Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Herausgabe von unbeweglichen Sachen § 885 ZPO

Rz. 502 In der Praxis kommt insbesondere die Räumungsvollstreckung nach Beendigung eines Mietverhältnisses als häufigste Fallgruppe der Herausgabevollstreckung vor. Beispiel 2: In einem Räumungsprozess wird der Beklagte zur Herausgabe der Wohnung in der Friedrichstraße 89, in 14999 Berlin, 4. OG rechts, bestehend aus 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad, verurteilt. a) Vollstreckungsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Geplante Gesetzesänderung

Rz. 127 Um dem Chaos ein Ende zu bereiten, hat das BMJ am 28.8.2023 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vorgelegt. Neben weiteren Regelungen sollen danach zukünftig Titel aller Art, die auf eine Geldforderung gerichtet sind, ohne Begrenzung der Forderungshöhe als elektronisches Dokument eingereicht werden können. Das Ende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Zentrale Vollstreckungsgerichte nach § 802k ZPO

Rz. 195 Die Zentralen Vollstreckungsgerichte haben zwei Aufgaben: a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / IV. Immobiliarvollstreckung

1. Zwangssicherungshypothek Rz. 401 Liegen Ihnen Informationen über eine Immobilie oder ein Grundstück des Schuldners vor, so sollten Sie die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gem. § 866 Abs. 1 ZPO erwägen. a) Allgemeines Rz. 402 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / V. Antrag nach § 888 ZPO – Vollstreckung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung

1. Allgemeines Rz. 450 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren stehen dem Gläubiger viele Wege offen, seine Forderung im besten Fall erfolgreich durchzusetzen. Auf die Mitwirkung des Schuldners kommt es i.d.R. nicht an. Rz. 451 Bei einigen Titeln hängt jedoch die Durchsetzung des titulierten Anspruchs des Gläubigers einzig von dem Willen des Schuldners ab. Das bedeutet, dass nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / F. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung

Rz. 548 Die vollstreckungsinternen Rechtsbehelfe gewährleisten für den Gläubiger, den Schuldner und ggf. auch Dritten den Rechtsschutz gegen Verfahrensfehler der Vollstreckungsorgane und garantieren damit den gesetzmäßigen Ablauf des Vollstreckungsverfahrens. I. Übersicht Rz. 549 Es stellt sich die Frage: Maßnahme oder Entscheidung? Die konkrete Maßnahme eines Vollstreckungsorg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Zuständigkeit

Rz. 421 Sachlich zuständig ist das AG als Vollstreckungsgericht. Örtlich zuständig ist das AG, in dessen Bezirk die Immobilie liegt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Vollstreckungsverbote

Rz. 132 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher Vollstreckungsverbote zu beachten: In §§ 811, 812 ZPO ist geregelt, welche Gegenstände unpfändbar sind. Das Sozialstaatsprinzip gebietet es verfassungsrechtlich, dass jedem Menschen das Minimum dessen, was er zur eigenverantwortlichen Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt, zu verbleiben hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungstitel

Rz. 143 Der Vollstreckungsauftrag sieht unter Modul C separate Eingabemöglichkeiten für zwei Vollstreckungstitel vor. Weitere Titel können bei Bedarf eingegeben werden durch Mehrfachverwendung des Feldes bei Nutzung einer Branchensoftware oder durch Angabe in einer Anlage. Sind mehrere Titel Grundlage des Vollstreckungsauftrages sind diese durchzunummerieren.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Diverse Fälle (mit Formulierungshilfen)

1. Erinnerung Rz. 568 Beispiel: Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung Gegen Mandant M (wohnhaft in Berlin-Charlottenburg) soll eine Geldforderung i.H.v. 2.000,00 EUR im Wege der Sachpfändung vollstreckt werden. Das der Zwangsvollstreckung zugrunde liegende Urteil wurde jedoch dem Mandanten noch nicht zugestellt, nach telefonischer Auskunft des Prozessgerichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Zustellung

1. Art der Zustellung Rz. 63 Gem. § 750 Abs. 1 ZPO muss der Titel grds. vor oder spätestens bei der ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahme zugestellt werden. Die Zustellung von Vollstreckungstiteln erfolgt je nach Art des Titels unterschiedlich. Rz. 64 Urteile werden gem. § 317 Abs. 1 ZPO von den Gerichten grundsätzlich von Amts wegen zugestellt, um die entsprechende Rechtsmittel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Aufstellung der Inkassokosten

Rz. 147 Werden Inkassokosten geltend gemacht, ist der Gesamtbetrag in die Forderungsaufstellungen einzutragen. Zusätzlich müssen diese Kosten in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Antragstellung per Formular

Rz. 354 Der Anspruch ist im verbindlich für die Antragstellung zu nutzenden Formular unter Modul E zu pfänden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Abnahme der Vermögensauskunft und Sachpfändungsauftrag

a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / VIII. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 533 Ausführungen zu den Gebühren und des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung finden Sie unter § 8 Rdn 588 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / D. Informationsbeschaffung

Rz. 90 Je mehr Informationen über den Schuldner vorliegen, desto effektiver und erfolgreicher kann die Zwangsvollstreckung gegen ihn betrieben werden. Es ist ratsam, Informationen über pfändbares Vermögen des Schuldners zu erlangen, weil allgemeine Sachpfändungsversuche durch den Gerichtsvollzieher in der Regel erfolglos verlaufen. Besonders Pfändungen von Bankguthaben und L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 484 Das Gericht entscheidet über den Antrag durch Beschluss (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Ersatzvornahme der Handlung, zu der der Gläubiger ermächtigt wird, konkret bezeichnen. Ggf. ist ein Vorschuss für die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme festzusetzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Amtliche Register

Rz. 94 Auch können aus diversen amtlichen Registern Informationen über den Schuldner erlangt werden. 1. Einwohnermeldeamt Rz. 95 Durch ein Ersuchen beim Einwohnermeldeamt am letzten bekannten Wohnsitz des Schuldners kann in vielen Fällen die derzeitige aktuelle Anschrift des Schuldners ermittelt werden. Dies gilt allerdings nur dann, sofern sich der Schuldner ordnungsgemäß an-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Kombi-Auftrag

Rz. 159 Sind dem Gläubiger verwertbare Vermögensgegenstände des Schuldners bekannt, sollte der Gläubiger daher im Rahmen eines Kombi-Antrags den Auftrag unter Modul H mit einem Auftrag in Modul L verbinden: Beispiel:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Sicherheitsleistung

Rz. 71 Wurde ein Urteil gegen Sicherheitsleistung gem. § 709 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt, so muss der Gläubiger die im Urteil festgelegte Sicherheitsleistung erbringen oder kann alternativ die Sicherheitsvollstreckung gem. § 720a ZPO (also ohne Verwertung) betreiben, vergl. Ausführungen unter Rdn 24 ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Gesellschaftsregister

Rz. 111 Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Hierdurch wurde das Gesellschaftsregister eingeführt, welches bei den Amtsgerichten geführt wird. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann sich in dieses Gesellschaftsregister eintragen lassen und dann die (Zusatz-)Bezeichnung eGbR führen. Eine Pflicht zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Herausgabe von beweglichen Sachen § 883 ZPO

Rz. 493 Beispiel 1: Der Mandant hat an den Schuldner ein wertvolles Kunstwerk "Las flores" unter Eigentumsvorbehalt verkauft. Da der Schuldner jedoch den Kaufpreis nicht bezahlt hat, kam es zum Rechtsstreit, in dem die Herausgabe des Kunstwerkes begehrt wurde. Antragsgemäß wurde der Beklagte zur Herausgabe des Bildes "Las flores" verurteilt. a) Vollstreckungsgegenstand Rz. 49...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Antragstellung per beA

Rz. 117 Seit dem 1.1.2022 gilt für Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr. Gem. § 130d ZPO sind […] schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt […] eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Auch in der Zwangsvollstreckung müssen seit dem 1.1.2022 Anträge/Aufträge zwingend mittels beA...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Eidesstattliche Versicherung nach § 883 Abs. 2 ZPO

Rz. 501 Wird die herauszugebende Sache vom Gerichtsvollzieher nicht vorgefunden, so muss der Schuldner angeben, dass Der Schuldner muss diese Angaben an Eides statt erklären. Die Abnahme dieser eidesstaatlichen Versicherung erfolgt auch durch den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 503 Zu den unbeweglichen Sachen gehören insbesondere Grundstücke und Wohnungen, aber auch eingetragene Schiffe (was in der täglichen Praxis eher selten vorkommt). § 885 Abs. 2 ZPO regelt daneben aber auch, wie vorgefundene bewegliche Sachen, die eigentliche nicht Gegenstand der Vollstreckung sind, behandelt werden müssen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Vorpfändungsbenachrichtigung

Rz. 148 Um den Gerichtsvollzieher mit einer vom Antragsteller selbst erstellten Vorpfändung zu beauftragen, kann hier ein Kreuzchen gesetzt werden. Es macht jedoch wesentlich mehr Sinn, den Zustellungsauftrag formlos zu erteilen, vergl. Rdn 386.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Unterschrift / Signatur

Rz. 194 Zuletzt folgt die Unterschrift bzw. die Signatur des Antragstellers. In das linke Feld ist der vollständig ausgeschriebene Name des Antragstellers einzutragen. Bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt ist hier der Name des Rechtsanwalts einzutragen – nicht der Name der Kanzlei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das selbstständige Bew... / I. Frist zur Klageerhebung

Rz. 41 Ist zum Zeitpunkt der Beendigung der Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren ein Rechtsstreit nicht anhängig, hat das Gericht nach der Beendigung auf Antrag ohne mündliche Verhandlung anzuordnen, dass der Antragsteller binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Klage erhebt (§ 494a Abs. 1 ZPO). Rz. 42 Kommt der Antragsteller dieser gerichtlichen Anord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Restschuldbefreiung

Rz. 631 In der Verbraucherinsolvenz muss der Antrag auf Restschuldbefreiung entweder zusammen mit dem Eröffnungsantrag, § 305 Abs. 1 Nr. 2 InsO oder spätestens innerhalb der vom Insolvenzgericht gem. § 305 Abs. 3 InsO gesetzten Monatsfrist erfolgen. Anderenfalls gilt der Antrag als zurückgenommen. Anderenfalls muss die Erklärung, dass Restschuldbefreiung nicht beantragt werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Inhalt des Anspruchs

Rz. 474 Wie bei jeder Vollstreckungsmaßnahme bedarf es auch hier eines Antrages des Gläubigers. Rz. 475 In der Praxis bereitet es mitunter Schwierigkeiten, abzugrenzen, wann eine Handlung unvertretbar und einzig und allein vom Schuldner vorgenommen werden kann und wann sie vertretbar ist und somit auch durch einen Dritten ausgeführt werden kann (s. Rdn 454). Rz. 476 Vertretbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Vollstreckungsschuldner

Rz. 505 Eine besondere Problematik bei der Räumungsvollstreckung liegt darin, dass bereits im Erkenntnisverfahren ein Titel gegen alle Personen zu erwirken ist, die ggf. Allein- oder Mitgewahrsam an der Wohnung besitzen. Es kommt in der Zwangsvollstreckung eben nicht auf das zugrundeliegende Vertragsverhältnis an, sondern ausschließlich auf den Gewahrsam (= tatsächliche Sach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Vollstreckungsklausel

Rz. 39 Für die Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme ist die Erteilung einer Vollstreckungsklausel erforderlich. Beispiel der Vollstreckungsklausel: "Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger/Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt". Rz. 40 Die Urschrift des Titels befindet sich in den Gerichtsakten. Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt der Gläubiger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Titelumschreibende Klausel, § 727 ZPO

Rz. 49 Eine titelumschreibende Klausel ist erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen den Rechtsnachfolger der im Titel bezeichneten Parteien erfolgen soll. Sinn der Titelumschreibung ist es, einen neuen Rechtsstreit über denselben prozessualen Anspruch zu vermeiden. Soweit eine Umschreibung möglich ist, fehlt für eine neue Klage das Rechtsschutzinteresse. § 727 ZPO ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes übermittelt. Die Vermögensverzeichnisse werden dort gespeichert und können ausschließlich von Gerichtsvollzieher, von Insolvenzgerichten, Vollstreckungsgerichten, Registergerichten und Strafverfol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Klarstellender Vermerk

Rz. 51 Hat der/die Schuldner(in) aufgrund einer Heirat/Scheidung den Nachnamen geändert, kann weiterhin die Vollstreckung aus dem ursprünglichen Titel – ohne Ergänzung bez. des Namens – erfolgen, wenn für das Vollstreckungsorgan ersichtlich ist, dass Personenidentität besteht. Die schlichte Namensänderung im Wege der Eheschließung/Scheidung stellt nämlich keine Rechtsnachfolg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 450 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren stehen dem Gläubiger viele Wege offen, seine Forderung im besten Fall erfolgreich durchzusetzen. Auf die Mitwirkung des Schuldners kommt es i.d.R. nicht an. Rz. 451 Bei einigen Titeln hängt jedoch die Durchsetzung des titulierten Anspruchs des Gläubigers einzig von dem Willen des Schuldners ab. Das bedeutet, dass nur der Schuldner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Zuständigkeit

Rz. 459 Ausschließlich zuständig für die Entscheidung über den Antrag gem. § 888 ZPO ist das Prozessgericht erster Instanz – somit das Gericht, das z.B. das Urteil oder den Beschluss erlassen hat oder das Gericht, vor dem die Parteien einen Prozessvergleich geschlossen haben; bei notariellen Urkunden das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Das Prozessger...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Kosten

Rz. 400 Bei der Vorpfändung muss zunächst unterschieden werden, ob diese isoliert betrieben wurde oder ob später eine entsprechende Pfändung bewirkt worden ist. Wurde eine Pfändung bewirkt, so stellt das vorläufige Zahlungsverbot zusammen mit der Pfändung eine einheitliche Tätigkeit i.S.v. § 15 RVG dar. Wurde hingegen die Vorpfändung isoliert betrieben, weil z.B. noch keine vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Zur rechten Zeit und am rechten Ort

Rz. 131 Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Sachpfändung muss zur rechten Zeit und am rechten Ort erfolgen. Zur rechten Zeit: Grundsätzlich ist die Zwangsvollstreckung nur zu bestimmten Zeiten, nämlich werktags von 6–21 Uhr (§ 758a Abs. 4 ZPO) zulässig. Um außerhalb dieser Zeiten vollstrecken zu können, benötigt der Gläubiger eine gerichtliche Genehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 220 Je nach Auftrag des Gläubigers können bei dem Gerichtsvollzieher z.B. folgende Gebühren anfallen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Übersicht

Rz. 549 Es stellt sich die Frage: Maßnahme oder Entscheidung? Die konkrete Maßnahme eines Vollstreckungsorgans ist mit der Erinnerung anzufechten (Begründung: die zu beachtenden Verfahrensvorschriften wurden nicht eingehalten). Dies betrifft z.B. Maßnahmen des Gerichtsvollziehers. Eine Vollstreckungsmaßnahme eines Richters oder Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) liegt dann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zu pfändende Forderung

Rz. 235 Für eine erfolgreiche Forderungspfändung ist Kreativität und eine möglichst umfassende Informationslage über die Vermögenswerte des Schuldners erforderlich. Die am meisten ausgebrachten Pfändungen betreffen die:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gewahrsam

Rz. 133 Der Gerichtsvollzieher darf bewegliche Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden, pfänden. Hierbei muss bzw. darf der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob der Schuldner Eigentümer dieser Sachen ist. Er hat ausschließlich zu prüfen, ob sich die Sachen im Gewahrsam des Schuldners befinden. Lediglich wenn nach außen eindeutig ersichtlich ist, dass der zu pfänden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Antrag des Gläubigers

Rz. 457 Um seinen Anspruch durchzusetzen, muss der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellen. Ist das Prozessgericht in erster Instanz das LG, so besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO). Der Gläubiger muss in diesem Fall einen RA mit der Antragstellung beauftragen, ansonsten würde der Antrag als unzulässig abgewiesen werden. Das Zwangsmittel oder die Zwangshöhe muss der Gl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 461 Das Gericht entscheidet über den Antrag im Beschlussweg (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Vornahme der Handlung, zu der der Schuldner verpflichtet ist, beinhalten sowie das Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft). Der gem. § 888 ZPO erlassene Beschluss ist ein Vollstreckungstitel gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Rz. 4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Gläubiger und Schuldner

Rz. 139 Die nachfolgenden Seiten des Auftrags sind in Module aufgeteilt. Modul A und B betreffen die Angaben zum Gläubiger bzw. Schuldner und sind inhaltlich überwiegend identisch. Der Vollstreckungsauftrag enthält Eingabefelder für einen Gläubiger bzw. einen Schuldner. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder – sofern die genutzte B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 468 In dem Verfahren gem. § 888 ZPO erfolgt die Kostenfestsetzung gem. § 788 Abs. 2 ZPO durch das Prozessgericht (Zustellungskosten des Urteils, vorgerichtliche Aufforderung an den Schuldner, der Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen, Kosten für den Antrag gem. § 888 ZPO). Rz. 469 Sofern Sie aus dem Zwangsgeld bzw. Haftbeschluss Zwangsvollstreckungsmaßnah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Eintritt eines Kalendertages

Rz. 80 Ist die Geltendmachung des Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig, so darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn der Kalendertag abgelaufen ist, § 751 Abs. 1 ZPO. Das Vollstreckungsorgan hat vor Beginn der Zwangsvollstreckung zu prüfen, ob die Bedingung (Eintritt des Kalendertages) eingetreten ist. Nur bei Fälligkeit darf die Vollstreckungsmaßnahme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 478 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 887 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Kosten

Rz. 531 Für den Räumungsauftrag erhält der Rechtsanwalt des Gläubigers eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Der Gegenstandswert für die anwaltliche Vergütungsberechnung richtet sich dabei nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 41 Abs. 2 GKG. I.d.R. ist die einjährige Nettokaltmiete anzusetzen. Rz. 532 Die beim Gerichtsvollzieher entstehenden Räumungs- und Einlagerungskosten s...mehr