsicherung der Altersteilz... mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – AltTZG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von Arbeits- und ... mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 3.3 Lösung

S ist als Schönheitschirurg unternehmerisch tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Zu seinem Unternehmen gehört die Tätigkeit als Schönheitschirurg. Die Umsätze des S sind regelmäßig an seinem Unternehmenssitz ausgeführt[2] und damit im Inland steuerbar.[3] Soweit er Leistungen ausführt, die der Behandlung, Heilung oder Vorsorge... mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.4 Insolvenzantrag bei führungsloser GmbH

Die Gesellschafter werden bei einer führungslos gewordenen GmbH im Wege einer Ersatzzuständigkeit selbst in die Pflicht genommen, bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einer führungslosen GmbH einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a Abs. 3 InsO). mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.3 Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer

Nach der gesetzgeberischen Konzeption ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, dem Geschäftsführer umfassend Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführer muss diese Weisungen ausführen, solange er dadurch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Befolgt er die Weisungen, haftet er gegenüber der Gesellschaft nicht für etwaige durch die Weisung angerichtete ... mehr