Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 6 Oft übersehenes Risiko im Insolvenzfall

In der Insolvenz der Gesellschaft kann es für den Gesellschafter richtig bitter werden. Dann haftet er mit seinem privaten Vermögen bis zur Höhe der von ihm gestellten Sicherheit, während seine Beteiligung an der Gesellschaft gleichzeitig wertlos wird. Viele Gesellschafter glauben, sie wären von allen Pflichten frei, wenn die GmbH die gesicherte Schuld bezahlt hat. Dem ist i...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.2 Handelndenhaftung

Die namens der Gesellschaft Handelnden trifft nach § 11 Abs. 2 GmbHG eine persönliche unbeschränkte Haftung. Als Handelnde im Sinne dieser Vorschrift sind aber nicht alle Mitarbeiter der Gesellschaft, sondern lediglich die Geschäftsführer oder die, die wie solche auftreten, z. B. Gesellschafter, die sich zum faktischen Geschäftsführer aufschwingen.[1] Der Geschäftsführer mus...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 6 Ausnahmen vom Versicherungsschutz (Ausschlüsse)

Wie bei jeder Versicherungspolice üblich, sind auch bei der D&O-Versicherung in der Regel Ausschlüsse vereinbart, wobei die in der Praxis verwendeten Ausschlusstatbestände variieren. Häufig werden folgende Ausschlüsse vereinbart: Fälle im angloamerikanischen Raum: In den meisten Policen sind Pflichtverletzungen im angloamerikanischen Rechtskreis nicht versichert, weil dort vo...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 7 Checkliste: Fragen an Versicherungsmakler bei Abschluss einer D&O-Versicherung

Diese Fragen sollten Sie vor Abschluss einer D&O-Versicherung unbedingt mit dem Versicherungsvertreter klären: Welche Deckungssummen werden am Markt angeboten? Welche Deckungssumme empfiehlt sich für meine Gesellschaft? Wie ist der Kreis der versicherten Personen? Sind auch Mandate in verbundenen Gesellschaften oder Fremdmandate in anderen nicht zur Versicherungsnehmerin gehörig...mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 1 Die Haftung für Verbindlichkeiten der GmbH

Grundsätzlich gilt bei der GmbH das Prinzip der beschränkten Haftung. Allerdings haftet die GmbH selbst ihren Gläubigern durchaus mit dem vollen Gesellschaftsvermögen. Sie kann sich also bei Verträgen, die ihre Geschäftsführer für sie geschlossen haben, nicht auf das Prinzip der Haftungsbeschränkung berufen. Nur ihre Gesellschafter sind – normalerweise – vor einer persönlich...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 3 Diese Fälle versichert die D&O-Versicherung

Der sog. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der versicherten Person. Die D&O-Versicherung versichert hierbei sowohl die sog. Innenhaftung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH, als auch die Außenhaftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten. Im Verhältnis zur GmbH ist der Geschäftsführer für jeden pflichtwidrig und schuldhaft v...mehr

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Gewerbliche Einkünfte / 4.6 Keine Ausübung eines freien Berufs oder anderer selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG

Selbstständig ausgeübte Tätigkeiten i. S. d. § 18 EStG unterscheiden sich von gewerblichen Tätigkeiten i. S. d. § 15 EStG allein dadurch, dass sie in § 18 EStG aufgeführt sind.[1] Eine selbständige nachhaltige und von Gewinnabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG kein Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung als Ausübun...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.75 Konzernanhang

Busch/Zwirner, ED/2024/5 – vorgeschlagene Ergänzungen des neuen Standards IFRS 19 mit Erleichterungen bei den Anhangberichtspflichten, IRZ 12/2024, S. 517; Mantke, Krise und Insolvenz von Tochterunternehmen: Abbildung im Konzern- und...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.55 Insolvenzrechnungslegung

Hermanns/Frenking, IDW S 16: Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG, WPg 24/2025, S. 1419; Mujkanovic, Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG – Entwurf einer Verlautbarung IDW ES 16, StuB 12/2025, S. 441; Währisch, IDW ES 16 zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements – Eine Handreichung für d...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konsolidierung von Kapital und Schulden

Karger/Labrenz, Einfluss regulatorischer Prüfungsschwerpunkte auf die Goodwill-Wertminderung, CF 1/2026, S. 40; Kupper/Pittroff/Schmidt, Die Behandlung von Fremdwährungsdifferenzen nach IFRS 18: De...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rechnungslegung nach IFRS

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Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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Baumert/Beth/Thönissen, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 15b InsO – Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung

Gesetzestext (1) Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäfts...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.1 Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit

Rn 47 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Da der Gläubiger nur äußerst selten auf interne Buchhaltungsunterlagen des Schuldners zurückgreifen kann, wird er sich regelmäßig auf die widerlegbare Vermutung des § 17 Abs. 2 Satz 2 berufen.[174] Danach ist Zahlungsunfähigkeit in der R...mehr

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zfs 05/2026, Unterbrechung eines strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahrens gemäß § 464b StPO durch Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten

Leitsatz Auch ein Verfahren zur Kostenfestsetzung gemäß § 464b StPO wird durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten entsprechend § 240 ZPO unterbrochen. Diese Verfahrensunterbrechung tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet. OLG Hamm, Beschl. vom 6.11.2025 – III-2 Ws 43/25 1 Sachverhalt Das Landgericht Hagen hatte mit – sein...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 2 Das frühere Konkursrecht kannte – anders als etwa das amerikanische Recht – keinen gemeinsamen Konkurs von miteinander verbundenen Unternehmen.[5] Vielmehr galt der allgemeine Grundsatz "Eine Person, ein Vermögen, ein Konkurs".[6] Das hatte zur Folge, dass im Konkurs des Konzerns die Vermögen der rechtlich selbständigen, verbundenen Unternehmen getrennte Vermögensmassen...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Literatur

Rn 68 Altmeppen, Haftung für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO, ZIP 2023, 721; Arens, Das SanInsFoG – Änderungen im Pflichtenregime für Geschäftsleiter, GWR 2021, 64; Baumert, § 15 b InsO – offene Praxisfragen beim korrigierenden Eingriff des Gesetzgebers in die Rechtsprechung des II. Senats, NZG 2021, 443; ders., Geschäftsleiterhaftung unter § 15b InsO – Brennpunkte der N...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5.2 Anträge von Sozialversicherungsträgern

Rn 55 Für Sozialversicherungsträger gelten bei der Glaubhaftmachung der Forderung mittlerweile gewisse Erleichterungen. Auf eine schlüssige Begründung ihrer Forderungen wird verzichtet. Stattdessen reicht es aus, dass durch hinreichende Spezifikation der Forderung, dass Insolvenzgericht in die Lage versetzt wird, zu erkennen, für welche Zeit und in welcher Höhe Ansprüche erh...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.3 Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes

Rn 65 Nach Inkrafttreten des § 14 Abs. 1 Satz 2 war zunächst umstritten, ob der Gläubiger das Bestehen eines Eröffnungsgrundes nach der antragsabwendenden Zahlung erneut glaubhaft machen muss.[265] Diese Streitfrage hat der BGH mit Beschluss vom 11.04.2013 entschieden.[266] Der Gläubiger muss das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes auch dann glaubhaft machen, wenn er nach Ausg...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.6 Entfallen der Antragspflicht

Rn 50 Die Antragspflicht entfällt, wenn die Gesellschaft die Insolvenzreife überwindet oder aber wenn das Insolvenzverfahren eröffnet (bzw. mangels Masse abgewiesen) wird. Sie ruht, wenn ein anderer Ersatzantragsverpflichteter den Antrag gestellt hat.[136] Die Ersatzantragspflicht entfällt auch dann, wenn ein primär Antragspflichtiger bestellt wird; denn dann endet die Führu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vere...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3 Rechtsmissbräuchliche Erledigungserklärung

Rn 86 Die in der Möglichkeit, den Insolvenzantrag zurückzunehmen und für erledigt zu erklären zum Ausdruck kommende Dispositionsmaxime findet ihre Grenze in dem Verbot der unzulässigen Rechtausübung aus § 242 BGB.[392] Die Erledigungserklärung kann daher in eng umgrenzten Ausnahmefällen rechtsmissbräuchlich und folglich unzulässig sein.[393] Eine rechtsmissbräuchliche Erledi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Insolvenzreife

Rn 16 Voraussetzung der Haftung nach § 15b InsO ist der Eintritt der Insolvenzreife. Diese ist entweder bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17) oder bei Überschuldung (§ 19) gegeben. Das Zahlungsverbot besteht bereits bei objektivem Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, wie sich aus der Regelung in § 15b Abs. 2 S. 2 für den Zeitraum zwischen Insolvenzreife und Antragst...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8 Aufsatzliteratur

Rn 102 Bartels, Eröffnungsantrag und Ermessen, ZRI 2025, 501 ff.; Beckmann, Praxis des Weiterlaufenlassens – zum Umgang mit § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO, ZVI 2024, 125 ff.; Berger/Fallak, Streitige und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, ZRI 2026, 389 ff.; Beth, Zur Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der fortbestehenden Zah...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Fristbeginn

Rn 24 Wann die Frist zu laufen beginnt, ist umstritten.[61] Die Rechtsprechung stellt darauf ab, dass die Frist ab dem Zeitpunkt beginnt, ab dem der Geschäftsleiter positive Kenntnis vom Eintritt der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit hat.[62] Die Drei- bzw. Sechswochenfrist ist dabei für Sanierungsversuche zu nutzen, zu deren Prüfung der Geschäftsleiter gegenüber der Ge...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.2 Tathandlung

Rn 55 Tathandlung ist das gänzliche Unterlassen der oder die nicht rechtzeitige Insolvenzantragstellung. Darüber hinaus stellt Abs. 4 auch die "unrichtige" Antragstellung unter Strafe. Jede wesentliche Unvollständigkeit des Antrags ist daher ebenfalls strafbar.[156] Dies gilt auch seit Einführung des Abs. 6, wobei aber Voraussetzung die rechtskräftige Zurückweisung des Antra...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. 2Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Haftung für die Insolvenzverursachung (Abs. 5)

Rn 55 Nach Abs. 5 sind insolvenzauslösende Zahlungen an Gesellschafter durch die Geschäftsleiter verboten. Bereits nach den früheren Spezialvorschriften der §§ 92, 84 AktG a.F., 130a HGB a.F. waren solche Zahlungen verboten, es sei denn, dies war auch bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht voraussehbar.[161] Eine Änderung zur ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2.1 Beginn, Ende und Ruhen der Pflicht

Rn 30 Die Pflicht, den Eröffnungsantrag zu stellen, besteht – vorbehaltlich der Höchstfrist von drei bzw. sechs Wochen –, wenn die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung "offen zutage tritt" (oben Rn. 22). Die Pflicht dauert fort bis zur Insolvenzeröffnung.[87] Ist die Gesellschaft zunächst insolvenzreif und überwindet sie sodann die Krise, erlischt die Insolvenzantragspflic...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Überblick über das Fremdantragsverfahren

Rn 5 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag eröffnet (s. § 13 Rn. 1 f.). Dieser muss sowohl zulässig als auch begründet sein. Bevor das Insolvenzgericht aber die Begründetheit des Antrags, d.h. konkret das Bestehen eines Eröffnungsgrundes (§ 16) prüfen kann, muss es sich zunächst mit der Frage befassen, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen auch vor...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Kritik

Rn 37 Das Tatbestandsmerkmal der Zulässigkeit im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, das Dreh- und Angelpunkt der Auslegung des § 15b Abs. 2 S. 1 ist, hat nach wohl h.M. sein Vorbild in § 2 Nr. 1 COVInsAG.[108] Allerdings nimmt die Bundestags-Drucksache hierauf nicht Bezug! Mit Hinweis auf dieses Vorbild soll bezweckt werden, dass ein großzügiger Maßstab bei der Sorgfaltspflicht ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Ausgangslage

Rn 1 § 15b regelt rechtformübergreifend die persönliche Haftung von antragspflichtigen Mitgliedern der Vertretungsorganen juristischer Personen und nach § 15b Abs. 6 auch für Geschäftsleiter von Gesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter, für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit: § 17, Überschuldung: § 19) vorgenommen werden. Zuvo...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2.3 Forderungshöhe und Anzahl der Gläubiger

Rn 18 Für die Frage ob ein Rechtsschutzinteresse vorliegt, ist die Förderungshöhe unerheblich.[51] Auch geringfügige Forderungen nehmen am Insolvenzverfahren teil.[52] Gerade die beharrliche Weigerung des Schuldners, einen niedrigen Geldbetrag zu begleichen, kann ein Indiz für die eingetretene Zahlungsunfähigkeit sein.[53] Hinzu kommt, dass der Frage, wann eine Forderung als...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.8.2 Antragsfrist bei StaRUG Verfahren

Rn 86 § 42 Abs. 1 S. 1 StaRUG bestimmt, dass bei Rechtshängigkeit einer Restrukturierungssache die Antragspflicht nach § 15a InsO ruht.[262] Tritt aber Zahlungsunfähigkeit ein, sind Anzeigepflichten an das Restrukturierungsgericht vorgesehen (§ 42 Abs. 1 S. 2 StaRUG), wobei durch eine ordnungsgemäße Insolvenzantragstellung nach § 15a InsO diese erfüllte werden.[263]mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4 Antragsfrist

Rn 22 Das Gesetz sieht in § 15a Abs. 1 vor, dass der Antragspflichtige spätestens drei Wochen[55] nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen muss. 4.1 Natur der Frist Rn 23 Die Frist in § 15a Abs. 1 ist eine Höchstfrist.[56] Sie darf nicht dazu genutzt werden, vor Antragstellung noch möglichst viel vom Vermögen zu ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift dient dem Schutz der (Gesellschafts-)Gläubiger[1] und will sicherstellen, dass mit Eintritt der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit die Krisensituation bereinigt wird, und zwar entweder durch Insolvenzantragstellung oder aber durch Sanierungsmaßnahmen. Damit dient die Vorschrift einerseits der Erhaltung des Gesellschaftsvermögens und andererseits dem Z...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.3 Subjektiver Tatbestand

Rn 57 Vorsatz im Sinne des Abs. 4 bedeutet Wissen und (zumindest bedingtes) Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Weiß der Antragspflichtige nicht um die Krise der Gesellschaft, kommt eine vorsätzliche Tatbegehung nicht in Betracht. Unkenntnis bzw. Fehleinschätzung sind mithin als Tatbestandsirrtum zu werten, mit der Folge, dass der Vorsatz entfällt.[160] Rn 58 Fraglich ist, ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Juristische Personen

Rn 9 In einer juristischen Person trifft die Antragspflicht nach § 15a Abs. 1 Satz 1 die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler. Erfasst sind mithin GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder einer AG, SE oder Genossenschaft, der persönlich haftende Gesellschafter der KGaA bzw. die Liquidatoren einer Abwicklungsgesellschaft. Das korrespondierende Antragsrecht ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4. Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes

Rn 45 Neben dem Bestehen der Forderung muss der Gläubiger bei der Antragstellung auch das Vorhandensein eines Eröffnungsgrundes (§ 16) glaubhaft (§ 294 ZPO) machen. Als Eröffnungsgründe kommen bei Fremdanträgen nur die Zahlungsunfähigkeit (§ 17) und die Überschuldung (§ 19) in Betracht. Ausnahmsweise ist die Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes entbehrlich, wenn bereits ei...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 10 Literatur

Rn 99 Altmeppen, Probleme der Konkursverschleppungshaftung, ZIP 1997, 1173; Altmeppen/Wilhelm, Quotenschaden, Individualschaden und Klagebefugnis bei der Verschleppung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, NJW 1999, 673; Berger, Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit der Gesellschaft nach § 15a Abs. 3 InsO, ZInsO 2009, 1977; Bitter, Haftung von Beratern ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.2 Glaubhaftmachung der Überschuldung

Rn 52 Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 liegt Überschuldung vor, wenn das Schuldnervermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und zugleich keine positive Fortführungsprognose besteht. Da der Gläubiger kaum je Kenntnisse von der Buchhaltung des schuldnerischen Unternehmens und dessen bilanzieller Lage haben wird, ist er regelmäßig nicht im ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Pflichtenkollision im Steuerrecht

Rn 58 Die Regelung in Abs. 8 ist sehr spät, und zwar erst durch den Rechtsausschuss in das Gesetz (SanInsFoG) eingefügt worden.[169] Sie dient danach dazu, die steuerrechtliche Pflichtenkollision von Geschäftsführern im Zeitraum zwischen Eintritt der Insolvenzreife bis zur Verfahrenseröffnung aufzulösen.[170] Der Geschäftsführer unterliegt der Pflicht zur Masseerhaltung, die...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.6 Abhängigkeit des Eröffnungsgrundes von der Forderung

Rn 41 Soll der Eröffnungsgrund aus einer Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung substanziiert[139] bestritten, reicht die Glaubhaftmachung nach der st. Rspr. des BGH ausnahmsweise nicht aus.[140] Das Insolvenzverfahren wird vielmehr nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht.[141] Hier be...mehr

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AGS 05/2026, Gesamtschuldne... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Begründung überzeugt nicht. Der Wortlaut des § 100 Abs. 4 ZPO spricht zwar von einer "Verurteilung"; das liegt aber daran, dass der Gesetzgeber hier den Fall eines Urteils im Blick hatte. Wieso soll bei einer Entscheidung durch Beschluss nicht auch eine gesamtschuldnerische Haftung ausgesprochen werden können? So nimmt die Rspr. eine gesamtschuldnerische Haftung ja auch ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.1 Der Kreis der geschützten Gläubiger

Rn 64 Die Schutzrichtung des § 15a ist eine doppelte, nämlich zum einen das vorhandene Vermögen den bestehenden Gläubigern zu erhalten und zum anderen den Geschäftsverkehr davor zu schützen, mit der insolvenzreifen Gesellschaft in Vertragsbeziehung zu treten. Einbezogen in den Schutzbereich sind alle Gläubiger, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Forderung vor oder nach E...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rn 10 In der Prozessrechtswissenschaft war bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts anerkannt, dass "Voraussetzung einer jeden Klage das Vorhandensein eines Rechtsschutzbedürfnisses ist."[25] Die ältere Vollstreckungslehre begriff, dass es sich hierbei um ein universales Erfordernis handeln musste, das nicht allein auf das Erkenntnisverfahren beschränkt sei und übertrug es fo...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.4 Entstehen des Anspruchs, Verjährung

Rn 76 Der Anspruch auf Ersatz des Quotenschadens entsteht erst mit Insolvenzeröffnung bzw. Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse.[232] Vor diesem Zeitpunkt kann überhaupt kein Quotenschaden entstehen. Darüber hinaus steht vorher die Pflichtverletzung noch nicht fest, da dem Leitungsorgan ja verschiedene Handlungsoptionen zur Beseitigung der Krise zur Verfügung stehen...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.8.1 Sonderregime für Krisen

Rn 85 Es bestehen Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht im Gesetz über die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasserbedingter Insolvenz.[259] Hier ist die Aussetzung bei hochwasserbedingter Insolvenz geregelt. Das Gesetz zur Abmilderung der COVID-19 Pandemie hatte die Antragspflichten temporär verlängert.[260] Im SansInsKG (umbenanntes COVID-1...mehr