Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Transfersozialpläne: Heraus... / 1 Aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Bedeutung des Beschäftigtentransfers

Personalabbau muss arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und kommunikativ planbar gestaltet werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen Transfersozialpläne an Bedeutung, weil sie Sozialplanmittel nicht nur kompensatorisch (Abfindung), sondern beschäftigungsorientiert (Vermittlung/Qualifizierung) einsetzen und damit das Risiko von Arbeitslosigkeit reduzieren können.[1] Hinweis...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Zeitgerechte Bilanzierung

Rz. 5 Die kaufmännischen Bücher sind in regelmäßigen Zeitabständen abzuschließen. Das geschieht vor allem zur Selbstinformation des Kaufmanns. Er soll hierdurch eine Übersicht gewinnen über Vermögen, Schulden und Eigenkapital, auch um dadurch eine drohende Insolvenz möglichst noch rechtzeitig vermeiden zu können. Damit dient der Abschluss auch dem Gläubigerschutz. [1] Eine Ins...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.1 Unternehmensfortführung

Rz. 48 Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Solange also erwartet werden kann, dass ein Unternehmen auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird, ist der Jahresabschluss unter dieser Prämisse aufzustellen. Dieses Prinzip wird auch Going-Conc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsrecht des Vermieters

Rz. 22 Der Vermieter kann innerhalb eines Monats seit Kenntnis von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Stehen dem Vermieter auf der Mieterseite mehrere Personen gegenüber, kann das Mietverhältnis wegen seiner Einheitlichkeit wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (BG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 2. Insolvenz und Zwangsvollstreckung

Rz. 22 Der Verlust des übergebenen Grundvermögens droht nicht nur bei einer Veräußerung oder einer zu hohen Belastung, sondern auch bei einer Insolvenz des Erwerbers und bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den übertragenen Grundbesitz. Daher werden auch für diese denkbaren Störfälle Rückforderungsrechte für sinnvoll gehalten. Vorbehaltene Rückforderungsrechte für den Fall de...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / VIII. Erstattung von Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers

Rz. 66 Im Übergabevertrag zu regeln ist die Frage, ob und welche Gegenleistungen und Aufwendungen des Erwerbers im Falle einer Rückabwicklung aufgrund vorbehaltenen Rückforderungsrechts zu erstatten sind. In der Literatur wird empfohlen, jedenfalls für folgende Aufwendungen des Erwerbers eine Erstattungspflicht auszuschließen, da diese in der Regel durch die Nutzungen aufgewo...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / I. Zulässigkeit von Rückforderungsrechten bei der Übertragung einzelner Grundstücke

Rz. 2 In Übergabeverträgen über Grundbesitz, die zwischen Familienangehörigen, insbesondere zwischen Eltern und ihren Kindern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge abgeschlossen werden, ist es daher weitgehend üblich, Rückforderungsrechte für den Übergeber und gegebenenfalls auch für dessen Ehegatten zu vereinbaren und durch Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundb...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / II. Anliegen des Übergebers

Rz. 8 Gleichwohl und trotz dieser Bedenken entspricht die Vereinbarung von Rückforderungsrechten in Verträgen über die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe einem häufig geäußerten Wunsch der Übergeber.[23] Im Vordergrund steht dabei meist die Sorge des Übergebers vor einem unerwünschten Abwandern des Hofes zu seinen Lebzeiten, insbesondere durch Vorversterben des Überne...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / XI. Rückforderungsrecht und Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 87 Ob der Vorbehalt von Rückforderungsrechten dazu führt, dass die für Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehende Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB – ebenso wie beim Nießbrauchvorbehalt[181] – trotz Eigentumsumschreibung auf den Erwerber nicht zu laufen beginnt, ist streitig.[182] Teilweise wird ein Fristbeginn in diesen Fällen generell abgelehnt.[183] Andere hal...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / IX. Absicherung durch Auflassungsvormerkung

Rz. 71 Das vertragliche Rückforderungsrecht begründet einen zweifach, nämlich durch den Eintritt eines Rückforderungsgrundes einerseits und durch die Ausübung des Rückforderungsrechts andererseits, aufschiebend bedingten Rückübereignungsanspruch. Ein derartiger mehrfach bedingter Rückübereignungsanspruch kann durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesicher...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / III. Abmilderung von Rückforderungsrechten

Rz. 9 Werden vormerkungsgesicherte Rückforderungsrechte in Hofübergabeverträge vereinbart, sollte überlegt werden, die damit für den Übernehmer verbundenen Einschränkungen durch entsprechende Gestaltung abzumildern. Das gilt sowohl in materiell-rechtlicher als auch in formell-rechtlicher (grundbuchlicher) Hinsicht. In materiell-rechtlicher Hinsicht kann etwa beim Rückübertra...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / I. Eigenständiges vertragliches Rückforderungsrecht

Rz. 15 Von den verschiedenen Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung des Rückforderungsrechts (auflösende Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Rücktrittsrecht, vertragliches Rückforderungsrecht) hat sich in der kautelarjuristischen Praxis das vertragliche Rückforderungsrecht durchgesetzt.[33] Bei dem vertraglichen Rückforderungsrecht handelt es sich um eine eigenständige vertr...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 2.2 Insolvenz

Rz. 6 In der Insolvenz ist nach § 17 InsO allgemeiner Eröffnungsgrund für ein Verfahren die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, die dann gegeben ist, wenn dieser seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des BGH[1] ist von einer Zahlungsunfähigkeit dann auszugehen, wenn nicht nur eine Zahlungsstockung, d. h. eine vorüb...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmenskrisen können gerade in einem dynamischen Marktumfeld jederzeit durch interne und externe Faktoren ausgelöst werden – aktuelle Beispiele für einen externen Faktor wären die Corona-Krise 2020, der russische Krieg gegen die Ukraine seit 2022 und der Nahost-Konflikt seit 2026 mit den Auswirkungen auf die Energiepreise und (sanktionierte/blockierte) Handelswege...mehr

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Langzeitkonten / 5.7 Schutz von Wertguthaben gegen Insolvenz des Arbeitgebers

Ein Kernstück der gesetzlichen Rahmenbedingungen von Wertguthabenvereinbarungen ist die gesetzliche Pflicht zur Sicherung der Wertguthaben gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers. Zwar bestand auch früher eine Insolvenzsicherungspflicht. Allerdings gab es keine gesetzlich geregelten Sanktionen. Durch die gesetzliche Neuregelung in § 7e SGB IV wurde der Schutz des Beschäftigten...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Langzeitkonten / 5.8 Störfall/vorzeitiges Ende des Sabbaticals

Ein Störfall liegt vor, soweit das Wertguthaben nicht gem. der Wertguthabenvereinbarung nach § 7b bzw. § 7c SGB IV verwendet wird, insbesondere nicht laufend für eine Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen wird oder nicht mehr für solche Zeiten gezahlt werden kann, da das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde (§ 23b Abs. 2 Satz 1 SGB IV...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt insbesondere für Lieferungen von Eisen- und Stahlprodukten, von Getreide sowie Lieferungen von Investitionsgütern durch einen Steuerpflichtigen, die einer Liquidation oder einem anderen Verfahren zur Feststellung seiner Insolvenz unterliegen und Lieferungen anderer Gegenstände und Dienstleistungen mit einem freien Marktwert von mehr als 100....mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 2.1 Kreditunwürdigkeit

Rz. 4 Konkret kann außerhalb der Insolvenz eine derartige Krisensituation der Gesellschaft nach einschlägigen Entscheidungen des BGH an folgenden Merkmalen identifiziert werden: fehlende Kapitalbeschaffungsmöglichkeit unter banküblichen Bedingungen, erheblicher Verlust des Stammkapitals (in jedem Fall bei Aufzehrung von mehr als der Hälfte der Stammkapitalziffer), Existenz erhe...mehr

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Bilanzpolitik in der Untern... / 2 Krisendefinitionen

Rz. 3 Eine Krise, die einer Berichterstattung in der Rechnungslegung bedarf, die über das im Lagebericht im Rahmen der Risikoberichterstattung nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB bzw. im Konzern § 315 Abs. 1 Satz 4 HGB bzw. der nichtfinanziellen oder Nachhaltigkeitsberichterstattung nach §§ 289b, 315b HGB regelmäßig zu berichtende Maß hinausgeht, besteht nur im Falle des Zweifels b...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Nach Art. 168 MwStSystRL ist der Steuerpflichtige berechtigt, die Mehrwertsteuer für Gegenstände und Dienstleistungen abzuziehen, die er für die Zwecke seiner besteuerten Umsätze verwendet. Gemäß Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Ste...mehr

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Klarstellungen zur Umsatzst... / Hintergrund

Gerät ein Unternehmen in die Krise und wird ein Insolvenzverfahren beantragt, stellt sich häufig die Frage, wie bestimmte Steueransprüche zu behandeln sind. Besonders relevant ist dabei die Abgrenzung, ob Umsatzsteuerforderungen zur Insolvenzmasse gehören und damit aus dieser zu begleichen sind. Das BMF hat nun mehrere bestehende Verwaltungsanweisungen angepasst. Hintergrund ...mehr

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Klarstellungen zur Umsatzst... / Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine bisherigen Vorgaben zur umsatzsteuerlichen Behandlung im vorläufigen Insolvenzverfahren angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem die Frage, wann Zahlungen der Insolvenzmasse zuzuordnen sind und berücksichtigen aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Klarstellungen zur Umsatzst... / Neues BMF-Schreiben

Eine wichtige Klarstellung betrifft Steuererstattungs- und Steuervergütungsansprüche. Diese gelten weiterhin nicht als Masseverbindlichkeit im Sinne der Insolvenzordnung. Damit bestätigt die Finanzverwaltung die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Darüber hinaus wird genauer geregelt, wann Umsätze als vom vorläufigen Insolvenzverwalter vereinnahmt gelten. Entscheid...mehr

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Steuerrechtliche Tipps für ... / 2.2 Außerordentliche Einkünfte – Ermäßigte Besteuerung

Nachzahlungen der kassenärztlichen Vereinigung können außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG sein und sind daher ermäßigt zu besteuern.[1] Die Entscheidung kann für den Anwalt (ausnahmsweise) interessant sein, wenn er sich über mehrere Jahre ausschließlich einer Sache widmet und die Vergütung dafür (zusammengeballt) in einem Veranlagungszeitraum (z. B. als Strafverteidiger...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.5 Einstweilige Regelung, Abs. 5 Satz 3 und 4

Rz. 47 Gemäß Abs. 5 Satz 3 kann das Gericht auf Antrag bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts eine einstweilige Regelung treffen, insbesondere bestimmen, dass Sicherheiten geleistet werden oder ganz oder zum Teil bestehen bleiben und Leistungen zunächst nicht zurückgewährt werden müssen. Diese Regelung soll die Vollziehbarkeitslücke bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.3 Widerrufsvorbehalte

Wurde für Sonderzahlungen ein Widerrufsvorbehalt vereinbart, ist im ersten Schritt die Wirksamkeit dieses Vorbehalts zu überprüfen: Besteht die Vergütung aus verschiedenen Entgeltbestandteilen, können einzelne Bestandteile – nicht jedoch das Fixgehalt – einem Widerrufsvorbehalt unterstellt werden. Die widerrufliche Leistung muss nach Art und Höhe angegeben sein. Der widerrufl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 7.2.10 Stand der Beratungen auf EU-Ebene

Die Vorschläge der EU-Kommission für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem sind sehr umfangreich und wurden bisher auf Ratsebene gründlich geprüft und zwischen den Mitgliedstaaten beraten. Dabei spielen auch die Auswirkungen auf die Administrierbarkeit und Kosten für die betroffenen Unternehmen und die Verwaltungen eine erhebliche Rolle. Auch ist von großer Bedeutung, dass da...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 2.2.2 Insolvenzfestigkeit eines CTA

Rz. 20 Um die bilanzrechtlichen Kriterien zu erfüllen, muss die gewählte Konstruktion zum anderen insolvenzfest sein. Damit darf das Treuhandvermögen auch im Falle einer Insolvenz des bilanzierenden Unternehmens dessen Gläubigern – mit Ausnahme der direkt begünstigten Arbeitnehmer – nicht zur Verfügung stehen. Dies kann mit einer einfachen Verwaltungstreuhand nicht erreicht ...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 6.2.2 Sonstige Gründe

Rz. 55 Neben rein bilanziellen Gründen gibt es aber noch zahlreiche weitere Gründe zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bzw. des sie deckenden Vermögens, die in der Literatur angeführt werden. Diese werden im Folgenden skizziert und z. T. auch bezüglich ihrer Aussagekraft relativiert. Rz. 56 1. Die gegenwärtige Finanzierungsstrategie ist bei den betreffenden Unternehme...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.2 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Der Mieter hat dem Vermieter alle Nachteile zu ersetzen, die dem Vermieter aufgrund der vom Mieter veranlassten fristlosen Kündigung entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters umfasst insbesondere den Mietausfall, d. h. die ihm entgehende Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer[1] oder (z. B. bei einem unbefristeten Mietverhältnis) bis zu dem Zeitpunkt, zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.1 Verzug

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausverwalter - Bestellung,... / 1 Aufgaben

Abgrenzung Zu unterscheiden ist zwischen dem Verwalter, der im Auftrag eines Eigentümers dessen Anwesen (z. B. ein Mietshaus) oder dessen Eigentumswohnung verwaltet, und dem Verwalter, der von den Eigentümern einer Eigentumswohnanlage zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestellt wird.[1] Weiterhin bestehen für die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters des gemeinsc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.7 Schuldner der Sonderumlage

Schuldner einer Sonderumlage ist zunächst jeder Wohnungseigentümer. Schuldner einer Sonderumlage ist aber auch jeder werdende Wohnungseigentümer. Insoweit fingiert § 8 Abs. 3 WEG die Eigentümerstellung des Erwerbers, wenn dieser einen Anspruch auf Übertragung von Sondereigentum gegen den teilenden Eigentümer hat, dieser Anspruch durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist und i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.1 Hausgelder

Die wichtigste Einnahmequelle stellen die von den Wohnungseigentümern zu leistenden Hausgeldvorschüsse dar. Gleichwohl müssen sie nicht zwingend im Wirtschaftsplan dargestellt werden, weil sie sich aus der Summe der nach den Einzelwirtschaftsplänen unter Saldierung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben von den Wohnungseigentümern zu zahlenden Hausgeldern ergeben.[1] U...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.1 Im Handelsregister eingetragene einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 46 Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, umfasst das Wirtschaftsjahr den Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG). Damit kommt es z. B. nicht auf die Eröffnungsbilanz, die Schlussbilanz bei Beendigung des Unternehmens sowie Insolvenz-, Liquidations- und Auseinandersetzungsbilanzen an, da es diesen...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.2 Umstellung des Geschäftsjahres

Rz. 13 Ein einmal festgelegtes Geschäftsjahr kann nicht beliebig oder willkürlich geändert werden, da dies den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zuwiderlaufen würde. Zudem ist die Änderung des Geschäftsjahres mit einem Eingriff in das Gewinnbezugsrecht des Gesellschafters verbunden, da es durch die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres einerseits ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 47 Barthel, Reichweite des Insolvenzantragsrechts nach § 15 Abs. 1 Satz 2 InsO in Fällen der Führungslosigkeit einer juristischen Person, ZInsO 2010, 1776 ff.; Brand/Brand, Die insolvenzrechtliche Führungslosigkeit und das Institut des faktischen Organs, NZI 2010, 712 ff.; Fehrenbach, Die Beteiligung der Gesellschafter beim Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung des I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Verzicht auf das Antragsrecht

Rn 20 Der Gläubiger kann im Vorfeld einer möglichen Schuldnerinsolvenz sowie auch noch während des Eröffnungsverfahrens auf sein Antragsrecht verzichten.[73] Die ältere Auffassung, die den Antragsverzicht mit der Begründung verneinte, die Durchführung des Insolvenzverfahrens obliege dem Gläubiger nicht im eigenen, sondern im allgemeinen Interesse, ist nach heutigen Wertungsg...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Rücknahme des Insolvenzantrags

Rn 36 Nach § 13 Abs. 2 kann der Eröffnungsantrag bis zur Verfahrenseröffnung oder bis zur rechtskräftigen Abweisung des Antrags zurückgenommen werden (s. zu Einzelheiten § 13 Rn. 52 ff.). Da die Rücknahme des Insolvenzantrags das Gegenstück ("actus contrarius") zur Antragstellung darstellt, muss sie grundsätzlich immer durch die Person erklärt werden, die den Antrag auch ges...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Juristische Personen

Rn 7 Für die Aktiengesellschaft (AG) ist jedes ordentliche oder stellvertretende Mitglied des Vorstands (§§ 76, 78, 82, 94 AktG) zur Antragstellung befugt. Nach der Auflösung ist jeder Abwickler (§§ 264, 265 AktG) antragsberechtigt. Keine Antragsberechtigung besteht für Aktionäre sowie für Mitglieder des Aufsichtsrats (Ausnahme: § 15 Abs. 1 Satz 2, s. Rn. 26) oder eines Beir...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Grundlagen

Rn 4 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ist jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler zur Antragstellung berechtigt. Das Antragsrecht wird von den berechtigten Mitgliedern nicht im eigenen Namen wahrgenommen.[9] Vielmehr agieren sie al...mehr

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zfs 03/2026, Wissentliche P... / 2 Aus den Gründen:

[8] Mit der gegebenen Begründung durfte das BG nicht annehmen, dass der Versicherungsschutz nach Ziff. 6 ULLA ausgeschlossen sei. [9] 1. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes nach Ziff. 6 ULLA setzt voraus, dass gerade die Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, wegen der die versicherte Person für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird, ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Antragspflicht

Rn 16 Mit dem Antragsrecht des Schuldners korrespondiert in denjenigen Fällen eine entsprechende Antragspflicht, in welchen den Gläubigern nur ein beschränktes Haftungsvermögen zur Verfügung steht, da ihnen gegenüber weder unmittelbar noch mittelbar eine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen persönlich haftet.[67] So sind gem. § 15a InsO mit dem Eintritt des Insolvenzgru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2026, Wissentliche P... / 1 Sachverhalt

Der Kl., Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin, nimmt die Bekl. aus übergegangenem Recht auf Leistungen aus einer D&O–Versicherung in Anspruch. Die Schuldnerin hielt bei der Bekl. eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Versicherte Person war ihr alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter (im Folgenden: Geschäftsführer). In den zugrunde liegenden AVB...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 3 Die Vorschrift entspricht inhaltlich den früheren Regelungen des Konkursrechts (§§ 208, 210, 213 KO; § 63 Abs. 2 GmbHG). Der Gesetzgeber hielt es für sachgerecht auch unter dem Regime der InsO an dem Grundsatz, dass bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften jeder organschaftliche Vertreter bzw. jeder persönliche haftende Gesellschafter sowie jed...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 4 Bei Inkrafttreten der InsO entsprach die Vorschrift wörtlich § 15 Reg-E und übernahm im Wesentlichen die Regelungen des alten Konkurs- und Gesamtvollstreckungsrechts (§ 103 KO, § 2 Abs. 1 Satz 1 GesO). Kein Vorbild hat die in § 13 Abs. 2 geregelte Antragsrücknahme. Jedoch war bereits zu Zeiten der Konkursordnung anerkannt, dass sowohl der Schuldner als auch der Gläubige...mehr