Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Wirkung

Rz. 396 Das vorläufige Zahlungsverbot hat die Wirkung eines Arrests gem. § 930 ZPO und sichert dem Gläubiger einen entsprechenden Rang innerhalb der Zwangsvollstreckung. Rz. 397 Die entsprechende Pfändung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes bei dem Drittschuldner eingegangen sein, ansonsten verliert das vorläufige Zahlungs...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / E. Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 115 Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich nicht um ein immer gleich ablaufendes Verfahren. Vielmehr hängt der konkrete Verfahrensablauf von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Vorschuss der notwendigen Kosten

Rz. 481 Die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme hat der Schuldner nach § 887 Abs. 1 ZPO zu tragen, dies ist im Beschluss ausdrücklich festzuhalten. Der Gläubiger kann, muss jedoch nicht, in Vorleistung gehen. Er kann auch mit seinem Antrag nach § 887 ZPO vom Schuldner einen Vorschuss über die voraussichtlichen Kosten verlangen. Rz. 482 Als notwendig werden die Kosten angeseh...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 627 Scheitert jedoch auch der gerichtliche Einigungsversuch, so wird das ruhende Insolvenzantragsverfahren wieder aufgenommen und das Insolvenzgericht eröffnet ein sog. vereinfachtes Insolvenzverfahren. Dies geschieht auch, wenn im Antrag bereits die Einschätzung abgegeben worden ist, dass eine gerichtliche Einigung aussichtslos erscheint und die Fortsetzung der Eröffnun...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Anträge

Rz. 360 Das Vollstreckungsrecht sieht aber auch für den Normalgläubiger eine Reihe von Möglichkeiten vor, unter bestimmten Vorsetzungen den Vollstreckungszugriff zu erweitern. Rz. 361 Insbesondere besteht hier für den Gläubiger – sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind – die Möglichkeit, einen Antrag gem. § 850c Abs. 6 ZPO auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberec...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Hat der Gläubiger keine Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners, empfiehlt es sich, zunächst den Gerichtsvollzieher zu beauftragten. Die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers sind in § 802a ZPO bestimmt: Diese lauten wie folgt:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Einfache Vollstreckungsklausel

Rz. 44 In den meisten Fällen ist lediglich eine einfache Vollstreckungsklausel gem. §§ 724, 725 ZPO für die Zwangsvollstreckung erforderlich. Zuständig für die Erteilung der einfachen Klausel ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (UdG), § 724 ZPO, bzw. sofern es sich bei dem Titel um eine notarielle Urkunde handelt, der Notar, der die Urkunde erstellt hat, § 797 Abs. 2 Z...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Pfändungs- und Überweisungsantrag

Rz. 224 Hat der Gläubiger Kenntnis über pfändbare Forderungen des Schuldners (insbesondere z.B. aus Arbeitslohn, Bankverbindung) sollte umgehend die Forderungspfändung eingeleitet werden. Alternativ setzt hier die Vollstreckung ein, wenn der Gläubiger durch die über den Gerichtsvollzieher eingeholte Vermögensauskunft entsprechende Informationen über den Schuldner erlangt hat...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Allgemeines

Rz. 402 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglichen weiteren Gläubigern. Es findet durch die Eintragung lediglich eine Sicherung der Forderung statt, eine Verwertung und damit Befriedigung des Gläubigers findet zunächst nicht statt. Erst wenn eine Zwangsversteigerung oder Zwa...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 494 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlager, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 495 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Ausnahmen vom Klauselerfordernis

Rz. 53 Es gibt jedoch auch Titel, die keine Vollstreckungsklausel für die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme benötigen. Dies muss sich jedoch ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben. Die wichtigsten Titel ohne Klauselerfordernis sind:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Inhalt des Anspruchs

Rz. 452 Der Antrag gem. § 888 ZPO ist nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Gläubigers auf Vornahme einer bestimmten Handlung ausschließlich durch den Schuldner selbst erfolgen kann und somit kein Dritter in der Lage ist, diese Handlung anstelle des Schuldners vorzunehmen. Rz. 453 Hinweis: Die Abgabe einer Willenserklärung ist keine Handlung i.S.d. Vorschrift des § 888 ZPO...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Inhalt des Antrages

Rz. 460 Der Antrag des Gläubigers ist dahin gehend zu stellen, dass der Schuldner zur Vornahme der im Vollstreckungstitel bezeichneten Verpflichtung durch Zwangsgeld (ersatzweise Zwangshaft) oder durch Zwangshaft angehalten werden soll. Auch wenn manche Gläubiger ihre Schuldner gerne in Zwangshaft sehen würden, besteht kein Wahlrecht diesbezüglich. Ob Zwangshaft oder Zwangsge...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Anforderungen an das Siegel

Rz. 50 Der BGH[6] hat in einer Entscheidung aus Dezember 2016 festgestellt, welche Anforderungen an die Form des Siegels zu stellen sind: Zitat "ein Dienstsiegel, welches programmgesteuert und zeitgleich mit der Erklärung auf dem Dokument angebracht wird, genügt nicht den Anforderungen des § 725 ZPO." Ein drucktechnisch erzeugtes Siegel reicht für die Zwangsvollstreckung nicht ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 458 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 888 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Zustellung

Rz. 393 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes ist immer durch den Gerichtsvollzieher durchzuführen, eine Zustellung durch einen Boten oder durch die Post ist unwirksam. Rz. 394 Hinweis: Seit der Änderung des § 16 GVO zum 1.6.2023 ist für Zustellungen der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dies hat zu ei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten

Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung, die nicht in einem gesonderten Beschluss festgesetzt worden sind und die nicht aus der hier beauftragten Vollstreckung herrühren (beispielsweise Kosten aus einem vorhergehenden Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher oder einen früheren Pfüb). Werden bisherige Vollstreckungskosten gelte...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Vollstreckungsabwehr oder -gegenklage nach § 767 ZPO

Rz. 566 Die Vollstreckungsabwehrklage kann durch den Schuldner erhoben werden, wenn der titulierte Anspruch nicht mehr besteht, der Gläubiger aber dennoch die Zwangsvollstreckung betreibt. Einwendungen, die spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung hätten geltend gemacht werden können, sind präkludiert, d.h. ausgenommen. Das Vorbringen des Schuldners muss also "neu" s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Zeitpunkt

Rz. 69 Der Grundsatz des § 750 Abs. 1 ZPO erfordert spätestens die zeitgleiche Zustellung des Titels mit Beginn der Vollstreckungsmaßnahme. Hiervon sieht das Gesetz folgende Ausnahmen vor:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / B. Vollstreckungsarten

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung ist nur möglich hinsichtlich von Leistungsansprüchen, also Ansprüchen, die auf einmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Beitreibung des Zwangsgeldes

Rz. 470 Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1983, 1859) wird das Zwangsgeld auf Antrag des Gläubigers und nicht von Amts wegen beigetrieben. Im Vollstreckungsantrag ist jedoch darauf hinzuweisen, dass vom entsprechenden Vollstreckungserlös das Zwangsgeld an die Staatskasse abgeführt wird, die bisherigen mit vollstreckten Kosten stehen dem...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / h) Versteigerungstermin

Rz. 434 Der Ablauf des eigentlichen Versteigerungstermins wird hier nicht näher dargestellt, da dies für die Sachbearbeitung nicht erforderlich ist. Will ein Mandant (also der Gläubiger) am Versteigerungstermin teilnehmen, so kann er sich jederzeit im Internet auf der entsprechenden Seite von diversen Gerichten über den Ablauf von Versteigerungsterminen informieren. Rz. 435 D...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Kosten

Rz. 531 Für den Räumungsauftrag erhält der Rechtsanwalt des Gläubigers eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Vergütungsberechnung richtet sich dabei nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG. I.d.R. ist die einjährige Nettokaltmiete anzusetzen. Rz. 532 Die beim Gerichtsvollzieher entstehenden Räumungs- und Einlagerungskosten s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / V. Wartefristen

Rz. 81 § 798 ZPO sieht für bestimmte, dort genannte Titel eine Wartefrist von zwei Wochen ab Zustellung vor. Erst nach Ablauf der Wartefrist ist die Zwangsvollstreckung bei diesen Titeln zulässig. Die wichtigsten Titel des § 798 ZPO sindmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 472 Sofern die zu erfüllende Handlung nicht unbedingt vom Schuldner selbst ausgeführt werden muss, sondern auch von einem Dritten ausgeführt werden kann, so richtet sich die Vollstreckung nach § 887 ZPO. Die Vertretung des Schuldners muss demnach möglich sein, ohne dass das Erfüllungsinteresse des Gläubigers berührt wird. Rz. 473 Der Gläubiger wird sodann zur Vornahme der...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / j) Musterantrag

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.5: Antrag auf Zwangsversteigerung An das Vollstreckungsgericht In der Zwangsversteigerungssache des _________________________ (vollständige Anschrift des Gläubigers) – Gläubiger – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ (vollständige Anschrift des Schuldners) – Schuldner –...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Inhalt des Antrages

Rz. 479 Der Antrag des Gläubigers ist dahin gehend zu stellen, dass der Gläubiger zur Ersatzvornahme der im Vollstreckungstitel bezeichneten Verpflichtung ermächtigt wird. Dabei ist die Maßnahme konkret zu bezeichnen. Insbesondere ist dies dringend erforderlich, wenn im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel nur der Handlungserfolg, nicht aber der Weg zum Handlungserfolg bezei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IX. Rechtsschutzversicherung

Rz. 534 Auch wenn es für das Erkenntnisverfahren eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung gab, gilt diese nicht automatisch für die Kosten der Zwangsvollstreckung. Nach § 18 Nr. 3 bis Nr. 18 RVG sind sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen besondere Angelegenheiten. Es sollte daher vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahme eine gesonderte Deckungszusage eingeholt wer...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Einwohnermeldeamt

Rz. 95 Durch ein Ersuchen beim Einwohnermeldeamt am letzten bekannten Wohnsitz des Schuldners kann in vielen Fällen die derzeitige aktuelle Anschrift des Schuldners ermittelt werden. Dies gilt allerdings nur dann, sofern sich der Schuldner ordnungsgemäß an- bzw. umgemeldet hat. Im Gesuch muss neben dem vollständigen Vor- und Nachnamen die letzte bekannte Meldeanschrift sowie...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Sachpfändung

Rz. 154 Ein sog. Kombi-Auftrag oder aber ein separater Antrag auf Sachpfändung in der Wohnung des Schuldners ist – wie die Praxis immer wieder zeigt – nur dann sinnvoll, wenn der Gläubiger von pfändbaren Werten des Schuldners Kenntnis hat und den Gerichtsvollzieher daher konkret mit der Pfändung bestimmter Gegenstände beauftragen kann. Rz. 155 Denn nicht alle im Gewahrsam des...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Aufbau des Formulars

Rz. 136 Der Auftrag ist an das zuständige Amtsgericht zu übermitteln, das den Auftrag sodann an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleitet. Sollte dem Gläubiger(-vertreter) bekannt sein, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, kann der Auftrag auch an diesen direkt übermittelt werden. Rz. 137 Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich i.d.R. nach de...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Handelsregister

Rz. 97 Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Gemeindebezirk enthält. Es ist immer beim jeweiligen AG angesiedelt, wobei mehrere Bezirke bei einem AG konzentriert sein können. So ist z.B. beim AG Charlottenburg das Handelsregister für alle Berliner Bezirke angesiedelt. Rz. 98 In Abteilung B werden die Kapitalg...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ee) Vollmacht bzw. Geldempfangsvollmacht

Rz. 149 Wird der Auftrag durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen eingereicht, sind diese verpflichtet, ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung gem. § 753a ZPO zu versichern, vergl. Modul E. Der BGH hat entschieden, dass § 753a ZPO dahingehend auszulegen ist, dass Inkassounternehmen ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern können. Des Nachweises einer Geldemp...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Gerichtsvollzieherschutzgesetz

Rz. 130 Zum 1.1.2022 ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (GvSchuG) in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt vo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vollstreckungsorgan

Rz. 239 Gem. § 828 Abs. 1 ZPO ist das Vollstreckungsgericht das für die Forderungspfändung zuständige Vollstreckungsorgan. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses innerhalb des Vollstreckungsgerichts ist der Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG. Das Vollstreckungsgericht ist grds. das AG, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen G...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Allgemeines

Rz. 387 § 845 ZPO räumt daher dem Gläubiger die Möglichkeit einer Vorpfändung – auch vorläufiges Zahlungsverbot genannt – ein. Bei dem vorläufigen Zahlungsverbot handelt es sich um eine privat-schriftliche Benachrichtigung an den Drittschuldner und den Schuldner, dass eine Pfändung alsbald bevorsteht. Sie enthält insbes. die folgenden Aufforderungen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Gewerberegister

Rz. 103 Bei den Gemeinden wird ein Gewerberegister geführt, bei dem Gewerbetreibende ihr Gewerbe anmelden und bei Umzug in eine andere Gemeinde oder bei Aufgabe das Gewerbe abmelden müssen. Beim Gewerberegister handelt es sich im Gegensatz zum Handelsregister nicht um ein öffentliches Register, so dass in der Regel das berechtigte Interesse für eine Auskunftserteilung nachge...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 11. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 491 In dem Verfahren gem. § 887 ZPO erfolgt die Kostenfestsetzung gem. § 788 Abs. 2 ZPO durch das Prozessgericht (Zustellungskosten des Urteils, vorgerichtliche Aufforderung an den Schuldner, der Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen, Kosten für den Antrag gem. § 887 ZPO). Sofern die Ersatzvornahme durchgeführt wird, sind die in diesem Verfahren entstande...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Verfahren

Rz. 422 Die Zwangsversteigerung erfolgt nur auf Antrag. Jeder Gläubiger des Schuldners kann bei einer titulierten Geldforderung die Zwangsversteigerung beantragen. Rz. 423 Voraussetzung für das Zwangsversteigerungsverfahren ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. Sämtliche Vollstreckungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (zu den Voraussetzungen s. Rdn 10 ff.). Bei eine...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Einholung von Drittauskünften

Rz. 182 Daneben kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, sog. Drittauskünfte gem. § 802l ZPO einzuholen, und zwar bei Rz. 183 Die Beantragung erfolgt unter Modul N: Rz. 184 Die Drittauskünfte holt der Gerichtsvollzieher unter fol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Antrag – Gläubiger erstellt Vorpfändung selbst

Rz. 389 Anders als für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gibt es für das vorläufige Zahlungsverbot keinen Formularzwang. Ein Antrag kann formlos gestellt werden und könnte wie folgt aussehen: Rz. 390 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.2: Vorläufiges Zahlungsverbot In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger G _____________...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Einstweilige Einstellung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 430 Der Zwangsversteigerungsantrag hat auf viele Schuldner eine Signalwirkung. Spätestens jetzt merkt der Schuldner, dass es dem Gläubiger mit seiner Vollstreckung ernst ist. Viele Schuldner wenden sich nach Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens an den Gläubiger und versuchen, Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Gläubiger muss, wenn er diese Ratenzahlung akzeptiert, ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Zustellung

Rz. 151 Handelt es sich um einen isolierten Zustellungsauftrag, kann das Formular genutzt werden, muss aber nicht – denn die Zustellung selbst ist keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Das Formular kann sowohl für den Auftrag mit der Zustellung von Schriftstücken als auch von elektronischen Dokumenten genutzt werden, vergl. §§ 193, 193a ZPO. Werden Zustellungen in Auftrag gegeb...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Aufträge

Rz. 190 Unter Modul O kann der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher weitere Aufträge, die nicht unter die Module F–N fallen erteilen. Rz. 191 Das neue Vollstreckungsformulare kann auch für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen genutzt werden. Hierunter fällt u.a. auch der Räumungsauftrag. Musterformulierung (Kurzform) Räumungsauftrag Rz. 192 Die Beauftragung des Gerichtsvollz...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Vor dem Versteigerungstermin

Rz. 432 Vor jedem Versteigerungstermin muss das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert des Versteigerungsobjekts feststellen, damit das geringste Gebot (50 % des gewöhnlichen Verkehrswertes) ermittelt werden kann. I.d.R. wird damit ein Sachverständiger beauftragt, der erst tätig wird, wenn der antragstellende Gläubiger einen entsprechenden Kostenvorschuss an das Gericht gelei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Gebühren und Minderungspflicht

Rz. 331 Für die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erhält der RA eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,3 nach Nr. 3309 VV RVG nebst Postentgelten und Umsatzsteuer. Rz. 332 Die Gerichtskosten für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses betragen nach Nr. 2111 KV GKG derzeit 24,00 EUR, unabhängig vom Gegenstandswert. Richtet sich der Pfändungs- und...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Keine Verdachtspfändung

Rz. 377 Grds. ist der Gläubiger verpflichtet aufgrund seiner Kostenminderungspflicht die Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gegen einen oder mehrere Drittschuldner in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zusammen zu fassen. Rz. 378 Eine Forderungspfändung auf Verdacht zur Ausforschung des Schuldners, z.B. durch Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gege...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Antrag – Gerichtsvollzieher fertigt die Vorpfändungsbenachrichtigung an

Rz. 395 Der Gläubiger hat auch die Möglichkeit, im Rahmen eines Vollstreckungsauftrages den Gerichtsvollzieher mit der Erstellung und Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbotes zu beauftragen, sofern dieser im Rahmen der Vollstreckung Kenntnis von einer pfändbaren Forderung erhält. Beispiel: Gläubiger G liegt ein Vollstreckungsbescheid gegen Schuldner S vor. G beauftragt d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IV. Sonstige Informationsdienste

Rz. 114 Viele Detekteien bieten ihre Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen an – wie z.B. Anschriftenermittlungen, Ermittlungen der Einkommensquelle, der zustellungsfähigen Anschrift, von Immobilien oder Erbenermittlung. Je nach Höhe der Forderung Ihres Mandanten kann also auch der Einsatz einer Detektei gerechtfertigt sein. Es empfiehlt sich, vor Auftragserteilung die ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / C. Allgemeine und besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 9 Vor Einleitung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme muss grundsätzlich geprüft werden, ob die allgemeinen und ggf. die besonderen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Rz. 10 Folgende Grundvoraussetzungen müssen bei Einleitung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme vorliegen:mehr