Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungenmehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Meldungen in Insolvenzfällen

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Meldung für die Unfallversicherung

Tz. 99 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Bislang waren die Unfallversicherungsdaten durch den Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) an die originäre DEÜV-Entgeltmeldung angekoppelt. Dieses Verfahren wurde zum 01.01.2016 umgestellt. Seit 2016 müssen Arbeitgeber die für die Unfallversicherung maßgeblichen Daten in einer besonderen UV-Jahresmeldung je Arbeitnehmer abgeben. Hierzu wu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übernahme von lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die mit dem LSt-Abzug verbundenen Pflichten des ArbG muss dieser grundsätzlich selbst wahrnehmen, soweit sie nicht einem anderen übertragen worden sind. ArbG kraft gesetzlicher Fiktion sind zB in Fällen der Insolvenz des ArbG (§ 3 Nr 65 EStG; allgemein > Insolvenzverfahren) ggf die Versorgungseinrichtung, der der PSV die Abwicklung der Versorgungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Kostentabelle für Notare – Bäuerle Tabelle – 36. Aufl. 2025 Nomos, ISBN 978-3-7560-0827-8, 34,90 EUR Die Bäuerle-Tabelle gehört auch in ihrer 36. Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitsen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.5 Abführung des Gewinns, Übernahme des Verlusts

Rz. 446 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn der Gewinn auch tatsächlich an den Organträger abgeführt und der Verlust auch tatsächlich von ihm übernommen wird.[1] Dies kann in der Weise geschehen, dass der Gewinn durch eine tatsächliche Zahlung der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt oder der Verlust durch eine tatsächliche Za...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.1 Vor- und Vorgründungsgesellschaft

Rz. 194 Die Vorgesellschaft ist mit der mit Eintragung in das Handelsregister entstehenden Kapitalgesellschaft identisch, wird steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt und kann daher Organgesellschaft sein.[1] Die Vorgesellschaft kann zwar noch keinen Ergebnisabführungsvertrag wirksam abschließen, da dieser noch nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann. Dies ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.4 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 675 Die Organschaft endet auch, wenn über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht steht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter der Organgesellschaft zu. Daher entfällt die finanzielle Eingliederung, da der Gesellschafter über seine Stimmrechte keinen Einfluss mehr auf die Organges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.1 Kreis der als Organträger geeigneten Körperschaften

Rz. 77 Als Organträger geeignet sind alle in § 1 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen; diese Rechtsträger werden im Folgenden aus Vereinfachungsgründen als "Körperschaften" bezeichnet. Neben Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit sind dies insbes. Vereine, Anstalten, Stif...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung eine klassische, aber nicht immer di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 5.4 Bei Haftungsfall: Insolvenztourismus prüfen

Wer seine Einlage nicht zahlen kann, weil er insgesamt illiquide ist, kann den Weg einer privaten Insolvenz gehen. Eine private Insolvenz zielt auf die Restschuldbefreiung des redlichen Schuldners ab. Das Verfahren besteht aus insgesamt 5, jeweils aufeinander aufbauenden Phasen. Zunächst muss versucht werden, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Gelingt dies nicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Ausfallhaftung – So v... / 1 Grundregeln der Ausfallhaftung

Die Haftung der GmbH ist grundsätzlich beschränkt auf die Höhe des Stammkapitals, das mindestens 25.000,00 EUR betragen muss. Die Haftung des einzelnen Gesellschafters ist grundsätzlich beschränkt auf die von ihm übernommene Stammeinlage mit der Folge, dass er üblicherweise nicht mehr haftet, wenn er seinen Anteil voll einbezahlt hat. Aber § 24 GmbHG bestimmt eine weitergehe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegungspflicht bei Liquidation oder Insolvenz

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Befindet sich eine Gesellschaft in Liquidation, befreit dieser Umstand nach § 71 Abs. 1 GmbHG bzw. § 270 Abs. 1 AktG nicht von der Pflicht zur Erstellung des handelsrechtlichen JA und damit zu dessen Offenlegung (vgl. LG Bonn (2008d); Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 25). Mit Beendigung der Liquidation ist die KapG gemäß § 74 Abs. 1 GmbHG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Normen des StGB und Verwaltungsstrafrechts

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. sind Strafvorschriften im StGB geregelt. Die dort enthaltenen Normen bezeichnet man als das sog. Kernstrafrecht. Auch das im HGB behandelte Wirtschafts- und Bilanzrecht wird von einigen Normen des StGB tangiert. Zu denken ist v.a. an die Vermögensdelikte wie Betrug (vgl. § 263 StGB), Untreue (vgl. § 266 StGB), Unterschlagung (vgl. § 364...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rückabwicklung

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit das dingliche Erfüllungsgeschäft bereits vollzogen wurde, ist dieses unter Beachtung der Vorschriften zur Einlagenrückgewähr (vgl. § 62 AktG) rückabzuwickeln (vgl. auch Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (540)). Grds. bestimmen sich die Rechtsfolgen nach dem Bereicherungsrecht. Der Aktionär hat demnach gemäß den §§ 812ff. BGB ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.50 Gibt es spezifische Anforderungen im Kontext von Kryptowerten?

Grundsätzlich bestehen keine handels- und steuerrechtlichen Sonderregelungen hinsichtlich der Aufbewahrung und Archivierung im Zusammenhang mit Kryptowerten. Die allgemeinen Regelungen – insbesondere die in diesen FAQs unter 2. dargestellten Regelungen – sind zu beachten. Im Rahmen der allgemeinen (und ggf. einer nach § 90 Abs. 2 AO erweiterten) Mitwirkungspflicht obliegt dem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 2.1.1 Hausgeldvorschüsse

Wichtigste Einnahmequelle sind die Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer. Dies gilt auch für den Fall, dass sie voraussichtlich uneinbringbar sein werden, etwa wegen Zahlungsunfähigkeit einzelner Wohnungseigentümer oder deren Insolvenz. Diese Gründe befreien die Wohnungseigentümer nicht von ihrer grundsätzlichen Pflicht zur Hausgeldzahlung aufgrund der beschlossenen Vors...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 22 Auch im Hinblick auf die Anrechnung von Steuern verweist die Vorschrift des § 31 KStG auf die Regelungen des EStG. Bedeutsam ist dies zum einen für die Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen, zum anderen aber auch für die Anrechnung oder die Erstattung von Kapitalertragsteuern. In Bezug auf KSt-Subjekte sind diesbezüglich insbesondere Gestaltungen zur Erzielung einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wirtschaftsplan / 6.3.2 Vorfälligkeits-/Verfallsklausel

Das WEG kennt nach Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 die Möglichkeiten einer Verzugssanktionierung nicht mehr. Die Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG verleiht Beschlusskompetenz lediglich zur Regelung der Fälligkeit von Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie deren Art und Weise. Die nicht mehr geltende Bestimmung des § 21 Abs. 7 WEG a. F. hatte darüber hinaus u. a. auch noch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Trennung zusammengefasster Klagegegenstände (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Die Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 FGO erlaubt ausdrücklich auch die Trennung von Verfahren, die bereits bei Klageerhebung mehrere Klagegegenstände in Gestalt der objektiven Klagehäufung i. S. d. § 43 FGO oder der subjektiven Klagehäufung i. S. d. § 59 FGO zusammengefasst hat.[1] Die Erhebung einer (zusammengefassten) Klage nach § 43 FGO hat zur Folge, dass diese Kla...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.10 Auftraggeberhaftung für Nachunternehmer

Nach § 13 MiLoG gilt für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG. § 13 MiLoG verweist schlicht auf § 14 AEntG, der lautet: "Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anzahlung / 1.2 Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Rechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und den übrigen Überschusseinkünften

Hier gelten die gleichen Regeln, wie bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts oder dem Empfang einer Leistung selbst. Wird z. B. eine Anzahlung auf den Erwerb von Grund und Boden geleistet, wird die Anzahlung (nebst Schlusszahlung) erst im Zeitpunkt des Abgangs (Entnahme bzw. Verkauf) aus dem Betriebsvermögen zu Anschaffungskosten und somit zu Betriebsausgaben.[1] Die Vereinna...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildungsvertrag: K... / 9 Kündigung von Ausbildungsverhältnissen bei Insolvenz des Arbeitgebers

Wird über das Vermögen des Ausbildenden das Insolvenzverfahren eröffnet, so führt dies nicht zu einer automatischen Beendigung der Ausbildungsverhältnisse. Erforderlich ist vielmehr ein besonderer Kündigungsgrund. Ein solcher Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Geschäftsbetrieb aufgrund der Insolvenz eingestellt wird und kein Ausbildungsplatz oder kein geeigneter Ausbilder z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2025 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2025 ein nach §...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gratifikation: Anspruch / 10 Sonderzahlungen und Insolvenz des Arbeitgebers

Im Insolvenzfall des Arbeitgebers gilt: Ansprüche auf variable Sonderzahlungen, die (zumindest auch) Entgelt für geleistete Arbeit sind, entstehen, auch wenn sie erst nach dem Ende des Bezugsjahres fällig werden, regelmäßig zeitanteilig im Bezugsjahr. Für Zeiten vor Insolvenzeröffnung sind die betreffenden Ansprüche Insolvenzforderungen nach § 108 Abs. 3 InsO, Zeiten nach Ins...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 3.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Forderungen sind in der Handelsbilanz mit ihren Anschaffungskosten (Nennwert) oder einem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Sie sind grundsätzlich mit dem Wert auszuweisen, mit dem sie wahrscheinlich realisiert werden können.[1] Der beizulegende Wert kann die Anschaffungskosten beispielsweise wegen realisierter Risiken des Ausfalls, der Verzögerung, der Preisminderung...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Forderungsberichtigung / 3 Forderungsbewertung: Es gilt das strenge Niederstwertprinzip

Im Rahmen der vorbereitenden Abschlussarbeiten müssen auch Forderungen hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft werden. Dabei ist die Frage zu stellen, ob man mit dem Forderungseingang sicher rechnen kann oder ob dabei irgendwelche Wertkorrekturen vorgenommen werden müssen. Sind wertmindernde Umstände oder gar ein völliger Ausfall zum Bilanzstichtag erkennbar, müssen diese...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Forderungsberichtigung / 4.1 Uneinbringliche Forderungen: Wenn Kunden endgültig nicht mehr zahlen können

Stellt der Unternehmer nach den Verhältnissen zum Bilanzstichtag fest, dass sein(e) Kunde(n) endgültig nicht zahlen kann (können), gehört die Forderung in die Kategorie "uneinbringlich". Uneinbringliche Forderungen müssen abgeschrieben werden (ausbuchen). Auch für die Uneinbringlichkeit einer Forderung gibt es Anzeichen wie: Das Amtsgericht hat den Antrag auf Eröffnung des In...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Insolvenzgeldumlage für 2026 / Was ist Insolvenzgeld?

Mit der Insolvenzgeldumlage wird das sog. Insolvenzgeld finanziert. Das Insolvenzgeld schützt Arbeitnehmende für den Fall, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Offene Entgeltansprüche werden gesichert, zum Beispiel ausstehende Löhne. Aus der Insolvenzgeldumlage werden außerdem Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, wenn der Arbeitgeber diese wegen einer Insolvenz nicht me...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfahndung: Arrest in S... / 1.3 Strenge formale Vorschriften für die Arrestanordnung

Die Arrestanordnung muss die Arrestsumme im Einzelnen unter Angabe der Steuerarten und der Besteuerungszeiträume beziffern. Sie ist zu begründen, zu unterschreiben und zuzustellen. Mündliche Arrestanordnungen sind nichtig.[1] Hinweis Arrestanordnung Der Vollzug des Arrests (Arrest-Pfändung) ist zwar schon vor der Zustellung der Arrestanordnung zulässig. Vor dem Zeitpunkt der U...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung eines früheren Übergangs in den Ruhestand oder eines Sabbaticals als längere zusammenhängende"Auszeit" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Die klassische Altersteilzeit im sog. Blockmodell kann in diesem Zusammenhang als Spezialfall eines Arbeitszeitkontos als "Ansparkonto" ange...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 2 Berichtigungszeitpunkt

Entgeltsberichtigungen aufgrund der Änderung der Bemessungsgrundlage sind für den Besteuerungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist.[1] Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des BFH erfordert eine Entgeltsberichtigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG die tatsächliche Rückzahlung und nicht lediglich eine "...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 2.4 Beschäftigungssicherungskonten

Auf einem Beschäftigungssicherungskonto werden gezielt Zeitguthaben für den Fall einer betrieblichen Unterauslastung gebildet; ggf. können auch Minussalden zulässig sein. Beschäftigungssicherungskonten haben mit Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten gemeinsam, dass sie gerade nicht für den fortlaufenden Zeitausgleich konzipiert sind. Im Unterschied zum klassischen Langzeitkon...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7.2 Ausnahme: Sanierungsklausel

Nach der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG sind die Grenzen des Beteiligungserwerbs des § 8c Abs. 1 KStG unbeachtlich, wenn dieser zur Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgt, die dazu dient, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten. Gegen diese Sanierungskla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.6 Insolvenzfälle und sonstige Liquidationsfälle

In Insolvenzfällen oder in anderen Liquidationsfällen kann sich die sog. Mindestbesteuerung in den Kernbereichen der Gewährung eines Verlustausgleichs in unverhältnismäßiger Weise auswirken. Die Verluste können definitiv verloren sein.[1] Ist die Abwicklung der Kapitalgesellschaft noch nicht abgeschlossen, besteht hingegen – zumindest theoretisch – noch die Möglichkeit der sp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.4 Bilanzen für besondere Zwecke

Bilanzen werden auch nichtperiodisch für besondere einmalige Zwecke erstellt, z. B. Kreditbilanzen anlässlich einer Kreditaufnahme auf Anforderung der Hausbank oder Realteilungsbilanzen bei der Realteilung von Mitunternehmerschaften. Liquiditätsbilanzen werden aufgestellt um festzustellen, welche liquiden Mittel in welchen Zeiträumen verfügbar sind. Die Aufstellung einer Zwi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 6 Der Räumungs- und Herausgabeanspruch in der Insolvenz des Mieters

6.1 Herausgabeanspruch Aufgrund des Herausgabeanspruchs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unmittelbaren Besitz an der Mietsache zu verschaffen. Der Vermieter hat ein Aussonderungsrecht. Durch den Anspruch wird die Insolvenzmasse verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Insolvenzverwalter den Besitz für den Mieter innehält. Ist der Vermieter dagegen in der Lag...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 6.1 Herausgabeanspruch

Aufgrund des Herausgabeanspruchs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unmittelbaren Besitz an der Mietsache zu verschaffen. Der Vermieter hat ein Aussonderungsrecht. Durch den Anspruch wird die Insolvenzmasse verpflichtet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Insolvenzverwalter den Besitz für den Mieter innehält. Ist der Vermieter dagegen in der Lage, den Besitz zu ergre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.1 Verstrickung und Pfandrecht

Rz. 28 Die Forderungspfändung bewirkt die Verstrickung des Pfandgegenstands und führt zu einem Pfändungspfandrecht.[1] Die Wirkungen sind die Gleichen wie bei einer Pfändung einer beweglichen Sache. Zur Verstrickung s. Kommentierung zu §§ 281–285 AO. Zu beachten ist hierbei insbesondere, dass das Pfändungspfandrecht nicht akzessorisch, also nicht abhängig von der zu sichernd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.2 Vorzugsstellung im Insolvenzverfahren

Rz. 14 Unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung geht das Pfändungspfandrecht nach § 282 Abs. 2 Hs. 2 AO anderen Pfandrechten oder sonstigen Vorzugsrechten vor, die in der Insolvenz dem vertraglich bestellten Pfandrecht[1] nicht gleichgestellt sind.[2] Hierzu treffen indes §§ 50, 51 InsO die Regelungen, dass die wesentlichen Pfand- und Vorzugsrechte des Zivilrechts dem Pfändungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abnahme im Mietrecht / 6.2 Räumungsanspruch

Die mietvertragliche Räumungspflicht hat zum Inhalt, dass der Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben hat. Notfalls ist der Mieter verpflichtet, diesen Zustand herzustellen. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Inhalt der Räumungspflicht zwar nicht verändert. Gleichwohl sind die hierfür erforderlichen Kosten keine Masseverbindlichk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.2.3 Versteigerungsbeschluss

Rz. 52 Die Anordnung der Zwangsversteigerung erfolgt durch gerichtlichen Versteigerungsbeschluss. Voraussetzung ist hierfür neben der Ordnungsmäßigkeit des Antrags die Voreintragung des Vollstreckungsschuldners im Grundbuch sowie das Vorliegen einer Vollstreckungsbestätigung.[1] Die Vollstreckungsvoraussetzungen hat das Gericht nicht zu prüfen. Das Gericht prüft nur die form...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.4 Leistungsaushilfe bei Schließung oder Insolvenz (Abs. 2a)

Rz. 22 Wenn eine Krankenkasse insolvent ist oder geschlossen wird, dann können leistungsaushelfende Krankenkassen ein Darlehen aus der Liquiditätsreserve erhalten. Das Darlehen wird aufgrund eines Antrags durch das BAS gewährt. Damit werden Leistungsansprüche von Versicherten finanziert, deren Mitgliedschaftsverhältnisse noch nicht geklärt sind (BT-Drs. 17/6906). Rz. 23 Der S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.5 Teilzeitvereinbarung

Rz. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 soll den Entschluss vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer fördern, im Sinne von Umverteilung vorhandener Arbeit auf Dauer nur noch eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Diese Zielsetzung bleibt ungeachtet des teilweise bestehenden Fachkräftemangels erhalten, solange sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechnerisch mehrere Arbeitslose eine gemeldete o...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.3 Unbillige Härte

Rz. 38 Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf 2 Jahre kommt hauptsächlich in Betracht, wenn der Arbeitslose dies verlangt. Dies ist schon anzunehmen, wenn er darauf hinweist, dass sein Verdienst zuletzt niedriger gewesen sei als zuvor, z. B. in der vorletzten Beschäftigung, oder der bescheinigte Verdienst (Arbeitsbescheinigung, § 312) seinen tats...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 1 Was ist Wissensmanagement?

Wissensmanagement (engl. Knowledge-Management) ist für viele Unternehmer und Führungskräfte zunächst ein abstrakter Begriff und kann häufig nicht genau eingeordnet werden. Inhalt und Nutzen erschließen sich nicht auf den ersten Blick. Damit fehlt die Motivation, sich mit dem Thema aktiv zu befassen, da nicht erkennbar ist, wie man kurz- und mittelfristig einen Nutzen aus dem...mehr