Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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zfs 05/2026, Unterbrechung ... / 2 Aus den Gründen:

II. “Die vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern … zu bescheidende sofortige Beschwerde ist nach den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie erweist sich auch als begründet. Denn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Kostenfestsetzungsverfahren bereits vor Erlass des angefochtenen Kostenfests...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Einseitige Erledigungserklärung

Rn 84 Schließt sich der Schuldner der Erklärung des Gläubigers nicht an, liegt eine einseitige Erledigungserklärung vor.[372] Ihre Zulässigkeit ist mittlerweile unbestritten.[373] In diesen Fällen findet ein einseitiges Erledigungsverfahren statt, in dem das Insolvenzgericht prüft, ob der Antrag überhaupt zulässig und begründet war und sich durch ein nachträgliches Ereignis ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 7 Aufsatzliteratur

Rn 23 Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antraglose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, NZI 2019, 103 ff.; Beck, Perspektiven eines Konzerninsolvenzrechts, DZWIR 2014, 381 ff.; Birnbreier, Begründung und Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands – §§ 3a bis 3d InsO n.F., NZI-Beil. 2018, 11 ff.; Blankenburg, Leitfaden für die Insolvenzgerich...mehr

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zfs 05/2026, Unterbrechung ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Hamm ist weitgehend zuzustimmen. Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens Gem. § 464b S. 3 StPO sind die Vorschriften der ZPO auf die Höhe des Zinssatzes, das Verfahren und auf die Vollstreckung der Entscheidung die Vorschriften der ZPO entsprechend anzuwenden. Zu den somit entsprechend heranzuziehenden Vorschriften über das Verfahren zählt somit...mehr

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zfs 05/2026, Unterbrechung ... / Leitsatz

Auch ein Verfahren zur Kostenfestsetzung gemäß § 464b StPO wird durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten entsprechend § 240 ZPO unterbrochen. Diese Verfahrensunterbrechung tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet. OLG Hamm, Beschl. vom 6.11.2025 – III-2 Ws 43/25mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3.2 Der Anspruch der (vertraglichen) Neugläubiger

Rn 70 Auch den Neugläubigern steht der Schadensersatzanspruch unmittelbar zu. Der Schaden besteht in den Leistungen, die der (Neu-)Gläubiger im Vertrauen auf die Solvenz der Gesellschaft erbracht hat. Der Neugläubiger ist daher so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens rechtzeitig gestellt worden wäre.[200] Bei rechtzeitiger E...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5 Besonderheiten bei Anträgen öffentlich-rechtlicher Gläubiger

Rn 53 Für die Insolvenzanträge öffentlich-rechtlicher Gläubiger (Behörden, Krankenkassen, Sozialversicherungsträger und Finanzämter) gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für Anträge privater Gläubiger.[200] Auch sie haben eine ihnen zustehende Forderung und das Vorliegen des Eröffnungsgrundes glaubhaft zu machen.[201] Hierbei ist indes zu berücksichtigen, dass ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5.1 Anträge der Finanzverwaltung

Rn 54 Der Eröffnungsantrag eines Finanzamtes, der auf Steuerforderungen (§ 37 AO) gestützt wird, setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH als Mindesterfordernis die Vorlage der ergangenen Steuerbescheide und ggf. etwaiger Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners voraus.[205] Eine Glaubhaftmachung der Forderung kann jedoch ausnahmsweise entbehrlich se...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.1 Normzweck

Rn 35 Für die Regelung in Abs. 3 besteht ein praktisches Bedürfnis, denn durch Führungslosigkeit wird der am Geschäftsleiter anknüpfende Gläubigerschutz ausgehebelt.[104] Die Gesellschafter in der GmbH und der Aufsichtsrat in der AG bzw. Genossenschaft sind auch die richtigen Adressaten, um die Gläubigerschutzlücke zu schließen, sind sie doch für die (fortdauernde) Führungsl...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.1 Allgemeines

Rn 95 Für das Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Insolvenzgericht werden von der Staatskasse Kosten (Gebühren und Auslagen; § 1 Abs. 1 Satz 2 GKG) erhoben.[421] Hier ist insbesondere die 0,5 Wertgebühr nach Nr. 2311 KV GKG zu beachten, die gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich der antragstellende Gläubiger schuldet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Betrag der F...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4 Anhörung des Schuldners (§ 14 Abs. 2)

Rn 73 Ist der Antrag zulässig (s. Rn. 5 ff.), so hat das Insolvenzgericht den Schuldner gem. § 14 Abs. 2 anzuhören.[315] Dem Schuldner muss die Gelegenheit gewährt werden,, die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorzubringen, die er selbst als Erwiderung auf den Antrag des Gläubigers für wesentlich hält. Während des Vorprüfungsverfahrens besteht eine solche Pflicht...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2.2 Einredebehaftete und gestundete Forderungen

Rn 15 Wie sich verjährte Forderungen auf das Rechtsschutzinteresse auswirken, ist umstritten. Teilweise wird vertreten, dass eine verjährte Forderung die Antragsberechtigung selbst dann entfallen lässt, wenn der Schuldner die Einrede noch nicht erhoben hat.[44] Da der Insolvenzverwalter nach § 60 Abs. 1 verpflichtet sei, die Verjährungseinrede einzulegen, könne die rechtlich...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.2 Ausgeschiedener Geschäftsleiter

Rn 11 Ein aus dem Amt geschiedener Geschäftsleiter kann den Eröffnungsantrag nicht mehr stellen und ist daher auch nicht antragsverpflichtet.[25] Die wohl überwiegende Auffassung nimmt an, dass trotz der Beendigung der Organstellung fortwirkende Pflichten des vorherigen Organs bestehen, insbesondere zur Information und Veranlassung der ehemaligen Kollegen und des Nachfolgers...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 11 Rückdeckungsversicherung in der Insolvenz (§ 8 Abs. 2 BetrAVG)

Beschäftigte können im Insolvenzfall des Arbeitgebers grundsätzlich eine auf ihr Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung fortsetzen, wenn die ihnen gegebene Versorgungszusage auf die Versicherungsleistung verweist. Das Wahlrecht besteht nicht, wenn die Versicherung in die Insolvenzmasse fällt oder eine Übertragung des Anspruchs auf einen Pensionsfonds durch den PSVaG ber...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Betriebsrenten und die Anwartschaften der Arbeitnehmer sind gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gesichert, wenn sie von dessen Zahlungsfähigkeit abhängig sind. In diesem Fall werden sie durch den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) geschützt. Der PSVaG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im Rahmen seiner mit der Sicheru...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pensio...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.2 Verfallbare Anwartschaften

Verfallbare Anwartschaften sind im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach § 191 Abs. 1, § 198 InsO hat dies zur Folge, dass der auf diese aufschiebend bedingte Forderung nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen ist. Die Auszahlung hat erst mit Eintritt des Versorgungsfalls an den Arbeitnehmer zu erfolgen. Allerdings hat der PSVaG für diese Anwartschaften d...mehr

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Baugewerbe / 1.5 Leistungserbringung, wenn das Werk nicht fertig gestellt wird

Ein besonderes Problem ergibt sich, wenn der leistende Unternehmer das vereinbarte Werk nicht fertig stellen kann, weil der Leistungsempfänger den Vertrag kündigt oder insolvent wird. Kann das Werk nicht fertiggestellt werden und ist auch eine Vollendung des Werks durch den Unternehmer nicht mehr vorgesehen, entsteht insoweit ein neuer Leistungsgegenstand. Es entsteht dann e...mehr

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bAV: Durchführungswege / 4 Durchführungswege im Überblick

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.13 Vergeblicher Herstellungsaufwand

Rz. 231 Vergebliche Vorauszahlungen, für die ein Bauherr infolge Konkurses des Bauunternehmers keine Gegenleistung erhalten hat, zählen nach der Rspr.[1] nicht zu den Herstellungskosten, weil es insoweit nicht zu einem Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen i. S. v. § 252 Abs. 2 HGB für das herzustellende Gebäude gekommen ist. Sie sind danach gleichermaßen bei den gewerb...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.1 Direktzusage

Der Arbeitgeber sagt bei der Direktzusage (Pensionszusage) dem Arbeitnehmer zu, unmittelbar Leistungen der bAV zu erbringen [1], ohne sich eines Versorgungsträgers zur Erfüllung der Zusage zu bedienen. Hat der Arbeitgeber die Pensionszusage schriftlich erteilt, kann er zur Finanzierung seiner Zusage Gewinn mindernde Pensionsrückstellungen bilden[2], die er in seiner Bilanz[3]...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung ohne Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt.[1] Der Arbeitgeber bleibt gegenüber seinem Arbeitnehmer zur Leistung verpflichtet und bedient sich zur Erfüllung seiner Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse. Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzliche...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3 Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dabei bezugsberechtigt, liegt eine Direktversicherung vor.[1] Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen darf. Der Arbei...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4 Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die betriebliche Altersversorgung durchführen und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewähren.[1] Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers unter ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.10 Vergebliche Anschaffungskosten

Rz. 151 Der Erwerber aktiviert Vorauszahlungen an den Verkäufer im Rahmen des noch schwebenden Geschäfts als geleistete Anzahlungen nach § 266 Abs. 2 HGB. Diese Anzahlungen gehören noch nicht zu den Anschaffungskosten. Wird das Wirtschaftsgut geliefert, so werden die geleisteten Anzahlungen auf die Anschaffungskosten umgebucht. Für die Umbuchung kommt es nur darauf an, ob de...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 9.1 Mindestschutz für Pensionskassenzusagen vor dem 1.1.2022

Der vollständige PSVaG-Schutz von Pensionskassenzusagen setzt erst bei Arbeitgeberinsolvenzen ab 2022 ein. Tritt die Insolvenz des Arbeitgebers vor dem 1.1.2022 ein, gewährt § 30 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG einen europarechtskonformen Mindestschutz der Betriebsrentenansprüche. Dieser greift, wenn die Kasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um meh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15.6 Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 352 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die als Finanzanlagen zum Anlagevermögen gehören, werden als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter bewertet. Für sie gilt die Vermutung, dass ihr Teilwert den Anschaffungskosten entspricht, auch wenn bereits viele Jahre seit dem Erwerb vergangen sind.[1] Eine Teilwertabschreibung verlangt daher vom Stpfl. den Nachweis, dass der Erw...mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.6.2 Änderung der Verhältnisse und Vorsteuerberichtigung

Die Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich immer nach den geplanten Umsätzen des Unternehmers zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Damit muss der Vermieter zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs bei der Anschaffung oder der Herstellung eines Gebäudes entscheiden, für welche Ausgangsumsätze (steuerfrei oder steuerpflichtig) er dieses Gebäude verwenden will. In diesem Verhältnis hat...mehr

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bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 1.4.1 Beitragsorientierte Leistungszusage

Bei der beitragsorientierten Leistungszusage [1] sagt der Arbeitgeber eine Versorgungsleistung zu und teilt dem Arbeitnehmer den Betrag mit, den er für diese zur Finanzierung aufwendet. In der Praxis berechnet der Arbeitgeber daher oft die zugesagte Leistung anhand der Beiträge, die er für die Versorgung aufwenden möchte. Kerngedanke der beitragsorientierten Leistungsgestaltun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 20.2.1 Bewertung von eingelegten Wirtschaftsgütern mit dem Teilwert

Rz. 417 Einlagen von Wirtschaftsgütern sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zu bewerten. Dabei unterscheidet sich der Teilwert i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG nicht von dem allgemeinen Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.[1] Durch den Ansatz des Teilwerts soll erreicht werden, dass steuerfrei gebildetes oder bereits v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.4 Leistungsaushilfe bei Schließung oder Insolvenz (Abs. 2a)

Rz. 22 Wenn eine Krankenkasse insolvent ist oder geschlossen wird, dann können leistungsaushelfende Krankenkassen ein Darlehen aus der Liquiditätsreserve erhalten. Das Darlehen wird aufgrund eines Antrags durch das BAS gewährt. Damit werden Leistungsansprüche von Versicherten finanziert, deren Mitgliedschaftsverhältnisse noch nicht geklärt sind (BT-Drs. 17/6906). Rz. 23 Der S...mehr

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Controlling im Sanierungspr... / 3 Kennzahlen als Ergänzung zur integrierten Planung in der Sanierung

Kennzahlen sind ein zentrales Steuerungsinstrument in unternehmerischen Entscheidungs-prozessen und spielen insbesondere im Sanierungscontrolling eine wichtige Rolle. Sie übernehmen eine Frühwarnfunktion, indem sie frühzeitig auf finanzielle Engpässe oder drohende Covenant-Verstöße hinweisen. Die zeitliche Entwicklung dieser Kennzahlen liefert wertvolle Einblicke in den Fort...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikoprävention durch inte... / 2 Alignment zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern sicherstellen

Insbesondere in inhabergeführten oder familiengeprägten Unternehmen ist die Konsensbildung innerhalb des Gesellschafterkreises und zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern entscheidend. Unterschiedliche Zielvorstellungen, Zeithorizonte, Renditeerwartungen und Risikoneigungen können zu divergierenden Steuerungssignalen sowie zu Konflikten innerhalb des Gesellschafterkrei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.3 Verwaltung des Gesundheitsfonds (Abs. 3)

Rz. 16 Der Gesundheitsfonds wird vom BAS verwaltet (§ 271 Abs. 1). Für das Rechnungswesen einschließlich der Statistiken bei der Verwaltung gelten die §§ 76, 77 Abs. 1a Satz 1 bis 6 und § 79 Abs. 1 und 2 i. V. m. Abs. 3a SGB IV sowie die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (§ 78 SGB IV) entsprechend (Satz 1). Damit gelten für die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds einheit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26; Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 42 Rz. 60). Rechtsfolge dieses gesetzlichen Verbots ist, ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 271 Gesundh... / 2.3 Liquiditätsreserve (Abs. 2)

Rz. 19 Der Gesundheitsfonds hat eine Liquiditätsreserve vorzuhalten (Satz 1). Zuständig ist das BAS. Die Zielvorgabe sind mindestens 22,5 % einer durchschnittlichen Monatsausgabe. Die Liquiditätsreserve deckt unterjährige Schwankungen in den Einnahmen, nicht vorhergesehene Einnahmeausfälle, Aufwendungen für die Erhöhung der Zuweisungen (§ 272 Abs. 2), Aufwendungen für den Einkom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Künstliche Intelligenz (KI)... / 4.1 Beurteilung des Risikomanagementsystems

Ohne Spezifikation der geltenden gesetzlichen Anforderungen kann von einer KI keine sachgerechte Beurteilung des Risikomanagements eines Unternehmens erwartet werden.[1] Daher nutzt ein Prompt folgender Art wenig: "Du bist ein Risikoanalytiker. Lies den Geschäftsbericht der Mustermann AG und beurteile vor dem Hintergrund gesetzlicher Anforderungen deren Risikomanagement." Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Außergewöhnlichkeit der Belastung

Rz. 29 Die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Abzug; sie ergibt sich nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 EStG dann, sofern es sich um "größere" Aufwendungen handelt, die der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands nicht entstehen. Der Wortlaut der Vorschrift l...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.3 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen

Rz. 37 Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen kann aus rechtlichen Gründen gegeben sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Rechtspflicht zur Leistung des Stpfl. besteht. Diese kann sich auf gesetzlicher Basis, einem Verwaltungsakt oder auf vertraglicher Grundlage ergeben.[1] Generell ist jedoch zusätzlich zu differenzieren, ob die Rechtspflicht mit oder ohne freiwillige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2.1 Verschulden

Rz. 33 Eine Unentziehbarkeit von Aufwendungen kann dann unbeachtlich sein, wenn der Stpfl. die Ursache durch freiwilliges Verhalten selbst gelegt hat und für die Folgen selbst verantwortlich ist. In solchen Fällen ist eine Zwangsläufigkeit nicht gegeben.[1] Rz. 34 Die Reichweite der Ursachenforschung ist begrenzt. Eine dezidierte Ausforschung privater oder familiärer Umstände...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle kriegerische Ausei... / 6.5 Zukunftsfähigkeit – schnelle Reaktion der Abteilungen

Im schlimmsten Fall stellt der Buchhalter fest, dass die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr gegeben ist. Wenn also aufgrund fehlender oder zu teurer Rohstoffe, Bauteile oder Energie oder aufgrund fehlender Absatzmärkte das deutsche Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden kann, muss eine Insolvenz geprüft werden. Der § 252 Abs. 1 HGB legt u. a. fest: "Bei der Bewe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Auch ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2 Betriebsübergang in der Insolvenz

8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9 Insolvenz

Rz. 98 Wird über das Vermögen eines Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, sind die Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) maßgeblich dafür, inwieweit der Arbeitnehmer seine Ansprüche noch durchsetzen kann. Ab 1.1.1999 ist die InsO vollständig in Kraft getreten.[1] 9.1 Urlaubsanspruch Rz. 99 Wird das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgesetzt, ...mehr