Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungsgenossenschaft

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 7.3 Institutsschlüssel für Arbeitnehmersparzulage

Der "Institutsschlüssel für die Arbeitnehmersparzulage" (IfAS) wird von der Zentralstelle der Länder beim Technischen Finanzamt Berlin – ZPS ZANS – vergeben. Er ist vom Anlageinstitut – das ist auch der Arbeitgeber, mit dem der Arbeitnehmer den Anlagevertrag abgeschlossen hat (z. B. Wertpapier-Kaufvertrag) – anzufordern; bei der Anforderung sind anzugeben[1]: Name und Anschri...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbildung: Förderung... / 3.4 Bausparvertrag

Zu dieser Anlageart gehören alle Verträge, die nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes abgeschlossen worden sind.[1] Der Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ist die häufigste Vertragsform. Daneben sind noch begünstigt Wohnbau-Sparverträge mit einem Kreditinstitut oder mit einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, Baufinanzierungsverträge mit Wohnungs- und Siedlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Genossenschaftsanteile (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g 5. VermBG)

Rn. 83 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Begünstigung nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g 5. VermBG erfasst Geschäftsguthaben bei einer inländischen Genossenschaft, gemeint sind damit Genossenschaftsanteile. Der ArbN muss Mitglied der Genossenschaft sein oder werden, BMF v 31.05.2024, BStBl I 2024, 929 Rz 22. Rn. 84 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Genossenschaft muss zudem – alternativ ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / II. Wohnungsbau-Prämie

Für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus können unbeschränkt steuerpflichtige Personen eine Prämie erhalten (§ 1 Abs. 1 WoPG 1996). Zu den begünstigten Aufwendungen gehören auch Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 WoPG 1996). Die Prämie ist unter weiteren Voraussetzungen in einem gesonderten Verfahren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Riester-Rente / 2.1.3 Altersvorsorgeverträge zum Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile

Das Prinzip dieser Art des Altersvorsorgevertrags besteht darin, dass der Inhaber von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnungsgenossenschaft in der sog. Ansparphase weitere Genossenschaftsanteile erwirbt, die frühestens ab dem 60./62. Lebensjahr wieder an ihn zurückbezahlt werden. Dazu unterstellt das Gesetz die Kündigung der angesparten Geschäftsanteile zu Beginn der Ausza...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   GuV 13

Rz. 1 Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen Es handelt sich um Aufwendungen für die Nutzung von zur Verfügung gestelltem Fremdkapital, und zwar ohne Rücksicht auf die Ausnutzung eines etwa bestehenden Rechtes auf Einbeziehung in die Herstellungskosten. Soweit von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, ist der Gegenposten zu Aktivierungen im Umlaufverm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 2 Der deutsche Wohnimmobilienmarkt

Um über die Entgelte für Verwaltungsleistungen urteilen zu können, muss zunächst der Leistungsgegenstand abgegrenzt sein. Die folgende Grafik könnte auch den Titel tragen: "Wem gehört Deutschland?" Abb. 1: Eigentumsverhältnisse von Wohnimmobilien nach Wohneinheiten (Stand 15.5.2022) Quelle: Zensus 2022 Zensus 2022 Im letzten Zensus wurden zum Stichtag 15.5.2022 Zahlen zu allen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietpreisbremse für möbliertes Wohnen: Das soll geregelt werden

Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen – doch Vermieter können sie umgehen. Das will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig jetzt stoppen. Die geltenden Regeln und was sich ändern soll. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen stoppen. Die geltenden Regeln hätten viele Schlupflöcher,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Der sachliche Geltungsbereich des § 336 betrifft die Aufstellung des JA und Lageberichts der eingetragenen Genossenschaft mit Sitz in Deutschland. Branchenspezifische Vorschriften bleiben unberührt (§ 336 Abs. 2 Satz 2). Für Kreditgenossenschaften geht die Rechnungslegungspflicht nach § 340a Abs. 1 vor. Zusätzliche Anforderungen auf Grund der Rechtsform...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Wohnungsgenossenschaften

Tz. 17 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Aus Billigkeitsgründen bleiben in den Jahren 2022–2025 die Einnahmen aus der Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine Mitglieder der Genossenschaft sind, bei der Berechnung der Schädlichkeitsgrenze von 10 % für steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften/-Vermietungsvereine nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG (Anhang 3) unberü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Genossenschaftsanteile

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen des ArbN zur Begründung eines Geschäftsguthabens bei einer Genossenschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im > Inland sind vermögenswirksame Leistungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst g und Nr 3 iVm § 6 5. VermBG [> Anh 5.1]; Abschn 4 Abs 7 = Rz 22 VermBErl [> Anh 5.3]. Hinweis Einzelheiten zu vermögenswirksamen Leistungen > Vermögensbildung der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / Zusammenfassung

Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 wurden neben den Sanktionen gegenüber Russland auch eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen gestartet, um den Staat Ukraine, die von den Kriegsfolgen betroffenen Menschen in der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. So können beispielsweise ab dem 01.06.2022 registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine in Deut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung des Mietvertrags / 1.1 Anfechtung wegen Irrtums

Nach § 119 BGB kann der Vermieter seine auf den Abschluss eines Mietvertrags gerichtete Willenserklärung anfechten, wenn er bei der Abgabe der Erklärung über deren Inhalt im Irrtum war. Praxis-Beispiel Kein Anfechtungsgrund Die Blankounterzeichnung eines Mietvertrags berechtigt nicht zur Anfechtung. Gleiches gilt für die Unterzeichnung eines Vertrags, ohne ihn gelesen zu haben....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energetische Sanierung bei Milieuschutz: ein Spießrutenlauf

Milieuschutzgebiete sollen verhindern, dass Altmieter aus Boom-Vierteln verdrängt werden. Die Berliner Wohnungswirtschaft sieht in den Einschränkungen für Vermieter in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen – bekannt als Milieuschutzgebiete – zunehmend ein Investitionshindernis. Nötige Modernisierungen oder energetische Maßnahmen würden von den zuständigen Behörden in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt einerseits den zeitlichen Anwendungsbereich des am 1.1.1983 in Kraft getretenen GrEStG (Abs. 1) und seiner weiteren, zu späteren Zeitpunkten hinzugetretenen bzw. geänderten Vorschriften (Abs. 3 bis 7). Andererseits bestimmt sie über die weitere Anwendbarkeit des früheren – vor dem Inkrafttreten des GrEStG 1983 geltenden – Rechts auf Erwerbsvorgäng...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / Zusammenfassung

Überblick Extrem angespannte Wohnungsmärkte lassen abgewiesene Mietinteressenten immer wieder wegen Verstößen gegen das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) zum Mittel der gerichtlichen Überprüfung greifen. Dieser Beitrag soll sowohl einen Überblick als auch einen rechtlichen Rahmen bieten, welche Gesichtspunkte bei der Auswahl von Flüchtlingen als potenzielle Mieter zu beachten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), b), f) bis l) und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dad...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft – Was ist zu beachten?

Zusammenfassung Überblick Das Genossenschaftsgesetz sieht eine Reihe von Gründen vor, die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft führen. Dabei sind unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten. Grundsätzlich muss aber in allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft eine finanzielle Auseinandersetzung hinsichtlich des eingezahlten Gesch...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassung über Gegen... / 2.3 Geschäftsordnung für den Vorstand – Wohnungsgenossenschaften / Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat – Wohnungsgenossenschaften

Die Mustersatzung sieht vor, dass sich der Vorstand (§ 22 Abs. 9 Satz 1 der Mustersatzung) und der Aufsichtsrat (§ 25 Abs. 9 der Mustersatzung) eine Geschäftsordnung geben.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ausschluss eines Mitglieds ... / Zusammenfassung

Überblick Das Genossenschaftsgesetz sieht eine Reihe von Gründen vor, die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft führen.[1] Ein Fall des Ausscheidens aus der Genossenschaft ist der Ausschluss. Der Ausschluss eines Mitglieds ist ein "scharfes Schwert" der eG.[2] Daher sind für die Wirksamkeit des Ausschlusses besondere rechtliche Anforderungen zu be...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung von Vorstandsmit... / 1.1 Anzahl der Vorstandsmitglieder

Nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) ist grundsätzlich erforderlich, dass eine Wohnungsgenossenschaft zwei Vorstandsmitglieder hat.[1] Aufgrund einer Satzungsregelung darf davon nur abgewichen werden, wenn eine Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder hat (sog. Kleinstgenossenschaften). Nur in diesem Ausnahmefall genügt es, wenn ein Vorstand einer eG aus nur einer Person...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beendigung der Mitgliedscha... / 1.3 Kündigung durch den Gläubiger eines Mitglieds

Ein Gläubiger eines Mitglieds hat nach dem Genossenschaftsgesetz die Möglichkeit, an dessen Stelle das Kündigungsrecht auszuüben. Dafür ist aber erforderlich, dass er die Pfändung und Überweisung eines dem Mitglied bei der Auseinandersetzung mit der Genossenschaft zustehenden Guthabens erwirkt hat, nachdem innerhalb der letzten 6 Monate eine Zwangsvollstreckung in das Vermög...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / Zusammenfassung

Überblick Die Bedeutung des Betreuungsrechts hat in der täglichen Praxis der Wohnungswirtschaft zugenommen. Vermehrt haben Wohnungsunternehmen und WEG-Verwalter im Alltag mit Rechtsfragen aus diesem Bereich zu tun. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers kann zwar für Mieter und Wohnungseigentümer unterschiedlichen Alters notwendig werden, jedoch ist vor allem aufgrund d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beendigung der Mitgliedscha... / Zusammenfassung

Überblick Das Genossenschaftsgesetz sieht eine Reihe von Gründen vor, die zur Beendigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft führen. Dabei sind unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen zu beachten. Grundsätzlich muss aber in allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft eine finanzielle Auseinandersetzung hinsichtlich des eingezahlten Geschäftsguthabens m...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beendigung der Mitgliedscha... / 2 Satzungsregelungen zur Beendigung der Mitgliedschaft

Die unter 1. genannten Gründe zur Beendigung der Mitgliedschaft einer Wohnungsgenossenschaft sind abschließend im Genossenschaftsgesetz geregelt. Da das Gesetz keine Abweichungen davon ausdrücklich zulässt, sind nach § 18 Satz 2 GenG keine wirksamen Regelungen in der Satzung möglich, die diese Beendigungsgründe einschränken oder erweitern.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 8.4 Erforderliche gerichtliche Genehmigungen

Praxis-Beispiel Kündigung des Nutzungsvertrags durch den Betreuer Fallbeispiel Frau A, 89 Jahre alt, verwitwet, ist Mitglied einer Genossenschaft und bewohnt aufgrund eines Dauernutzungsvertrags eine Wohnung aus deren Bestand. Seit 2 Jahren ist ihr Sohn S ihr gerichtlich bestellter Betreuer (u. a. mit dem Aufgabenbereich "Wohnungsangelegenheiten"). Frau A fühlt sich in ihrem v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 9 Besonderheiten der Betreuerbestellung im Rahmen der Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Auch hinsichtlich der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft sollte bei der Frage, welche Stellung der Betreuer diesbezüglich hat, grundsätzlich im jeweiligen Einzelfall wie folgt vorgegangen werden: Welchen Aufgabenkreis hat der Betreuer? (s. Bestellungsbeschluss / Bestellungsurkunde ("Betreuerausweis")) Besteht ggf. ein gerichtlich angeordneter Einwilligungsvorbehalt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassung über Gegen... / 1.2 Regelungen in der Satzung

Die Mustersatzung enthält einen Katalog von Gegenständen der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach § 28 der Mustersatzung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat auf der Grundlage von Vorlagen des Vorstands nach gemeinsamer Beratung durch getrennte Abstimmung über die Aufstellung des Neubau- und Modernisierungsprogramms, die Regeln für die Vergabe von Genoss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in der G... / Zusammenfassung

Überblick Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Wohnungsgenossenschaft. Als "Parlament der eG" ermöglicht sie ihren Mitgliedern die Mitwirkung an wichtigen Entscheidungen des Unternehmens. Größere Genossenschaften (mit mehr als 1.500 Mitgliedern) haben statt einer "Mitgliederversammlung" in der Regel die Generalversammlung in der Form der Vertreterversammlung. Dam...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einberufung der Generalvers... / Zusammenfassung

Überblick Die Generalversammlung ist das Organ der Wohnungsgenossenschaft ("Parlament der eG"), das ihren Mitgliedern die Mitwirkung an wichtigen Entscheidungen des Unternehmens ermöglicht. Größere Genossenschaften (mit mehr als 1.500 Mitgliedern) haben statt einer "Mitgliederversammlung" in der Regel die Generalversammlung in der Form der Vertreterversammlung. Für eine erfo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 4.2 Angehörige als Betreuer – Gefahr von Interessenkonflikten

Wie bereits oben in Ziff. 2.2 "Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen" ausgeführt wurde, kann nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB ein Betroffener im Rahmen eines Betreuungsverfahrens eine Person vorschlagen, die zum Betreuer bestellt werden soll. Schlägt er dagegen niemanden vor, so ist bei der Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen p...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ausschluss eines Mitglieds ... / 2.2.2 Ausschluss durch Vorstandsbeschluss

Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands (§ 11 Abs. 2 Satz 1 der Mustersatzung). Empfehlungen zu Regelungen über die Beschlussfassung des Vorstands, und damit auch hinsichtlich des Ausschlusses eines Mitglieds, enthält die Geschäftsordnung für den Vorstand – Wohnungsgenossenschaften.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beteiligung mit weiteren (f... / 1 Möglichkeit der Übernahme von weiteren (freiwilligen) Geschäftsanteilen

Die Satzung kann bestimmen, dass sich ein Mitglied mit mehreren Geschäftsanteilen beteiligen muss (§ 7a Abs. 2 Satz 1 GenG; sog. Pflichtbeteiligung). Wenn eine Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen nach der Satzung vorgeschrieben ist, muss aber die Pflichtbeteiligung grundsätzlich für alle Mitglieder gleich sein (§ 7a Abs. 2 Satz 1 GenG). Als Ausnahme davon lässt das Ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beendigung der Mitgliedscha... / 1.4 Kündigung durch den Insolvenzverwalter

Wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Mitglieds eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt wird, so kann der Insolvenzverwalter das Kündigungsrecht des Mitglieds an dessen Stelle ausüben (§ 66a GenG).[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ausschluss eines Mitglieds ... / 3.1 Genossenschaftsinterne Berufung

Aufgrund einer Satzungsregelung besteht die Möglichkeit, dem ausgeschlossenen Mitglied vor einer Inanspruchnahme des gerichtlichen Rechtsschutzes ein genossenschaftsinternes Rechtmittel einzuräumen. Dementsprechend sieht die Mustersatzung vor, dass das ausgeschlossene Mitglied innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses durch einen an den Vorstand gerich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Ausschluss eines Mitglieds ... / 1.2 Satzungsrechtliche Ausschließungsgründe

Die Mustersatzung enthält in § 11 Abs. 1 mehrere Ausschließungsgründe. Danach kann ein Mitglied in folgenden Fällen aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden: Schädigung des Ansehens oder der wirtschaftlichen Belange Ein Ausschluss des Mitglieds ist möglich, wenn es durch ein genossenschaftswidriges Verhalten schuldhaft oder unzumutbar das Ansehen oder die wirtschaftlichen ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einberufung der Vorstands- ... / 2.3 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Die vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. herausgegebene Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat – Wohnungsgenossenschaften - enthält u.a. Regelungen bezüglich: Wahl und Vorsitz, Sitzungen, Beschlussfassung und Protokollierung.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in der G... / 5 Besonderheiten bei der Vertreterversammlung

Vertreter können nicht durch Bevollmächtigte vertreten werden (§ 43a Abs. 3 Satz 2 GenG; § 34 Abs. 3 Satz 2 der Mustersatzung für Wohnungsgenossenschaften mit Vertreterversammlung). Mitglieder, auf deren Verlangen eine Vertreterversammlung einberufen bzw. Tagesordnungspunkte aufgenommen wurden, haben ein Rede- und Antragsrecht gem. § 45 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 GenG.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in den V... / 2.3 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat

Die vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. herausgegebene Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat – Wohnungsgenossenschaften – (GO-V) enthält u. a. Regelungen bezüglich: Wahl und Vorsitz, Sitzungen, Beschlussfassung und Protokollierung.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einberufung der Generalvers... / 2.2 Einberufungsrecht des Aufsichtsrats

In der Praxis der Wohnungsgenossenschaften beruft in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende aufgrund der jeweiligen Satzung die Generalversammlung ein (s. auch die Empfehlung in § 33 Abs. 1 Satz 1 der Mustersatzung). Wichtig Keine Einschränkung des Vorstands Das gesetzliche Einberufungsrecht des Vorstands ist dadurch nicht eingeschränkt (so auch die Klarstellung in § 33 Abs. 1...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassung über Gegen... / 2.4.3 Protokollierung der Beschlüsse

Über die Beschlüsse der gemeinsamen Sitzungen sind vom Schriftführer des Aufsichtsrats Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben sind. Die Vollständigkeit und Verfügbarkeit ist sicherzustellen (§ 29 Abs. 3 der Mustersatzung). Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Sitzungen des Aufsichtsrats sinnge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassungen in den V... / 1.8 Zustimmungsbedürftige Beschlüsse

Beschlüsse über die Vornahme von Geschäften und Rechtsgeschäften, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sind dem Aufsichtsrat zuzuleiten. Sie dürfen erst ausgeführt werden, wenn dessen Zustimmung vorliegt (§ 7 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat). Praxis-Beispiel Beispiel Die Verlobte eines Vorstandsmitglieds möchte eine Genossens...mehr