Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld als Absicheru... / 2.1 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Insolvenzereignis ist der Tag, an dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet worden ist. Bei einer Personengesellschaft ist es nicht erforderlich, dass über das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. In den Fällen, in denen der Antrag auf Verfahrenseröffnung abgewiesen wird, ist das Insolv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ersatzanspruch gegenüber Dr... / 2.3 Sonstige Gründe

Stehen der Durchsetzung des Anspruchs auf Ersatz eines Schadens tatsächliche Hindernisse entgegen (insbesondere Zahlungsunfähigkeit des Schädigers), hat die Durchsetzung der Ansprüche des Geschädigten und seiner Hinterbliebenen Vorrang vor den übergegangenen Ansprüchen.[1] Hat ein Versicherungsträger oder Träger der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe aufgrund des Schade...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 7 Pfändungs- und Insolvenzschutz

Vermögenswirksame Leistungen sind aufgrund ihrer Unübertragbarkeit[1] nicht pfändbar. Die Unpfändbarkeit beginnt mit Annahme des Antrags auf vermögenswirksame Anlage des Entgelts i. S. d. § 11 VermBG. Allerdings kann der Arbeitnehmer bei bereits vorliegendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sein pfändbares Einkommen nicht durch einen Antrag nach § 11 VermBG mindern. Bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / Zusammenfassung

Überblick Für die Auszahlung des Insolvenzgeldes ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dementsprechend haben die Arbeitsagenturen und nicht etwa der Arbeitgeber die mit den Entgeltersatzleistungen zusammenhängenden betragsmäßigen Bescheinigungspflichten zu erfüllen. Etwas anderes gilt für spätere Zahlungen des Insolvenzverwalters an die Bundesagentur für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 7.2 Freistellung nach dem Insolvenztag

Wird der Arbeitnehmer infolge der Insolvenz von der Arbeitsleistung freigestellt, ist zum Tag der Insolvenz eine Abmeldung mit dem Abgabegrund "71" vorzunehmen. Ohne eine erneute Anmeldung ist eine weitere Entgeltmeldung mit dem Abgabegrund "72" zum Tag des rechtlichen Endes der Beschäftigung zu erstellen. Sofern das arbeitsrechtliche Ende der Beschäftigung im Folgejahr lieg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 7.1 Weiterbeschäftigung nach dem Insolvenztag

Sofern Arbeitnehmer über den Insolvenztag hinaus weiter beschäftigt werden, ist zunächst eine Abmeldung bis zum Tag der Insolvenz mit dem Abgabegrund "30" abzugeben. Gemeldet wird das tatsächlich erzielte Entgelt bzw. das Entgelt, auf das Anspruch besteht. Die erneute Anmeldung vom Insolvenztag an wird mit dem Abgabegrund "10" erstattet. Wichtig Betriebsnummer des insolventen...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / I. Bedeutung von Sicherheiten am Bau

Rz. 1 Das Thema "Sicherheiten am Bau" ist sowohl für den Bauunternehmer/Auftragnehmer (nachfolgend "Unternehmer") als auch für den Bauherrn/Auftraggeber (nachfolgend "Besteller") von großer Bedeutung, da beide Parteien ihre jeweils unterschiedlichen Sicherungsbedürfnisse bei Bau- und Architektenverträgen explizit abdecken müssen, um insbesondere im Hinblick auf eine Insolven...mehr

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Versicherungs- und beitrags... / 2.1 Angabe des Arbeitsentgelts im Beschäftigungszeitraum

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger vertreten daher die Auffassung, dass in den in Insolvenzfällen abzugebenden Entgeltmeldungen für den gesamten maßgeblichen Beschäftigungszeitraum als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt der Betrag anzugeben ist, von dem Beiträge zu zahlen waren, und zwar sowohl für Zeiträume bis zum Tag vor dem Insolvenztag als auch für ...mehr

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Versicherungs- und beitrags... / 2.4.1 Abmeldung mit dem Tag vor der Insolvenzeröffnung

Für die weiterbeschäftigten bzw. neu eingestellten Arbeitnehmer besteht bzw. beginnt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, trotz der Insolvenz. In diesen Fällen ist mit dem Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung (Abgabegrund "30") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher noch nicht gemeldete) beitragspflichtige Arbeitsentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Rente, die seit 1.7.2014 für Jahrgänge bis 1952 nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Für nach 1952 Geborene wird die Altersgrenze jahrgangsweise schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die z. B. im März 1960 geboren wurden, können die Altersrente für be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Maßnahmen zum Schutz des Zweiterwerbers

Rz. 33 Verkauft der Auflassungsempfänger B das noch im Eigentum des A stehende Grundstück weiter an C, gibt es Vertragsgestaltungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen für den Schutz des Zweiterwerbers C:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 1.2 Dienstbereitschaft

Voraussetzung für den Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Insolvenz des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer dienstbereit ist. Diese Dienstbereitschaft und damit Versicherungspflicht kann in der Regel nicht mehr angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer eine anderweitige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Die Versicherungspflicht aufgrun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 2.5 Insolvenzgesicherte Wertguthaben

Bestehen infolge einer Vereinbarung über flexible Arbeitszeitregelungen bei Insolvenz des Arbeitgebers Wertguthaben, so ist nur das Arbeitsentgelt gesondert zu melden, von dem tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden.[1] Als Meldezeitraum sind der Kalendermonat und das Jahr der Beitragszahlung anzugeben. Wurde aus Vereinfachungsgründen der Beitragssatz d...mehr

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Versicherungs- und beitrags... / 3.3 Beitragszahlung aus Wertguthaben

Im Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers ist der Treuhänder/Insolvenzverwalter verpflichtet, bisher gebildetes Entgeltguthaben möglichst kurzfristig an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Das Wertguthaben ist nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, als davon Beiträge entrichtet werden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zufluss. Das Zuflussprinzip gilt allerdings nicht, soweit die Einmalzahlung nur wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt wurde. Zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt zählt in diesem Sinne nur solches, für das im Rahmen des Insolvenzgeldanspruchs Pflichtbeiträge geltend gemacht werden können. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund arbeitgeberseitiger Verwertung des Versicherungsanspruchs, gegen eine Unterstützungskasse, eine Pensionskasse[1] oder gegen einen Pensionsfonds nicht oder teilweise nicht erfüllt werden können, weil über das Vermögen des Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 3 Beginn eines Störfalls

Der Störfall tritt grundsätzlich an dem Tag ein, an dem das Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird bzw. bei Eintritt der Insolvenz des Arbeitgebers die Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt werden. Darüber hinaus existieren weitere Sachverhalte, bei denen der Tag vorgegeben wird, an dem der Störfall beginnt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 1.1 Versicherungspflicht

Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen oder tariflichen Kündigungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld als Absicheru... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer, die bei Insolvenz des Arbeitgebers (Insolvenzereignis) für einen Zeitraum von max. 3 Monaten (Insolvenzgeldzeitraum) noch Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. 1.1 Umfang des ausstehenden Arbeitsentgelts Das ausstehende Arbeitsentgelt umfasst insbesondere nicht erhaltenes Nettoarbeitsentgelt (einschließlich der Sonderzahlungen, wie z....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / Sozialversicherung

1 Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses 1.1 Versicherungspflicht Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicheru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragspflichten an den PSVaG

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der PSVaG finanziert seine Insolvenzsicherungsleistungen durch Erhebung von Beiträgen bei den insolvenzsicherungspflichtigen ArbG. Die Finanzierung der Verpflichtungen des PSVaG erfolgt gemäß § 10 Abs 1 BetrAVG durch alle ArbG, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar zugesagt haben oder die betriebliche Altersversorgung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 3.1 Beitragspflicht/Fälligkeit

3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1] 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflicht grundsätzlich mit dem Zuflus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 2.4 Weiterbeschäftigte/neu eingestellte Arbeitnehmer

2.4.1 Abmeldung mit dem Tag vor der Insolvenzeröffnung Für die weiterbeschäftigten bzw. neu eingestellten Arbeitnehmer besteht bzw. beginnt das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, trotz der Insolvenz. In diesen Fällen ist mit dem Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Abmeldung (Abgabegrund "30") vorzunehmen. In diese Abmeldung ist das (bisher ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 1 Fortbestand des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses

1.1 Versicherungspflicht Wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt oder bereits eröffnet[1], besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fort. Damit besteht auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zum Ablauf der für das Arbeitsverhältnis maßgebenden gesetzlichen ode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 3 Beitragsrechtliche Auswirkungen

3.1 Beitragspflicht/Fälligkeit 3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1] 3.1.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Bei Einmalzahlungen entsteht die Beitragspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 2.3 Unterbrechungstatbestand am Insolvenztag

In den Fällen, in denen das Beschäftigungsverhältnis am Insolvenztag wegen einer der in § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV genannten Tatbestände unterbrochen ist, ist eine Unterbrechungsmeldung mit einem der zutreffenden Abgabegründe "51" bis "53" zum letzten Tag mit Anspruch auf Arbeitsentgelt zu erstatten. Als Tatbestand nach § 7 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zählt z. B. der Bezug von Kranke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 1.3 Freigestellte Arbeitnehmer

In Fällen, in denen der Arbeitnehmer bereits vor dem Insolvenztag von der Arbeit freigestellt wird, besteht das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis – längstens bis zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber – fort.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, Eigenbemühungen unternimmt, d. h. sich selbst aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden und der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Beteiligungsverhältnis

Rz. 7 Was das Beteiligungsverhältnis betrifft, sind insbesondere folgende Erwerbsformen denkbar: Rz. 8 Weg...mehr

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Versicherungs- und beitrags... / 2.4.3 Angabe der Betriebsnummer des insolventen Arbeitgebers

Bei den Meldungen kann die Betriebsnummer des insolventen Arbeitgebers verwendet werden. In diesen Fällen ist in die Abmeldung zum Tag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Abgabegrund "33" und in die Anmeldung zum Insolvenztag der Abgabegrund "13" einzutragen. Es steht dem Insolvenzverwalter auch frei, für das Verfahren eine neue Betriebsnummer zu beantragen; in die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtsgeschichtliche Entwicklung

Rz. 52 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurde ursprünglich als bloßes Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter i.S.d. § 47 GBO bewertet; demgemäß wurden die Gesellschafter als Berechtigte angesehen und in das Grundbuch eingetragen.[94] Der BGH hatte mit Urt. v. 29.1.2001 grundlegend die Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 73 Das Ersuchen ersetzt den Eintragungsantrag (§ 13 GBO), die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) sowie die etwa sonst notwendig werdenden Zustimmungen Dritter (§§ 22 Abs. 2, 27 GBO), etwa bei einer Zwangshypothek des Finanzamts am Erbbaurecht die Eigentümerzustimmung.[131] Das Ersuchen ersetzt weiter die an Stelle der Eintragungsbewilligung ausnahmsweise erforderliche Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.1 Beginn vor Insolvenzereignis

Der Insolvenzgeldzeitraum kann aber auch längere Zeit vor dem Insolvenzereignis liegen. Sofern ein Arbeitnehmer in Unkenntnis des Insolvenzereignisses weitergearbeitet hat, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt der Insolvenz beendet war...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 3.1.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Die Beitragspflicht zur Sozialversicherung und die Fälligkeit der zu leistenden Arbeitnehmerbeiträge entsteht unabhängig davon, ob und wann das Arbeitsentgelt für diesen Zeitraum an die Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlt wurde.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 3.4 Gesonderter Beitragsnachweis

Für freigestellte und weiterbeschäftigte Arbeitnehmer sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge vom Tag des Insolvenzereignisses an getrennt von den übrigen Beiträgen in einem separaten Beitragsnachweis aufzuführen. Deshalb ist nach Eintritt des Insolvenzereignisses monatlich jeweils ein Beitragsnachweis für die freigestellten und einer für die weiterbeschäftigten Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nachweis der Übergabezeit

Rz. 56 Nachzuweisen ist die Zeit der Übergabe dagegen, wenn der Zeitpunkt für den Rechtserwerb erheblich ist,[98] z.B. im Fall der Insolvenz des Zedenten. Ebenso ist ein Nachweis erforderlich, wenn ein Pfändungsgläubiger oder sonstiger Dritter den Brief vorlegt. Es genügt jedoch zum Nachweis eine entsprechende Erklärung des Rechtsvorgängers in der Abtretungsurkunde.[99]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonstige Hinweise in Zusammenhang mit dem ATG

Rn. 1108 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Progressionsvorbehalt: Die steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr 28 EStG unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Buchst g EStG, s § 32b Rn 81 (Handzik); Kopp, NWB F 27, 5861; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 28 EStG Rz 6). Lohnkonto: Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Aufstockungsbeträge nach dem ATG einzutrage...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 58 Die Eintragung von Verfügungsbeeinträchtigungen, welche die GbR selbst betreffen, sind nach den allgemeinen Regelungen bei den ihr zustehenden Rechten einzutragen, bspw. die Insolvenzeröffnung über das Vermögen der GbR (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO; siehe auch § 6 Einl. Rdn 89). Soweit noch die GbR mit Nennung der Gesellschafter eingetragen ist, ist die Insolvenzeröffnung ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Haftung des Au... / Zusammenfassung

Überblick Das Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält eine Subsidiärhaftung, die derjenigen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) entspricht. Wird bei erfolgter Fremdvergabe von Aufträgen der Auftragnehmer insolvent, so haftet der Auftraggeber für die Subunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, sollten diese gegen das Mindestlohngesetz vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 7.3 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

In den Entgeltmeldungen ist zunächst das beitragspflichtige Entgelt zu bescheinigen, außerdem ist zusätzlich das Entgelt anzugeben, auf das der Arbeitnehmer im jeweils angegebenen Zeitraum Anspruch hat. Die Meldungen sind unabhängig davon zu erstatten, ob ggf. die Entgelte oder Beiträge noch zur Zahlung offen stehen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.2 Mögliche Störfälle

Fälle, in denen das Wertguthaben bei flexibler Arbeitszeit nicht wie vereinbart für eine Zeit der Freistellung verwendet wird, können insbesondere sein Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder Tod, Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie, vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersrente für besonders l... / 2 Personenkreis

Diese Altersrente ist einem nur eingeschränkten Personenkreis zugänglich. Da auf die Wartezeit von 45 Jahren keine Anrechnungszeiten für einen Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch angerechnet werden, ist z. B. nahezu jeder Akademiker oder Absolvent einer längeren Fachschulausbildung von dieser Altersrente ausgeschlossen. Hinweis Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. "Gesichertes" Anwartschaftsrecht

Rz. 6 Das durch § 878 BGB, §§ 13, 17 GBO gesicherte Recht des Auflassungsempfängers, der selbst den Umschreibungsantrag gestellt hat, ist nach BGH ein vom schuldrechtlichen Anspruch unabhängiges, dem späteren Vollrecht vergleichbares, selbstständig verkehrsfähiges Recht (Anwartschaftsrecht).[17] Weil der Erwerb des Eigentums am Grundstück Einigung und Eintragung erfordert (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Materielle Wirkung

Rz. 112 Die materielle Bedeutung des Schutzvermerks besteht in der Rangwahrung und der Gewährleistung eines vorläufigen Schwebezustands:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versicherungs- und beitrags... / 3.2 Säumniszuschläge während des Insolvenzverfahrens

Säumniszuschläge fallen auch während eines Insolvenzverfahrens an.[1] Daher sind auch für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Säumniszuschläge zu erheben. Bei Überschuldung des Betriebs kann der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehende Säumniszuschläge auf vor diesem Zeitpunkt begrü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Zeitpunkt des Vorliegens

Rz. 97 Die Antragsberechtigung und Antragsbefugnis müssen bei Vollendung der Eintragung vorliegen. Das Antragsrecht des unmittelbar Passivbeteiligten fließt aus seiner Verfügungsbefugnis, das Antragsrecht des unmittelbar Aktivbeteiligten aus seiner vorhandenen Anwartschaftsstellung. Gehen Verfügungsbefugnis oder Anwartschaftsstellung bis zu dem genannten Zeitpunkt verloren, ...mehr