Fachbeiträge & Kommentare zu Wohngeld

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 2 Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 1 Grundsätze

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung trifft jeden Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgelder fließen in das Gemeinschaftsvermögen und werden Bestandteil desselben. Dieses Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Hinweis Hausgeldzahlungspflicht beginnt mit Grundbucheintragung Die Ha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld (WEG) / 6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Hausgeldansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.[1] Nach herrschender Meinung ist daneben auch noch die Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung möglich.[2] Das Verbot, gegenüber Hausgeldforderungen eine streitige Gegenforderu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 3.9 Parteifähigkeit

Nach der Bestimmung des § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor Gericht klagen und verklagt werden. Sie ist somit parteifähig. Diese Parteifähigkeit bezieht sich sowohl auf das Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern, als auch auf das Außenverhältnis zu außenstehenden Dritten, wie insbesondere Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. Inne...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 2.1.2.2.1 Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Gegenüber der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 hat sich der Anwendungsbereich der entsprechenden vormaligen Bestimmung des § 43 Nr. 2 WEG a. F. insoweit erweitert, als die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG nunmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Auswirkungen hat dies in erster Linie für vormals noch mögliche Direk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 6 Rechtsprechung

Anfechtungsklage: Zustellung Bei der Frage, ob eine Anfechtungsklage noch "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wurde, obwohl der Gerichtskostenvorschuss erst 16 Tage nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zur Einzahlung kam, sind die besonderen Umstände im Einzelfall zu berücksichtigen; eine starre "14-Tages-Frist" existiert jedenfalls nicht.[1] Anwaltsgebühren Beauf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.2.1 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verfahrensbeteiligte

Soweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Klägerin oder als Beklagte fungiert, ist deren Bezeichnung einfach. Praxis-Beispiel Rückständige Hausgelder Die "Eigentümergemeinschaft Dorfstraße 8 in 79294 Sölden, vertreten durch den Verwalter Richard Müller," macht rückständige Hausgelder gegenüber Wohnungseigentümer Klamm geltend. Das korrekte Rubrum lautet wie folgt: Prax...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.1 Grundsätze

Allgemein wird unterschieden in: Gerichtskosten: Hierunter fallen die Kosten, die an das Gericht zu zahlen sind. Beispiele: Verfahrenskosten nach dem Gerichtskostengesetz, Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Außergerichtliche Kosten: Hierunter fallen die Kosten, die nicht an das Gericht zu zahlen sind, also insbesondere die Gebühren/Honorare für Rechtsanwälte. Streitwert Di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 4.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens obliegt dem Verwalter nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Unabhängig von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer verleiht ihm das Gesetz in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Kompetenz, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Insoweit hat er auch ohne entsprechende Beschlussfassu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.2 Teilweises Obsiegen

Soweit die Parteien im Rechtsstreit teilweise obsiegen bzw. unterliegen, sind gemäß § 92 Abs. 1 ZPO die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Die Kostenaufhebung hat zur Folge, dass jede Partei die Gerichtskosten je zur Hälfte und ihre außergerichtlich entstandenen Auslagen voll zu tragen hat. Die Kostenaufhebung kommt stets dann in Betracht, wenn S...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.4 Finanzierung von Verfahrenskosten

Klagt die Gemeinschaft selbst oder wird sie verklagt, ist die Finanzierung der entsprechenden Verfahrenskosten unproblematisch unter Einbeziehung sämtlicher Wohnungseigentümer aus den laufenden Hausgeldern möglich. Wenn diese nicht ausreichen, hat der Verwalter auf die Beschlussfassung über eine entsprechende Sonderumlage hinzuwirken. Nach §§ 19 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 WEG ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.5.1 Grundsätze

Die Gerichtskosten in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren richten sich als zivilprozessuale Verfahren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Maßgeblich für die Kostenverteilung ist zunächst die richterliche Entscheidung über die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten nach §§ 91 ff. ZPO. Unterliegt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, hat sie sämtliche Verfahrensk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.2 Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr den Wohnungseigentümern, sondern der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt, hat die Bruchteilsgemeinschaft erheblich an Bedeutung verloren. Allerdings bleiben die Wohnungseigentümer weiter die "Herren der Verwaltung". Dem Verwalter als Vertreter und Organ der Gemeinschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 4.3 Erledigung des Verfahrens

Nicht selten sind die Fälle, in denen sich im Laufe des Verfahrens der Rechtsstreit erledigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Zahlung eines Hausgeldschuldners während des Verfahrens Im Laufe des Hausgeldverfahrens gegen den säumigen Wohnungseigentümer gleicht dieser sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen aus. Praxis-Beispiel Beispiel 2: Entfernung der Parabolantenne im laufende...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verfahren in Wohnungseigent... / 3.1 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien im Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Bestehen bei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsgegenstand und -... / 4.1 Gegenstand

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Es besteht aus den im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Sachen und Rechten sowie den entstandenen Verbindlichkeiten. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld

Zusammenfassung Begriff Wohngeld ist eine Leistung zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag gezahlt. Die Leistung wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bewilligt. Der Mietzuschuss wird an Personen gezahlt, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Ein Lastenzuschuss wird an Personen gezahlt, die Eigentum an selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 5 Höhere Grundsicherungsleistungen/Wohngeld

Trotz des Grundrentenzuschlags wird es weiterhin dazu kommen können, dass Rentenbezieher (ergänzend) auf Grundsicherungsleistungen bzw. Wohngeld angewiesen sind. Damit der Grundrentenzuschlag nicht im Rahmen der (vorrangigen) Anrechnung von Einkommen bei diesen Sozialleistungen aufgezehrt wird, werden zum 1.1.2021 Freibeträge im Wohngeld, der Grundsicherung für Arbeitsuchend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 10 Wohngeld

Während einer Teilzeitausbildung könnte auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Wenn jedoch alle Mitglieder des Haushalts einen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG oder durch Berufsausbildungsbeihilfe haben, ist ein Wohngeldanspruch ausgeschlossen. Werden BAföG-Leistungen nur darlehensweise gezahlt, so kann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Auch Bezieher vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 5 Vorläufige Zahlung

Eine zunächst vorläufige Zahlung des Wohngeldes ist vorgesehen, wenn der exakte Wohngeldanspruch nicht sofort festgestellt werden kann, der Anspruch aber hinreichend wahrscheinlich besteht. Das vorläufige Wohngeld wird unter Berücksichtigung der bekannten Berechnungsgrößen Zahl der Haushaltsmitglieder, Miete bzw. Mietbelastung und Gesamteinkommen festgelegt. Die vorläufige Za...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / Zusammenfassung

Begriff Wohngeld ist eine Leistung zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag gezahlt. Die Leistung wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss bewilligt. Der Mietzuschuss wird an Personen gezahlt, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Ein Lastenzuschuss wird an Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.1 Haushaltsmitglied

Haushaltsmitglied ist zunächst die wohngeldberechtigte Person. In der Regel handelt es sich dabei um die antragstellende Person. Jeder, der mit der wohngeldberechtigten Person Wohnraum gemeinsam bewohnt, zählt ebenfalls als Haushaltsmitglied. Zusätzlich muss der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, auch der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der einzelnen Haushaltsmitgl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 1 Antrag

Wohngeld wird nur auf Antrag und für einen Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten erbracht. Im Anschluss daran ist ein erneuter Antrag erforderlich. Die Ausführung des WoGG ist Ländersache. Wohngeldanträge sind deshalb bei den zuständigen Kommunalverwaltungen (= Wohngeldbehörden) zu stellen. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag auf Wohngeld beigefügt werden: Einkomm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 2 Anspruchsvoraussetzungen

2.1 Mietzuschuss Der Mietzuschuss wird ausschließlich an Personen gezahlt, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Der Person gleichgestellt sind[1] der Eigentümer eines Hauses mit mehr als 2 Wohnungen, wenn er in dem Haus selbst wohnt. (z. B. Haus mit 3 Wohnungen), der nicht nur vorübergehend in einem Heim aufgenommene Heimbewohner, wenn es sich um ein Heim im Si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3 Miethöhe/Belastung

3.3.1 Miete Für die Berechnung des Wohngeldes ist auch die Höhe der monatlichen Miete oder Belastung von Bedeutung. Zur Miete gehören: das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund von Mietverträgen, Kosten des Wasserverbrauchs und Kosten der Abwasser- und Müllbeseitigung. Nicht zur Miete gehören beispielsweise: Heizungskosten oder Kosten für die Erwärmung von Wass...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.1 Miete

Für die Berechnung des Wohngeldes ist auch die Höhe der monatlichen Miete oder Belastung von Bedeutung. Zur Miete gehören: das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund von Mietverträgen, Kosten des Wasserverbrauchs und Kosten der Abwasser- und Müllbeseitigung. Nicht zur Miete gehören beispielsweise: Heizungskosten oder Kosten für die Erwärmung von Wasser, Kosten f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4 Gesamteinkommen

Bei der Ermittlung des Wohngeldes kann die Berechnung des maßgeblichen Einkommens zu Problemen führen. Grundlage für die Berechnung des Wohngeldanspruchs ist das zugrunde zu legende Gesamteinkommen. Dieses wird anhand der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ermittelt. Das Jahreseinkommen setzt sich aus dem Einkommen zusammen, dass im Zeitpunkt der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.2 Ausgeschlossene Haushaltsmitglieder

Haushaltsmitglieder, die eine Sozialleistung mit ähnlichem Charakter[1] erhalten, sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung der jeweiligen Leistung die Kosten der Unterkunft ganz oder teilweise berücksichtigt wurden. Das ist insbesondere beim Bürgergeld nach dem SGB II und der Sozialhilfe der Fall. Die Sozialhilfe umfasst dabei sowohl die "Hilfe zum Lebensunt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 4.1 Sozialleistung mit ähnlichem Charakter

Bestimmte Personengruppen sind vom Wohngeldanspruch grundsätzlich ausgenommen. Dies soll Doppelarbeiten und Missbrauch gegenüber anderen staatlichen Leistungen vermeiden. Beispielsweise werden Unterkunftskosten bereits bei Empfängern von Bürgergeld berücksichtigt. Der Anspruch auf Wohngeld erlischt deshalb sofort, wenn andere Sozialleistungen ähnlichen Charakters beantragt we...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 4 Ausschlussgründe

Ein Wohngeldanspruch besteht nicht, wenn[1] der Wohngeldanspruch weniger als 10 EUR beträgt, alle Haushaltsmitglieder vom Bezug gem. §§ 7 und 8 WoGG ausgeschlossen sind, die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre (z. B. erhebliches Vermögen vorhanden ist). 4.1 Sozialleistung mit ähnlichem Charakter Bestimmte Personengruppen sind vom Wohngeldanspruch grundsätzlich ausgenommen. Dies s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 2.2 Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss wird ausschließlich Personen gezahlt, die Eigentum an selbst genutztem Wohnraum haben.[1] Dem Eigentümer gleichgestellt sind Personen, die ein Erbbaurecht, eigentumähnliches Dauerwohnrecht oder ein Nießbrauchrecht innehaben. Der Lastenzuschuss steht auch denjenigen zu, die einen Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Eigentums, Erbbaurechts, eigentumähnli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.5 Klimakomponente

Die Klimakomponente dient der Berücksichtigung von strukturellen Mieterhöhungen in Folge des Klimaschutzes im Gebäudebereich, soweit diese über den geltenden Höchstbeträgen von Mieten oder Belastungen liegen. Sie ist daher als Zuschlag auf die Höchstbeträge ausgestaltet. Die Klimakomponente beträgt:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.2 Belastung

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Wohnraums. Die Kosten für den Kapitaldienst bestehen insbesondere aus den Darlehenszinsen und den Tilgungsraten für Neubau, Erwerb oder Modernisierung. Als Kosten für die Belastung aus der Bewirtschaftung werden nach § 13 Abs. 2 WoGV je m² Wohnfläche jährlich 36 EUR zuzüglich der Grundsteuer angesetzt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3 Berechnungsfaktoren

Für die Berechnung des Wohngeldanspruchs sind maßgeblich das Gesamteinkommen, die zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung und die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. 3.1 Haushaltsmitglied Haushaltsmitglied ist zunächst die wohngeldberechtigte Person. In der Regel handelt es sich dabei um die antragstellende Person. Jeder, der mit der wohngeldberechtigten Perso...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 4.2 Vermögensgrenzen

Wegen "erheblichen Vermögens" wird der Wohngeldanspruch abgelehnt, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 60.000 EUR für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 EUR für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied übersteigt. Dabei sind Vermögensgegenstände, die auch beim Bürgergeld nicht als Vermög...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4.2 Abzugs-/Freibeträge

Von diesem Familienroheinkommen können Abzugsbeträge[1] und Freibeträge[2] abgezogen werden. Dies sind beispielsweise: pauschal jeweils 10 % für die Leistung von Steuern vom Einkommen, für die Leistung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und für die Leistung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.[3] Freiwillige Beiträge zur...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 2.1 Mietzuschuss

Der Mietzuschuss wird ausschließlich an Personen gezahlt, die Wohnraum gemietet haben und diesen selbst nutzen. Der Person gleichgestellt sind[1] der Eigentümer eines Hauses mit mehr als 2 Wohnungen, wenn er in dem Haus selbst wohnt. (z. B. Haus mit 3 Wohnungen), der nicht nur vorübergehend in einem Heim aufgenommene Heimbewohner, wenn es sich um ein Heim im Sinne des Heimgese...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.4 Höchstbeträge

Für die berücksichtigungsfähigen Mietkosten gelten Höchstbeträge. Diese richten sich einerseits nach der Mietstufe je Region und andererseits nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. So soll dem Grundsatz einer angemessenen und familiengerechten Förderung nach § 1 WoGG Rechnung getragen werden. Höchstbeträge für Miete und Belastung seit 1.1.2025[1]:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4.3 Freibetrag bei Grundrentenzeiten

Sofern ein zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten[1] erreicht hat, wird bei der Ermittlung des Gesamteinkommens ein jährlicher Freibetrag abgezogen. Der Freibetrag beträgt 1.200 EUR vom jährlichen Einkommen aus der gesetzlichen Rente. Hinzu kommen weitere 30 % der Rente, die 1.200 EUR übersteigt, höchstens aber das 6-fache der Regelbed...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4.4 Abzug von Unterhaltsverpflichtungen

Vom Familienroheinkommen können auch Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel, Bescheid oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgesetzten Betrag abgezogen werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen jährlich i. H. v. bi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4.1 Zu berücksichtigende Einkünfte

Zum Jahreseinkommen gehören z. B. folgende Positionen: steuerfreie Beträge von Versorgungsbezügen, steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, steuerfreies Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung, Sparer-Pauschbetrag, soweit die Kapitalerträge 100 EUR übersteigen,[1] Arbeitslosengeld, der nach § 3 Nr. 3 EStG steuerfreie Betrag von Abfindungen weg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.3 Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten

Zur Entlastung bei den Heizkosten wird folgender monatlicher Gesamtbetrag Summe aus dem Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten auf Grund der CO2-Bepreisung und einer dauerhaften Heizkostenkomponente der Miete bzw. Belastung hinzugerechnet:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Leistungen für Bildung und ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Schüler erhalten, die Bürgergeld beziehen. Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Als zusätzliche Voraussetzung gilt, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf und der Schüler keine Ausbildungsvergütung erhalten darf. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 4 Leistungen für Bildung/Teilhabe

Personen erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe für ein Kind, wenn sie für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld haben und das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und sie für ein Kind Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beziehen oder im Falle der Bewilligung von Wohngeld sie und das Kind, für das sie Kindergeld beziehen, zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder sind.[1] Leistung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Eltern können Kinderzuschlag erhalten, wenn sie mit ihren Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt leben und die Kinder nicht verheiratet sind, für diese Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) beziehen, ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichen (Mindesteinkommensgrenze) und durch den Kinderzuschlag in der Verbindung mit dem g...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.6 Leistungen zur Bildung/Teilhabe

Kern dieser Leistungen ist das sog. "Bildungs- und Teilhabepaket", mit dem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 1 Voraussetzungen

Frauen haben bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch[1] einen Anspruch auf Leistungen gegenüber dem Land, wenn ihnen die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist und sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben. Die Aufbringung der Mittel ist der Frau nicht zuzumuten, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 1.1 Anrechnung auf andere Sozialleistungen

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz dienen zur Deckung des Lebensunterhalts eines Kindes. Diese Leistungen werden beim Bürgergeld und der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt. Sie sind vorrangige Sozialleistungen. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wird durch Unterhaltsleistungen nicht ausgeschlossen. Wird ergänzend W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 1.1 Mindesteinkommensgrenze

Einen Kinderzuschlag können Eltern oder ein Elternteil nur dann erhalten, wenn sie ein monatliches Einkommen von mindestens 900 EUR (Elternpaare) bzw. 600 EUR (Alleinerziehende) nachweisen. Für die Mindesteinkommensgrenze wird beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit berücksichtigt, aber auch Einkommen aus Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung oder Krankengeld. Wohngel...mehr